"Ich habe über 30 Jahre lang gearbeitet. Erst hat man mir die Arbeit genommen und jetzt auch noch die Wohnung."

Die Empörung war groß bei den ca. 80 TeilnehmerInnen der Informationsveranstaltung zum Thema "Zwangsumzüge von Hartz-IV-Betroffenen". Im neuen Gewerkschaftspalast an der Alleestraße ließ sich allerdings Susanne Schomburg, Leiterin der Bochumer Hartz IV - Behörde, durch die Leiterin des Sozialamts, Heide Ott, vertreten. Wie es hiess, sei die Chefin der sogenannten "ARGE" nicht bereit, an Podiumsdiskussionen teilzunehmen, bei denen auch Fragen aus dem Publikum vorgesehen sind.
In der einführenden Begrüssung durch Michael Hermundt (DGB-Vorsitz) wurde darauf verwiesen, dass laut Armutsbericht der Bundesregierung von 2005 ein von Sozialhilfe abhängiges Leben eigentlich unmöglich ist. Die Leistungen nach ALG 2 stellten demgegenüber jedoch noch eine weitere Verschlechterung dar.
Entsprechend den neuen Vorgaben des Bundesrechnungshofs sollten auch in Bochum die Kosten der Unterkunft von allen 24 Tausend Hartz-IV-"Bedarfsgemeinschaften" analysiert werden. Demnach muss fast jede vierte "Bedarfsgemeinschaft" - gemeint ist ein behördlich definierte Wohngemeinschaft bzw. eine gemeinsame Wohnung mehrerer Personen - um das Bleiberecht in der gewohnten Umgebung bangen.
Hinderungsgründe für einen Zwangsumzug sind bestenfalls die "fehlende Wirtschaftlichkeit" eines Umzuges, dann nämlich, wenn die Umzugskosten größer als die erhoffte Ersparnis der Kosten für die Unterkunft sind, sowie sogenannte "individuelle Fragestellungen" wie Schwangerschaft, Krankheiten, Behinderungen.
Derzeit betrifft die Drohung, "sich nachweislich um kostengünstigeres Wohnen bemüht zu haben" - aber faktisch nichts Akzeptables gefunden zu haben - rund 1.400 "Bedarfsgemeinschaften.
Grundsätzlich wurde der Umgang in der "ARGE" als entwürdigend wahrgenommen. Mit dem Ende der "Sechsmonatsfrist" (der Bemühungen um einen kostengünstigeren Wohnraum, den es auf dem Bochumer Wohnungsmarkt faktisch nicht gibt) ist davon auszugehen, dass die "Kunden" der Willkür ihrer Sachbearbeiter ausgesetzt sind, die oftmals gar nicht die geltenden Regeln kennen (bzw. kennen wollen) und daher falsche Bescheide zu Lasten der AntragstellerInnen ausstellen.
Fazit: Die Veranstaltung gab einen starken Impuls, sich näher mit den neuen Arbeitsmarkt-Regelungen zu beschäftigen und bestätigte die Hilfesuchenden in ihrer Erfahrung, dass von Seiten der "ARGE" nur die geringstmögliche Hilfe gegeben wird . Und zwar entgegen deren eigentlicher Verpflichtung, die AntragstellerInnen bestmöglich zu beraten.
In der Schlussdiskussion zum Thema: "wollen wir das alles weiterhin hinnehmen und wollen wir auch die nächsten Kürzungen des ALG II, die bereits in der Planung sind, akzeptieren, war mehrheitlich klar: "Nein, das wollen wir nicht und das werden wir auch nicht hinnehmen!"


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