Eine Torte ist eine Torte


Samstag 12.06.10, 19:00 Uhr
Am 21. Juli geht der Prozess gegen bo-alternativ.de weiter

Tortenprozess im Sommerloch 3

Das Bochumer Amtsgericht hat den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de zum dritten Tortenprozess geladen. Am Mittwoch, den 21. Juli wird um 9.00 Uhr im Saal 134 darüber verhandelt, ob die Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates auf dieser Webseite einen Aufruf zur schweren Körperverletzung darstellt. Im ersten Prozess hatte das Gericht auf Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft war in Sprungrevision vor das Oberlandesgericht (OLG) gezogen. Die RichterInnen in Hamm bemängelten die Urteilsbegründung und verwiesen das Verfahren zurück an das Bochumer Amtsgericht. Hier beginnt der Prozess dann von vorne und kann dann über das Landgericht auch wieder zum OLG gehen. Ausführliches zu dieser Kriminalisierungsgeschichte.


Dienstag 12.01.10, 13:00 Uhr

Die Torte bleibt weiter eine Torte

Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm hat den Tortenprozess an das Bochumer Amtsgericht zurück verwiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor, mit dem nebenstehenden Plakat zur schweren Körperverletzung aufgerufen zu haben. Das Bochumer Amtsgericht hatte in erster Instanz auf Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess ebenfalls auf Freispruch plädiert, aber anschließend eine Sprungrevision vor dem OLG eingelegt. (Näheres siehe im bo-special zu diesem Fall). Der Vorsitzende Richter beim OLG hatte gleich zu Beginn der Sitzung erläutert, dass das Gericht Mängel in der Urteilsbegründung sähe, aber um das Verfahren zu beenden, vorschlage es einzustellen. Die Gerichtskosten sollten von der Staatskasse übernommen werden und der Angeklagte aber seine eigenen Kosten (d. h. die Anwaltsgebühren) übernehmen. Diesen Vorschlag hat der Angeklagte abgelehnt und auf einen Freispruch bestanden. Das Verfahren wird nun neu vor dem Amtsgericht Bochum aufgerollt. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass damit nur die Urteilsbegründung gerügt würde. Auch das neue Verfahren könne zu einem Freispruch führen, müsse aber fundierter begründet werden.


Sonntag 06.12.09, 16:00 Uhr

Eine Torte bleibt eine Torte

Am 12. Januar findet der nächste Gerichtstermin im Tortenprozess statt. Das Oberlandesgericht in Hamm verhandelt dann über den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Bochum. Letzere hatte den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de angeklagt, zur gefährlichen Körperverletzung aufgerufen zu haben, indem das nebenstehende Plakat veröffentlicht wurde. Im Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht machte der Richter von Anfang an klar, dass die Veröffentlichung des Plakates keine Straftat ist. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft – der allerdings nicht aus der Politabteilung der Staatsanwaltschaft kam – plädierte dann ebenfalls auf Freispruch. Es gab also einen Freispruch erster Klasse. Die Politabteilung der Staatsanwaltschaft gab aber keine Ruhe und ging in Revision. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob in der ersten Instanz juristisch alles richtig bedacht worden ist. Wenn es Mängel erkennt, geht das Verfahren zurück an das Amtsgericht Bochum. Dann darf sich eine andere Richterin oder ein anderer Richter damit befassen. Mehr zum Tortenprozess.


Mittwoch 26.08.09, 10:00 Uhr
Eine Torte ist eine Torte, aber...

…die Staatsanwaltschaft geht in die Sprungrevision

Die Staatsanwaltschaft Bochum hält die Beweisführung im Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteuer von bo-alternativ.de für lückenhaft und widersprüchlich. Sie sieht im Urteil eine Verletzung materiellen Rechts und hat eine Sprungrevision beantragt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm soll – so der Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft – das Urteil aufheben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht verweisen. Es soll ein neuer Versuch unternommen werden, eineN RichterIn zu finden, die oder der die Torte für eine Bombe hält. Im Torten-Prozess hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft – er kam nicht aus der Politabteilung –  auf Freispruch plädiert. Der Richter hatte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich gemacht, dass er die Anklage für rechtlich substanzlos hält. Die Staatsanwaltschaft hofft nun darauf, dass die Revision beim OLG Hamm in einem Strafsenat landet, der wie sie selbst die Grundrechtsdimension des Falles leugnet.


Samstag 01.08.09, 12:00 Uhr

Bodo zum Tortenprozess

Das Straßenmagazin bodo hat einen ausführlichen Bericht über den Tortenprozess gegen bo-alternativ.de veröffentlicht.


Mittwoch 15.07.09, 07:00 Uhr
Die Bochumer Staatsanwaltschaft ist die Bochumer Staatsanwaltschaft

Geht der Tortenprozess weiter?

Der Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de im Tortenprozess ist überraschenderweise noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess selber Freispruch beantragt und der Richter hatte auch auf Freispruch entschieden. Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Das kann ganz vieles bedeuten: Am wahrscheinlichsten ist, dass die Staatsanwaltschaft einfach verbittert ist, wie deutlich Richter Dr. Deutscher und Anwältin Anne Mayer im Prozess die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam gemacht haben, was sie bei der Formulierung der Anklageschrift vergessen haben: Die einschlägigen höchstrichterlichen Urteile zu lesen. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft soll vielleicht der Versuch sein, den Freispruch als umstritten darzustellen. Vielleicht kennt die Staatsanwaltschaft den Freigesprochenen immer noch nicht richtig und hofft, ihn einschüchtern zu können. Es kann aber auch sein, dass nur eine Fristverlängerung erwirkt wurde. Genau so gut kann es Meinungsverschiedenheiten in der Staatsanwaltschaft geben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Prozess war schließlich nicht aus der Abteilung „politische Straftaten“ der Bochumer Staatsanwaltschaft, die die Anklage formuliert hat. Ihn hat die Darstellung des Richters einfach überzeugt, dass die Anklage rechtlich nicht fundiert ist. Die ziemlich verbiesterte Politabteilung der Staatsanwaltschaft will aber nichts unversucht lassen, um bo-alternativ.de zu kriminalisieren. Wenn die Staatsanwaltschaft ernsthaft Berufung oder Revision gegen den Freispruch einlegt, wird an dieser Stelle darüber zu lesen sein.


Mittwoch 15.07.09, 07:00 Uhr

Der Freispruch

In ungewöhnlich kurzer Zeit liegt das schriftliche Urteil vor, das den Freispruch im Tortenprozess am 2. Juli gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de begründet. Richter Dr. Deutscher verweist dabei auf einen eigenen Text. Er hat sich offenbar intensiver mit dem Thema beschäftigt. Das Urteil im Wortlaut.


Freitag 03.07.09, 22:00 Uhr

Dokumentation: Die Anklageschrift im Tortenprozess

Das Stragfesetzbuch verbietet in § 353d, 3 die Veröffentlichung der Anklageschrift eines Strafverfahrens „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden“ ist. Dies ist eigentlich als Schutz der Angeklagten vor öffentlicher Vorverurteilung oder zur Verhinderung der Beeinflussung von Schöffen gedacht. Völlig unsinnig ist diese Bestimmung, wenn  Angeklagte eine gegen sie gerichtete Anklageschrift nicht veröffentlichen dürfen, um zu dokumentieren, wie absurd die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind. Hier ist nun die Anklageschrift im Tortenprozess als Faksimile.


Freitag 03.07.09, 18:00 Uhr

Tortenprozess als Fiasko für die Staatsanwaltschaft

Die Soziale Liste schreibt zum Ausgang des gestrigen Torten-Prozesses: „Es war offensichtlich ein Versuch der Staatsanwaltschaft Bochum, zu testen, wie weit man in dem Versuch gehen kann, antifaschistische und demokratische Kräfte zu kriminalisieren. Der Versuch endete allerdings in einem Fiasko. Die breite Solidaritätsbewegung und die hohe mediale Aufmerksamkeit trugen wesentlich zum Freispruch bei. Dass dieser Prozess überhaupt statt fand, wirft die Frage auf, ob die Bochumer Staatsanwaltschaft sich mit den relevanten Straftaten beschäftigt. Ein breites Betätigungsfeld wären zum Beispiel die umfangreichen Ausschreitungen von Neonazis auch in unserer Stadt.“


Donnerstag 02.07.09, 20:00 Uhr

Ruhr Nachrichten über den Prozess

Freispruch

„Bomberman“ ruft nicht zur Gewalt auf

Von Jörn Hartwich am 2. Juli 2009 16:29 Uhr
BOCHUM Das war ein Erfolg auf ganzer Linie: Im Streit um die Deutung einer Comic-Zeichnung ist der Betreiber der Internet-Seite „bo-alternativ.de“ am Donnerstag vom Bochumer Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 58-Jährigen ursprünglich wegen Aufrufs zur Gewalt angeklagt, dann aber ebenfalls Freispruch gefordert. Zum vollständigen Artikel


Donnerstag 02.07.09, 20:00 Uhr

WAZ Bericht über den Prozess

Freispruch

Gericht: Brennende Torte war kein Gewaltaufruf

Bochum, 03.07.2009, Bernd Kiesewetter

Bochum. Eine brennende Torte ist kein Aufruf zur Gewalt. Das entschied am Donnerstag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Prozess gegen den Betreiber (58) des linksalternativen Internetmagazins „bo-alternativ.de“, Martin Budich. Folglich wurde er freigesprochen.
Eine brennende Torte ist kein Aufruf zur Gewalt. Das entschied am Donnerstag Amtsrichter Dr. Axel Deutscher im Prozess gegen den Betreiber (58) des linksalternativen Internetmagazins „bo-alternativ.de“, Martin Budich. Folglich wurde er freigesprochen. Zum vollständigen WAZ-Artikel.


Donnerstag 02.07.09, 15:00 Uhr

Freispruch erster Klasse

Der heutige Torten-Prozesses gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de endete mit einem Freispruch. Die BesucherInnen des Prozesses wurden ZeugInnen eines recht ungewöhnlichen Vorgangs. Freisprüche in politischen Prozessen sind schon recht selten. Da wird bei erwiesener Unschuld eher ein Prozess eingestellt, als dass ausdrücklich festgestellt wird, dass der Tatvorwurf haltlos ist. Aber dass selbst die Staatsanwaltschaft sich von ihrer Anklage distanziert und auf Freispruch plädiert, das ist eine absolute Rarität. Geschieht dies dann auch noch ohne Beweisaufnahme aus Rechtsgründen, dann ist das schon eine Ohrfeige für die VerfasserInnen der Anklageschrift und die Richterin, die diese Anklage zugelassen haben. Zwischen Anklage und Prozess hatte es allerdings eine beeindruckende Solidarisierung mit bo.alternativ.de gegeben. In der Öffentlichkeit war völlig deutlich geworden, dass die Staatsanwaltschaft mit der Anklage einen politischen Prozess führen wollte. Axel Deutscher, einer der souveränen Strafrichter des Amtsgerichtes Bochum machte gleich zu Beginn des Prozesses deutlich, dass die Anklage substanzlos sei und er das Verfahren einstellen wolle. Dies habe nichts mit politischer Einstellung zu tun, sondern sei die rein rechtliche Würdigung des Falles. Anne Mayer, die Anwältin des Angeklagten machte deutlich, eine Einstellung des Verfahrens sei nicht akzeptabel. Der Staatsanwaltschaft, die eine solche Anklage erhebe, müsse mit einem klaren Freispruch erwidert werden. Auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wollte ebenfalls die Peinlichkeit schnelll aus der Welt haben und plädierte auf Freispruch. Auf dem Gerichtsflur saßen der DGB-Vorsitzende Ruhr-Mark Michael Hermund, der Pfarrer der Christus Kirche Thomas Wessel und der Geschäftsführer des Kinder- und Jugendringes Bochum Rolf Geers. Sie sollten auf Antrag des Angeklagten als Zeugen auftreten. Auf ihre Aussagen kam es nun nicht mehr an. Auch wenn der Ausgang des Prozesses klar war, hielt Anne Mayer ein ausführliches Schlussplädoyer. Sie machte mit vielen Beispielen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung deutlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben hatte, ohne beim BGH nachzuschauen.Die Redaktion von bo-alternativ.de bedankt sich für die beeindruckende Solidarität, die wir in den letzten Wochen und Monaten erfahren haben. Fazit: Die öffentliche Forderung nach Freispruch war erfolgreich!


Mittwoch 01.07.09, 18:00 Uhr

Solidarität mit bo-alternativ

In einer Erklärung zu morgigen Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de erinnert die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Sevim Dağdelen an den Nazi-Überfall auf die 1. Maikundgebung des DGB in Dortmund: „Diese Strafverfolgung von jemandem, der sein demokratisches und friedliches Engagement seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt hat, erweckt im Schatten der Ereignisse von Dortmund erhebliche Zweifel, ob die Justiz in Bochum die Zeichen der Zeit erkannt hat. Die Anklage ist ein Affront gegen die Menschen, die sich am 25. Oktober in Bochum und an anderen Tagen in anderen Städten den Nazi-Aufmärschen entgegen stellten. Ich fordere die sofortige Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.“ Die vollständige Erklärung.


Mittwoch 01.07.09, 12:00 Uhr
Die Linkspartei zum Tortenprozess:

Provinzposse oder politisches Kalkül?

Zu dem bevorstehenden Prozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de am kommenden Donnerstag, 02. Juli erklärt sich die Bochumer Linkspartei solidarisch mit dem Angeklagten, „der gemeinsam mit vielen anderen Bochumer Bürgerinnen und Bürgern in Oktober letzten Jahres zu der Demonstration gegen den Nazi-Aufmarsch in Bochum aufgerufen hat.“ Weiter heißt es: „Jetzt soll ihm der Prozess gemacht werden, weil er in auf den Internetseiten bo-alternativ ein Plakat dokumentiert hat, welches eine Comicfigur zeigt, die eine Torte mit Kerze hält. Das Ganze ist untertitelt mit dem Text: ‚Kein Zuckerschlecken für Nazis!‘. Die Bochumer Staatsanwaltschaft wertet das als Aufruf zu Gewalt und gefährlicher Körperverletzung. Nicht nur, dass dieses Plakat schon vorher hundertfach in Bochum und auf anderen Webseiten zu sehen war, und der Angeklagte lediglich seiner journalistischen Chronistenpflicht nachgekommen ist: Besorgnis erregend ist vor allem der Versuch der Staatsanwaltschaft, in diesem Fall eine Torte als Bombe umzuinterpretieren. Während die Gewalttaten und Übergriffe von Neonazis immer dreister und brutaler werden, soll hier ein Bochumer Antifaschist offensichtlich kriminalisiert werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind dabei ebenso fadenscheinig wie lächerlich. Handelt es sich hier also um eine Provinzposse? Die Linke vermutet vielmehr politisches Kalkül und wertet den Prozess als Angriff auf alle Bochumerinnen und Bochumer, die sich im vergangenen Jahr dem Nazi-Aufmarsch in Bochum mutig entgegen gestellt haben.“


Dienstag 30.06.09, 10:00 Uhr

WAZ-Bericht zum Prozess

Bernd Kiesewetter kündigt in der WAZ den Prozess gegen bo-alternativ.de an:“Nach einer sehr umstrittenen Anklage gegen den Betreiber (58) der linksalternativen Internetseite „bo-alternativ.de“ beginnt am Donnerstag, 2. Juli, um 11.15 Uhr der Prozess vor dem Amtsgericht. Der Fall birgt juristisch, gesellschaftlich, politisch und nicht zuletzt emotional Brisanz. Mit Richter Dr. Axel Deutscher wird ein erfahrener Mann, der ein Freund klarer Worte ist, über die Sache entscheiden.“ Der vollständige Artikel.