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Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog erklärte am 3. Januar 1996 den 27. Januar als Gedenktag für die Opfer
des Nationalsozialismus. Die Rote Armee befreite am 27. Januar 1945 die im Konzentrationslager Auschwitz verbliebenen Häftlinge. Auschwitz ist nicht nur ein Symbol für den Terror und die
Massenvernichtung der Nazis. Es erinnert auch an die Beteiligung der deutschen Industrie an dieser Vernichtungspolitik, wie z.B. der IG Farben. Das Gedenken an die Opfer muss verbunden sein mit der Erinnerung, wer die
Täter waren. Roman Herzog formulierte u.a. in seinem Aufruf zum Gedenktag „jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.” Es ist nicht nur damit getan, Gedenkveranstaltungen durchzuführen und schöne Reden zu
halten, sondern es müssen Taten folgen. So ist es unverständlich, wenn Verbote für Demonstrationen von NeoNazis durch höchste deutsche Gerichte wieder aufgehoben werden. So ist weiter unverständlich, wenn
neofaschistische Demon-strationen mit rassistischen und ausländerfeindlichen Parolen von der Polizei geschützt werden, und dabei nicht selten gegen antifaschistische Gegendemonstranten mit allen Mitteln vorgegangen
wird, z.B. durch Polizeikessel. Den 27. Januar als Gedenktag zu begehen heißt aber auch, an den 30. Januar 1933 zu denken, an den Tag, an dem die Nazis an die Macht gelangten. Dabei kommt es auch darauf an, nicht
allein Erinnerungsarbeit zu betreiben, die sich mit den Ursachen, Triebkräften und Folgen faschistischer Entwicklung befasst, sondern sich gleichzeitig auch mit aktuellen Erscheinungen der Rechtsentwicklung konsequent
auseinanderzusetzen. Klaus Kunold |