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Materialien, Presseerklärungen von Initiativen, Gewerkschaften, Parteien, Kultur usw


Meldung auf der Webseite von ver.di NRW vom 20.11.2007
Freitag 04.01.08, 18:00 Uhr

Sittenwidrige Löhne beim Textildiscounter KIK

(ree-) „Kleidung clever kaufen“ und „Der Preis stimmt“ sind Werbeslogans, mit denen der Textildiscounter KIK bundesweit wirbt. Davon, dass der Lohn stimmt, können Beschäftigte nur träumen. Sie erhalten Hungerlöhne von 4,25 Euro bis 5,25 Euro in der Stunde.
Henrike Greven, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirk Oberhausen/Mülheim: „Vor einiger Zeit wandte sich eine KIK-Beschäftigte an uns, mit der Bitte, ihr Gehalt zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung: Ganze 5,20 Euro Stundenlohn. Das ist Lohnwucher und sittenwidrig.“ Es blieb nicht bei einem Einzelfall. Zwischenzeitlich haben sich sieben KIK-Kolleginnen gemeldet, die ebenfalls mit Hungerlöhnen abgespeist werden. Sittenwidrige Löhne liegen immer dann vor, so die Rechtssprechung, wenn die ortsüblich Tarifvergütung um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Tariflohn einer ausgelernten Verkäuferin beläuft sich in Nordrhein-Westfalen auf 12,30 Euro. Nach Abzug eines Drittel müsste er mindestens 8,21 Euro betragen. Damit nicht genug. Bei der weiteren Prüfung stellte sich heraus, dass es bei den KIK-Aushilfen scheinbar der Normalzustand ist, dass sie den gesetzlichen Urlaub von vier Wochen nicht erhalten. Sie werden lediglich unbezahlt von der Arbeit freigestellt.

Kein Weihnachtsgeld, kein Urlaub

KIK beschäftigt nach eigenen Angaben rund 18.000 Menschen, davon 9.000 so genannte Packerinnen als geringfügig Beschäftigte. Da das Unternehmen nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, muss es geltende Tarifverträge nicht anwenden, unterliegt aber natürlich den Gesetzen. In den Unternehmensgrundsätzen heißt es hierzu: „… müssen die Löhne und Gehälter den jeweiligen Gesetzen und dem allgemeinen Prinzip fairen und ehrlichen Handels entsprechen. Mindestbestimmungen sind ausnahmslos einzuhalten.“ Die Realität ist eine andere. Nicht nur bei der Vergütung sieht es anders aus. So wird den Beschäftigten in der Regel keine Kopie des Arbeitsvertrages ausgehändigt. Es erfolgt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nur die tatsächlich anwesenden Stunden werden vom Unternehmen vergütet.

Spitze des Eisberges

Henrike Greven: „Wir gehen davon aus, das wir hier nur auf die Spitze eines Eisberges gestoßen sind. Immer mehr Kolleginnen werden bei uns vorstellig und haben den Mut, gemeinsam mit ver.di für ihr Recht zu streiten“. In Einzelfällen geht es für die Beschäftigten um Nachzahlungen von bis zu 10.000 Euro.
ver.di hat Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt und die Ansprüche der Beschäftigten beim Unternehmen geltend gemacht.


Pressemitteilung der Linken Liste an der Ruhr-Uni vom 19. 12. 2007
Mittwoch 19.12.07, 11:00 Uhr

Rubrosen verhindern Aufarbeitung des Finanzskandals

Nachdem die Juso-Hochschulgruppe „Rubrosen“ alleine durch die Mensaparty einen Schaden von mindestens 200.000 Euro zu verantworten hat, verhinderte sie auf der Sitzung des Studierendenparlaments am Dienstag zusammen mit der „Liberalen Hochschulgruppe“ die Wahl eines neuen AStA an der Ruhr-Universität. Der kommissarische AStA um Fabian Ferber hielt sich durch einen Abstimmungsboykott selbst im Amt. Die Zukunft des vor der Zahlungsunfähigkeit stehenden Bochumer AStA ist weiter ungewiss. mehr…


Rücktritt des AStA-Vorsitzenden der Ruhr-Uni
Montag 10.12.07, 17:03 Uhr

Erklärung von Fabian Ferber

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Unsere Universität und damit auch unsere Studierendenschaft erlebt zur Zeit viele tief greifenden Veränderungen. Es wurde eine Mannschaft für den Hochschulrat vorgestellt, die keine Person aus dem öffentlichen Leben berücksichtigt. Studiengebühren werden zum Teil sachfremd oder gar nicht verwendet. Das NRW-Ticket wurde beschlossen und die Beschlüsse müssen umgesetzt werden. Die Studierendenschaft muss modernisiert und auf die Erfordernisse für die Studierenden ausgerichtet werden. Mit unseren Schritten, die wir in diesem AStA gegangen sind, haben wir dafür die Wege geebnet.

Wir haben als erster AStA überhaupt dafür gesorgt, dass die Interessen aller Studierenden berücksichtigt werden. Wir haben die Sozialleistungen des AStA für die Studierenden deutlich verbessert. In den nächsten Semesterferien kommt der Studiengebühren-Hilfsfonds hinzu. Als erster AStA seit langem orientieren wir unsere Förderung des Campuslebens – also die Unterstützung von kulturellem Leben und von studentischen Initiativen – eben nicht an den politischen Ideologien, die mit der Förderung verknüpft sind. Megafon, das studentische Theaterfestival, das in der letzten Woche hier an der Ruhr-Uni stattfand, wird zum ersten Mal überhaupt gesondert durch den AStA gefördert. Genauso wie die Unizwerge. Uns ist Engagement auf dem Campus wichtig und dass wir trotz der Entscheidung, Prestigeobjekte wie die „Rote Ruhr Uni“ nicht mehr finanzieren, trotzdem die Initiativenförderung gestärkt haben, setzt ein deutliches Zeichen.

Wir haben auf unserem Weg viel erreicht. Viele Versprechen haben wir eingehalten. Das Volksbegehren kommt, der Bericht zur Verwendung von Studiengebühren an unserer Uni wird übermorgen vorgestellt, die Kulturarbeit – man schaue sich die Veranstaltungen an, die im KulturCafé stattfanden und stattfinden – ist exzellent, unsere Uni ja leider nicht. Die Öffnungszeiten wurden erweitert, das Serviceangebot verbessert, die AStA-Betriebe steigern ihren Umsatz. In Gesprächen mit dem Rektorat konnten wir viel für die Fachschaften erreichen. Unsere konstruktiv-kritische Zusammenarbeit mit dem Rektorat hat dazu geführt, dass viele Sachen für die Studierenden rasch und im Interesse der Studierenden geklärt werden konnten. Das ist unser Erfolg und der ist uns nicht abzuerkennen.

Ein Absatz zur Mensaparty: Der AStA hat mehr als 20 Leute, die für die Studierendenschaft an Projekten arbeiten. Ich finde es schade, dass der Erfolg, den wir uns erhofft haben, ausgeblieben ist. Die Durchführung des Konzerts war hoch professionell – das haben uns Konzertbesucher, Beteiligte und auch die Bands bestätigt. Es ist einiges falsch gelaufen. Aber eben nicht nur in der Organisation. Ich zitiere die WAZ vom 28. November: „Bei dem gewohnt giftigen Umgang der politischen Gruppierung in- und außerhalb des AStA verwundert es nicht, dass selbst ein so rares Campus-Ereignis wie die Mensa-Party sogleich wieder zum Zankapfel geworden ist.“ Man kann die Veranstaltung vorher kritisieren, aber nicht in dem Maße, wie es geschehen ist. Persönliche Anfeindungen und Beleidigungen auf unterstem Niveau und bewusste Falschbehauptungen standen auf dem Plan, um den Erfolg der Mensaparty zu gefährden. Dass wir nicht richtig darauf reagiert haben, muss ich eingestehen. Dass die Planungsgruppe der Mensaparty auch nicht alles richtig gemacht hat, ist richtig. Dafür übernehme ich aber die politische Verantwortung und stelle mich vor die für die Planung Verantwortlichen, weil ich mitbekommen habe, wie sehr sich die Leute dafür eingesetzt haben, trotz der massiven Angriffe ein sauberes Festival auf die Beine zu stellen. Ich war am Samstag da und bin der Meinung: Das, was dort geboten wurde, war einmalig. Trotz aller Gerüchte: Die Studierendenschaft wird ihr reichhaltiges Angebot auf dem Campus aufrecht erhalten und erweitern können.

In den letzten Wochen wurde klar, dass wir selbst für die Angelegenheiten, für die strukturell eine Mehrheit im Studierendenparlament gegeben ist, keine Mehrheit mehr haben. Vor allem die Senkung des AStA-Beitrags, die wir vorhatten und die vom SP abgelehnt wurde, zeigt, dass viele das höchste Gremium für Geplänkel ausnutzen.

Für die notwendige Fortführung unserer Politik halte ich eine klare Unterstützung durch die Mehrheit der Studierenden für erforderlich. Ich habe, weil es im Studierendenparlament – im Übrigen, wie sich auch gezeigt hat, für keine andere Konstellation – keine Mehrheiten gibt, meinen Rücktritt vom Amt des AStA-Vorsitzenden eingereicht. Die Juso-Hochschulgruppe, der ich nach wie vor angehöre und für die ich weiterhin für Mehrheiten kämpfen werde, wird im Januar ihre neue Legitimation für den weiteren Weg der neuen Sympathie erhalten. Für die Studierenden. Für Euch.


Pressemitteilung der Linken Liste an der RUB vom 10.12.2007
Montag 10.12.07, 17:00 Uhr

Ist die Bochumer Studierendenschaft finanziell ruiniert?

Heute um 14 Uhr trat Fabian Ferber (Rubrosen) von seinem Amt als AStA-Vorsitzender der Ruhr-Universität zurück. Sein Vermächtnis: Der AStA ist finanziell am Ende.
Nachdem wir heute noch auf einem Flugblatt schrieben, dass die Mensaparty ein Defizit von weit über 100.000 Euro eingefahren hat, mussten wir feststellen: „Schlimmer geht immer“. Fabian Ferber mag nicht mehr ausschließen, daß sogar das doppelte – 200.000 Euro! – in den Sand gesetzt wurden. Damit dürfte der AStA mittelfristig zahlungsunfähig sein – selbst wenn die für solche „Späße“ nicht vorgesehenen Rücklagen (160.000 Euro) komplett aufgebraucht werden. Wir sind fassungslos. mehr…


Mittwoch 21.11.07, 08:30 Uhr

Bürgeranfrage des Friedensplenums

Frau
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz Bochum

Bürgeranfrage

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die folgende Bürgeranfrage bitten wir in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Bochum zu beantworten.

Am 11.11.2007 veranstaltete das Schauspielhaus Bochum unter dem Thema “´s ist leider Krieg und ich begehre, nicht schuld daran zu sein“ eine Lesung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und des Theaterregisseurs Jürgen Flimm. Dabei protestierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf Initiative des Bochumer Friedensplenums öffentlich angekündigt gegen die Bereitschaft des Schauspielhauses, dem Bundestagspräsidenten, einem führenden Exponenten deutscher und europäischer Hochrüstung, die Bühne zu öffnen für, wie es hieß, “ein Trugspiel von Schuld und Gewissen“. Nach einer Protestmanifestation, die vor Beginn der Lesung für wenige Minuten vor der Bühne der Kammerspiele stattfand, verlief die Veranstaltung ohne Störung, wie es das Friedensplenum der Theaterleitung angekündigt hatte. Gleichwohl kam es vor und während der Veranstaltung im Foyer und im Saal zu einem massiven Einsatz von Polizei und offenbar privaten Sicherungskräften, die u.a. vorzuschreiben versuchten, in welcher Bekleidung der Saal zu betreten sei, und in Pausen zwischen den einzelnen Lesungsbeiträgen normalste Kommunikation zwischen Zuschauerinnen und Zuschauern mit der Drohung des Saalverweises zu unterbinden suchten.

Wir fragen deshalb:
1.) Wie viele Polizei- und Sicherungskräfte waren in den Kammerspielen und seiner näheren Umgebung wegen der Veranstaltung im Einsatz?
2.) Wer hatte sie angefordert? Wer trug die Verantwortung für die Maßnahme? Hatte die Leitung des Schauspielhauses Einfluss auf den Einsatz? Wann wurde sie über den Einsatz und sein Ausmaß informiert?
3.) Sind dem Schauspielhaus oder der Stadt durch den Einsatz Kosten entstanden, falls ja, in welcher Höhe? Wer sonst muss den Einsatz bezahlen?
4.) War der Einsatz angemessen und verhältnismäßig? Auf welche Weise wird in Zukunft sicher gestellt, dass das Schauspielhaus Bochum gerade auch bei politischen Veranstaltungen ein Ort freier geistiger Auseinandersetzung bleibt ohne Einschüchterung durch Polizei und Sicherungskräfte?

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag des Bochumer Friedensplenums

Annemarie Grajetzky
Ralf Feldmann
Sigrid Schößler
Wolfgang Dominik


Zweiter Offener Brief von Frank-Patrick Steckel an den Intendanten des Schauspielshauses Bochum, Elmar Goerden
Freitag 26.10.07, 19:20 Uhr

Lieber Elmar Goerden,

Norbert Lammert war Rüstungsexperte der CDU unter Rexrodt – er hat sich unter anderem für die Anschaffung des „Eurofighters 2000“ stark gemacht. Neuerdings hat er sich durch Anmerkungen zum sog. „EU-Verfassungsvertrag“ (jetzt „EU-Reformvertrag“) hervorgetan, wie beispielsweise die, dass es „nicht überzeugend“ sei, das nationale Gewaltenteilungsprinzip der europäischen Staaten nach Brüssel zu übernehmen. Norbert Lammert hat außerdem, in seiner Eigenschaft als Bundestagspräsident, die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, über ein Jahr lang (bis zum Entscheid des BVG) hintertrieben. Und Herr Lammert hat ferner durch eine von ihm erteilte Strafverfolgungsermächtigung die Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen 17 Journalisten im Zusammenhang mit dem Kurnaz-Untersuchungs-ausschuß überhaupt erst ermöglicht. Herr Lammert ist ein CDU-Politiker, somit Mitglied derjenigen Bundestags- und nunmehrigen Regierungspartei, die sowohl die Kosovo-Einsätze der NATO, als auch den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr, als auch den Tornado-Einsatz, als auch nahezu alle weiteren verfassungswidrigen „Auslandseinsätze“ der Bundeswehr betrieben und befürwortet hat (beim Libanon-Einsatz der Bundesmarine hat er sich enthalten) – in allen diesen Abstimmungen des Bundestages hat Herr Lammert mit „Ja“ gestimmt. Wie das Abstimmungsverhalten des Herrn Lammert ausgesehen hätte, wäre zu Beginn des Irak-Kriegs die CDU an der Macht gewesen, lässt sich unschwer vermuten. Wie Sie sehen, kommt allerlei zusammen – und ich zähle hier nur bruchstückhaft auf, was in den Zeitungen stand und steht. (Und übergehe großzügig solche Fehlleistungen wie die Forderung nach der Wiederbelebung der „Leitkultur“-Debatte seines Parteifreundes Merz.) mehr…


Offener Brief von Frank-Patrick Steckel
an den Intendanten des Schauspielshauses Bochum, Elmar Goerden
Dienstag 23.10.07, 15:55 Uhr

»Der schöne Trug des Schauspiels wird erniedrigt«

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Lieber Elmar Goerden,
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meine langjährige Verbundenheit mit dem Schauspielhaus Bochum ist es, die mich zu der Bitte an Sie bewegt, den Herren Norbert Lammert (CDU) und Jürgen Flimm (SPD) den Auftritt auf einer der Bühnen Ihres Theaters zu verwehren.

Die Bühnen eines Schauspielhauses sind der Verstellungskunst der Schauspieler vorbehalten – für die Heuchelei von Berufspolitikern und Kunstfunktionären ist da kein Platz.

Und was kann es anderes sein als Heuchelei, wenn Angehörige der kriegstreibenden Bundestagsparteien Texte gegen den Krieg lesen?

Der schöne Trug des Schauspiels wird erniedrigt, wenn neben ihm der hässliche Trug machtpolitischer Interessen Fuß fasst.

Lassen Sie nicht zu, dass das Schauspielhaus Bochum zu einer Plattform für diejenigen wird, die den Frieden predigen und den Krieg schüren!
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Mit besorgten Grüßen

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Frank-Patrick Steckel

Berlin, den 23. Oktober 2007


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 19. Oktober 2007:
Freitag 19.10.07, 17:00 Uhr

Hartz IV: Gesundheitskosten zusätzlich

Gesundheitskosten müssen bei Hartz IV-Abhängigen gegebenfalls zusätzlich vom zuständigen Sozialamt übernommen werden. So hat das Landessozialgericht NRW in Essen entschieden (Az.: L 1 B 7/07 AS ER 22.06.2007 rechtskräftig). Der in der Regelleistung enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege sei zu gering. Zu beantragen sind diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt. Die ARGE bzw. das Jobcenter ist verpflichtet, einen solchen Antrag weiterzuleiten. Von dieser Rechtslage sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, denn verschiedene Ärztevereinigungen (insb. die Kinder- und Jugendärzte) haben bereits Alarm geschlagen wegen der hierdurch bedingten Verschlechterung des Gesundheitszustandes Hartz IV-Abhängiger.
Beim Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Härtefallregelung (Bruttoeinkommen monatlich unter 980 Euro) auf Antrag 100 % der Regelversorgung. Eine höherwertige Versorgung wird nur übernommen, wenn zwingende medizinische Gründe dafür sprechen, z.B. eine Unverträglichkeit („Allergie“) der verwendeten Werkstoffe oder kieferorthopädische Besonderheiten.
Insgesamt ist die Summe aller Zuzahlungen zu Verordnungen (einschliesslich der Praxisgebühren) bei Harz IV-Abhängigen auf 83 Euro jährlich begrenzt (42 Euro bei Menschen mit chronischen Erkrankungen). Das heisst: Quittungen sammeln und alsbald bei der Krankenkasse eine Freistellung beantragen.
Schlecht sieht es aus, wenn verschreibungsfreie Medikamente medizinisch notwendig sind (z.B. Mittel gegen Allergien, Schmerzmittel, Salben und Verbandstoffe für an Neurodermitis Erkrankte, Vitamine und Anderes gegen Diabetes-Folgeschäden usw.). Wie auch die ggf. sehr teure Brille bei schweren Sehfehlern sei das aus der Hartz IV-Regelleistung zu bezahlen.
Dazu meint aber das Landessozialgericht Essen am 22. Juni 2007 (Az.: L 1 B 7/07 AS ER 22.06.2007 rechtskräftig):
„ … die Übernahme dieser Kosten“ ist „im Rahmen des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht möglich, denn der in der Regelleistung nach § 20 SGB II … unter anderem enthaltene Anteil für die Gesundheitspflege ist zu gering.“
Sie seien zu tragen auf der Grundlage des „Auffangparagrafen“ 73 des SGB XII („Hilfe in sonstigen Lebenslagen“). Denn: „Eine Privilegierung der Empfänger von Sozialhilfeleistungen ist insoweit nicht zu rechtfertigen. … Dies gelte um so mehr angesichts der besonderen Bedeutung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG). … Eine atypische Bedarfslage sei anzunehmen, wenn medizinisch notwendige Medikamente und Hautpflegeprodukte von der Krankenkasse nicht übernommen werden und deren Kosten nicht aus der Regelleistung angespart werden können.“
Das Landessozialgericht nimmt dabei Bezug auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 7. November 2006 (Az.: B 7b AS 14/06 R).
Zu beantragen sind diese Leistungen beim zuständigen Sozialamt. Die ARGE bzw. das Jobcenter ist verpflichtet, einen solchen Antrag weiterzuleiten. Bei Ablehnung ist innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen, bei weiterer Ablehnung sollte Klage eingereicht werden. Das ist für die Betroffenen kostenfrei.
Von dieser Rechtslage sollte umfassend Gebrauch gemacht werden, denn verschiedene Ärztevereinigungen (insb. die Kinder- und Jugendärzte) haben bereits Alarm geschlagen wegen der hierdurch bedingten Verschlechterung des Gesundheitszustandes Hartz IV-Abhängiger.
Preiswerte und sinnvolle Zusatzversicherungen (z.B. für Sehhilfen und Zahnbehandlungen) werden von der ARGE Bochum leider nicht als „nach Grund und Höhe angemessen“ angesehen bei der Berechnung von Freibeträgen für ggf. vorhandenes (Zusatz-) Einkommen. Hier will sie nur Versicherungen anerkennen, durch die sie selbst möglicherweise entlastet werden kann (nur Hausrat- und Haftpflichtversicherung).

Quellen:
LSG_NRW_22-6-07_§_73_SGB_XII_für_Krankheitskosten

BSG_7-11-06_atypische Bedarfslage_nach_SGB_XII

SZ_07-10-15_Hartz_IV_Kinderärzte_warnen:
Die gesundheitlichen Folgen der Armut


Donnerstag 04.10.07, 16:37 Uhr

Antwortschreiben des Polizeipräsidiums vom 14. September 2007:

Eingaben / Beschwerden
Beschwerde über polizeiliches Verhalten

Ihre Beschwerde vom 13. Juli 2007

Sehr geehrter Herr XXX,

am 13. Juli 2007 gaben Sie persönlich bei meinem Sachgebiet VL 2.14 ein Beschwerdeschreiben über das Verhalten von Polizeibeamten ab.

Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich anhand Ihrer Einlassung sowie den dienstlichen Äußerungen des von Ihnen kritisierten Beamten und dessen Streifenpartners überprüfen lassen, so dass ich zu Ihrer Beschwerde nunmehr wie folgt Stellung nehmen kann.

Am 12. Juli 2007, gegen 17.00 Uhr, wurden Sie und Ihre Begleiterin von Polizeikommissar (PK) B. und Polizeimeister (PM) D. im Rahmen einer Personenkontrolle an der Wittener Straße in Bochum, am dortigen Zugang zum Kortumpark, überprüft.
Unmittelbar zuvor beobachteten die beiden Polizeibeamten während ihrer Streifenfahrt, wie Sie sich auf der Parkbank sitzend einen Joint drehten.
Auf Grund ihrer Wahrnehmungen lag für die beiden Beamten der Verdacht einer Straftat, hier der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, vor.

Hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Personenkontrolle und der Identitätsfeststellung Ihrer Person und der Ihrer Begleiterin nach den gesetzlichen Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 163b) bestehen keine Zweifel.

Zwischen den Wahrnehmungen der Beamten und der eigentlich Kontrolle bestand ein nicht unerheblicher Zeitraum, da die Beamten den Streifenwagen erst wenden und sie an der Bank aufsuchen mussten.

Als die beiden Beamten ihr Fahrzeug verlassen hatten, um Sie und Ihre Begleiterin zu kontrollieren, hielten Sie nichts mehr in den Händen. PK B. stellte jedoch verengte Pupillen bei Ihnen fest, so dass die Beamten sich weiterhin zur Kontrolle Ihrer Person und Ihrer Begleiterin entschieden.

In Ihrem Beschwerdeschreiben sprechen Sie davon, dass die Ansprache und der Umgangston des PK B. für Sie diskriminierend und herabwürdigend gewesen sei.

PK B. und PM D. schildern hingegen übereinstimmend, dass Sie die Personenkontrolle durch provozierende Fragestellungen und Antworten zu behindern und zu erschweren versucht haben.
So antworteten Sie auf den Vorhalt der verengten Pupillen, die PK B. bei Ihnen festgestellt haben will:
„Ist doch normal. Ich schaue doch in die Sonne. Da hat doch jeder enge Pupillen!“
Nach seiner Einlassung stand PK B. direkt vor Ihnen, so dass Ihre Antwort nur als Schutzbehauptung von den beiden Beamten gewertet wurde.

Die Überprüfung Ihrer Personalien sollen Sie in Richtung PK B. mit den Worten kommentiert haben:
„Sie beschneiden hier meine persönliche Freiheit. Sie dürfen nicht meinen Namen aufschreiben. Was soll denn das?“

Auch Ihre Begleiterin soll nach den Einlassungen der Beamten die Personenkontrolle durch Äußerungen wie „und dafür zahlt meine Mutter Steuergelder“ behindert haben.

Sie schildern selber in Ihrem Schreiben, dass PK B. zu Beginn der Personenkontrolle Ihnen gegenüber freundlich entgegen getreten sei.

Durch Ihre fortwährenden Provokationen und der Ihrer Begleiterin während der polizeilichen Kontrolle verzögerten Sie die Identitätsfeststellung durch eigenes Verschulden.

PK B. machte dann Ihnen und Ihrer Begleiterin unmissverständlich klar, dass er sich Ihr Verhalten nicht weiter bieten lassen würde und wies sie darauf hin, dass die Personalienfeststellung auch auf der Wache durchgeführt werden könnte.
Daraufhin konnten die polizeilichen Maßnahmen schließlich bei ihnen durchgeführt werden.

Die anschließenden Durchsuchungen Ihrer Person und der Sachen Ihrer Begleiterin sind ebenfalls durch Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 102) gedeckt, da die einschreitenden Beamten vermuteten, bei Ihnen verbotene Betäubungsmittel als Beweismittel aufzufinden, da Sie und Ihre Begleiterin als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtig waren.

Nachdem die Beamten Ihre Personalien überprüft und bei der Durchsuchung keine weiteren Hinweise auf Straftaten vorgefunden hatten, wurden Sie und Ihre Begleiterin nicht weiter festgehalten.

Ihre Einlassung, dass Sie in den letzten Monaten im Bochumer Stadtgebiet andauernd kontrolliert worden seien, weil sie äußerlich als „Punk“ zu erkennen sind, können von mir nicht weiter verifiziert werden.

Ihre Argumentation, dass es sich bei der beschriebenen Personenkontrolle um eine gezielte Diskriminierung Ihrer Person und der Ihrer Begleiterin gehandelt haben könnte, ist nicht nachzuvollziehen.
Die rechtlichen Voraussetzungen der strafprozessualen Maßnahmen durch die beiden Beamten waren gewahrt.

Auf Grund Ihres eigenen Verhaltens, wie es von den Beamten beschrieben worden ist, haben Sie erheblich dazu beigetragen, dass die polizeilichen Maßnahmen zeitlich verzögert wurden und die Geduld der einschreitenden Beamten auf eine harte Probe gestellt worden ist.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführung vermag ich vorliegend kein Fehlverhalten meiner Mitarbeiter zu erkennen.

Ihre Beschwerde weise ich daher hiermit als unbegründet zurück.

Mit freundlichen Grüßen

(Wenner)

die Beschwerde an den Polizeipräsidenten

ein offener Brief an den Polizeipräsidenten


Donnerstag 04.10.07, 16:00 Uhr

Offener Brief an den Bochumer Polizeipräsidenten Thomas Wenner vom 03. Oktober 2007

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Wenner,

heute, nach etwa zwei Monaten des gespannten Wartens auf eine Reaktion auf meine Beschwerde bzgl. des unprofessionellen Verhaltens zweier Ihrer Streifenbeamten, erhielt ich einen Brief. Und ich muss sagen: ich bin entzückt! Er ist unterzeichnet von Ihnen höchstpersönlich. Und ich dachte immer, dass Beschwerden nach den Kriterien der drei F ’s behandelt würden, naja, Sie wissen schon: formlos, fristlos, folgenlos. Genau deshalb hab ich auch nicht mehr damit gerechnet, überhaupt noch eine Antwort zu erhalten. Aber, Herr Präsident, Sie haben mein Vertrauen in ihre Behörde fühlbar gestärkt.

Jedoch – und das tut mir sehr Leid – kann ich Ihre Reaktion nicht unkommentiert hinnehmen. Ich muss dazu sagen, das ist das erste Mal für mich, dass ich meinen Unmut bei einer Behörde kund tue. Bitte verzeihen Sie mir also, wenn ich mit den Gepflogenheiten eines behördlichen Umgangs mit ziviler Kritik nicht vertraut bin.
Nun zum Inhalt der ganzen Angelegenheit. Am Nachmittag des 12. Juli hielt ich mich mit meiner Begleiterin am Eingang zum Kortumpark auf einer Parkbank auf, bis uns die zwei besagten Beamten – meiner Meinung nach aus dem Nichts heraus – belästigten. Dank ihres Briefes kann ich auch nun die Perspektive der Polizeibeamten PK B. und PM D. in meine Betrachtungen miteinbeziehen. Bis dato hätte ich z. B. nie vermutet, dass die Polizeibeamten tatsächlich unsertwegen ihre Streifenfahrt auf der Wittener Str. unterbrachen, und, wie Sie ihre „Mitarbeiter“ zitieren, „erst wenden mussten“ um uns „an der Bank auf[zu]suchen“. Und den Grund, weshalb die Polizeibeamten uns diese Ehre zuteil kommen ließen, liefern Sie gleich mit: die beiden Beamten hätten uns zuvor beobachtet, wie wir „auf der Parkbank sitzend einen Joint drehten“.
Das müssen sie mir jetzt aber mal erklären, Herr Präsident. Ihre Mitarbeiter waren – so lese ich das aus ihrer Begründung heraus – auf der Wittener Str. in ihrem Streifenwagen unterwegs; wahrscheinlich in Richtung Zentrum. Plötzlich sehen sie im Vorbeifahren nach rechts aus dem Fenster und beobachten, wie zwei junge Menschen, die in knapp 40 Meter Entfernung auf einer Bank vorm Kortumpark sitzen, einen Joint drehen. Ich muss schon sagen, alle Achtung! Sie stellen anscheinend nur Bewerber ein, die die Augen eines Turmfalken haben müssen. Im Vorbeifahren aus vierzig(!) Metern Entfernung unterscheiden zu können, ob jemand eine Zigarette mit Blättchen, Filter und Tabak dreht (was ja tatsächlich hätte sein können, denn ich drehe meine Zigaretten selbst) oder ob jemand noch zusätzlich Haschisch in eine viel zu lange Zigarette bröselt. Ich find‘ das phänomenal; ich an Stelle von PK B. hätte wahrscheinlich nur spekulieren können, was ich mit meinen Händen gemacht habe – sofern ich überhaupt etwas gemacht habe. Oder meine Begleiterin.

Im Übrigen: sofern ich mich recht erinnere, hat man uns zum Zeitpunkt der Personenkontrolle von diesem eigentlich Verdachtsmoment überhaupt nichts mitgeteilt. Naja, verständlich. Es wäre ja auch viel zu peinlich, zwei „abgestürzten“ Jugendlichen, die nach Ansicht der Beamten eh schon (zu)häufig mit den Hütern der öffentlichen Ordnung in unangenehmen Kontakt geraten sind, ihre Personalien abringen zu wollen mit dem Argument: ‚Wir haben euch beim Joint bauen gesehen. Vor fünf Minuten. Aber jetzt habt ihr ja keinen Joint mehr in der Hand.‘ …. Nein! Der clevere und erfahrene Polizist von heute hat mehr drauf. Er zaubert einfach einen neuen Verdachtsmoment aus der Dienstmütze, nämlich den, dass unsere Pupillen verengt gewesen wären. Gut kombiniert, Sherlok! Nun, die Beamten haben bei ihrer Einlassung ihnen gegenüber ganz richtig zitiert, dass ich dieser Begründung entgegnete, dass in diesem Augenblick die Sonne in meine Augen geschienen hat. Es war nämlich tatsächlich ein schöner, sommerlicher Nachmittag mit blauem Himmel, singenden Vögeln und grell scheinender Sonne. Ein guter Grund, in den Park zu gehen, um es sich gut gehen zu lassen. Selbst als „Absturzjugendliche“. Finden Sie nicht auch? Nun ja, dieser Umstand interessierte die Polizeibeamten nicht weiter. Sie gingen in diesem Moment, wie in Ihrem Brief dargelegt, von einer „Schutzbehauptung“ aus und somit ihrer „gerechten“ Sache (das Klamottenfilzen) nach.

Weiterhin interessant finde ich Ihre Reaktion auf den eigentlichen Anlass meiner Beschwerde, nämlich den Umstand, wie herablassend uns die Beamten behandelt haben. So mussten wir uns von PK B. u. a. in einem rüden Ton anhören, dass er ‚unsere Sorte von Kaputten‘ aus seinen 18 Jahren Berufserfahrung kennt. Damit ist für mich klar erwiesen, dass es sich bei dieser Kontrolle um einen Fall von gezielter Diskriminierung handelt.
In ihrer Eingebung schilderten die beiden Beamten „übereinstimmend“, dass wir die Personenkontrolle durch „provozierende Fragestellungen und Antworten zu behindern und zu erschweren“ versucht und die Identitätsfeststellung durch „eigenes Verschulden“ verzögert hätten.
Soweit ich weiß, gehört es doch schon seit einiger Zeit zur Politik Ihrer Behörde, sich in einer gewissen Form von „Bürgernähe“ zu üben. Ich glaube, Sie haben das Konzept der Bürgernähe nicht ganz verstanden. Bürgernähe heißt NICHT, dass ein Polizeibeamter auf Streife dem Bürger (bzw. einer diskriminierten Personengruppe, wie z.B. Punks, Obdachlose, Ausländer,…) ohne Distanzhaltung ‚auf die Pelle rücken‘ darf. Bürgernähe heißt – insbesondere in diesem Fall – dass die Polizeibeamten für ihre Kontrolle eine ernstgemeinte Begründung äußern sollten – zumindest doch aber auf die Frage danach! Bürgernähe ist also das Gegenteil von Beschimpfung oder Befehlston, und erst recht nicht die Androhung, dass Ihre „Mitarbeiter“ uns bei Verweigerung der ‚Kooperation‘ mit auf die Wache nehmen würden. Nein, Herr Präsident, so funktioniert „Bürgernähe“ nicht!

Und noch auf ein Letztes: im letzten Teil Ihres Briefes legen Sie bravorös dar, wie ernst es Ihnen mit meiner Kritik ist und mit welch rationaler Begründung Sie diese abschmettern. Nun schon zum dritten Mal innerhalb Ihres zweiseitigen Briefes machen Sie unser „provokatives Verhalten“ dafür verantwortlich, „dass die polizeiliche Maßnahmen zeitlich verzögert wurden und die Geduld der einschreitenden Beamten auf eine harte [sic!] Probe gestellt worden ist.“
Das tut mir aber Leid, ihre Mitarbeiter so doll provoziert zu haben. Und trotzdem PolizistInnen ja auch Menschen mit verletzbaren Gefühlen sind, kann ich diese Rechtfertigung nicht gelten lassen.
Und ich antworte darauf mit einem Zitat, und zwar von einem Spiegel-Redakteur, der das eskalative Verhalten der polizeilichen Sonderbehörde „Kavala“ während des G8 passend kommentiert (und prinzipiell auch auf unseren Fall passt), etwa sinngemäß:

„Der Bürger hat ein Recht auf Hysterie – der Staat niemals“

mit freundlichen Grüßen,

XXX

die Beschwerde an den Polizeipräsidenten
die Antwort des Polizeipräsidenten


Donnerstag 04.10.07, 16:00 Uhr

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 13. Juli 2007

Polizeipräsidium Bochum
Uhlandstraße 35
44791 Bochum

Beschwerde über den Polizeibeamten PK B.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beschweren wir uns über das Verhalten des Polizeibeamten B. während einer Personenkontrolle am 12.07.2007 in Bochum.

Am 12.07.2007 gegen 17 Uhr saßen wir (meine Begleitung und ich) am Zugang zum Kortumpark gegenüber der Hauptpost auf einer Parkbank. Etwa 5 Minuten später kamen zwei Beamte (einer von ihnen namentlich bekannt als PK B.) auf uns zu. PK B. sprach uns zuerst noch ganz freundlich an, in etwa auf das Wetter, woraufhin er abrupt und in einem minder freundlichen Ton nach der Herrausgabe unserer Personalausweise fragte. Als wir nach einer Begründung fragten, bekamen wir zur Antwort, unsere Pupillen seien verengt. Zu diesem Zeitpunkt stand der PK B. etwa zwei Meter von uns entfernt, sodass wir diese Begründung mangels Glaubwürdigkeit infrage stellten. Bei einer Diskussion über diesen „Tatbestand“ machte der PK dann auch explizit, dass der Verdachtsmoment „Pupillenverengung“ vorgeschoben war und der eigentliche Verdachtsmoment sich auf den absurden „Erfahrungswert“ berufe, unser „kaputtes“(Zitat) Aussehen hätte etwas mit unserem vermeintlichen Umgang mit Drogen zu tun.
Doch dieser diskriminierende und herabwürdigende Umgangston war nicht genug. Nach der Herrausgabe der Personalausweise wurden unsere Daten mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ aufgenommen. Auf die Frage hin, welche Gefahr denn ausgehen könne von zwei Jugendlichen, die völlig friedlich auf einer Parkbank sitzen und sich unterhalten, erfuhren wir weiterhin Ignoranz und überheblichste Polemik.
Doch auch dem war nicht genug. Nun wurde auch noch meine Tasche, mein Portmonee und alles weitere entleert, mein Körper abgetastet und die Kleidung meiner Begleitung und die meine durchsucht. Auch diese Prozedur wurde wieder mit zynischen Bemerkungen über unser „ungehorsames“ und „besserwisserisches“ Verhalten kommentiert.
Nach einer telefonischen Überprüfung unserer Personen zogen sich die unfreundlichen Beamten zurück.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass bei uns weder Alkoholika noch sonstige Drogen oder „verdächtige Gegenstände“ vorgefunden wurden.
Diese polizeiliche Personenkontrolle/Personalienaufnahme/Durchsuchung war für uns der Höhepunkt einer bis dato traurigerweise schon zur Gewohnheit gewordenen ständigen Befürchtung, sich im Innenstadtraum einer gezielt diskriminierenden Personenkontrolle aussetzen zu müssen. Die Diskriminierung richtet sich wahrscheinlich nicht ausdrücklich gegen uns persönlich, jedoch – wie der Beamte PK B. auch offensichtlich machte – in jedem Fall aber gegen eine vorurteilhaft und stereotyp eingegrenzte Personengruppe, wie z.B. der der „Punks“ und „Obdachlosen“.
In den vergangenen Monaten wurde meine Person und die meiner Begleitung unbegründet dermaßen häufig kontrolliert, dass wir nicht mehr im Stande sind es nachzuzählen! Hier wird der Gleichheitsgrundsatz und das Gebot der Verhältnismäßigkeit systematisch mit Füßen getreten! Wir fühlen uns in der Öffentlichkeit nicht mehr wohl – gar ausgegrenzt und kriminalisiert – , obwohl wir nichts getan haben!
Und auch die angeblichen 18 Jahre Berufserfahrung des Beamten PK B. haben in diesem Fall offensichtlich nicht ausgereicht, sich gegenüber Jugendlichen in einer Weise zu verhalten, die seiner Vorbildfunktion und Verantwortung auch nur annähernd angemessen wären.

Ich bitte Sie hiermit, diese Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und die in ihrer Befugnis stehenden Konsequenzen zu ziehen!
Mit freundlichen Grüßen,
XXX YYY


die Antwort des Polizeipräsidenten
ein offener Brief an den Polizeipräsidenten


Erklärung von Radio El Zapote zum 11. September 2007:
Dienstag 11.09.07, 00:00 Uhr

11.9. 1973 – Heute gedenken wir des 34. Todestages von Salvador Allendes

Vor 6 Jahren erreichte der Krieg die USA vor der eigenen Haustür. Die Symbole einer ungerechten Weltwirtschaftsordnung, das WorldTrade-Center wurde u.a. Ziel von Anschlägen. Die Welt sollte eine andere werden. So versprach es ein Bush called George W. und rief zum Kampf gegen den Terror auf. Die Gegenwart ist bekannt!
Weniger bekannt oder in Vergessenheit geraten ist der heutige 34. Todestag Salvador Allendes, demokratisch und sozialistisch gewählter Präsident Chiles, der sich am 11.9. 1973 aufgrund putschender Militärs, unterstützt durch die CIA, und der Bombadierung seines Amtssitzes Moneda, das Leben nahm. Begleitet durch anti-sozialistische Hetze des damaligen US-Präsidenten Nixon und seinem Bluthund Kissinger sowie einem Witschaftsembargo gegen Chile, ist dem sozialistischen Bündnis der Unidad Popular Salvador Allendes, der Organisierung von Basiskomitees und der ArbeiterInnen Chiles überhaupt, einher gehend mit der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit, der ökonomischen Verstaatlichung von Kupferminen und einem emanzipatorischem Leben im allgemeinen, ein brutales Ende bereitet worden. Auf der Bildfläche erschien General Pinochet, der einen autoritären Staat repräsentierte und als Verfechter us-amerikanischer Interessen neoliberale Konzepte in Südamerika umsetzte. Konzentrationslager, 1000-de von Verschwundenen und Ermordeten waren die Folge. 10.000-de gingen ins Exil.
Salvador Allende und seine Utopie von einer menschlichen, solidarischen und klassenlosen Gesellschaft ist nicht vergessen!
Radio El Zapote


Pressemitteilung der Roten Antifa Bochum vom 9. 9. 2007
Sonntag 09.09.07, 22:00 Uhr

CDU-Stadtrat unterhält Verbindungen zur extremen Rechten

Seit zwei Monaten existiert eine Internetseite des Bochumer CDU-Stadtrats Dirk Schmidt unter dem Namen „Bochum gegen Links“. Geschichtsrevisionistische, latent antisemitische und homophobe Statements lassen von Anfang an keinen Zweifel, dass hier rechtsextreme Inhalte hofiert werden sollen – es sind unter anderem NPD-nahe Internetseiten verlinkt.
Neben der Wochenzeitung „Junge Freiheit“, die als Sprachrohr der „Neuen Rechten“ gilt und als Bindeglied zwischen rechtskonservativen Kreisen und der extremen Rechten fungiert, finden sich ebenfalls Verweise zum jüngst in Skandale verwickelten „Studienzentrum Weikersheim“, dessen Schließung erst kürzlich gefordert wurde.
Besonders bezeichnend ist allerdings, dass neben rechtskonservativen Seiten, offen Werbung für NPD-nahe Seiten gemacht wird: So verweist „Bochum gegen Links“ neben der Seite des Nürnberger NPD-Funktionärs Fred Ballschuh auch auf den Internetauftritt des „Institut für Staatspolitik“, das ebenso der „Neuen Rechten“ bzw. dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet wird und mit der NPD kooperiert.

ANLEIHEN AN DIE NSDAP

Nicht nur die verlinkten Webseiten weisen eindeutige Positionen auf, auch auf dem Bochumer Weblog selbst befinden sich extrem rechte Inhalte.
In geschichtsrevisionistischer Manier wird den Alliierten ein „verbrecherischer Charakter“, sowie die Benutzung von „Hitlers Methoden“, vorgeworfen, somit werden die Alliierten mit Hitler gleichgesetzt und der Nationalsozalismus auf diesem Weg verharmlost. „Solche Aussagen belegen eindeutig, welches Gedankengut bei den Autoren vorherrscht“, so VictorVictor Laszlo, Pressesprecher der Roten Antifa Bochum. Ebenfalls wird Antisemitismus mit dem Verweis auf einen vermeintlichen „Antigermanismus“ relativiert.
Bezeichnenderweise benutzt einer der Autoren den Namen „Strasser“, der sicherlich nicht zufällig als Pseudonym für die Namen der NSDAP-Funktionäre Otto bzw. Gregor Strasser dient.
Zugleich werden jedoch auch Bochumer SPD und Grüne diskreditiert: Sie würden gezielt Lügen forcieren; und eine bürgerliche Initiative gegen das rechte Bekleidungsgeschäft „Goaliat“, an dem Jusos und SPD beteiligt waren, wird als undemokratisch bezeichnet.

OFFENE FLANKE NACH RECHTSAUßEN

Neben Dirk Schmidt als Domaininhaber ist Hendrik Schäfer, Schatzmeister der Jungen Union Bochum, an der Internetseite „Bochum gegen Links“ als Administrator beteiligt. Das Impressum selber verweist auf einen Arbeitskreis „Konservative in der Jungen Union Bochum“. Immer wieder werden solcherart Vorfälle bekannt, wie zuletzt der Kreisvorsitzende der Jungen Union in Köln, Thomas Hartenfels, der wegen seiner Neo-Nazi-Vergangenheit aus der christdemokratischen Parteijugend ausgeschlossen wurde. Ebenso wie die Affäre Martin Hohmann, der 2003 mit seiner antisemitischen Rede für einen Skandal sorgte. „Dieser neuerliche Skandal zeigt einmal mehr, dass nationalsozialistische Ideologie auch in der Mitte der Gesellschaft anzutreffen ist.“, so Laszlo weiter.