Bochum, 21.07.2010, Andreas Bartel
Bochum. Weil sein Plakat zu Straftaten gegen Nazis aufrufe, wurde Martin Budich, der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de, zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte übte scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft.
Solche Szenen erlebt man im Bochumer Gerichtsgebäude auch nicht jeden Tag. Immer wieder wurde die Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal von Applaus, Gelächter und Zwischenrufen gestört. Worte wie „unglaublich“, „Skandal“, oder „haltlos“ waren zu hören. Dabei ging es eigentlich nur um eine auf den ersten Blick harmlos wirkende Torte – doch die hatte es ganz schön in sich, wie die Staatsanwaltschaft befand. Das Gericht folgte der Argumentation und verurteilte den Angeklagten zu 1500 Euro Geldstrafe. mehr…
Zu den Prozessbeobachtern beim heutigen Tortenprozess gehörte auch Uwe Vorberg (Foto), Fraktionsvorsitzender Der Linken im Rat. Er „ist über das ergangene Urteil nicht nur empört, sondern auch in seinem Demokratieverständnis erschüttert“ und nimmt zu dem Prozess und seinem Ausgang wie folgt Stellung:
„In dem heute stattgefunden Prozess hat meines Erachtens juristische Willkür geherrscht. Deshalb möchte ich auf einige Besonderheiten im Verfahrensablauf hinweisen. Als der Angeklagte, mit seinen Einlassungen begann und sich dabei auf den alten „Emily-Prozess“ bezog, wurde er nach kurzer Zeit von der Richterin unterbrochen, was das zum heutigen Verfahren beizutragen habe. Sowohl Martin Budich als auch seine Anwältin Anne Mayer wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung des Revisionsverfahrens darauf ausführlich eingegangen sei. Ihnen wurde bedeutet, dass sie zur Sache kommen sollten. Später allerdings zitierte die Richterin fast eine Viertelstunde aus ebendieser Urteilbegründung?! Doch der Angeklagte wurde nicht nur von der Richterin unterbrochen, die Staatsanwältin fiel ihm mehrfach regelrecht ins Wort. Die Richterin ließ dies durchgehen. mehr…
BOCHUM Dieses Verfahren gleicht einer Posse: Im Streit um die Deutung einer Comiczeichnung („Bomberman“) ist der Betreiber der Internetseite „bo-alternativ.de“, Martin Budich, am Mittwoch nun doch verurteilt worden. Die Strafe: 1500 Euro wegen Aufrufs zur Gewalt. In einem ersten Prozess war Budich noch freigesprochen worden.
Der Betreiber der Internetseite bo-alternativ Martin Budich ist vom Bochumer Amtsgericht wegen Aufrufs zu Straftaten verurteilt worden. Budich muss 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Der 60Jährige soll nach Ansicht des Gerichts auf seiner Internetseite mit einer Comicfigur zu Gewalt gegen eine Nazi-Demonstration im Oktober 2008 aufgefordert haben. Tief enttäuscht zeigte sich Martin Budich nach dem Urteil. Noch im letzten Jahr war er von dem Vorwurf freigesprochen worden, nachdem sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte. Doch in der Anklagebehörde herrscht offenbar Uneinigkeit, was diesen Fall angeht. Sie legte Revision ein und das Oberlandesgericht in Hamm verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Amtsgericht zurück. Das entschied, diese Comicfigur namens Bomberman rufe im Zusammenhang mit der Überschrift „Nazi-Demo aufhalten“ zu Gewalt. Martin Budich will jetzt Revision einlegen.
„Das Urteil im sogenannten Tortenprozess ist ein Generalangriff auf die Pressefreiheit in Deutschland und eine schallende Ohrfeige für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Nazis in Bochum. Die Verurteilung wegen der Veröffentlichung einer Comicfigur und einer gezeichneten Torte ist juristisch nicht nachvollziehbar und stellt einen neuen Tiefpunkt für Pressefreiheit und Antifaschismus in Bochum dar“, erklärt die Bochumer Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Sevim Dagdelen, anlässlich der heutigen Verurteilung des verantwortlichen Redakteurs des links-alternativen Webportals bo-alternativ.de im so genannten „Tortenprozess“. mehr…
Die Soziale Liste im Rat schreibt: »„Aus einem „eigentlich lächerlichen Verfahren“ wurde ein politischer Gesinnungsprozess mit einem Urteil, dass journalistisches und politisches Engagement be- und verhindern soll“, so kommentiert Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste im Rat, die Verurteilung des verantwortlichen Redakteurs von bo-alternativ zu einer Geldstrafe (30 Tagessätze a. 50 Euro) im sog. Tortenprozess. Der Betreiber des Internet-Zeitung bo-alternativ wurde verurteilt, weil der durch die Veröffentlichung eines Cartoons, einem Strichmännchen mit Torte, brennender Wunderkerze und dem damit kombinierten Slogan “Kein Zuckerschlecken für Nazis“, zur Gewalt gegen eine Demonstration der neofaschistischen NPD aufgerufen haben soll. In dem 2 Stunden dauernden Prozess wurde das verbissene Bestreben der Staatsanwaltschaft deutlich, antifaschistischen und demokratischen Widerstand gegen den Neonazismus zu kriminalisieren. mehr…
Vor dem Bochumer Amtsgericht wurde heute für Recht befunden, dass die Dokumentation des nebenstehenden Plakates auf dieser Webseite eine Straftat darstellt. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de wurde von Richterin Heller zu 30 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Staatsanwältin Wenzel hatte 70 Tagessätze gefordert. Die Torte sei in Wirklichkeit eben doch eine versteckte Bombe, so das Urteil. Auf einer anschließenden Pressekonferenz des Bündnisses gegen Rechts zeigte sich der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund sehr betroffen: „Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann wird damit in Zukunft jeder Widerstand gegen Naziaufmärsche kriminalisiert.“ Staatsanwaltschaft und Gericht hatten argumentiert, dass schon allein die Aufforderung „NPD-Aufmarsch verhindern!“ strafbar sei, weil eine Verhinderung einer nicht verbotenen Demonstration mit legalen Mittel nicht möglich sei. Als Indiz für die Gewaltbereitschaft der Comicfigur wurde von der Staatsanwältin die grimmigen Augenbrauen und die breitbeinige Haltung ins Feld geführt. Uli Borchers vom Bündnis gegen Rechts stellte im Pressegespräch die Frage, ob sich die Bochumer Justiz wohl darüber bewusst ist, wie sehr sie mit einem solchen Urteil die Nazis motiviert. Die Berichterstattung der Medien über den Prozess wird auf der Sonderseite zum Tortenprozess dokumentiert.
Das Amtsgericht Bochum hat den Betreiber einer linksgerichteten Bochumer Internetseite für einen Aufruf zum Protest gegen eine NPD-Demonstration im Oktober 2008 verurteilt. Der 59-Jährige soll wegen Aufrufs zur Begehung gefährlicher Körperverletzungen 1.500 Euro Strafe zahlen. Neben dem Text „NPD-Aufmarsch verhindern!†war damals auf der Internetseite des Angeklagten eine Comicfigur abgebildet. Sie hielt eine Torte mit einer brennenden Kerze hoch. Da die Figur einem Computerspiel entlehnt war, in dem sie als sogenannter Bomberman einen Sprengsatz in der Hand hält, wertete die Bochumer Staatsanwaltschaft das Bild als Aufruf zur Gewalt. Vor einem Jahr hatte das Amtsgericht den Angeklagten noch von diesem Vorwurf freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Revision ein. Zahlreiche Organisationen wie der DGB und die Bochumer Grünen kritisierten den Prozess als Farce.
Der Sprecher der DFG-VK NRW, Felix Oekentorp, wertet „den Tortenprozess als erneuten Bochumer Justizskandal“. In einer Erklärung schreibt er: »Wie absurd die erneute Anklage gegen gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de wegen der Tortenkarikatur ist, verdeutlicht die Einstellung des Verfahrens gegen Oberst Klein im April 2010. Die Bundesanwaltschaft wertete seinerzeit den Einsatz als „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts“. Es kam zu den Opfern „im Rahmen völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen“, so die Bewertung der Bundesanwaltschaft. Zur Erinnerung: Am 4.September 2009 bombardierte die Luftwaffe einen Tanklastzug in Afghanistan. 142 Menschen fielen dieser Bombardierung zum Opfer. Verantwortlich für diesen Massenmord war dieser Bundeswehroberst Klein. mehr…
Die Grünen im Rat der Stadt Bochum schreiben in einer Pressemitteilung, dass sie über die erneute Anklage im Tortenprozess empört sind. Der stellvertretender Fraktionsvorsitzender Manfred Preuß sagt dazu: „Die Anklage ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die sich in den letzten Jahren den Aufmärschen der Nazis in unserer Stadt gewaltlos entgegengestellt haben. Ihr Widerstand soll durch diesen Prozess stellvertretend kriminalisiert werden. Falls die Staatsanwaltschaft sich über Arbeitsmangel beklagt, so sollte sie sich lieber denjenigen widmen, die ständig gegen Migrantinnen und Migranten, gegen Mitbürger islamischen oder jüdischen Glaubens und gegen politisch Andersdenkende hetzen. Dort gäbe es für sie genug zu tun.“ Zur vollständigen Pressemitteilung.
Die Soziale Liste im Rat sieht in der Neuauflage des Torten-Prozesses „den Versuch demokratisches und journalistisches Engagement zu kriminalisieren.“ „Wir verurteilen diese Bestrebungen auf das Schärfste und erklären unsere Solidarität mit der Redaktion der Internet-Zeitung „bo-alternativ“, sagt Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste. Der Vorwurf, bo-alternativ rufe durch die Veröffentlichung eines Cartoons, einem Strichmännchen mit Torte, brennender Wunderkerze und dem damit kombinierten Slogan “Kein Zuckerschlecken für Nazis“, zur Gewalt gegen eine Demonstration der neofaschistischen NPD auf, entbehre jeder nachvollziehbaren Grundlage. mehr…
Die DKP Bochum »verurteilt den erneuten Versuch der Kriminalisierung des verantwortlichen Redakteurs der Internet-Plattform „bo-alternativ“ durch die sogenannte Sprungrevision der Bochumer Staatsanwaltschaft.« Weiter heißt es in der Erklärung: »In unseren Augen dient dieser weitere Prozess nur dazu, engagierte Bochumer AntifaschistenInnen einzuschüchtern und sie in ihrem dringend notwendigen Engagement gegen den Neofaschismus zu hindern. Dies ist für uns nicht hinnehmbar. Anstatt Prozesse über einen Cartoon zu führen, sollte sich die Bochumer Staatsanwaltschaft lieber um die unerträgliche Volksverhetzung kümmern, die insbesondere auch durch die NPD-Zentrale in Bochum-Wattenscheid ausgeht. Denn Faschismus ist keine Meinung – Faschismus ist ein Verbrechen! Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens oder Freispruch und rufen alle AntifaschistenInnen auf, am 21.Juli 2010, Solidarität vor und im Amtsgericht Bochum zu zeigen.«
Die Soziale Liste schreibt in einer Pressemitteilung: »Im Vorfeld der Demonstration gegen einen Nazi-Aufmarsch am 25.10.2008 übernahm bo-alternativ die Abbildung eines Comic-Männchens, das eine Torte mit einer brennenden Kerze trug. Das Ganze war außerdem noch mit der Überschrift „Kein Zuckerschlecken für Nazis“ versehen. Die Bochumer Staatsanwaltschaft sah in dieser harmlos- putzigen Karikatur einen Aufruf zur Gewalt, da dieses Männchen, der Computerspielfigur „bomberman“ ähnele und die brennende Kerze eigentlich die Zündschnur einer verborgenen Bombe sei! Sogar der verhandelnde Richter im ersten Prozess zeigte sich amüsiert, ob des Phantasiereichtums der Staatsanwaltschaft. Auch der anwesende Staatsanwalt votierte nach Faktenlage für Freispruch. Dies reichte der Bochumer Staatsanwaltschaft nicht und sie ging in Revision. mehr…