Die Institute für Wirtschaftsforschung korrigierten die Prognosen für das Wirtschaftswachstum deutlich nach unten. Ein Konjunkturaufschwung mit positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist nicht in Sicht. Die von Gerhard Schröder daraufhin losgetretene Faulenzerdebatte ist Gift für das soziale Klima, schürt Vorurteile und fördert die Entsolidarisierung gegenüber Erwerbslosen. Dieser billige Versuch, die Erwerbslosen als Sündenböcke für eine gescheiterte Beschäftigungspolitik zu präsentieren, war schon unter Kohl ein bewährtes Mittel zur Ablenkung von den eigenen politischen Fehlern. Beispielsweise haben weder Gerhard Schröder noch der Rest der rot-grünen Bundesregierung den politischen Willen und das Rückgrat, einen beschäftigungswirksamen Abbau von Überstunden auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchzusetzen.


Es gibt kein Recht auf Faulheit, aber schon längst das Privileg einer kleinen Minderheit auf Faulheit: Die reichsten 10 % der Haushalte besitzen fast die Hälfte des Vermögens und könne ohne Arbeit von ihrem leistungslosen Besitzeinkommen leben.

Es ist ein Skandal, Erwerbslose zu Faulenzern zu erklären und diejenigen, die ihr Geld – genauer: andere Menschen  - für sich arbeiten lassen, noch nicht einmal über eine Vermögenssteuer zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen.        

Im Juni soll ein Gesetzentwurf für eine Änderung des Arbeitsförderungsrechts vorgelegt werden. Wir begrüßen das Bemühen um eine verbes-serte Arbeitsförderung, es geht aber am Kern der Arbeitsmarktkrise vorbei. Auch die besten Hilfsangebote der Arbeitsämter müssen als Brücke ins Nichts scheitern, wenn es kein rettendes Ufer gibt und millionenfach Arbeitsplätze fehlen. 

Beispielsweise sind „verbindliche Eingliederungsverträge“ für eine „verbesserte Wiedereingliederung Arbeitsloser“ in Planung. Diese dürfen aber nicht über die Köpfe der Erwerbslosen hinweg gemacht werden sondern müssen eine freiwillige (und nicht durch Sanktionen  erzwungene) Verabredung sein.  Die Federführung für ihren Lebens- und Berufsweg muss bei den betroffenen Arbeitslosen liegen. Gute Hilfsangebote der Arbeitsämter werden gerne genommen und kommen ohne Zwangsmaßnahmen aus. Was heute als „zumutbare“ Arbeit gilt, ist bereite eine Zumutung für Erwerbslose. Wir brauchen eine Reform der Arbeitsförderung, die erworbene Qualifikationen schützt anstatt sie zu entwerten. Wir brauchen eine Reform, die dafür sorgt, dass bei der Arbeitsvermittlung Tarifverträge eingehalten werden. Eine bessere Arbeitsvermittung und –beratung gibt es nicht zum Nulltarif. Eine Erstellung von individuellen „Eingliederungsverträgen“ erfordert eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Arbeitsvermittlern, d. h. zusätzliches Personal bei den Arbeitsämtern!

Wir treten der Hetze gegen Arbeitslose und den geplanten Sanktionen offensiv entgegen und  mischen uns ein. Wir fordern eine Reform der Arbeitsförderung im Interesse von Erwerbslosen und Beschäftigten und rufen zur Beteiligung am bundesweiten

Aktionstag

am 7. Juni 2001 zwischen 10 und 12 Uhr

vor dem Markt in Bochum-Weitmar (Hattinger/Blumenfeldstraße)

                                                            

v.i.S.d.P. Rose Richter, Industrie- und Sozialpfarramt des Kirchenkreises Bochum,

Wittener Str. 242, (telefonische Rückfragen unter 0234/35 00 92 oder  35 00 91.)