In den Antifaschistischen Bochumer Blättern 1/2002 berichteten wir von einem ungewöhnlichen Prozess vor dem Amtsgericht Bochum. In diesem wurde
eine Studentin wegen „öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat” angeklagt. Da aber am 18. Januar 2002 in dem Prozess vor dem Amtsgericht Bochum keine handfesten Beweise vorlagen, die Staatsanwältin von schlampigen
Formulierungen in der Anklageschrift sprach und Zeuginnen unter „Gedächtnisschwund” litten, wurde der Prozess vertagt.Unter der Überschrift „Aufforderung zur Straftat – Studentin verurteilt” berichtete die WAZ vom
5.11.2002 von der Fortsetzung des Prozesses. Nachdem die Zeuginnen, die im Januar unter „Gedächtnisschwund“ litten ihr Erinnerungsvermögen wiedergefunden hatten, wurde die Studentin zu einer Geldstrafe von 200 EURO
(20 Tagessätze) verurteilt. Nach dem Rechtsempfinden von Nichtjuristen hätte es zu einer Fortsetzung des Prozesses nicht kommen dürfen. Klaus Kunold |