Eine Torte ist eine Torte


Donnerstag 11.11.10, 16:20 Uhr
Montag bis Donnerstag: Aktionen vor dem Gerichtsgebäude

Vierte Runde im Tortenprozess

Am Donnerstag, den 18. November geht der Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor dem Bochumer Landgericht in die vierte Runde. Er soll mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur gefährlichen Körperverletzung aufgefordert haben. Das Bochumer Bündnis gegen Rechts ruft von Montag bis Donnerstag zu Protestaktionen vor dem Bochumer Gerichtsgebäude auf. Unter dem Motto: „In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst“ werden Flugblätter verteilt und mit Transparenten auf diesen Versuch der politischen Einschüchterung hingewiesen. Von Montag bis Mittwoch läuft die Aktion jeweils von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Donnerstag wird von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, wenn der Prozess beginnt, demonstriert. Alle TeilnehmerInnen an den Aktionen und die BesucherInnen des Prozesses erhalten einen Nachdruck des inkriminierten Plakates geschenkt.
Der Prozess war vor drei Wochen auf Wunsch des Angeklagten verschoben worden.
bo-special zum Tortenprozess.


Montag 25.10.10, 11:55 Uhr

Tortenprozess auf 18.11. vertagt

Der Tortenprozess findet am kommenden Donnerstag nicht statt. Neuer Termin ist Donnerstag, der 18.11. um 11.30 Uhr. Grund für die Verschiebung ist ein Trauerfall des angeklagten verantwortlichen Redakteurs von bo-alternativ.de.


Donnerstag 21.10.10, 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: Aktionen vor dem Gerichtsgebäude

Vierte Runde im Tortenprozess

Der Prozesstermin wird verschoben!

Am Donnerstag, den 28. Oktober geht der Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vor dem Bochumer Landgericht in die vierte Runde. Er soll mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur gefährlichen Körperverletzung aufgefordert haben. Das Bochumer Bündnis gegen Rechts ruft von Montag bis Donnerstag zu Protestaktionen vor dem Bochumer Gerichtsgebäude auf. Unter dem Motto: „In politischen Strafverfahren urteilt die Justiz über sich selbst“ werden Flugblätter verteilt und mit Transparenten auf diesen Versuch der politischen Einschüchterung hingewiesen. Von Montag bis Mittwoch läuft die Aktion jeweils von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Donnerstag wird von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, wenn der Prozess beginnt, demonstriert. Alle TeilnehmerInnen an den Aktionen und die BesucherInnen des Prozesses erhalten einen Nachdruck des inkriminierten Plakates geschenkt.
bo-special zum Tortenprozess.


Sonntag 19.09.10, 22:00 Uhr

Neuer Termin im Tortenprozess: 28.10.

Der nächste Termin im Tortenprozess findet nicht wie bisher angekündigt am 21. 10. statt. Er ist vom Bochumer Landgericht um eine Woche auf Donnerstag, den 28. 10. um 11.30 Uhr, Landgericht Bochum, Viktoriastraße 14, Saal C 247 verlegt worden. Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de war wegen der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates wegen Aufrufs zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden. Das Bochumer Amtsgericht hatte ihn in einem ersten Prozess auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend mit einer Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht gegen das Urteil erfolgreich Einspruch eingelegt. Eine andere Richterin des Bochumer Amtsgerichtes hatte dann für Recht befunden, dass die Torte eine Bombe sei und die Veröffentlichung mit 30 Tagessätzen geahndet. Hiergegen wurde Berufung vor dem Landgericht eingelegt.  Die lange Geschichte des Prozesses ist auf Sonderseiten unter bo-special dokumentiert.


Freitag 20.08.10, 20:00 Uhr

Der Tortenprozess geht zügig weiter 1

Am 21. Oktober wird nach Amtsgericht, Oberlandesgericht und abermals Amtsgericht nun das Bochumer Landgericht darüber zu befinden haben, ob eine Torte eine Torte ist. Zur Chronik des Tortenprozesses. Zur Erinnerung: Der verantwortliche Redakteur von bo-alternativ.de ist wegen nichts Geringerem angeklagt, als mit der Veröffentlichung des nebenstehenden Plakates zur „gefährlichen Körperverletzung“ aufgerufen zu haben. Wörtlich klagt die Staatsanwaltschaft an: „Diese Form der Darstellung […] stellt sich gleichzeitig als Aufruf an die Teilnehmer der Gegendemonstration dar, bei der öffentlichen Versammlung Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet oder bestimmt sind, ohne behördliche Ermächtigung mit sich zu führen und diese zur Begehung von Vergehen der gefährlichen Körperverletzung einzusetzen.“ Die Anklageschrift im Wortlaut. Wann und wo die vierte Runde im Tortenprozess am 21. Oktober weitergeht, wird rechtzeitig mitgeteilt.


Donnerstag 05.08.10, 18:00 Uhr
Der AStA der RUB zum Tortenprozess:

Das Urteil ist lächerlich und haltlos

Der AStA der Ruhr-Uni-Bochum kritisiert in einer Stellungnahme das Urteil und dessen Begründung im Tortenprozess. „Das Urteil und dessen Begründung ist lächerlich und haltlos“, kommentiert Jan Keitsch, AStA-Vorsitzender der RUB die Ereignisse. Der AStA verweist darauf, dass das Plakat nicht einmal von bo-alternativ.de gestaltet worden sei. Es dokumentierte lediglich das Plakat wie in vielen anderen Fällen auch. Weiter heißt es in der Stellungnahme: »Was die Demonstration selbst angeht, so bedankte sich die Polizei Bochum nach der Veranstaltung ausdrücklich für den friedlichen Hergang, auch seien keine Waffen bei Demonstrant_innen gefunden worden. „Das Urteil stellt einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar“, resümiert Anne Gerger, AStA-Referentin für Öffentlichkeitsarbeit an der RUB. „Weiterhin ist es ein Angriff auf alle, die sich gegen Nazi-Aktivitäten stark machen und auf das menschenverachtende Weltbild der rechten Szene aufmerksam machen wollen.“« Die vollständige Stellungnahme im Wortlaut.


Donnerstag 05.08.10, 14:00 Uhr

Das 3. Tortenprozess-Urteil 1

Die Richterin am Amtsgericht Bochum, Heller, hat nun auch schriftlich ihr Urteil im 3. Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ.de vorgelegt. Die Aggressivität der Comic-Figur leitet sie daraus ab, dass die Figur „breitbeinig“ steht und: „Die Augenbrauen sind jeweils an den Seiten hochgezogen. Die Augen bestehen aus zwei senkrechten Strichen.“ Dies „konnte und sollte aus der Sicht eines objektiven Betrachters als Aufforderung verstanden werden, notfalls auch mit Gewalt die Demonstration der NPD zu verhindern.“ Die Richterin behauptet in ihrer Begründung auch: „Die Verhinderung einer angemeldeten, nicht verbotenen Demonstration ist jedoch mit legalen Mitteln nicht möglich.“ Die Urteilsbegründung als pdf-Datei. Die Urteilsbegründung ist vollständig. Auch im Original folgt auf Absatz IV der Absatz VI.


Samstag 31.07.10, 08:00 Uhr

Seelsorge

Die WAZ veröffentlicht heute einen Leserbrief von Wolfgang Dominik zum Tortenprozess: „Seit ca. 35 Jahren bin ich Beauftragter der Evangelischen Kirche von Westfalen für die Seelsorge an Zivildienstleistenden und Kriegsdienstverweigerern. In dieser Zeit habe ich oft mit Martin Budich gemeinsame Veranstaltungen, auch Demonstrationen und Aktionen organisiert. Niemals hat Martin Budich in dieser Zeit Sympathie für die Durchsetzung politischer Ziele mit gewalttätigen Mittel gezeigt. Auch nur der Verdacht, er könne mit dem inzwischen auch von Ihrer Zeitung dargestellten Tortenmännchen zur Gewalt aufgerufen haben, ist absurd. Allerdings vertritt er durchaus die Position, gemeinsam mit vielen anderen Friedensbewegten und AntifaschistInnen, dass der Einsatz gewaltloser Widerstandsformen z.B. Demonstrationen und Sitzblockaden gegen Neonazis sinnvoll und notwendig ist. Da ich beim Prozess anwesend war, kann ich nur mein Entsetzen über die Art des Umgangs mit Martin Budich vor Gericht und über das skandalöse Urteil ausdrücken.
Wolfgang Dominik, Lehrer i.R.
Beauftragter der Ev. Kirche von Westfalen für die Seelsorge an Zivildienstleistenden und Kriegsdienstverweigerer“


Mittwoch 28.07.10, 17:00 Uhr
Die GEW Bochum zum Tortenprozess

Signale gegen antifaschistische Aktionen? 1

Ulrich Kriegesmann, Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bochum schreibt: „Der allgemeinen Empörung über das Urteil im so genannten „Torten-Prozess“ kann sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Bochum nur anschließen! Offensichtlich gibt es juristisch einigen Spielraum in der Bewertung der dem Prozess zugrunde liegenden Tatsachen – sonst wäre ein erstinstanzliches Urteil nicht völlig gegensätzlich ausgefallen. Somit muss man wohl vermuten, dass andere Gesichtspunkte zu diesem Urteil geführt haben. Sollen hier Signale gegen antifaschistische Aktionen gesetzt werden? Will man Menschen, die aktiv gegen Ausländerfeindlichkeit und rechte Hetze eintreten, einschüchtern? Oder nimmt man diese Wirkung nur billigend in Kauf? Das Urteil verhöhnt eine gesellschaftliche Realität, in der die Öffentlichkeit tausende krasser Rechtsbrüche und auch Gewalttaten von Faschisten erdulden muss, aber die Abbildung einer Wunderkerze in einem Demonstrationsaufruf zum Hochverrat stilisiert wird! mehr…


Mittwoch 28.07.10, 08:29 Uhr

„Zwischen Kultur- und Gauhauptstadt“

Die Bochumer WAZ veröffentlicht heute einen Leserbrief von Manfred König: „Das Urteil gegen Martin Budich dürfte zunächst mitten im Kulturhauptstadtjahr Ruhr 2010 ein Klima der Einschüchterung hinsichtlich eines weiteren Engagements bei vielen Menschen gegen Naziaufmärsche wegen befürchteter staatlicher Verfolgung und Kriminalisierung ausgelöst haben. Das Urteil war nach Meinung vieler Zuschauer bereits vorgefertigt, so dass dann auch alles tatsächlich auf eine Verurteilung hinauslief und der fundierte Sachvortrag der Rechtsvertreterin der Beklagtenseite seitens des Amtsgerichts nicht berücksichtigt wurde. Bei aller Verbissenheit der Richterin und Staatsanwältin zwecks Interpretation der umstrittenen Karikatur, ist besonders pikant, dass diese das Tortenmännchen nicht einfach als Diskussionsgrundlage zur Verhinderung des Nazi-Aufmarsches anerkennen wollten. mehr…


Dienstag 27.07.10, 20:00 Uhr
Eine Torte bleibt eine Torte und die bsz bleibt die bsz:

Breitseite gegen die Justiz

Die Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (bsz) widmet in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe fast eine ganze Seite der Berichterstattung über den Tortenprozess. Unter der Titel „Proteststurm gegen Tortenurteil“ schildert Rolf van Raden den Prozess und die ersten Reaktionen darauf. Er ist auch Autor einer Darstellung der Vorgeschichte des Prozesses „Gerichtsfarce in (bisher) drei Akten“ und eines Kommentars „Wird engagiertes Bloggen kriminell?„.  Hierin beschreibt er, wie die Staatsanwaltschaft ihre Anklage konstruiert hat und konstatiert: „Kommt die Staatsanwaltschaft mit dieser obskuren Argumentation durch, wäre künftig keine grafische Veröffentlichung mehr vor solch einer aggressiven Interpretation geschützt. Ein Plakat mit einer erhobenen Faust? Klar, da holt jemand zum Schlag aus. Es droht ein neues Bilderverbot für politische Publikationen. Mehr noch: Die Strafverfolgungsbehörden bekämen ein einfaches wie mächtiges Instrument an die Hand, um politisch missliebige Äußerungen weitgehend willkürlich zu kriminalisieren. Das wäre eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit.“ Die BSZ-Seite als PDF-Datei.


Montag 26.07.10, 22:00 Uhr
Theater Traumbaum: Eine Torte ist eine Torte und...

…die Pressefreiheit ist die Pressefreiheit

Birgit Iserloh und Ralf Lambrecht vom Theater Traumbaum/Freier Vogel KiJuKuMa schreiben: »Bundesweit ist eine Torte eine Torte, eine Wunderkerze eine Wunderkerze, die Pressefreiheit die Pressefreiheit. Nur in Bochum nicht. In Bochum werden Torten mit Dynamit gebacken und mutieren Wunderkerzen zu Lunten, zumindest für die Staatsanwältin und die Richterin. Man fragt sich, ob die Bochumer Justiz entweder auf dem rechten Auge blind ist, oder auf dem Linken ganz besonders weitsichtig. Um in der auf Bo-Alternativ veröffentlichten Karikatur einen Aufruf zur Gewalt zu sehen, bedarf es schon einer außerordentlichen Interpretationsfähigkeit. Wenn man sich an den Naziaufmarsch vom 25.10.2008 erinnert, bedurfte es bei dem von der NPD der „Demonstration“ vorangetragenen Transparent überhaupt keine Interpretationsqualifikationen. Der Slogan: „Multikulti ist Völkermord“ war eindeutig verfassungswidrig. mehr…


Montag 26.07.10, 12:31 Uhr
Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur zum Tortenprozess

Berechtigter Widerstand in Gefahr

In einer Mitteilung des Bochumer Forums für Antirassismus und Kultur, kurz BoFo e.V., heißt es zum Urteil gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ: „Ein gefährliches Demokratieverständnis offenbarten die Bochumer Staatsanwaltschaft und Justiz beim so genannten Tortenprozess, berichtet ein Prozessbeobachter des Bochumer Forums für Antirassismus und Kultur. Die anklagende Staatsanwältin vertrat die Auffassung, dass Naziaufmärsche von eventuellen GegendemonstrantInnen auf legalen Weg nicht verhindert werden könnten. Das Bochumer Forum sieht im gesamten Prozessverlauf und der stellvertretenden Verurteilung des Angeklagten ein Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit. Während Transparente wie „Multikulti ist Völkermord“, die auf der Bochumer Nazi-Demo in 2008 gezeigt wurden, als unbedenklich und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt werden, wird die Dokumentation eines Tortenmännchens in dem Internetportal bo-alternativ, verbunden mit dem Aufruf, einen Nazi-Aufmarsch in Bochum zu verhindern, unter Strafe gestellt. Falls ein derartiges Urteil Bestand haben sollte, sieht BoFo e.V. in Bochum und Umgebung zivilgesellschaftliches Engagement gegen nationalistische und rassistische Tendenzen in Gefahr.“