Die PDS-Fraktion schreibt, sie sei „wegen des Cross-Border-Geschäfts mit dem Bochumer Kanalnetz in Sorge, denn die Rechtslage in den USA hat sich geändert: Die geplanten Steuerersparnisse für den US-amerikanischen Investor entfallen künftig. Das gilt auch rückwirkend für Verträge, die vor Änderung des Gesetzes abgeschlossen wurden, also auch für Bochum.“ „Wenn sich aber kein Geschäft mit dem Kanalnetz machen lässt, warum sollte der Investor die Verträge aufrechterhalten?“ fragt sich Uwe Vorberg von der PDS-Fraktion. „Das lässt nichts Gutes für die Stadt erwarten. Wir fürchten, die Verträge sind maroder als das Kanalnetz.“ Die PDS fragt:“Was also wird der Investor machen? Bestenfalls löst er die Verträge ohne finanzielle Forderung – wie bei der Düsseldorfer Rheinbahn – auf. Der Städte- und Gemeindebund fürchtet allerdings, dass die Investoren ‚das Haar in der Suppe‘ suchen werden und ggf. wegen Vertragsverletzungen klagen. Die Zahlungen könnten die kommunalen Gewinne aus dem Deal um ein ‚Vielfaches‘ überschreiten.“ Wie es um den Bochumer Vertrag bestellt ist, möchte die PDS-Fraktion wissen und stellte zu diesem Themenkomplex auf der heutigen Ratssitzung eine Anfrage.
Donnerstag 27.11.03, 19:00 Uhr
Ein Jahr Cross-Border-Deal - Aus der Rede der Rattenkönigin:
Mit einer Straßentheateraktion haben heute Attac und Mieterverein an den Beschluss des Stadtrates vor einem Jahr erinnert, das Bochumer Kanalnetz zu verkaufen. Dieser Leasing-Deal wurde durchgezogen, obwohl ein erfolgreiches BürgerInnenbegehren mit mehr als 13.000 Unterschriften gegen dieses fragwürdige Geschäft zustande kam. Bei dem Straßentheater hatten sich mehre AktivistInnen als Ratten verkleidet. Sie forderten vom Rat ihr Kanalnetz zurück. Auf einer Sänfte trugen sie die Rattenkönigin durch die Bochumer Innenstadt. Von einem vielstimmigen Chor begleitet verlas sie mehrfach die Rede der Rattenkönigin. Das Flugblatt zur Aktion: Die Sendung mit der Ratte.
Heute, Donnerstag, 27.11., starten Attac und Mieterverein um 17.00 Uhr am Hauptbahnhof einen kleinen kostümierten Umzug. Ratten werden die Bochumer Kanalisation verlassen und mit ihrer Rattenkönigin, welche auf einer Sänfte getragen wird, vom Bahnhof zum Rathaus ziehen und ihren Protest aus dem Untergrund an die Öffentlichkeit tragen. Hintergrund ist der Kanalisations-Leasing-Deal der Stadt Bochum und das von der Stadt hintertriebene erfolgreiche BürgerInnenbegehren. Unterwegs werden Flugblätter und Buttons unter die Bevölkerung gebracht. Zwischendurch wird szenisch an das BürgerInnenbegehren und das Verhalten der Obrigkeit erinnert. Im Rathaus tagt zu diesem Zeitpunkt der Rat der Stadt Bochum. Auf seiner Novembersitzung vor einem Jahr hatte er den Deal beschlossen.
Der Bochumer Mieterverein hat zu der OB-Kandidatur von Ottilie Scholz erklärt: „§ 1 der Satzung verpflichtet den Mieterverein Bochum zur parteipolitischen Neutralität. Er kann und will deshalb den Vorschlag der SPD-Spitze, Dr. Ottilie Scholz zur OB-Kandidatin zu küren, nicht kommentieren. Kein Geheimnis aber ist, dass attac und Mieterverein als Betreiber des Bürgerbegehrens gegen das Cross-Border-Leasing des Kanalnetzes der Kämmerin öffentlich vorgeworfen hatten, den Rat über die Eilbedürftigkeit des Geschäftes grob getäuscht und selbst den Vertragsabschluss eilig gemacht zu haben, um das Bürgerbegehren zu unterlaufen. Diese Vorwürfe werden derzeit vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen überprüft. Nach den von der Stadt im Prozess vorgelegten Unterlagen sieht der Mieterverein die Vorwürfen bestätigt.Den Wahlaussagen der künftigen Kandidatin sehen wir in drei Punkten allerdings mit Spannung entgegen: – Wie steht sie zu weiteren CBL-Geschäften? – Wie hält sie es mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern, die sich nach dem Umgang mit dem Bürgerbegehren zum CBL-Geschäft veralbert vorkommen? – Wie hält sie es mit den Forderungen der CDU-Opposition, insbesondere die halbstädtische Wohnungsbaugesellschaft VBW zu privatisieren? Klare Aussagen würden in diesen Punkten helfen, die Glaubwürdigkeit der Kandidatin zu untermauern!“
Der SPD-Unterbezirksvorstand schlägt die Kämmerin der Stadt Bochum, Ottilie Scholz, als Kandidatin für die Wahl zur Oberbürgermeisterin vor. Näheres. Scholz ist vor allem durch den Cross-Border-Deal aufgefallen, bei dem das Bochumer Kanalnetz an einen US-Investor veräußert wurde. Ein erfolgreich eingeleitetes BürgerInnenbegehren gegen den Deal wurde von ihr durch angebliche Sachzwänge hintertrieben.
Bürgerwille hat es nicht leicht in Bochum und anderswo. Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind – trotz deutlicher Verbesserungen – immer noch hoch. Und die offizielle Politik reißt sich nicht gerade ein Bein aus, die Bürger bei der Artikulation ihres Willens zu unterstützen. Vier Bürgerbegehren gegen Cross-Border-Leasing Verträge hat es seit Jahresbeginn in Deutschland gegeben, drei davon in NRW: mehr…
Stadtkämmerin Dr. Ottilie Scholz – seit dem Verzicht von Birgit Fischer wieder heiße Kandidatin für die Nachfolge von OB Stüber – hat den Rat auf seiner Sitzung am 27. Februar über die Tatsachen des umstrittenen Cross-Border-Leasing-Geschäfts mit dem Kanalnetz grob die Unwahrheit gesagt. Das ist die Erkenntnis der Kläger im Prozess um den nicht durchgeführten Bürgerentscheid aus der Lektüre der zahlreichen Unterlagen, mit denen die Stadt ihre Position vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verteidigt. Ralf Bindel, Sprecher der Leasing-Gegner von attac: „Möglicherweise hätte
der Rat ganz anders entschieden, wenn er die Wahrheit gekannt hätte!“ mehr…
Am Mittwoch, dem 11.6, um 18.00 Uhr tagt im Rathaus der Agenda-Beirat. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der Umgang der Stadt mit dem BürgerInnenbegehren gegen den Cross-Border-Leasing-Deal. Daniel Schily vom Verein „Mehr Demokratie e.V.“ referiert über den „Suspensiveffekt“ solcher Begehren, also über die Frage, wie ernsthaft eine Verwaltung Entscheidungen eines Begehrens umsetzen muss. Anschließend wird beraten, wie in der Ortssatzung der Stadt geregelt werden sollte, dass ein BürgerInnenbegehren nicht erneut ausgetrickst wird. Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die skandalöse Gastprofessur des Menschenrechtsverbrechers Yilmaz an der Ruhr-Uni. Die Sitzung ist öffentlich. Das Agenda-Büro der Stadt hat die Einladung zur Sitzung nicht auf ihre Web-Seiten gesetzt.
Der Prozess wegen der Nichtdurchführung des fälligen BürgerInnenentscheides gegen den Cross-Border-Deal (siehe Meldung v.16.05) wird, so Attac-Bochum in einem Spendenaufruf, „nicht ganz billig.“ Weiter heißt es: „Bei 2.500 € liegen Anwalts- und Gerichtskosten allein für die erste Instanz. Zahlen muss die zwar nur, wer den Prozess verliert. Aber die Kläger müssen natürlich in Vorkasse treten. Und: der Ausgang ist völlig offen. Eine große Spendenkampagne unter dem Motto ‚Weniger Leasing, mehr Demokratie‘ soll helfen, den Prozess zu finanzieren. Der Mieterverein hat eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 500 € übernommen, kann aber auch nicht das ganze Risiko tragen. Die Agenda-21-Programmgruppe hat einen Zuschuss von 1000 € zu den Prozesskosten aus Agenda-Mitteln beschlossen, aber der OB hat bereits das Rechtsamt beauftragt, nach Mittel und Wegen zu suchen, diesen Beschluss einzukassieren.“ Näheres, wie z.B. die Kontonummer.
Der Abschluss eines Cross-Border-Leasing-Vertrages über das Kanalnetz trotz erfolgreichen Bürgerbegehrens dagegen hat für die Stadt Bochum ein juristisches Nachspiel. Die Vertretungsberechtigten des Bürgergegehrens reichen heute ihre angekündigte Klage gegen die Nichtdurchführung des fälligen Bürgerentscheides durch die Stadt Bochum vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Klage wird heute um 17 Uhr von den Klägern, ihrem Anwalt und einigen Unterstützern persönlich beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, abgegeben. Die 16-seitige Klageschrift enthält zwei Anträge. Antrag 1 lautet: … die Beklagte wird verurteilt, zu der Frage: „Die Unterzeichner sind gegen das Verleasen und Rückleasen des Bochumer Kanalnetztes mit einem US-Investor („US-Cross-Border-Lease-Transaktion“) und somit für die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 21. 11. 2002.“ einen Bürgerentscheid durchzuführen. Antrag 2 (hilfsweise) lautet: … festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, einen Bürgerentscheid zu der Frage: „Die Unterzeichner sind gegen das Verleasen und Rückleasen des Bochumer Kanalnetztes mit einem US-Investor („US-Cross-Border-Lease-Transaktion“) und somit für die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses vom 21. 11. 2002.“ vor Abschluss der Verträge durchzuführen. mehr…
Das war ein großer Abend für attac und VHS. Professor Huffschmid, renommierter Wirtschaftsexperte aus Bremen, war gestern ganz in seinem Element. Mehr als 50 Teilnehmer der VHS-attac-Globalisierungs-Reihe begeisterte er mit einem hochinformativen Beitrag über die internationalen Finanzmärkte und ihre hausgemachten Krisen. Huffschmid skizzierte die Eckpunkte einer alternativen Wirtschaftspolitik, die eine Demokratisierung der Finanzmärkte und damit global mehr soziale Gerechtigkeit bewirken sollen. Auch Cross-Border-Leasing und bürgerliche Mitbestimmung waren Themen.
„Mehr als 95 Prozent aller heutigen Finanzmarkttransaktionen sind spekulationsgetrieben“, beschrieb Huffschmid ein Grundproblem der durch Finanzmärkte verstärkten globalen sozialen Ungleichheit. „Das sind Spekulationen ohne Wertschöpfung. Hauptakteuere sind die so genannten Global Players, große Versicherungsgesellschaften, die als institutionelle Investoren die modernen Finanzmärkte dominieren.“ Versicherer sind auch die Investoren-US-Trusts, die sich um Leasing-Verträge mit deutschen Kommunen bemühen. mehr…
Mit 17 zu 3 Stimmen hat die Mitgliederversammlung der Bochumer Grünen einen Antrag abgelehnt, der das „Abstimmungsverhalten der Mehrheit der grünen Ratsfraktion bezüglich des Bürgerbegehrens zum Cross-Border-Geschäft“ missbilligte (siehe Meldung vom 28.3.). Statt dessen wurde beschlossen: „Der Kreisverband spricht den Grünen im Rat das Vertrauen aus. Die Art und Weise der Auseinandersetzung mit dem Cross Border Leasing-Geschäft und die individuellen Entscheidungen der Ratsmitglieder in freier und geheimer Abstimmung finden unseren Respekt.“
Auf der Kreisverbandssitzung der Grünen am kommenden Dienstag gibt es ein Nachspiel zum Verhalten der grünen Ratsfraktion gegen das BürgerInnenbegehren zum Cross-Border-Leasing-Deal. Der ehemalige Fraktionssprecher der Grünen im Rat, Jörg Bogumil, hat zusammen mit anderen einen Missbilligungsantrag gestellt: „Der Kreisverband Bochum mißbilligt das Abstimmungsverhalten der Mehrheit der grünen Ratsfraktion bezüglich des Bürgerbegehrens zum Cross-Border-Geschäft, da sie damit dazu beigetragen hat, dass der Bürgerentscheid nicht zustande kommt bzw. sinnlos geworden ist. Dies widerspricht grob dem jahrelangen Einsatz der Grünen für den Ausbau von Bürgerbeteiligungsrechten. Die Durchführung von Bürgerentscheiden sollte – unabhängig von den inhaltlichen Auffassungen zu einzelnen Punkten, bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann – nicht von Grünen boykotiert werden, da Bürgerentscheide ein zutiefst demokratisches Element sind. Der Kreisverband Bochum fordert die Ratsfraktion auf, künftig ihr Abstimmungsverhalten so auszurichten, dass bei einem ordnungsgemäß zustandegekommenen Bürgerbegehren keine Entscheidungen gefällt werden, die die Durchführung eines Bürgerentscheides ad absurdum führen.“
„Die zweite BürgerInnenversammlung der Cross-Border-GegnerInnen bittet die Vertretungsberechtigten des BürgerInnenbegehrens, Klage gegen die Nichtdurchführung des BürgerInnenentscheids durch die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einzuleiten.“ Dies war heute Abend Konsens unter allen Anwesenden, als entschieden wurde, wie mit der Weigerung der Stadt umgegangen werden soll, den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerentscheid nun durchzuführen. Nachdem ausführlich alle denkbaren juristischen Konsequenzen erörtert waren, gab es keine Zweifel, dass fast jeder Ausgang des Verfahrens ein Gewinn für die UnterzeichnerInnen des BürgerInnenbegehrens ist. Eine Wattenscheider Anwaltskanzlei wurde mit der Prozessführung beauftragt. mehr…
Donnerstag 27.03.03, 09:00 Uhr
Heute, Donnerstag, 27.3., 19.00 Uhr, Bahnhof Langendreer: Treffen zum Cross Border Losing: Weiteres Vorgehen nach der Weigerung der Stadt, den gesetzlich vorgeschriebenen BürgerInnenentscheid nach dem erfolgreichen BürgerInnenbegehren durchzuführen.