Bilanz des Grauens: sechs Monate Hartz IV
Im sechsten Monat der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe
und deren Ersatz durch Sozialhilfe / ALG zieht die Unabhängige Sozialberatung nun mit einer umfangreichen
Erklärung Bilanz: Sind die HARTZ - Gesetze schon eine Zumutung, ihre Umsetzung ist nur als „katastrophal“
zu bezeichnen. Nicht nur das Menschenrecht auf Armutsabwehr ist in Frage gestellt, auch der Rechtsschutz ist nicht
gewährleistet.
Wir erleben die ARGE als „Brutstätte
planmäßiger, vorsätzlicher Unfähigkeit“. In der Regel nicht in dem Sinne, dass die SBs unfähig
oder faul wären, aber: es ist immer noch viel zu wenig Personal eingestellt. Das Personal wird mit immer neuen
Richtlinien und Durchführungsempfehlungen der Bundesagentur überschüttet. Ständig wird umorganisiert,
umgezogen, Zuständigkeiten neu verteilt. Die Verschleppung von Anträgen ist vorprogrammiert. Der Berg
von ehedem über Tausend unbearbeiteten Widersprüchen allein in Bochum ist um mehr als 200 angewachsen,
obwohl die Rechtsstelle auf Hochtouren arbeitet. Die Beschwerdestelle ist freundlich und bemüht, aber nur
organisierend tätig ohne Beratungskompetenz. Anträge und Widersprüche verlieren sich auf den langen
Gängen immer noch in unbekannte Winkel. Folgeanträge werden nicht bearbeitet, solange ein Widerspruchsverfahren
läuft. Fazit: nicht nur auf hoher See und vor Gericht ist mensch in Gottes Hand – auch bei der ARGE!
Objektive Beratung, die notwendigerweise
sich an den Erfordernissen der Armutsabwehr orientieren muß, ist hier nicht zu erwarten. Darum verlangen
wir die Einrichtung/ weitere Unterstützung von Sozialberatungen selbstverständlich AUSSERHALB der leistungsgewährenden
Einrichtungen. An dieser Forderung arbeitet seit einem Jahr eine bundesweite „Initiative für eine unabhängige
Sozialberatung“.
In Bochum hängt die anerkannte evangelische
unabhängige Beratungsstelle seit Jahren am seidenen Faden, ihre Finanzierung wurde immer wieder nur befristet
verlängert. Angesichts des hohen Beratungsbedarfs kann sie durchaus als unterbesetzt bezeichnet werden. Lt.
vorliegendem aktuellem Erlassentwurf des Landesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll die Finanzierung
aber zum Ende 2007 definitiv auslaufen.
Die Leitung der ARGE sieht mit Freude, dass
viele Leistungsberechtigte Nachteile in Kauf nehmen müssen durch unzureichende Beratung, da sie im Spannungsverhältnis
zwischen (berechtigten) Ansprüchen der Leistungsberechtigten und dem Sparzwang öffentlicher Kassen diese
widerrechtlich entstandenen „Einsparungen“ begrüßt.
Im Bereich „Kosten der Unterkunft“ kommt
es systematisch zu unbilligen Härten, auf die unlängst der MIETERVEREIN in einem ausführlichen Schreiben
an die Parteien und die Presse hingewiesen hat. Jetzt droht der unbarmherzige soziale Kahlschlag durch die drohenden
Zwangsumzüge.
Auch bei den „1-Euro-Jobs“ wird systematisch
gegen das Gesetz verstoßen: reguläre Arbeitsstellen werden eingespart, Pflichtaufgaben in Schulen und
Pflegeeinrichtungen, sogar offensichtlich gewerbliche Arbeit wird von diesen „Jobbern“ verrichtet. Andere, vorrangige
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit werden gar nicht erst erwogen. Das vorgeschriebene Profiling und die
Eingliederungsvereinbarung fallen unter den Tisch.
Dieses Vorgehen, zusammen mit der oben dargelegten
gewollt unzureichenden Unterstützung durch Beratung und Aufklärung, und die pauschale Anordnung von 1-Euro-Jobs
gehört mit zu dem, was Rainer Roth und Harald Thomé in ihrem Buch “Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von
A – Z als „Sozialamtskriminalität“ bezeichnen. Sie fragen: “Sollen staatliche Rechtsbrüche weiterhin folgenlos bleiben?”
AUCH IN BOCHUM ?
Unabhängige Sozialberatung-
Beratungs- und Beschwerdestelle
für Erwerbslose -
Rottstr. 31, 44793 Bochum, Tel.: 460 169; Fax: 460 113;
e-mail: Sozialberatung@sz-bochum.de
Hilfestunden: Dienstag: 16.00 – 18.00; Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr
ERKLÄRUNG vom 23. Juni 2005
Angesichts der aktuellen Verlautbarungen zu HARTZ IV (Zwangsumzüge
und Beratungsstelle) melden wir uns nun auch zu Wort, obwohl wir in Anbetracht eines hohen Beratungsaufkommens
und ehrenamtlicher Tätigkeit neben hohen beruflichen und familiären Belastungen dazu kaum Zeit haben.
In Bochum hängt die anerkannte evangelische unabhängige Beratungsstelle
seit Jahren am seidenen Faden, ihre Finanzierung wurde immer wieder nur befristet verlängert. Angesichts des
hohen Beratungsbedarfs kann sie durchaus als unterbesetzt bezeichnet werden. Lt. vorliegendem aktuellem Erlassentwurf
des Landesministeriums für Wirtschaft und Arbeit soll die Finanzierung aber zum Ende 2007 definitiv auslaufen.
Begründung:
„Grundsätzlich wird davon ausgegangen,
dass nach der Implementierung der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen die vermittlungsorientierte Beratung
der Arbeitslosenberatungsstellen auch im Auftrag dieser Stellen möglich sein müsste. ...
Die Beratungsstellen sollen angehalten werden, ihr Beratungsangebot vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen
zu überprüfen und anzupassen, sich in die Umsetzung der Landesinitiativen " Förderung von älteren
Langzeitarbeitslosen " bzw. "Job Plus " einzubringen und sich mit den Arbeitsgemeinschaften etc.
über die zukünftige Zusammenarbeit zu verständigen.“
Das wäre dann das Ende einer unabhängigen Erwerbslosenberatung.
Das Sozialgesetzbuch fordert im 1. Band:
“Die zuständigen Stellen ... sind verpflichtet, über alle sozialen
Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die
Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen,
die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle
imstande ist” (§15).
Und geradezu paradiesisch klingt folgende Bestimmung aus dem §
17:
“Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer
Weise, umfassend und zügig erhält, (Anmerkung: Und nicht erst nach Wochen
oder Monaten)
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stehen,
Anmerkung: Es geht nicht an, immer und immer wieder stundenlang warten
zu müssen. An manchen Tagen gleicht das Amt einem Heerlager von campierenden Antragstellern. Das sei normal,
meinte die Leitung der ARGE, schließlich verkaufe man keine Brötchen. Normal ist das bestimmt nicht,
gesetzesgemäß schon gar nicht!)
3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet
wird,
insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke ... “
(Anmerkung: Da hat Clement
wohl geschlafen.)
Das Amt muss sogar von sich aus tätig werden und den Sachverhalt ermitteln,
sobald es von einer Notlage erfährt (§20 SGB X). Das gilt auch, wenn das Amt eigentlich gar nicht zuständig
ist.
Diesen Anforderungen kommt die Bochumer ARGE nicht nach. Viele Leistungsberechtigte
(so heißen die betroffenen Menschen im Gesetzestext) hatten dadurch schon Nachteile in Kauf zu nehmen. Die
Leitung der ARGE sieht das mit Freude, da sie im Spannungsverhältnis zwischen (berechtigten) Ansprüchen
der Leistungsberechtigten und dem Sparzwang öffentlicher Kassen diese widerrechtlich entstandenen „Einsparungen“
begrüßt.
Prof. Rainer Roth und Harald Thomé bezeichnen in ihrem “Leitfaden
ALG II / Sozialhilfe“ derartige Praktiken als “Sozialamtsbetrug” und “Sozialamtskriminalität”.
In Anlehnung an Prof. Roth und Harld Thomé müssen wir feststellen:
Wir erleben die ARGE als „Brutstätte planmäßiger, vorsätzlicher
Unfähigkeit“. In der Regel nicht in dem Sinne, dass die SBs unfähig oder faul wären, aber: es ist
immer noch viel zu wenig Personal eingestellt. Das Personal wird mit immer neuen Richtlinien und Durchführungsempfehlungen
der Bundesagentur überschüttet, die Kommunen und ARGEn fühlen sich zudem (zu Recht) oft gar nicht
daran gebunden. Ständig wird umorganisiert, umgezogen, Zuständigkeiten neu verteilt. Die Verschleppung
von Anträgen ist vorprogrammiert. Der Berg von ehedem über Tausend unbearbeiteten Widersprüchen
allein in Bochum ist um mehr als 200 angewachsen, obwohl die Rechtsstelle auf Hochtouren arbeitet. Die Beschwerdestelle
ist freundlich und bemüht, aber nur organisierend tätig ohne Beratungskompetenz. Anträge und Widersprüche
verlieren sich auf den langen Gängen immer noch in unbekannte Winkel. Folgeanträge werden nicht bearbeitet,
solange ein Widerspruchsverfahren läuft. Fazit: nicht nur auf hoher See und vor Gericht ist mensch in Gottes
Hand – auch bei der ARGE!
Trotz aller Beteuerungen lässt sich so niemand wieder eingliedern
– wohin auch, es gibt ja keine Arbeitsstellen. Bestenfalls wird verwaltet, und das schlecht.
Objektive Beratung, die notwendigerweise sich an den Erfordernissen der
Armutsabwehr orientieren muß, ist hier nicht zu erwarten. Darum verlangen wir die Einrichtung/ weitere Unterstützung
von Sozialberatungen selbstverständlich AUSSERHALB der leistungsgewährenden Einrichtungen. An dieser
Forderung arbeitet seit einem Jahr eine bundesweite „Initiative für eine unabhängige Sozialberatung“.
Die Härten
In der konkreten Umsetzung von Hartz IV (= SGB II / ALG 2) gibt es einige
Härten. Der Regelsatz (345 Euro) wird aus Bundesmitteln finanziert. Da kann man nur sparen in dem man versucht,
einige ganz aus dem Bezug zu drängen oder zumindest Kürzungen zu verteilen. Nach den neuen Regularien
müssen die Kosten der Unterkunft (KdU – Miete, Betriebskosten, Heizung) und die einmaligen Beihilfen (Erstausstattung
der Wohnung, Schwangerschaft/Geburt, mehrtägige Klassenfahrten), von den Kommunen getragen werden. Und die
sind ja zur Zeit ganz klamm mit der Kohle.
Darum wird zum einen bei den Heizkosten gespart: Verwundert erfuhr ein
Mieter aus Wattenscheid, daß nur zwei Drittel seiner Wohnung als zu beheizende Fläche anerkannt
werden: für das Schlafzimmer und den Flur reiche es, wenn die Heizung auf Frostschutz gestellt wird! Wenn
da mal nicht der Schimmel lacht! Wenn die Wohnung besonders zugig oder schlecht isoliert ist, und man mehr heizen
muss, kann man auch Probleme kriegen, diesen Mehraufwand erstattet zu bekommen.
Im Moment kann das ja egal sein, weil der Sommer vor der Tür steht.
Im Winter wird das aber vom Regelsatz abgehen! Und wie soll man nur zwei Drittel heizen, wenn man ein 1-Zimmer-Appartement
hat? Oder wenn Kinderzimmer hinzukommen. Soll man da um vier Uhr nachmittags die Heizung abstellen?
Mit der Erstausstattung, zum Beispiel bei jungen Paaren, gibt es auch Probleme.
Uns ist ein Fall bekannt, wo zwar die Wohnung (ihre erste, das Kind kommt bald) nach einigem Hin und Her bewilligt
wurde, sie müssen aber immer noch mit der Matratze auf der Erde und einem Sofa vom Sperrmüll hausen –
mehr haben sie nicht!
Zusätzlichen Wohnraum für Familienzuwachs genehmigen manche Städte
erst nach Vollendung des dritten Lebensjahres des neuen Erdenbürgers. In Bochum sieht man das nicht ganz so
streng: Die Kinder sollen so lange im wie möglich Elternschlafzimmer schlafen. Auch dann, wenn das Ein-Zimmer-Appartement
gar kein Elternschlafzimmer hergibt. Sollen Kinderbett, Wickeltisch, Windeln und Strampler im Treppenhaus untergebracht
werden?
Eine größere Wohnung wird bestenfalls erst nach Geburt des Kindes
genehmigt. So hieß es in einem Fall: “Kann ja sein, das Kind stirbt bei der Geburt, und dann stehen wir da
mit der großen Wohnung.”
1-Euro-Jobs
Zum einen werden durch diese Jobs reguläre Arbeitsstellen
eingespart und mit Billigkräften besetzt. Dadurch mache man “Arbeit billig wie Dreck” meinte dazu der DGB-Vorsitzende
von Recklinghausen. Es wird sogar offensichtlich gewerbliche Arbeit ausgeübt (bei WERA/GEWERKSTATT in Bochum,
wo am Fließband Elektronikschrott zerlegt wird und die Rohstoffe (Kupfer) für gutes Geld an die Industrie
verscherbelt werden). Oder es wird zwingend notwendige Arbeit wie die Bestellung und Ausgabe von Essen oder die
Müllentsorgung in Pflegeeinrichtungen an 1-Euro-Jobber übertragen. Mehr als 80 von ihnen sind an Bochumer
Schulen tätig, weiter sollen folgen.
Die GEW (LehrerInnengewerkschaft) befürchtet,
„dass durch das Vorhandensein einer "pädagogische(n)
Assistenz “ (1-Euro-Jobber) Argumente gefunden werden, Lehrerstunden in einzelnen Bereichen zu
reduzieren bzw. nicht aufzustocken. So „hört man“, dass - entgegen der Weisung aus dem SVA, ausdrücklich
„nur zusätzliche Aufgaben“ zu vergeben - an einer Realschule ein arbeitsloser Lehrer als Ein-Euro-Jobber Förderpläne
schreibt“ (aktuelles GEW-Info).
Zum anderen wird nicht, wie zwingend vorgeschrieben, alles getan, um den
Betroffenen reguläre Arbeit zu verschaffen. Dazu gehört an erster Stelle zu schauen, ob es nicht doch
eine normale Arbeit gibt, und sei es in Teilzeit. Wenn nicht, können auch ABMs geschaffen werden, oder es
kann einem möglichen Arbeitgeber ein Lohnkostenzuschuss versprochen werden. An allerletzter Stelle erst soll
überlegt werden, ob eine Arbeitsgelegenheit auf 1-Euro-Basis eine Hilfe sein kann. Für manche kann das
so sein. Voraussetzung ist aber, dass zuerst ein sogenanntes Profil erstellt wird, also zusammen festgestellt wird,
was man kann und welche Möglichkeiten man hätte. 1-Euro-Jobs sind nur erlaubt, wenn sie der Eingliederung
in den regulären Arbeitsmarkt dienen. Sie sind keineswegs gedacht als Ausgleich für das erhaltene Arbeitslosengeld.
Das steht so im Gesetz. Darüber darf sich niemand hinwegsetzen!
Auch hier wird vorsätzlich und systematisch gegen das Gesetz verstoßen.
FAZIT:
Viele Erfahrungen zeigen, dass die Leistungsberechtigten erst einmal abgewimmelt
werden sollen mit Sprüchen wie: “Leihen Sie sich doch irgendwo Geld” oder “Fragen Sie doch mal Ihre Verwandten”
oder “Melden Sie sich doch dann wieder, wenn das Kind da ist”. Bleibt man hartnäckig, gibt es zwar schon mal
derbe Worte, aber bislang haben dann noch alle Berechtigten ihre Rechte durchsetzen können. Einen Widerspruch
bewahrt man sich am besten als letztes Mittel auf, denn die Bearbeitung kann Monate dauern. Mit einer einstweiligen
Anordnung zu drohen, ist immer gut: Rechtsanwalt und Sozialgericht sind kostenfrei. Und: die Ämter scheuen
die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser. Kommt es nämlich zu einem Urteil, ist das Amt in jedem
Fall daran gebunden, und kann nicht nach Gutdünken versuchen, die Leistungsberechtigten abzuwimmeln und zu
verunsichern.
Dieses Vorgehen, zusammen mit der oben dargelegten gewollt unzureichenden
Unterstützung durch Beratung und Aufklärung, und die pauschale Anordnung von 1-Euro-Jobs gehört
mit zu dem, was Rainer Roth und Harald Thomé in ihrem Buch “Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A – Z als
„Sozialamtskriminalität“ bezeichnen. Sie fragen: “Sollen staatliche Rechtsbrüche
weiterhin folgenlos bleiben?”