Bochumer Bündnis für soziale Gerechtigkeit
c/o Industrie- und Sozialpfarramt, Wittener Straße 242, 44803 Bochum

Renten-"Reform": Arbeitgeber profitieren - Beschäftigte zahlen drauf!

Altersarmut – nicht nur für Erwerbslose - ist vorprogrammiert.

Solidarische Rentenversicherung auch gegen "Rot-Grün" verteidigen!

"Es gibt keine Begründung für einen grundsätzlichen Systemwechsel in der Alterssicherung...Es ist sozialpolitisch nicht vertretbar, das Versorgungsniveau spürbar nach unten zu korrigieren. Jede pauschale Absenkung des Rentenniveaus muß zwangsläufig dazu führen, dass die Rentenansprüche bereits bei durchschnittlichem Einkommen in die Nähe der Sozialhilfe-Schwelle für ein Rentnerehepaar kommen oder darunter absinken."

Von wem diese Sätze stammen? - Von der SPD-Rentenkommission, allerdings vor der Wahl 1998.

Alles Schnee von gestern! Das Rentenkonzept von Arbeitsminister Riester stellt nun alles auf den Kopf:

  • das Ziel der Lebensstandard-Sicherung wird preisgegeben;
  • die zukünftigen Rentner und damit die heutigen Beitragszahler werden nicht etwa entlastet - sondern werden erheblich zusätzlich belastet;
  • die Demontage wird ohne stichhaltige Gründe betrieben,
  • gefördert werden einzig die Unternehmensgewinne und der "Finanzstandort Deutschland".

Für Beschäftigte, Erwerbslose und RentnerInnen ist die rot-grüne Rentenreform ein Hammer:

  1. Der Beitrag der Unternehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung soll mit allen Mitteln gesenkt werden! Damit er bei maximal 11 Prozent eingefroren werden kann, soll das Rentenniveau drastisch sinken. Noch schneller und noch heftiger als von der alten Regierung geplant.
  2. Zur Zeit beträgt der Gesamtbeitrag 19,3 Prozent. Die eine Hälfte, 9,65%, zahlen die Beschäftigten, die andere die Unternehmer. Dies ist eigentlich Bestandteil des Lohns und wird von den Unternehmern als "Lohnnebenkosten" bezeichnet. Der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung soll bis 2020 auf 20% steigen und dann bis 2030 bei 22% eingefroren werden.
  3. Diese Beitragsentlastung ist aber Lug und Trug. Die Unternehmer zahlen dann nur noch 11 Prozent. Den Beschäftigten werden aber bis zu 15 Prozent vom Brutto abgeknöpft. Denn 4 Prozent davon sollen in eine private Rentenversicherung gezahlt werden. In Wahrheit wird nur der Beitragssatz der Unternehmer gesenkt. Der bisherige Grundsatz der gleichen Anteile bei den Sozialbeiträgen wird aufgegeben.
  4. Eine 4-Prozent-Abgabe, zusätzlich in die private Pflichtversicherung gezahlt, das bedeutet 140 Mark weniger im Monat bei einem Einkommen von 3.500 Mark: so wird der Reallohn bei den Beschäftigten gesenkt, während den Versicherungsgesellschaften ein zusätzliches Geschäftsvolumen in drei- bis vierstelliger Milliardenhöhe garantiert wird. Gleichzeitig wird die gesetzliche Rentenkasse ausgeblutet.
  5. Die Regierung behauptet, das Rentenniveau würde stabilisiert und verläßlicher gestaltet. Tatsächlich aber soll das Niveau der gesetzlichen Rente bis 2030 von heute 70 % auf 60 % sinken. Und zwar einmal durch Abbau der jährlichen Rente um 0,3 % ab 2011. Zum anderen durch die Senkung des Nettolohns um die 4 Prozent der privaten Pflichtvorsorge ab 2008; dadurch wird auch die Berechnungsgrundlage für die Renten gesenkt. Außerdem: sinkende Renten und gleichbleibende Beiträge belasten vor allem die junge Generation! 
  6. Selbst ein Durchschnittsverdiener mit 45 (!) Beitragsjahren würde dann nur eine erbärmlich niedrige Rente von 1.730 DM bekommen. Heute liegt diese "Netto-Standard-Rente" bei 2.020 Mark. Wer die "idealen" 45 Beitragsjahre nicht erreicht, z.B. wegen Arbeitslosigkeit etc. oder weniger als den Durchschnitt verdient, bekäme noch weniger Rente. Schon 1998 betrug die durchschnittliche Zahl der angerechneten Versicherungsjahre nur noch 39,7 bei Männern und 25,3 bei Frauen in Westdeutschland.
  7. Wenn schon der ideale Modellrentner keine ausreichende Rente mehr bekommt, dann bleibt für viele Erwerbslose, Frauen, Geringverdienende im Alter nur der Gang zum Sozialamt. Private Altersvorsorge kostet Geld, Geld, das viele Erwerbslose nicht haben. Auch der geplante staatliche Zuschuß von ca. 50% zur privaten Altersvorsorge nützt nichts, wenn man die andere Hälfte nicht aufbringen kann.
  8. Zur Erinnerung: bereits zum Jahresbeginn wurden die Rentenansprüche von Langzeitarbeitslosen gekürzt (die Rentenansprüche werden nur noch nach der ausgezahlten Arbeitslosenhilfe berechnet.). Das bedeutet einen Verlust von monatlichen Rentenansprüchen bis zu zwei Dritteln. Zusamen mit der jetzt geplanten "Reform" ist ein ausreichendes Einkommen im Alter völlig unerreichbar.
  9. Vor allem für Frauen verschlechtert sich die Rentensituation. Die Hinterbliebenen-Rente soll von 60% auf 55% gekürzt werden. (Dabei macht die Witwen-Rente heute die Hälfte des Alterseinkommen von Frauen aus.) Nur noch 600 Mark Hinterbliebenen-Rente sollen ab 2030 anrechnungsfrei sein. Alle Witwen-Renten darüber werden dann zu Kürzungen führen.
  10. Es wird angeführt, dass die Leute immer älter werden. Was ist daran schlecht? Und die Jungen könnten für die Alten bald nicht mehr bezahlen. Tatsächlich stieg die Zahl der Rentner seit 1991 gerade um 1,2 Prozent, die Produktivität der Industrie stieg hingegen um 43,5 Prozent. Offenbar ist nicht daran gedacht (oder nicht erwünscht), dass die Einkommen der Beschäftigten und damit ihr Lebens- und Sozialstandard noch irgendwie an diesem immensen Produktivitätsfortschritt teilhaben!
  11. Fakt ist, dass ohne "Reform" eine Standard-Rente von 68,6 Prozent finanzierbar wäre - mit einem Beitragssatz von 23,9 Prozent, das heißt, mit einem paritätischen Beitrag von 11,95 Prozent. Auch spräche vieles für eine Neuaufteilung von Beitrags- und Steuermitteln in der Rentenversicherung, sowie für eine Ausweitung des Kreises der Rentenversicherungspflichtigen (siehe Rentensystem der Schweiz). Und warum wird nicht die Beitragsbemessungsgrenze angehoben oder gleich ganz aufgehoben? (Um die höheren Einkommen zu schonen?) Doch Selbst ein Arbeitnehmer-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 12% im Jahre 2030 ist sozial eher vertretbar und läge immer noch deutlich unterhalb der jetzt geplanten Größenordnung von 15% Arbeitnehmer-Anteil.
  12. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung entlassen werden! Sowie so schon ist die Politik der Umverteilung von unten nach oben - in Form von Steuergeschenken und Senkung von Löhnen und "Lohnnebenkosten" - trotz allem (anfänglichen) Gerede vom Politikwechsel durch die Schröder/Fischer-Regierung fortgesetzt worden.

Einzige Gewinner der rot-grünen Rentenreform sind die Versicherungen
und Banken - ihnen winken blühende Geschäfte. Und die Arbeitgeber im allgemeinen - deren Beitragsentlastung zahlen die Arbeitnehmer! Es muß befürchtet werden, dass nach diesem Systemwechsel auch die übrigen Solidarsysteme angegangen werden.
Die rot-grünen Rentenpläne zerstören die solidarische Rentenversicherung. Dies ist um so bitterer, als die paritätisch finanzierte Rentenversicherung vor über hundert Jahren geschaffen worden ist – als Zugeständnis an die sozialen Bewegungen. Diese Rentenpläne müssen vom Tisch!

"Die Rentenversicherung auch gegen Rot-Grün verteidigen!"

Informationsveranstaltung des "Bochumer Bündnisses für soziale Gerechtigkeit"

mit Hans-Jürgen Urban, Abteilungsleiter Sozialpolitik IG-Metall-Vorstand, Donnerstag, 16.11., 19.30h, Gewerkschaftssaal, Humboldtstraße