Am Montag werden sich viele, die heute hier stehen, bei der Gedenkveranstaltung zum 9. November wiedertreffen. Dem Tag, an dem in Deutschland die Synagogen brannten..
Heute, am 6. November, wird die konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Bochum erstmals mit einem Vertreter der NPD stattfinden. Mit Claus Cremer, dem Landesvorsitzenden der NPD NRW, der sich als Wortführer gegen den Bau der Synagoge in Bochum hervorgetan hat. 1417 Bochumer und Bochumerinnen haben mit ihrer Stimme dafür gesorgt, dass die rechtsradikale NPD mit einem Mandat im Rat der Stadt Bochum vertreten ist.
Eine Partei, die menschenverachtend und hetzerisch auftritt, die nicht davor zurückschreckt, einen farbigen Kandidaten der CDU in Ostdeutschland zur Ausreise aufzufordern. Eine Partei, zu der gewalttätige Schlägertrupps gehören, die in Dortmund Dorstfeld eine Familie so tyrannisiert haben, dass diese sich jetzt eine Wohnung in einem anderen Stadtteil suchen muss.
Wir stehen jetzt vor der Frage: Wie gehen wir mit dieser Situation um?
Und wenn ich sage wir, meine ich damit nicht nur die gewählten Mitglieder des Rates sondern auch die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Bochum.
Für den Rat kann ich an dieser Stelle folgendes sagen: Es hat in den einzelnen Fraktionen lange Diskussionen darum gegeben, wie mit dem Nazivertreter umgegangen werden soll. Gehen wir in den Sitzungen auf die Anwesenheit des NPD Mitgliedes ein, oder wird er schlicht nicht beachtet?
Der Ältestenrat, ein Gremium, in dem die in den Rat gewählten Fraktionen vertreten sind, hat sich letztendlich einvernehmlich darauf verständigt, ihn nicht zu beachten. Ziel ist es, dem Vertreter der NPD keine mediale Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Weiterhin haben die Fraktionen sich darauf verständigt, im Rat keine Entscheidungen herbeizuführen, bei der die Stimme von Claus Cremer den Ausschlag geben kann. Die Zukunft wird zeigen, ob dies der richtige Umgang ist. Vielleicht muss dieses Verhalten noch einmal überdacht werden. Wichtig war es, ein Einvernehmen aller Fraktionen im Umgang mit dem NPD Ratsmitglied herzustellen.
Unabhängig von dieser Entscheidung sind alle Parteien und Fraktionen dazu aufgefordert einzuschreiten, wenn menschenverachtendes, rassistisches und fremdenfeindliches Handeln in unserer Stadt auftaucht.
Wichtig ist es aber auch, den Neonazis in der alltäglichen politischen Arbeit die Basis zu entziehen. Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sind hier die Stichwörter. Wer sich ausgegrenzt fühlt, ist anfälliger für die Parolen der braunen Rattenfänger. Deshalb ist es unsere Aufgabe, z. B. bei den anstehenden Beratungen über das Haushaltssicherungskonzept, Bildungs- Betreuungs- und Hilfsangebote in unserer Stadt zu erhalten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Arbeit des Stadtjugendrings und vieler einzelner Verbände, die mit vielfältigen Informationsveranstaltungen und Aktionen auf die Gefahr des Rechtsextremismus aufmerksam machen.
Aber nicht nur die Politik ist gefordert. Jeder von uns ist aufgerufen, dem alltäglichen Rassismus und der Ausgrenzung in unserer Gesellschaft entgegen zu treten. Denn Rassismus und Ausgrenzung sind kein Randphänomen, für das die NPD einen Alleinvertretungsanspruch hat. Beispiele dafür gibt es genug. Denken wir nur an die unselige Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, mit der es seinerzeit Herrn Koch in Hessen gelungen ist, die Landtagswahl zu seinen Gunsten zu entscheiden. Aussagen verschiedener Politiker unterschiedlichster Parteien möchte ich hier gar nicht zitieren. Manchmal ist allerdings auch die NPD in der Mitte der Gesellschaft zu erkennen. So ist z.B. einer der Wortführer der Initiative gegen den Bau der Straßenbahnlinie 310 in Langendreer ein Mensch, der bei der letzten Kommunalwahl in Wattenscheid als Kandidat der NPD angetreten ist.
Die Wattenscheider allerdings haben die NPD nicht mehr in die Bezirksvertretung gewählt. Dort wurde das fünfjährige Gastspiel von Claus Cremer in der Bezirksvertretung bei der letzten Kommunalwahl von den Wählern beendet. Doch wir können nicht davon ausgehen, dass sich das Problem NPD von alleine erledigt. Wir alle sind aufgerufen den Neofaschisten entgegen zu treten. So wie es hier in Bochum in der Vergangenheit auch schon geschehen ist. So z. B. bei den Aufmärschen der braunen Truppen während des Baus der Synagoge oder dem erfolgreichen Widerstand gegen den Thor Steiner Laden in der Oskar-Hoffmann-Straße. Auch im Oktober letzten Jahres sind viele Bochumer unterwegs gewesen, um gegen den Aufmarsch der NPD zu demonstrieren. Aber auch in unserem Alltag müssen wir aufmerksam sein, um Rassismus und Ausgrenzung zu bekämpfen. Wir müssen zeigen, dass Nazis in Bochum keine Chance haben. Sie gehören in keinen Rat und kein Landesparlament. Sie gehören ganz einfach verboten.
Bericht von Klaus Kuliga 2. Vorsitzender des ADFC Bochum e.V.
heute, Donnerstag 5.11.2009, fand der vierte und letzte Teil der diesjährigen Rad-Verkehrsschau statt. Auch der vierte Tag wurde – es war schon Tradition – per Rad in Angriff genommen. Die Temperaturen waren nochmals gesunken und der Regen kam tatsächlich. Deshalb war dieser Tag früher zu Ende.
Allen Beteiligten aus der Verwaltung der Stadt Bochum gebührt Respekt und großer Dank für ihr weit überdurchschnittliches Engagement in Sachen Radverkehr. So eine Verkehrsschau hat es nicht nur in Bochum, sondern wohl in den meisten Städten überhaupt noch nicht gegeben. Hier ist Bochum Spitze!
An der Alleestraße wurde deutlich, dass der Abschnitt vom ehemaligen Bochumer Verein bis zur Groß-Kreuzung Wattenscheider Straße / Kohlenstraße dringend umgebaut gehört. Kurzfristig gibt es keine Lösung. Die Alleestraße hat in diesem wichtigen Abschnitt zwar eine riesige Breite von mehr als zwanzig Metern, aber überhaupt keine Radverkehrsanlagen. Die Alleestraße ist die unverzichtbare Verbindung vom Stadtzentrum über den Westpark in Richtung Wattenscheid. Diese alternativlose Straße muss auf ganzer Länge bis zum Donezk-Ring Radfahrstreifen bekommen und das nicht erst in zwanzig Jahren. Der Kreuzungsbereich mit der Wattenscheider und der Kohlenstraße muss so gestaltet werden, dass auch Radfahrer problemlos in alle Richtungen abbiegen können. Nicht trotz, sondern gerade deswegen, weil hier ein außerordentlich hoher Anteil von Schwerlastverkehr auf der Straße ist und zusätzlich noch die Straßenbahn.
Die Kohlenstraße ist ein typisches Beispiel für die totale Vernachlässigung des Radverkehrs in der Verkehrsplanung der letzten Jahrzehnte. So baut man keine Radwege! Nur der relativ neue Kreisverkehr zur Anbindung an den Donezk-Ring ist eine löbliche Ausnahme.
Auf der Essener Straße muss man mit den vorhandenen Radwegen leben. Hier konnten nur Details verbessert werden, wie die Beschilderung der Zu-und Ausfahrten am ThyssenKrupp Stahlwerk oder – wie so oft – die Versetzung von Schilderpfosten, die genau in der Fahrlinie der Radfahrer stehen.
In Wattenscheid konnten wir nur die Höntroper Straße in Augenschein nehmen. Diese Straße hat teilweise Radfahrstreifen bekommen, die aber wegen zu geringer Breite und fehlendem Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen nicht der StVO entsprechen. Kurzfristig ist keine Abhilfe möglich. Auch die Radwege sind weitgehend nicht in Ordnung. Als Sofortmaßnahme blieb, wie an so vielen anderen Stellen auch, lediglich die weitgehende Aufhebung der Benutzungspflicht. Zwischen der Waldorfschule und Eppendorf entfällt auf dem bis jetzt in beiden Richtungen benutzungspflichtigen Radweg auf der Nordseite die Benutzungspflicht in beiden Richtungen. Übrig bleibt ein nicht benutzungspflichtiger „anderer“ Radweg, der auch in Gegenrichtung benutzt werden darf. Mangelnde Breiten von Gehweg und Radweg und mangelhafte Sichtbeziehungen an Einmündungen lassen mehr nicht zu. Wer einen nicht benutzungspflichtigen Radweg benutzt, muss mit erheblichen Einschränkungen rechnen, die nur eine niedrige Fahrgeschwindigkeit erlauben und an Kreuzungen und Einmündungen muss er gegebenenfalls bereit sein, sein Fahrrad zu schieben. Die Messlatte der StVO für Radwege liegt erheblich höher.
Ein Abenteuer für sich war die Erkundung des R27 zwischen Eppendorf und Essener Straße. Wohl nur Bochum bringt es fertig, einen überregionalen Radweg auszuschildern, der gar nicht per Rad befahrbar ist und selbst da, wo es möglich wäre, nicht per Rad befahren werden darf, weil er ausschließlich als Gehweg ausgewiesen ist. Und das schon seit mehr als zehn Jahren. Bravo, Bochum! Angeblich soll sich dieser Zustand demnächst ändern, aber der Worte wurden schon viele gewechselt.
Genau wie an anderen Tagen hat die Verkehrschau im Wesentlichen gezeigt, wie sehr die Stadt Bochum in den letzten Jahrzehnten ihre selbstverständlichen – und gesetzlichen! – Pflichten gegenüber den radfahrenden Bürgern dieser Stadt vernachlässigt hat.
Mit den im Rahmen der Verkehrsschau verabredeten Maßnahmen werden die schlimmsten Widersprüche zur Straßenverkehrsordnung abgestellt, mehr nicht. Die eigentliche Aufgabe ist damit erst in den Blick genommen: Bochum muss fahrradfreundlich werden. Mit einem bloßen Aufnahmeantrag an die AGFS ist es nicht getan. Es fehlt ein Radverkehrskonzept. Es fehlt der politische Wille zur Veränderung. Die Politik ist in der Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kuliga
2. Vorsitzender ADFC Bochum e.V.
Bericht von Klaus Kuliga 2. Vorsitzender des ADFC Bochum e.V.
heute, Mittwoch 4.11.2009, hat der dritte Teil der diesjährigen Verkehrsschau stattgefunden. Auch der dritte Tag wurde – ohne weitere Diskussion – per Rad in Angriff genommen, obwohl die Temperaturen deutlich gesunken waren und auch noch Regen drohte.
Schon am Anfang zeigten sich deutlich die Grenzen des Machbaren: Die Kreuzung Große Beckstraße – Nordring – Castroper Straße kann man nicht per Verkehrsschau fahrradfreundlich gestalten. Für eine direkte Radverkehrsverbindung zwischen Gr. Beckstraße und Castroper Straße gibt es nur ganz wenig Spielraum und ohne Umbauten ist gar nichts zu machen. Immerhin wurde der ernsthafte Versuch verabredet, die Grenzen des Möglichen in einer neuen Planung neu auszuloten. mehr…
Bericht von Klaus Kuliga 2. Vorsitzender des ADFC Bochum e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, Montag 2.11.2009, hat der zweite Teil der diesjährigen Verkehrsschau stattgefunden, diesmal auf der Hattinger Straße. Nach dem Vorbild des sehr gut verlaufenen ersten Tages wurde auch die Hattinger Straße per Rad in Angriff genommen. Es war wegen der Fülle der Probleme auch wieder genau so zeitintensiv und anstrengend.
Die Hattinger Straße gehört zum Radverkehrsnetz NRW und ist deshalb innerhalb des Bochumer Verkehrsnetzes von herausragender Bedeutung für den Radverkehr, nicht nur für Bochum, sondern eben auch überregional. Trotzdem hat diese Straße über weite Strecken gar keine Radverkehrsanlagen und an anderen wichtigen Stellen nur ungenügende, nicht verkehrssichere Wege. Im Rahmen der Verkehrsschau konnten die grundlegenden Planungsfehler der letzten Jahrzehnte nicht beseitigt werden. Zielvorgabe war nur, so weit wie irgend möglich die Verkehrsgefährdung durch die ungenügenden Radwege abzustellen.
Dieses Ziel wurde weitgehend erreicht, war aber teilweise selbst bei gutem Willen einfach nicht umzusetzen. Hier würde nur eine grundlegende Neuplanung der Straße helfen. Es ist also wieder einmal der politische Wille entscheidend. Solange Bochum nicht fahrradfreundlich sein darf, besteht hier wenig Hoffnung.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Irrtümer vorbehalten, ich berichte nach dem Gedächtnis, das heute wieder stark gefordert war):
Stadtauswärts:
Zwischen Königsallee und Knoopstraße gibt es gar keine Radwege. Das ist normal für eine fahrradfeindliche Stadt. Aber für eine Straße, die zum Radverkehrsnetz NRW gehört, ist das ein katastrophaler Fehler, der sich im Rahmen einer Verkehrsschau nicht beheben lässt. Wenn Bochum sich um die Aufnahme in die AGFS bemühen will, muss klar sein, wann und wie das geändert wird. Die Hattinger Straße muss von A-Z fahrradfreundlich sein. Die Politik ist gefragt.
Zwischen Knoopstraße und Ortszentrum Weitmar und weiter bis zum Schlosspark gibt es derzeit einen einseitigen Radweg, der als Zweirichtungs-Radweg beschildert ist. Bis zur Elsa-Brandström-Straße kann dieser Radweg in Fahrtrichtung rechts benutzungspflichtig bleiben (etwa 500 m Länge). (In Gegenrichtung als linker Radweg selbstverständlich nicht.) Danach ist der Radweg so mangelhaft (und z.B. an Bushaltestellen gar nicht erst vorhanden), dass eine Benutzungspflicht nicht angeordnet werden kann. Der Radweg wird deshalb etwa in Höhe der Einmündung Knoopstraße in Form eines Radfahrstreifens auf die Fahrbahn geführt.
Benutzungspflichtig wird der vorhandene Radweg erst wieder hinter der Einmündung Wasserstraße. Dazwischen soll er möglichst als nicht benutzungspflichtiger „anderer“ Radweg erhalten bleiben. In Gegenrichtung entsteht ein merkwürdiges und daher wohl kaum auf Dauer funktionstüchtiges Kuriosum: Der neben dem nicht benutzungspflichtigen Radweg verlaufende Gehweg, der zum großen Teil keine ausreichende Breite hat, soll trotzdem in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben werden – der Radweg wohlgemerkt nicht! Radfahrer in Gegenrichtung müssen sich also von dem gepflasterten Radweg fernhalten und ganz links am Rand auf dem schmalen Gehweg fahren – wenn sie nicht die Fahrbahn benutzen wollen, was die Regel sein sollte.
Hinter der Einmündung Wasserstraße wird der Radweg wieder benutzungspflichtig, bis etwa zur Einmündung Heinrich-König-Straße. Hier wird eine neue Feuerwache gebaut und in diesem Zug auch der Radweg neu gestaltet. In jedem Fall erfolgt am Radwegende anders als bis jetzt eine sichere Überleitung auf die Fahrbahn. Damit ist ein schwerer Sicherheitsmangel endlich abgestellt. Mittel- oder langfristig soll die Hattinger Straße in dem folgenden Abschnitt bis zum Ortszentrum Linden beidseitig Radfahrstreifen erhalten. Voraussetzung ist die Erneuerung der Straßenbahngleise und die Entfernung des lärmenden Kopfsteinpflasters im Gleisbereich.
Die Benutzungspflicht für den Radweg im Bereich vor und nach der Kreuzung Munscheider Damm/Wuppertaler Straße entfällt. Radfahrstreifen sind in diesem Bereich geplant bis zur Hasenwinkeler Straße. Zum direkten Linksabbiegen in die Lindener Straße (RVN NRW!) soll eine Aufstellfläche in Fahrbahnmitte realisiert werden – das wäre ein gewaltiger Fortschritt!
Im Bereich Ortszentrum Linden bleibt nichts übrig als den Radverkehr weiter auf den vorhandenen Radwegen zu führen. Auf der Fahrbahn ist es wegen der Straßenbahngleise einfach zu eng. Das gilt auch für den weiteren Verlauf Richtung Hattingen, obwohl dort neben dem Radweg teilweise nur noch zehn (!) Zentimeter Gehweg vorhanden sind! Hier hilft nur eine vollständige Neuplanung. Wenigstens soll im Bereich der Kreuzung Dr. C. Otto-Straße die Radwegführung etwas verbessert werden, um wenigstens den Mindestanforderungen an eine sichere Radverkehrsführung näher zukommen. Auch im Ortszentrum Linden hilft nur eine vollständige Neuplanung, z.B. als Shared Space.
Gegenrichtung (stadteinwärts):
Von der Stadtgrenze Hattingen bis zum Ende des Ortszentrums Linden gilt dasselbe wie in Gegenrichtung: Die Situation ist schlecht und entspricht nicht den Vorgaben der StVO, aber kurzfristig kann man nichts machen. Warum man unbedingt auf den ohnehin zu schmalen Gehweg auch noch jede Menge neue Bäume pflanzen musste, bleibt ein Rätsel. Aber die Bäume sind da.
In Höhe des Fahrradgeschäfts Möller wird eine sichere Überleitung vom Radweg auf die Fahrbahn per Radfahrstreifen hergestellt. Die Radfahrstreifen sollen im Zuge der beschriebenen Gleiserneuerung bis vor die Kreuzung Munscheider Damm/Wuppertaler Straße geführt werden. Über die Kreuzung wird der vorhandene Radweg benutzt und der Radfahrer danach wiederum sicher auf die Fahrbahn geleitet. Im Kreuzungsbereich sind ohne grundlegende Veränderungen keine Radfahrstreifen möglich (Straßenbahngleise, Abbiegespuren und Entscheidungsgewalt des Landes NRW).
Soweit im weiteren Verlauf bis zur Wasserstraße noch Radwege vorhanden sind, entfällt dort die Benutzungspflicht, die Radwege sollen aber erhalten bleiben. Hinter der Wasserstraße gibt es stadteinwärts rechts ohnehin keinen Meter Radweg mehr und auch keine Radfahrstreifen. Das ist mangelhaft, aber nur durch eine Neuplanung zu beheben.
Im Bereich Schlossstraße soll der in Fahrtrichtung Süd rechts gelegene Gehweg für Radfahrer frei gegeben werden, um die Erreichbarkeit der Heinrich-König-Straße zu verbessern.
Genau wie auf der Königsallee hat die Verkehrschau im Wesentlichen gezeigt, wie sehr die Stadt Bochum in den letzten Jahrzehnten ihre selbstverständlichen – und gesetzlichen! – Pflichten gegenüber den radfahrenden Bürgern dieser Stadt vernachlässigt hat. Mit den im Rahmen der Verkehrsschau verabredeten Maßnahmen werden die schlimmsten Widersprüche zur Straßenverkehrsordnung abgestellt, mehr nicht. Die eigentliche Aufgabe ist damit erst in den Blick genommen.
Die Politik ist in der Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kuliga
2. Vorsitzender ADFC Bochum e.V.
"Autonome Fachschafts Initiative" zu kaputten Scheiben und Studiengebühren:
„Sie sagen Steine sind keine Argumente und schlagen mit Knüppeln, bomben und baggern, vergiften mit Chemie, verseuchen mit Atom, Töten in Gefängnissen. Sie haben recht, Steine sind keine Argumente. Steine sind erst zögernde Versuche uns zu artikulieren, in der einzigen Sprache die sie verstehen.“
Sehr geehrter Rektor Weiler, Sehr geehrte Damen und Herren Senatsmitglieder,
Wie sie vielleicht festgestellt haben, hat die Univerwaltung in der Nacht zu Freitag ein paar Fensterscheiben einbüßen müssen. Dies war nicht etwa ein Zufall sondern Ausdruck unserer Wut über das arrogante Auftreten des Senats der RUB gegenüber der Studierendenschaft. In einer Pressemitteilung feiern sie sich selbst damit ab, einige „neue Befreiungsgründe“ geschaffen zu haben. Verschwiegen wird dabei nicht nur, daß diese schon vor Monaten beschlossen worden waren, sondern auch welche massiven Einschnitte in die Autonomie der Fachschaften am Donnerstag vom Senat durchgesetzt wurden.
Mit der Begrenzung der Fachschaftsräte bzw. deren Möglichkeit, ihre Mitglieder von Studiengebühren zu befreien, haben sie wieder einmal bewiesen, dass die Studierenden für sie nichts weiter als eine Geldquelle sind. Daß mit dieser Maßnahme viele engagierte Menschen in die soziale Unsicherheit getrieben werden und/oder ihr Studium abbrechen müssen scheint für sie nicht weiter interessant. Dieses asoziale Verhalten kotzt uns an und wir haben verhältnismäßig darauf reagiert.
An der RUB kann und wird es keinen sozialen Frieden mit Studiengebühren geben.
Freitag, 19. Juni
19.30h, Bühne 1 Paradoxon Klangorchester „Von Daheim nach Hause“
Das aktuelle Programm der deutsch-griechische Gruppe entstand in Zusammenarbeit mit dem Chor „Terpsinoon“ und Gastmusikern aus ganz NRW. In diesem Jahr hat das Orchester sich eines ganz besonderen Themas für Menschen mit Migrationshintergrund angenommen: anstatt „fremd in beiden Ländern zu sein“ heißt es „zu Hause in beiden Ländern!“. Mit selbst komponierten Liedern und Stücken aus der griechischen, der deutschen und der roma Tradition werden sie das Festival eröffnen. mehr…
Die am 1. 2. 2007 archivierten Konzerthausseiten der Bochumer Grünen werden mit normalen Browsern (z. B. firefox, opera, safari) richtig angezeigt. Wer nur über einen älteren Windows-Internetexplorer (ie) verfügt, sieht leider zerstückelte Seiten. Auch die animierte Grafik (rechts) ist auf den Archivseiten mit dem ie nicht zu sehen. Für LeserInnen, die mit dem ie bestraft sind, gibt es deshalb auch zwei screenshots.
Am Dienstagnachmittag trat Oskar Lafontaine, Partei- und Fraktionsvorsitzender der „Linken“, auf dem Dr-Ruer-Platz in der Bochumer Innenstadt auf, um für seine Partei im Europawahlkampf zu werben. Gegen 15:00 Uhr betrat Lafontaine die Bühne, vor der rund hundert Interessierte warteten. Mit einem Transparent („Oskar Lafontaine // Nationalist, Rassist, Anti-Europäer // FÜR EINE EMANZIPATORISCHE LINKE“) und einem Flyer protestierten wir gegen die rassistische Asyl- und Außenpolitik von Oskar Lafontaine. Unsere Aktion wurde spontan von anwesenden AntifaschistInnen aus Bochum unterstützt. Nachdem wir das Transparent direkt vor der Bühne präsentierten, wurden wir von Ordnern der Partei „Die Linke“ gewaltsam abgedrängt. Diese Repression begründete einer der Ordner mit den Worten: „Zionisten haben hier nichts zu suchen!“
Am Rande der Kundgebung informierten wir Interessierte weiterhin im Gespräch und durch Flyer über unser Anliegen. Auf Verlangen der Veranstaltenden positionierte sich die Polizei zwischen uns und der Bühne, um die Veranstaltung vor dem „Kindergarten“ zu schützen, so die Landessprecherin der „Linken“, Katharina Schwabedissen. Wir sind uns bewusst, dass ein großer Teil der Partei unsere Kritik an Oskar Lafontaine teilt. Auch anwesende Mitglieder der „Linken“ teilten uns mit, dass sie beim Auftritt von Oskar Lafontaine „Bauchschmerzen“ verspürten. Unser Protest richtet sich also ausdrücklich nicht gegen die Partei „Die Linke“ – deren Anliegen wir zum Teil unterstützen – sondern ausschließlich gegen Oskar Lafontaine. Dieser steht nicht nur weiterhin hinter dem rassistischen und menschenrechtsfeindlichen „Asylkompromiss“ von 1992, sondern fällt auch heute noch durch rechtspopulistische Äußerungen auf.
Obwohl drei der Protestierenden einer „konkurrierenden“ Partei angehören, war es nie unser Anliegen, parteipolitisches Kapital aus unserem Protest zu ziehen. Uns geht es ausschließlich darum, dass ein reaktionärer Politiker wie Lafontaine in einer Partei, die sich als links definiert, nichts verloren hat. Wir unterstützen die emanzipatorischen Kräfte innerhalb der Linken, die sich – wie wir – gegen Oskar Lafontaine aussprechen.
Das folgende Dokument ist nicht von der Rednerin autorisiert und gibt die Rede auf Grundlage des Manuskriptes und Mitschriften wieder.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe Kolleginnen und Kollegen!Ich freue mich sehr, hier in meiner Heimatstadt, so viele Menschen zu sehen.
Ganz besonders, weil in den letzten Tagen die Medien berichteten, dass der 1. Mai keinen mehr interessiert, dass keiner mehr zu den Kundgebungen kommt.
Und jetzt sehe ich Euch hier vor dem Rathaus und es tut gut Euch zusehen. Schön dass ihr da seid!!
Jede und jeder von Euch heute hier ist ein Zeichen.
Ihr zeigt heute Flagge, ihr seid hier und steht gemeinsam für die Rechte der sogenannten kleinen Leute. Und darauf bin ich stolz liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieser 1. Mai findet in einer besonderen Situation statt. Was vor einem Jahr noch undenkbar schien, ist heute Realität.
Die dramatische Krise der Finanzmärkte hat seit dem Herbst des letzten Jahres auch die Auftragslage und die Beschäftigten in den Unternehmen erreicht.
Und die Krise der Renditejäger hat Bochum, hat Opel erreicht. Die Krise hat auch Thyssen-Krupp erreicht. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen vor einer ungewissen Zukunft.
Euch möchte ich sagen: Wir stehen hier gemeinsam!
Opel und Thyssen-Krupp gehören zu Bochum wie das Rathaus hier oder der VfL.
Ihr könnt Euch darauf verlassen: Die Menschen in Bochum und im Ruhrgebiet stehen an Eurer Seite!
Wenn Ihr uns braucht – egal wofür oder wogegen – sagt bescheid. Wir werden da sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
etliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer/innen und zunehmend auch regulär Beschäftigte -haben bereits ihre Arbeitsplätze verloren.
In Bochum sind noch 1300 Nokianer in der Auffanggesellschaft und suchen Arbeit.
Über 11.000 Menschen sind hier von Kurzarbeit betroffen.
Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit. In diesem Jahr ist der Tag der Arbeit für uns Gewerkschaften in erster Linie ein Tag FÜR Arbeit!
Und um Arbeit zu sichern und zu schaffen, brauchen wir ernsthafte Gesprächspartner.
Von hier aus einen schönen Gruß an den Landesvorsitzenden der NRW-FDP Herrn Pinkwart und den Thyssen-Krupp Chef Herrn Schulz.
Wer, wie Herr Pinkwart sagt: Mit der FDP gibt es keine Staatsbeteiligung an Produktionsbetrieben, dem sagen wir: Wir wollen nicht mehr Privat vor Staat, sondern mehr Gemeinwohl vor Profit.
In der Emscher-Lippe Region sind alleine seit 1995 41.000 sozialversichungspflichtige Arbeitsplätze verloren gegangen. Und das ist nur das nördliche Ruhrgebiet.
Aufgrund der Kohlebeschlüsse droht bis 2018 der Verlust von weiteren 10.000 Arbeitsplätzen.
An Opel hängen unmittelbar ca. 26.000 weitere Arbeitsplätze im Ruhrgebiet.
Ich frage euch: Was – wenn nicht das – ist systemrelevant?
Wer wie der ThyssenKrupp Chef Herr Schulz meint, die Mitbestimmung anzugreifen und Verträge brechen zu müssen, dem sagen wir: Solche Manager haben uns in die Krise gebracht und gehören abgewrackt — aber ohne Prämie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der 1. Mai ist auch ein Tag grundsätzlich zu den Fragen Stellung zu beziehen, die uns als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wichtig sind.
Wenn man vor einen Jahr die Regierung aufgefordert hätte, 10 Millionen Euro für Krippenplätze und Hartz 4 Bezieher zur Verfügung zu stellen, hätte man zu hören bekommen: Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben.
Jetzt ist auf einmal Geld da… nicht Millionen, nein Milliarden werden als Schutzschirm für die armen Banken, die im globalem Casino, unser Geld verzockt haben, zu Verfügung gestellt.
Die Zeche werden wir bezahlen.
Auf einmal will es keiner gewesen sein. Neoliberale Marktfetischisten und Politiker orakeln in Talkrunden: Ist der Kapitalismus in der Krise oder ist der Kapitalismus die Krise?
Heiner Geissler hat vor zwei Jahren gesagt: Der Kapitalismus ist gescheitert, wie der Sozialismus auch.
Ich sage: er hat recht.
Die Presse schreibt: Der Glaube an das unbegrenzte Wachstum der Märkte ist zerstört.
Wir sagen …. endlich!
Erinnert ihr euch an die Neoliberalen, die immer gesagt haben: es gibt Schmarotzer in diesem Land. Gemeint waren die Menschen, die erwerbslos sind und angeblich das Sozialsystem ausnutzen. Ich kann Euch sagen, wer die wirklichen Schmarotzer sind. Die Liste ist lang. Ihr erinnert euch an die CD aus Lichtenstein, die hier in Bochum bei der Staatsanwaltschaft liegt?
Nehmen wir zum Beispiel den Herrn Zumwinkel. Erst schafft er sein Geld nach Lichtenstein, dann fühlt er sich in der Öffentlichkeit ungerecht behandelt und zum krönenden Abschluss lässt er sich seine Rentenansprüche auszahlen.
20 Mio € . könnt ihr euch das vorstellen?
Stellt Euch vor, Ihr könntet jeden Tag 1000 Euro ausgeben auch an Sonntagen und Feiertagen. Egal wofür. Für 20 Mio könntet Ihr das über 54 Jahre tun.
Insgesamt ist es unfassbar, in welchem Tempo die Vorstandsbezüge angestiegen sind. Und wie sehr sie sich von der allgemeinen Einkommens- und Gehaltsentwicklung abgelöst haben.
Die Vorstandsvorsitzenden der DAX 30-Unternehmen haben im vergangenen Jahr durchschnittlich 5,3 Millionen Euro erhalten. Das ist ein neuer Rekord! Ihre Bezüge sind in den vergangenen zehn Jahren um über 240 Prozent gestiegen.
Auf der anderen Seite ist Deutschland mittlerweile „Europameister†beim Lohndumping. Die Bruttolöhne sanken in den letzten sechs Jahren real um fast drei Prozent. Immer mehr Werte sind aus der sogenannten Realwirtschaft in den Finanzsektor geflossen.
Nicht erst seit heute wissen wir, dass hohe Bonuszahlungen und kurzfristige Anreizsysteme Gift für die Wirtschaft sind.
Es ist erschreckend zu beobachten, wie diese selbsternannte angebliche Elite der Gesellschaft jede Bodenhaftung verloren hat. Das ist ja nicht nur Herr Zumwinkel, der sich mal eben 20 Mio. Altersvorsorge auszahlen lässt.
Das ist nicht nur Herr Funke, der gegen seine Kündigung klagt, nachdem er eine Bank gegen die Wand gefahren hat.
Da sind die Investmentbanker, die auf ihre Boni beharren, obwohl sie Milliardenverluste produzierten.
Und das Unglaublichste ist: Sie haben noch nicht mal soviel Anstand sich zu entschuldigen.
Es waren oft die gleichen Herren, die in wohlfeilen Worten uns erklärt haben, warum die Tariflöhne nur maßvoll steigen dürfen.
Die mit der Keule der Globalisierung mit Arbeitsplatzverlust und Verlagerung gedroht haben.
Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Das Spielcasion gehört geschlossen.
Aber was müssen wir aus der Zeitung erfahren? Die Deutsche Bank hat wieder eine Kapitalrendite von 22 % erwirtschaftet.
Herr Ackermann feiert sich selbst. Seine Devise lautet: Weiter so.
Wer es bis jetzt noch nicht geglaubt hat, der hat es jetzt schwarz auf weiß.
Von selbst lernen sie es nicht, deshalb Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir klare Spielregel für die Kapitalmärkte und das weltweit! Diese Krise ist kein Naturereignis.
Sie ist das Ergebnis einer Politik für eine kleine Minderheit gegen die Mehrheit der Menschen hier in diesem Land.
Dies ist auch ein Streit um den Anteil am Vermögen in diesem Land.
Der Bundespräsident hat gesagt: ‚Wir alle haben über unsere Verhältnisse gelebt.“
Wir sagen: Nein, Herr Präsident!
Das trifft nicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Erwerbslose, Rentnerinnen und Rentner zu.
Wer von seinem Lohn den Lebensunterhalt bestreiten muss, wer von Sozialleistungen und Rente leben muss, der kann kaum über seine Verhältnisse leben.
Deshalb lautet unser Motto heute: Arbeit für alle bei fairem Lohn!
Arbeit für alle bei fairem Lohn bedeutet, dass der Schutt nicht nur auf den Finanzmärkten aufgeräumt werden muss.
Sondern dass auch auf dem Arbeitsmarkt wieder neue Regeln eingezogen werden müssen.
Der Maßstab für diese neuen Regeln ist klar:
Der Mensch, der Vollzeit arbeitet, muss von dieser Arbeit eigenständig leben können!
Im wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre stieg zweifellos die Beschäftigung. Aber was für eine Art von Beschäftigung war das?
Besonders stark gewachsen ist der Niedriglohnsektor.
Durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und die Einführung der Hartz IV-Gesetze geriet das Lohnniveau zunehmend unter Druck.
Erwerbslose müssen jeden Job bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit annehmen. Sie sollen eine Entlohnung akzeptieren, die bis zu 30 Prozent unter dem ortsüblichen Niveau liegt.
In Deutschland müssen rund 6,5 Millionen Menschen mit Niedriglöhnen von bis zu 9,60 € pro Stunde auskommen.
1,3 Millionen Beschäftigte sind trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen.
Viele Niedriglöhner sind jung. Mehr als zwei Drittel sind Frauen. Ein Beispiel von vielen:
Der Textil-Discounter KiK beschäftigt Arbeitnehmer/innen weit unter Tarifvertrag von 8,11 € pro Stunde.
Zwei KiK-Beschäftigte zogen vor das Arbeitsgericht.
Das LAG Hamm und das Sozialgericht Dortmund stellten gleichermaßen fest, dass die Bezahlung von 5.20 € eine „sittenwidrige Vergütung“ darstellt.
Gemäß dem Urteilsspruch ist KiK nun verpflichtet, für beide Klägerinnen die Sozialbeiträge zu beiden Teilen (AG-/AN-Anteile) in voller Höhe nachzuzahlen.
KiK erklärte im Nachgang zu diesen Verfahren, sie sehen sich nicht veranlaßt, die Urteilsinhalte auf alle 3.500 KiK-Beschäftigte anzuwenden.
Ich fordere hiermit die hier in Bochum ansässige Minijobzentrale auf im Zuge einer „Betriebsprüfung“ sämtliche der 3.500 geringfügigen KiK-Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zu prüfen. KiK soll nachzahlen.
Dieser Fall muss eine nachhaltige Signalwirkung gegen Dumpinglöhne und Sozialbetrug haben.
Deutschland ist eines der reichsten Länder der Erde. Deutschland wird auch nach der Krise eines der reichsten Länder sein. Niemand darf weniger als 7,50 die Stunde verdienen, aber immer mehr müssen deutlich mehr als die 7,50 die Stunde bekommen. Ein Mindestlohn von 7,50 € bringt auf einen Schlag 12 Milliarden Kaufkraft.
Jetzt ist die Zeit: Her mit dem gesetzlichen Mindestlohn! Niedriglöhne von heute sind die Niedrigrenten von morgen.
Wir kämpfen auch weiter gegen die Rente mit 67. Mancher kann es schon nicht mehr hören.
Aber es ist trotzdem wichtig. Denn:–Sie ist nichts anderes als eine verkappte Rentenkürzung.
Wo sind denn die Arbeitsplätze für Ältere. Wer wird denn bei der Hektik und dem Stress bis 67 arbeiten können?
Der DGB-Index-Gute-Arbeit, der nicht nach der Stimmung der Wirtschaftsbossen sondern nach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragt, hat herausgefunden: Jeder Zweite ist sich sicher, seinen Job nicht bis zum Alter von 67 ausüben zu können.
Nächstes Jahr muss diese Entscheidung überprüft werden. So steht es im Gesetz. Nämlich daraufhin, ob sich die Erwerbschancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben.
Wer glaubt daran? Nein: Die Rente mit 67 muss wieder weg!
Wir wollen die gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung ausbauen.
Alle sollen ihren Teil zur Solidarität beitragen – auch Selbständige, Beamte, Manager und Politiker.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erwerbslose Menschen und Millionen Beschäftigte sind auf Leistungen nach Hartz IV angewiesen.
Ich glaube nicht, dass unser Bundespräsident sich vorstellen kann im Monat nur
110 € für Lebensmittel
22 € für Energie
11 € für Bus und Bahn
23 € für Telefon
Und 40 € zur gesellschaftlichen Teilhabe zur Verfügung zu haben?
Wer lebt da über die Verhältnisse?
Für die Bankenrettung wird mit einer Bürgschaft von 480 Milliarden geklotzt.
Sieben Milliarden für eine Anhebung des Arbeitslosengelds II auf 420 € für ein annähernd würdevolles Leben werden nicht einmal in Betracht gezogen.
Und hier in Bochum?
Fordern wir den Rat der Stadt auf: Schluss mit prüfen, debattieren und verzögern.
Her mit dem Sozialticket!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaften stehen in dieser Krisenzeit für klare Botschaften:
• Die Konjunktur durch Nachfrage stärken: Mindestlohn und faire Lohnpolitik jetzt
• Menschenwürdige Arbeit schaffen: Wer arbeitet, muss von seinem Geld leben können
• Wir brauchen klare Regeln für die Finanzmärkte. Nicht mehr Rendite um jeden Preis, sondern Beschäftigungsentwicklung und Tariflöhne müssen zu Steuerungsgrößen werden
• Wir brauchen eine starke Mitbestimmung. Es mag wie ein Widerspruch aussehen: Aber Mitbestimmung schafft Sicherheit in Krisen
• Wir brauchen einen starken Kündigungsschutz. Denn nur so ist gewährleistet, dass gierige Manager nicht als erste Maßnahme die Beschäftigten über die Klinge springen lassen
• In der Krise hat sich Kurzarbeit bewährt. Wir begrüßen die Verlängerung auf 24 Monate
• Wir brauchen eine Wende in der Steuerpolitik: Wir brauchen die Einnahmen aus Körperschaftssteuer und Erbschaftssteuer und die Vermögenssteuer muss wieder eingeführt werden.
• Wir brauchen auch eine Börsenumsatzsteuer. Diese Steuer, die auf alle Transaktionen mit Finanzprodukten erhoben werden sollte, würde in Deutschland schon bei einem Steuersatz von nur 0,1 % Einnahmen in Höhe von rund 37 Milliarden Euro zusätzlich in die Kasse bringen.
2009 ist das Jahr der politischen Entscheidungen. Europawahl, Bundestagswahl und Kommunalwahlen in NRW.
An welchem Termin wir in Bochum wählen werden, ist unklar. Die Termin – Tickserei der Landesregierung kostet Steuergelder. Was soll das? Vor wem haben die Angst?
Franz Müntefering hat mal in einen Pressegespräch gesagt:
Man soll Politiker nicht daran, messen, was sie im Wahlkampf sagen, das wäre unfair.
Und da fragt man uns als Gewerkschaften: Warum wir keine Wahlempfehlung abgeben?
Wir brauchen eine grundsätzliche Wende zu einer anderen sozialen Politik, einer anderen Gesellschaft, einem anderen Staat.
Wir wollen eine Politik, die endlich dafür sorgt, dass die aus den Fugen geratenen Märkte wirksam kontrolliert werden. Eine Politik, die sich nicht davor scheut, dem Machtkartell aus Kapitalbesitzern, Kapitalanbetern und kapitalen Bankrotteuren Paroli zu bieten und die endlich dafür sorgt, dass die Demokratie den Markt und nicht der Markt – oder genauer gesagt die großen Unternehmen – über den Staat bestimmen.
Wir wollen eine Politik, die die Krise auch als Chance sieht, als Chance, versäumte Investitionen nachzuholen und für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen.
Wir wollen eine Politik, die anerkennt, dass Würde ihren Wert und Arbeit ihren Preis hat, die den Niedriglohnsektor austrocknet und für gerechte Löhne auf der Basis des gesetzlichen Mindestlohnes sorgt.
Natürlich ist klar: Forderungen alleine richten wenig aus. Das beeindruckt die Regierung kaum.
Der weitere Verlauf der Krise entscheidet sich nicht nur an der Wahlurne sondern auch auf der Straße.
Wir müssen aufpassen, dass die marktradikalen Kräfte keine parlamentarische Mehrheit erhalten.
Sie hoffen darauf, dass der Wind sich wieder dreht und sie weiter machen können wie bisher. Das müssen wir verhindern.
Darum müssen wir in Deutschland wie in Europa gemeinsam aufstehen.
In anderen europäischen Ländern gehen die Menschen auf die Straße: In Frankreich, in Italien.
Die europäischen und die deutschen Gewerkschaften demonstrieren nicht nur hier und heute am 1. Mai in allen Städten sondern auch am 16. Mai in Berlin.
Wir wollen Mut machen, gegen die Krise aufzustehen.
Wir wollen ein Europa, in dem gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort bezahlt wird
Wir wollen ein Europa, in dem ein handlungsfähiger Sozialstaat für Arbeit und soziale Gerechtigkeit sorgt.
Wir wollen ein solidarisches Europa und nicht den Kampf aller gegen alle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir Menschen hier im Ruhrgebiet sind nicht leicht aus der Ruhe zu bringen.
Wir haben schon das eine oder andere mitgemacht. Den einen oder anderen Kampf angezettelt und ausgestanden.
Hier ist unsere Botschaft an alle, die weiter sabbeln, statt handeln wollen:
Wenn es sein muss, können wir auch anders.
In diesem Sinne: Wir sehen uns am 16. in Berlin!
Glück auf!
„[…]’Kein Vergeben, kein Vergessen‘ ist einer jener Grundsätze, mit denen in weiten Teilen der Welt Menschen um ihr Recht auf Anerkennung des Erlittenen kämpfen, um die Erinnerung an diejenigen, die in den Folterkellern ihr Leben ließen, in ihren Häusern oder auf offener Straße ermordet wurden und um die Bestrafung der Verantwortlichen. Die Idee zu diesem Buch ist aus diesen Kämpfen entstanden.
Zwölf Jahre vor Erscheinen dieses Buches gründete sich in Bochum die Medizinische Flüchtlingshilfe, eine Menschenrechtsorganisation, die neben medizinischer Hilfe für Flüchtlinge ohne Papiere auch psychosoziale Unterstützung für Überlebende von Folter und Krieg anbietet. Seit Februar 2008 ist die Medizinische Flüchtlingshilfe durch den internationalen Dachverband der Therapiezentren für Folteropfer (IRCT) als Bochumer Mitgliedszentrum akkreditiert.
Doch nicht nur individualtherapeutisch hilft die Medizinische Flüchtlingshilfe Überlebenden von Folter und Krieg. Als Menschenrechtsorganisation fördert sie im Rahmen ihres Arbeitsschwerpunktes ‚Gerechtigkeit heilt‘ auch den internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen, wissend, dass die
Straffreiheit der Täter die alten Wunden täglich neu aufreißt und ihr Leiden verlängert. ‚Gerechtigkeit heilt‘ bildet die Brücke zwischen der psychosozialen Arbeit mit Überlebenden schwerer Menschenrechtsverletzungen, der gesellschaftlichen Aufarbeitung der gewaltsamen Vergangenheit und der Demokratisierung der Zukunft in jenen Ländern, aus denen Menschen zu Zehntausenden fliehen mussten und oft heute noch fliehen müssen.
Immer wieder wandten sich Menschenrechtsorganisationen oder Angehörigengruppen aus den unterschiedlichsten Ländern an die Medizinische Flüchtlingshilfe, um sich über die Erfahrungen, Strategien und Erfolge der Menschenrechtsbewegungen anderer Länder informieren zu lassen. Wieder und wieder tauchte dabei die Forderung auf, den Austausch dieser Erfahrungen zu koordinieren, zuletzt auf einem internationalen Kongress den die Medizinische Flüchtlingshilfe im Oktober 2005 in Bochum unter dem Titel Gerechtigkeit heilt veranstaltete. Seit 2007 koordiniert die Medizinische Flüchtlingshilfe zu diesem Zweck ein weltweites Netzwerk, das mittlerweile mehr als 60 Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen in mehr als 26 Ländern auf allen Kontinenten umfasst.
Zwischen November 2004 und Juli 2007 überprüfte die Medizinische Flüchtlingshilfe die These „Gerechtigkeit heilt“ in einer wissenschaftlichen Studie, die die Erfahrungen aus dreizehn Ländern zusammentrug und die gesundheitlichen Auswirkungen der Straflosigkeit auf Überlebende und Angehörige von Opfern untersuchte. Die sozialpsychologischen Ergebnisse der Studie wurden in deutschen und internationalen Fachpublikationen veröffentlicht.
Die unterschiedlichen Strategien mit denen nach dem Ende von Diktaturen oder Kriegen versucht wurde, mit den Verbrechen der Vergangenheit umzugehen, werden anhand von elf ausgewählten Ländern mit diesem Buch erstmals
vorgelegt. […]“
Der Kläger Dirk Schmidt ist CDU-Stadrat in Bochum, dort Mitglied der Ausschüsse für Soziales, Migration und Integration, Fraktionsgeschäftsführer der CDU in der Versammlung des Kommunalverbandes Ruhr und Ortsvorsitzender der CDU in Querenburg/Steinkuhl. Er gehört zu den führenden Mitgliedern der Jungen Union in Bochum. Im Frühjahr 2007 gründete er gemeinsam mit Hendrik Schäfer, Kreisschatzmeister der Jungen Union, und Sascha Bednarz, Vorsitzender der RCDS-Hochschulgruppe, eine Ortsgruppe der Jungen Union in Querenburg/Steinkuhl. Mitte August 2007 begründeten Schmidt als Domaininhaber und Schäfer als Administrator, wie es hieß mit einem „Team von Mitgliedern der Jungen Union und der CDU“, das Weblog „Bochum gegen Links“. Veröffentlichungen dort und auf der offiziellen Internetseite der Jungen Union lösten eine Kontroverse mit linken Gegner über Grenzüberschreitungen der Jungen Union zum Rechtsextremismus aus. Der Beklagte verantwortliche Redakteur berichtete darüber in dem von ihm betriebene Internetportal bo-alternativ, das täglich meist mehrere Beiträge zur Lokalpolitik aus links-alternativer Sicht veröffentlicht, ebenso die Bochumer Lokalzeitungen. Danach sah sich Dirk Schmidt wachsender öffentlicher Kritik auch innerhalb seiner Partei ausgesetzt, der er damit zu entgehen suchte, er – nur Domaininhaber – habe den Inhalt der kritisierten Texte nicht gekannt. In dieser Phase der Auseinandersetzung veröffentlichte der Beklagte auf bo-alternativ einen mit „Schau mir auf den weblog Kleines“ überschriebenen „etwas längeren öffentlichen Brief“ von namentlich nicht näher genannten Antifa`s. Der Brief berichtete durch Auswertung und zum Teil wörtliche Zitate über rechtslastige Beiträge auf den Websites „BO gegen Links“, der Homepage der Jungen Union Bochum und in anderen lokalen JU- und CDU-Medien.Dort wurde etwa die CDU „angesichts der NPD aufgefordert, ihr konservatives Tafelsilber nicht zu verscherbeln. Sie darf nicht jede Kapriole des Zeitgeistes mitmachen und zu einer Partei der Prinzipienlosigkeit werden. Der Linksdrift der Union muß generell gestoppt werden… die deutsche Leitkultur offensiv eingefordert werden… CDU und CSU müssen Parteien des gesunden Nationalstolzes und der Werteorientierung bleiben. Das alles verträgt sich nun mal nicht mit gesellschaftlichen Entartungserscheinungen wie der Schwulenehe. Und auch nicht mit Multikulti.“ Das Nein zu einem NPD-Verbot wurde damit begründete, dass es, wäre die NPD 1969 in den Bundestag eingezogen, „keinen Kanzler Willy Brandt gegeben hätte. Die Politik des Ausverkaufs der ehemaligen deutschen Ostgebiete durch die Sozialdemokratie hätte sich unter einem Kanzler Kiesinger oder Barzel von der CDU nicht derart schamlos vollzogen wie es unter Brandt geschah“. JU-Kreisschatzmeister Schäfer begleitete den breiten Widerstand gegen den Nazi-Kleiderladen Thor-Steinar mit der Beobachtung: „Seit der Eröffnung des Ladens „Goliath“ in Bochum-Ehrenfeld (tropft) allen Berufsbetroffenen die aufrichtige Empörung ununterbrochen aus allen Poren.“ Die Verbindung zum neonazistischen Lifestyle dokumentierte der offene Antifa-Brief mit einem auf der JU-Hompage veröffentlichten Foto eines Bayrischen Abends der Jungen Union, zu dem ihr Geschäftsführer aus Linden-Dahlhausen, Jens Buschmann, mit einem Thor-Steinar-T-Shirt erschienen war.
Als Reaktion auf die Einlassung des Klägers Dirk Schmidt, er habe nichts gewusst, und als Beleg für das Gegenteil enthielt der Brief ein von der JU-Homepage übernommenes Foto einer öffentlichen Werbeveranstaltung in Bochum-Steinkuhl, das Schmidt, Schäfer und Bednarz, von den Briefverfassern als Dreigestirn bezeichnet, gemeinsam hinter JU-Luftballons erkennen lässt. Interessierte Leser können den Brief mit dieser und anderen Fotografien aus Internetseiten der Jungen Union und CDU-Bochum weiterhin im Archiv von bo-alternativ aufsuchen. Der Kläger Dirk Schmidt verlangt vom Beklagten, das „Dreigestirn-Bild“ dort zu entfernen und künftige Veröffentlichungen zu unterlassen. Eine erste anwaltliche Abmahnung begründete er noch mit dem so genannten Recht am eigenen Bild. Nach dem Hinweis des Beklagten, gemäß § 23 Kunsturhebergesetz sei dieses Recht eingeschränkt, weil der Kläger die bildliche Veröffentlichung seiner politischen Aktivitäten als so genannte „relative Person der Zeitgeschichte“ hinnehmen müsse, ließ er sich, so seine Behauptung, das Urheberrecht an dieser Fotografie von einem befreundeten Amateurfotografen übertragen, und macht nun geltend, als Inhaber des Urheberrechts könne er – wie etwa ein freier Pressefotograf – darüber bestimmen, ob und wie das ihm gehörende fotografische Werk veröffentlicht werde.
Die Klage ist aus §§ 97 Urhebergesetz, 1004, 823 BGB nur dann begründet, wenn die Veröffentlichung des Fotos auf bo-alternativ rechtswidrig ist. Diese Frage ist nicht allein einfachrechtlich nach dem Urhebergesetz zu beantworten, sondern auch und vor allem in ihrem verfassungsrechtlichen Brennpunkt : der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz und Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die verfassungsrechtliche Frage ist rechtlich vorrangig nicht nur aus dem formalen Grund, weil die Verfassung dem einfachen Recht übergeordnet ist, sondern weil der Schrankenvorbehalt der allgemeinen Gesetze (Art. 5 II GG) auf Verfassungsebene notwendig zu der Abwägung führen muss, ob eine Einschränkung der Pressefreiheit als Ergebnis der Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall in der Konkurrenz zu einem anderen ebenfalls grundgesetzlich geschützten Interesse, hier dem durch das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 erfassten Urheberrecht, erforderlich und verhältnismäßig ist.Meinungs- und Pressefreiheit sind die Grundvoraussetzung der Demokratie, insbesondere wenn es um die Kritik an politischen Vorgängen und den dabei handelnden Akteuren geht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nennt die Presse wiederholt treffend den Wachhund der Demokratie. Wer sich als Politiker gleich auf welcher Ebene äußert, hat sich um der Demokratie willen mit dieser Äußerung der öffentlichen vor allem durch Presse und Medien vermittelten Kritik zu stellen. Daraus folgt als wesentliches Element der Pressefreiheit, dass Presse und Medien die öffentlichen Äußerungen von Politikern wiedergeben dürfen. Für Reden – an sich vom Urheberrecht erfasste geschützte Werke im Sinn des § 2 Urhebergesetz – ist dies einfachrechtlich in § 48 Urheberrecht ausdrücklich vorgesehen; sie dürfen ohne Zustimmung des Redners ganz oder teilweise zitiert werden. Ohne § 48 Urhebergesetz ergäbe sich die gleiche Rechtsfolge unmittelbar aus Art. 5 Grundgesetz. Auch die Veröffentlichung des nach seiner Behauptung nun ihm gehörenden Fotos auf der Homepage der Jungen Union Bochum ist in Ursprung und Zielsetzung eine öffentliche Äußerung des Lokalpolitikers Dirk Schmidt. Sie geschah mit seiner Kenntnis und Billigung, wenn nicht gar auf seine Initiative und verbreitet an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet die Botschaft, dass das dort in Erscheinung tretende „Dreigestirn“ zu politisch befreundeten und besonders aktiven Mitgliedern der Jungen Union gehört. Mit dieser politischen Äußerung in Form einer Fotografie und daran anknüpfenden Schlussfolgerungen muss sich der Kläger Dirk Schmidt indes im Lichte des Art. 5 GG in gleichem Umfang der öffentlichen Kritik stellen wie mit einer öffentlichen Rede: Wer öffentlich redet, darf von der Presse zitiert werden, wer ein eigenes politisch relevantes Foto auf eine Internetseite setzt, muss ein Bildzitat in kritischer Berichterstattung darüber ebenso hinnehmen. Es ist kein verfassungsrechtlich tragfähiger mit Art. 5 GG vereinbarer Grund dafür zu erkennen, die öffentliche Äußerung in einer Rede anders zu behandeln als die durch eine eigene veröffentlichte Fotografie. Anders als das des Pressefotografen ist das Urheberrecht des Politikers selbst aus Gründen des Art. 5 GG von Verfassungs wegen eingeschränkt, wenn dieser eine eigene Fotografie veröffentlicht. Würde man durch Anwendung oder Auslegung des einfachen Rechts zu einem anderen Ergebnis kommen, so wäre dies ein nicht rechtfertigungsfähiger Eingriff in den Kernbereich der Pressefreiheit.
Dieser wäre zudem bei grundrechtlicher Abwägung der beiderseits geschützten Interessen unverhältnismäßig. Auf das mit einem Urheberrecht auch geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2,1 GG) kann sich der Kläger aus tatsächlichen Gründen nicht berufen weil es durch die wertneutrale Wiedergabe des Bildes nicht verletzt wird, wie auch die einfachrechtliche Wertung dieses Interessenkonflikts durch § 23 Kunsturhebergesetz zeigt. Das Eigentumsrecht des Klägers in seiner materiell-kommerziellen Dimension wäre bei realistischer Betrachtung so gut wie nicht beeinträchtigt, weil die in ihrer Qualität begrenzte Amateurfotografie keinen realisierbaren Marktwert hat. Dies gilt um so mehr, als mit einem Link auf die Homepage der Jungen Union auch ohne Bildzitat praktisch der gleiche Effekt zu erzielen war. Dann überwöge aber das durch die Pressefreiheit legitimierte Interesse des Beklagten, das Bildzitat in dem Beitrag zum Beleg dafür zu verwenden, dass angesichts der sichtbaren engen Zusammenarbeit „des Dreigestirns“ der Kläger als Mitwisser und Mittäter für rechtsextreme Tendenzen in der Bochumer Jungen Union – entgegen seinem Abwiegeln in der öffentlichen Diskussion – Mitverantwortung trägt.
Einfachrechtlich ist die Veröffentlichung des Bildzitats gemäß § 50 Urhebergesetz gerechtfertigt. Dabei dürfen bei Berichten über Tagesereignisse in Zeitungen und Zeitschriften, die im wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, urheberrechtlich geschützte Werke wie eine Fotografie, die im Verlauf der Vorgänge, über die berichtet wird, wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang öffentlich wiedergegeben werden.
Zu den privilegierten Medien zählen in erweiternder Auslegung entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift und im Hinblick auf die herausragende Funktion der Pressefreiheit in der Demokratie alle Medien mit Berichterstattung über Tagesereignisse, also auch Internetforen mit dieser Zielsetzung wie bo-alternativ ( vgl. Schricker-Vogel, Urheberrecht, § 50 RNr. 11,12). Bo-alternativ ist nämlich ein Internetmedium mit täglicher tagesaktueller Berichterstattung über Ereignisse, die für das linksalternative Spektrum von Interesse sind und in der Lokalpresse stiefmütterlich, mainstream-orientiert oder gar nicht behandelt werden.
Der Brief der Antifa`s ist im Kern ein Bericht über die Darbietung rechtsradikaler Äußerungen junger Lokalpolitiker der CDU Bochum und die Personen selbst, die man beim Surfen durch einschlägige Internetseiten entdecken konnte. Das war Berichterstattung über ein Tagesereignis. Darunter ist nach gängiger Definition eine aktuelle Begebenheit zu verstehen, die für die Allgemeinheit von Interesse ist. Die Tagesaktualität der einschlägigen Internetseiten kann nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil ihre Erstveröffentlichung schon einige Zeit zurück lag. Im Internet waren sie nach wie vor tagesaktuell verfügbar und vor allem waren sie bei Veröffentlichung des Antifa-Briefes immer noch Gegenstand der tagesaktuellen Diskussion – kurz zuvor in der Lokalpresse und angesichts der politischen Brisanz gerade auch in der Partei des Klägers. Die Berichterstattung darüber, welche rechtsextremen Beiträge man auf der Reise durch Internetseiten junger Bochumer Christdemokraten entdecken konnte, ist in ihrer Tagesaktualität jedenfalls vergleichbar dem Bericht über eine temporäre Kunstausstellung, der – durch § 50 Urhebergesetz erlaubt – Fotografien dort ausgestellter Bilder nicht nur in einem engen zeitlichen Kontext mit der Ausstellungseröffnung enthalten darf, sondern auch noch später, solange die Ausstellung für den Leser noch tagesaktuelle Bedeutung hat, weil sie noch stattfindet. Zudem verliert der Bericht über ein öffentlich bereits diskutiertes Thema nicht deshalb an Tagesaktualität, weil er nach weiterer Recherche erst einige Zeit nach dem ersten Berichtsanlass mit neuen Rechercheergebnissen erscheint.
Das „Dreigestirn“-Foto ist schließlich im Verlauf der Reise durch einschlägige Internetseiten, über die berichtet wird, also im Verlauf des berichtsgegenständlichen Vorgangs, wahrnehmbar geworden. Diese zeigen nicht nur die rechtsextremen Texte, sondern mit dem inkriminierten Foto zugleich die Verantwortlichen, darunter den CDU-Ratsherrn Dirk Schmidt.
Rechtsfolge des § 50 Urhebergesetz ist, dass selbst ein dritter Urheberrechtsinhaber die Wiedergabe des Fotos dulden müsste. Um so mehr – und unabhängig von der Anwendung und Auslegung des § 50 – muss dies bei eigenem Urheberrecht aus den im Vordergrund stehenden verfassungsrechtlichen Gründen der Lokalpolitiker Dirk Schmidt. Sein Versuch, der demokratischen Diskussion über rechtsextreme Tendenzen in der Bochumer Jungen Union – mit dem juristischen Kunstgriff eines abgetretenen Urheberrechts am Beweismittel – den sichtbaren Beleg seiner Mitverantwortung zu entziehen, muss an der Pressefreiheit scheitern.
Pressemitteilung der Linkspartei Bochum vom 29.1.2009
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat mit der Änderung des Kommunalwahlrechts vor zwei Jahren die Stellung der Oberbürgermeister/innen deutlich gestärkt. Keine Stichwahl mehr, auf 8 Jahre verlängerte Amtszeit und zum letzten Mal damit 2009 OB-Wahl zusammen mit der Ratswahl. Für kleinere Parteien, Wählergemeinschaften oder Einzelkandidaten entsteht mit der Streichung der Stichwahl ein deutlicher Nachteil. Viele Wähler/innen werden sich auf die beiden HauptkandidatInnen konzentrieren müssen, wenn sie nicht jemand bevorteilen wollen, den sie z.B. überhaupt nicht wollen. Das aber verkürzt auch die inhaltliche Ausrichtung jedes OB-Wahlkampfes deutlich zum Nachteil der weniger aussichtsreichen Kandidaten. Die Landesregierung hat damit der Demokratie einen Bärendienst erwiesen.
Damit mussten sich auch DIE LINKE auf ihrer Mitgliederversammlung am vergangenen Montag befassen. Die Versammlung beschloss mit hauchdünner Mehrheit, keine/n eigenen OB-Kandidaten/in ins Rennen zu schicken. Hauptziel der LINKEN wird es sein, dem/der alten oder neuen OberbürgermeisterIn eine möglichst gestärkte LINKE Ratsfraktion und ein linkes Wahlprogramm entgegen zustellen. „Wir wollen uns mindestens verdoppeln und drittstärkste Fraktion werden “, formuliert Anna-Lena Orlowski, Kreissprecherin der LINKEN in Bochum, das Wahlziel. „Dass wir nicht mit einer/einem eigenen KandidatIn antreten, ist aber keine Unterstützungserklärung für eine der schon bekannten Kandidaturen“, so Kreissprecher Ralf-D. Lange. „Wir haben massive Kritik an der Politik von Ottilie Scholz in den vergangenen Jahren. Sie hat beim Cross-Border-Leasing Geschäft bewiesen, wie wenig sie die Meinung der Bochumerinnen und Bochumer interessiert. Die Prestigepolitik von Rot-Grün zeigt, dass sie das Geld mit vollen Händen an genau den falschen Stellen aus dem Fenster werfen.“
Zusätzlich hat DIE LINKE auf der vergangenen Versammlung auch ihr Kommunalwahlprogramm endgültig verabschiedet. „Wir sind sehr zufrieden mit den bisherigen Rückmeldungen, sie waren durchweg positiv und zeigen deutlich, dass unsere Politik bei den Menschen ankommt“, so Orlowski. „Und die KandidatInnen, die wir im Februar aufstellen werden, werden diese Politik im kommenden Rat konsequent verfolgen.“
Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27.1.2009
Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig. Die Höhe der Regelleistung sei willkürlich mit 60 % der Erwachsenenregelleistung festgelegt worden, ohne den tatsächlichen Bedarf von Kindern zu ermitteln. Auch sei die unterschiedliche Bedarfslage unterschiedlicher Altersgruppen nicht berücksichtigt worden. Sie befänden sich dadurch im Nachteil gegenüber Kindern von Sozialhilfeberechtigten, die auch einmalige oder regelmäßige höhere Bedarfe geltend machen können.
„Die besondere Situation von Kindern muss nun endlich berücksichtigt werden“ freut sich Rechtsanwalt Reucher. „Vier Jahre haben sie nun gedarbt, ihre wachstumsbedingten wechselnden Bedarfe konnten bislang nur durch Verzicht der Eltern ausgeglichen werden. Von guten Entwicklungsmöglichkeiten oder Entfaltung der Persönlichkeit ganz zu schweigen.“ Damit waren Hartz IV-Kinder vom normalen Kinderleben ausgegrenzt.
„Aber auch schon bei Kleinstkindern schlagen z.B. Windeln und Babynahrung ganz erheblich zu Buche“ meint unterstützend Rechtsanwalt Bundrück, und führte dem hohen Gericht zum Beweis ein Paket Windeln und ein Glas Babynahrung vor – samt Kassenquittungen. In bestimmten Lebensphasen könnten Kinder sogar einen höheren Bedarf haben als Erwachsene.
„Das ist jetzt aber nur die halbe Miete“ führt Reucher weiter aus. „Jetzt kann es noch zwei Monate dauern, bis das BSG die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Dann erst kann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen – und wird sich damit wohl Zeit lassen bis nach der Bundestagswahl. Hinter diesem Beschluss des BSG wird es aber nicht zurückstehen können, es wird dem Gesetzgeber eine Frist setzen, die Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß zu gestalten“. Und das wird womöglich zusammen mit der derzeit auch dort anhängigen Frage der Verfassungsmäßigkeit auch der Erwachsenen-Regelsätze geschehen.
Die Unabhängige Sozialberatung, auch in Kassel dabei, fordert, die Kinder nun nicht länger „im Regen stehen zu lassen“. Hier sind die Kommunen gefragt, die immer einspringen müssen, wenn notwendiger Bedarf nicht durch Bundesregelungen abgedeckt ist. Zumindest für die Schulausstattung und das Schulessen muss gesorgt werden. Auch die Brille und die Zahnspange sind in der Regelleistung nicht drin. Und auch für einmalige außergewöhnliche Bedarfe für Schuhwerk und Kleidung muss gesorgt werden.
„Eine Entscheidung für die Kinder“, urteilt Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste, über die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass die Hartz IV – Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren als verfassungswidrig charakterisiert. „Die Bundesregierung muss nun endlich aktiv werden“, fordert Boyraz. Es bleibt ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn jedes fünfte Kind unter Armutsbedingungen aufwachsen muss und nichts gegen die wachsende Kinderarmut unternommen wird. „Wir halten die Forderung für gerechtfertigt, die gegenwärtigen Regelsätze für Kinder und Jugendliche um 40 Prozent anzuheben“, so die Ratsfrau der Sozialen Liste. Darüber hinaus müssen alle Anstrengungen, auch in Bochum, unternommen werden, kostenlose Angebote für Kinder und Jugendliche bei Lernmitteln und Mittagessen in Schulen und bei Freizeitangeboten zu schaffen. „Das“, so Boyraz, „wäre ein echtes Konjunkturprogramm für die Zukunft.“ Die Soziale Liste erneuert auch ihre Forderung, das Arbeitslosengeld II auf mindestens 420 Euro zu erhöhen und wird ihre Unterschriftensammlung hierzu in den nächsten Tagen fortsetzen.