Die Soziale Liste schreibt: »In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses musste die Stadt Bochum eingestehen, dass das Cross-Border-Leasing-Geschäft mit einem amerikanischen Investor nachgebessert werden muss. Sprecher von SPD, CDU und Grünen, betonten, dass eine Schadensbegrenzung nötig sei. Schadensbegrenzung heißt in diesem Fall, neue Kosten für die Stadt. Neue Aufwendungen für Beraterfirmen, sowie einen neuen Garantiegeber oder einen Avalkredit. Insgesamt dürften die neuen Belastungen im Bereich von mehreren Millionen Euro liegen. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Risiken des „Vertragswerk mit 20 Einzelverträgen“ dem damaligen Rat bekannt waren, aber allgemein als „gering“ eingestuft wurden, als der Rat sich in 2003 über ein Bürgerbegehren hinwegsetzte. mehr…
Die Soziale Liste Bochum lädt zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung mit dem Thema „Cross-Border-Leasing (CBL) und die Finanzkrise“ ein. Referent ist Dr. Werner Rügemer, Publizist, Lehrbeauftragter und Experte auf den Gebieten Korruption, Wirtschaftskriminalität und CBL. Die Veranstaltung findet statt am Montag, 20. Oktober, 19.00 Uhr, in den Nebenräumen der Christuskirche Bochum, Westring 26 b. Die Soziale Liste hat außerdem für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Oktober 2008 ihre angekündigte Anfrage in Sachen Cross-Border-Leasing gestellt. Die Fragen, um deren Beantwortung im öffentlichen Teil der Sitzung gebeten wird, lauten: mehr…
Mitteilung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.10.
In einer Mitteilung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.10. beschreibt die Verwaltung den Stand der Dinge beim Cross-Border-Leasing-Deal: „Die Stadt Bochum hatte im Jahre 2003 für einen Netto-Barwertvorteil von rd. 20 Mio. € das städtische Kanalnetz in einem Hauptmietvertrag an einen US-Trust verleast und anschließend für einen kürzeren Zeitraum im Rahmen eines Rückmietvertrags zurückgemietet. Im Hinblick auf die gemäß dem Rückmietvertrag geschuldeten Mietzahlungen hat die Stadt Bochum mehrere Erfüllungsübernahmevereinbarungen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen haben sich die jeweiligen Erfüllungsübernehmer verpflichtet, die Rückzahlung der nach dem Rückmietvertrag geschuldeten Mietzahlungen zu übernehmen. Die Erfüllungsübernahmevereinbarungen sind zusätzlich durch Garantien von Unternehmen mit einem erstklassigen Rating besichert. Wegen der langen Vertragslaufzeit enthalten die Verträge an Rating-Schwellen gekoppelte Sicherungsmechanismen. Sofern der Garantiegeber nicht wenigstens ein Rating von A+ nach S&P und A1 nach Moody’s hat, ist die Stadt Bochum vertraglich verpflichtet zu veranlassen, dass dem Trust Ersatzsicherheiten gestellt werden. Am 15.09.2008 wurde die Bonität des Garantiegebers von S&P von AA- auf A- herabgestuft. Die eingebauten Sicherungsmechanismen greifen somit. Die Stadt Bochum ist nun vertraglich verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen eine entsprechende Ersatzsicherheit zu stellen. mehr…
Die Soziale Liste schreibt: »Die Soziale Liste Bochum übt weiterhin heftige Kritik am dem umstrittenen Cross-Border-Leasing-Geschäft, das im Zuge des Verbotes derartiger CBL-Aktionen in den USA und der aktuellen Entwicklung in der internationalen Finanzwelt in die Krise geraten ist. Auf der gestrigen Mitgliederversammlung des kommunalen Wahlbündnisses wurde auch Dr. Ottilie Scholz kritisiert, die 2002/2003 als Stadtkämmerin maßgeblich am Zustandekommen dieses „Geschäfts“ beteiligt war. Trotz umfangreicher Kritikpunkte, die sich heute als berechtigt, begründet und zutreffend erweisen, wurde das CBL damals gegen den erkennbaren Willen der Mehrheit der Bochumer Bevölkerung betrieben und unterschrieben. Nach bisher bekannten Informationen soll CBL-Vertragspartner der Stadt Bochum die „First Fidelity International“, ein Ableger der „Wachovia Corporation“, North Carolina (USA) sein. Das Vertragswerk soll 1.700 Seiten umfassen und ein Finanzvolumen von 500 Mio. Euro umfassen. Gerichtsstand soll New York sein. mehr…
Die Soziale Liste schreibt: »Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses, wie sie die die Soziale Liste im Rat in Sachen internationale Finanzkrise/Cross-Border-Geschäft gefordert hatte. Stattdessen wurden die im Rat vertretenen Parteien Anfang der Woche von Bochums Stadtkämmerer Dr. Manfred Busch mündlich informiert. Die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, zu der die Soziale Liste eine Anfrage stellen wird, findet erst am 15. Oktober 2008 statt. Die Soziale Liste Bochum erneuert ihre Kritik an dem Cross-Border-Geschäft. Die mit dem „zirkulären Charakter der Finanzaktion“ behafteten Risiken sind kaum zu überschauen. Hinzu kommt, dass der Gerichtsstand für die sehr umfangreichen, unübersichtlichen und nach US-amerikanischen Wirtschaftsrecht abgefassten Verträge New York ist. mehr…
Bochum Marketing hat mal wieder den richtigen Riecher gehabt. Punktgenau zu dem Zeitpunkt, an dem öffentlich wurde, dass die Stadt Bochum mit dem Verpachten ihres Kanalnetzes (Cross Border Leasing) in den Strudel der internationalen Finanzkrise gerät, präsentiert die städtische Werbeabteilung „Bochum-Monopoly“. Nun kann um die Kortum- und die Huestraße gespielt werden. Den Hauptbahnhof gibt es für 200 Euro. Die WAZ bietet das Spiel in ihrem Leser-Shop an und wirbt mit dem Satz: „Spielen Sie mit um die begehrtesten Filet-Stücke unserer Stadt“. Da wird spielerisch Kommunalpolitik ganz nahe gebracht.
Der Cross-Border-Leasing Deal der Stadt Bochum kann Ottilie Scholz zum Verhängnis bei der OB-Wahl im nächsten Jahr werden. Sie war als Bochumer Kämmerin vor sechs Jahren die treibende Kraft, als es darum ging, eine Lücke im US-amerikanischen Finanzsystem zu nutzen, das Bochumer Kanalnetz zu verpachten und durch zweifelhafte Finanztricks 20 Millionen Euro für die Stadt zu kassieren. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegen den Deal wurde damals von SPD/CDU/Grünen ausgehebelt und ein Bürgerentscheid verhindert. Alle Warnungen wegen der enormen Risiken des fragwürdigen Geschäftes wurden abgebügelt. Jetzt erweist sich, wie berechtigt die Bedenken gegen den Deal waren. Der nun nahezu verstaatlichte größte US-Versicherungskonzern AIG wurde in seinem Rating (was also seine Versicherungsgarantien wert sind) herabgestuft. Hier ist auch der Bochumer Kanal-Deal versichert. Er muss jetzt nachgebessert werden. Laut WAZ-Bericht vom morgigen Samstag räumte der Scholz-Kämmerer-Nachfolger Manfred Busch ein, dass dies mehr als eine Million Euro kosten könne. Die Soziale Liste hat eine Sondersitzung des zuständigen Haupt- und Finanzausschusses und eine umgehende Information der Bochumer Öffentlichkeit gefordert.
Die Linke im Rat schreibt: »In der Frage des jetzt anstehenden Bürgerentscheids zur Schulfusion Ostring / Albert-Einstein mahnt die Bochumer CDU, dass die Stadt keine Fakten bis zum Bürgerentscheid am 22. Juni schaffen dürfe. „Darin stimmen wir mit der CDU noch überein“, so Uwe Vorberg von Der Linken im Rat. „Aber Gespräche zwischen den Elternpflegschaften und der Leitungen der beiden Schulen müssen doch erlaubt sein. Dass die CDU aber kritisch an den unsäglichen Umgang mit dem erfolgreichen Bürgerbegehren zum Cross-Border-Leasing erinnert, kann ich nur als Heuchelei bezeichnen.“ Auch 2003 waren die erforderlichen Unterschriften für einen Bürgerentscheid – damals zum Cross-Border-Leasing – gesammelt worden. Der Rat beschied, dass das Bürgerbegehren erfolgreich war. Nichts desto trotz wurden vor der Durchführung des verbindlichen Bürgerentscheids Fakten geschaffen. Die damalige Kämmerin und jetzige Oberbürgermeisterin unterzeichnete seinerzeit den Vertrag. Ein Bürgerentscheid war damit obsolet. Das hatte – nicht nur – Die Linke heftig kritisiert. Anders als die CDU zog Die Linke aus dieser Erfahrung Schlüsse: mehr…
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass Einnahmen aus einem sogenannten Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL-Geschäft) nicht zur Verminderung von Entwässerungsgebühren eingesetzt werden müssen. Zur Begründung führte das OVG an, dass die einmalige Einnahme keine hinreichende Verknüpfung zu den durch das Kanalnetz verursachten Kosten aufweise. Der Erlös aus dem CBL-Geschäft sei betriebsfremd. Die GebührenzahlerInnen dürften nur mit den durch die Abwasserentsorgung entstehenden betriebsbedingten Kosten belastet werden. Dementsprechend müsse eine betriebsfremde Einnahme bei der Gebührenberechnung außer Betracht bleiben.
Der Bochumer Mieterverein hatte seine Beteiligung am Bügerbegehren in Bochum entscheidend damit begründet, dass die Stadt die Einnahmen aus dem CBL-Geschäft nicht an die GebührenzahlerInnen weitergebe. Die Pressemitteilung des OVG.
Der Mieterverein Bochum berichtet: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute zwei Klagen von Cross-Border-Leasing-Gegnern aus Bochum und Recklinghausen in Bausch und Bogen abgeschmettert. Das Gericht brauchte zur Beratung jeweils nicht mehr als zehn Minuten, um klarzustellen, dass die Bürgerbegehren, die in beiden Städten fast genau zeitgleich im Winter 2002 / 2003 liefen, zwecklos waren.“
Für den Mieterverein, der das Bürgerbegehren unterstützt hatte, ist klar: „Der § 26 der Gemeindeordnung ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Wenn man mit bürgerschaftlichem Engagement so umgehen darf, kann man die ohnehin zarten Instrumente der direkten Demokratie gleich wieder abschaffen. Entweder entscheidet sich die Politik zu einer wirksamen und durchsetzungsfähigen Bürgerbeteiligung, oder sie sagt gleich: Haltet still und lasst euch regieren!“ Ausführlicher Bericht des Mietervereins
Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste Bochum, kommentiert: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen führt dazu, dass die Stadt- und Gemeinderäte in NRW den § 26 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ der Gemeindeordnung dadurch aushebeln können, indem sie einfach schnell genug vollendete Fakten schaffen. Es wird zukünftig zu dem ungleichen Wettlauf zwischen der Sammlung der Unterschriften und den Vertragsverhandlungen kommen“. Die Soziale Liste Bochum fordert als Konsequenz aus dem Urteil die Aufnahme einer „aufschiebenden Wirkung“ für Bürgerbegehren.
Pressemitteilung des Mietervereins - Cross-Border-Prozess - 10.11.2006
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute zwei Klagen von Cross-Border-Leasing-Gegnern aus Bochum und Recklinghausen in Bausch und Bogen abgeschmettert. Das Gericht brauchte zur Beratung jeweils nicht mehr als zehn Minuten, um klarzustellen, dass die Bürgerbegehren, die in beiden Städten fast genau zeitgleich im Winter 2002 / 2003 liefen, zwecklos waren.Als entscheidungserheblich sah das Gericht in beiden Fällen einzig und allein die Tatsache, dass die Städte Bochum und Recklinghausen – übrigends beide am 13. März 2003 – durch Unterschrift der Verträge Fakten geschaffen hatten, bevor es zu einem Bürgerentscheid kam. Die bereits abgeschlossenen Verträge unter die Cross-Border-Geschäfte würden nicht wirkungslos dadurch, dass ein Bürgerentscheid gegen sie entscheide. Wörtlich sagte der vorsitzende Richter: „Die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags hängt wohl nicht davon ab, welches Schicksal der Ratsbeschluss erfährt.“ mehr…
Freitag 10.11.06, 13:52 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt "Kanal-Deal" für rechtens
Heute hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Vertragsabschluss zum Cross-Border-Leasing des städtischen Kanalnetzes rechtens war. In einer Pressemitteilung der PDS-Ratsfraktion heißt es: »Vor drei Jahren hatte die Stadt trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens das städtische Kanalnetz verkauft. In einem Bürgerbegehren hatten über 15.000 BochumerInnen gegen den geplanten Deal unterschrieben und versucht, ihn zu verhindern. Der Rat musste den Erfolg offiziell anerkennen, anschließend hätte laut Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen. Dieser hätte bindende Wirkung gehabt. Das hat die damalige Kämmerin Dr. Ottilie Scholz lieber nicht abgewartet, Fakten geschaffen und den Vertrag unterschrieben.
Dazu erklärt Ratsmitglied Bianca Schmolze von der Linksfraktion.PDS: „Immer wieder wird die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger beklagt. Dann engagieren sich viele Menschen, stehen wochenlang immer wieder an Infoständen, um ihre MitbürgerInnen zu informieren und zu einer Unterschrift zu bewegen und sind sogar in der Kürze der Zeit von 3 Monaten erfolgreich. Aber alles umsonst. Die Stadt hat sich einfach über den Willen der BürgerInnen hinweggesetzt. Ich frage: Wer sollte noch ein Bürgerbegehren anstrengen, wenn es nur für die Tonne ist? Die Linke.PDS-Fraktion hatte Anfang 2005 deshalb beantragt, dass in der Bürgerentscheidsatzung der Stadt die aufschiebende Wirkung eines Bürgerbegehrens festgeschrieben werden sollte, damit sich so etwas nicht wiederholen könnte. Aber Rot-Grün hatte nicht so viel Vertrauen in die Meinungsbildung der Bochumer BürgerInnen und wollte die Entscheidungsbefugnis weiter in der Hand behalten. Unser Antrag wurde abgelehnt.
Dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Vorgehen der Stadtspitze juristisch absegnet, enttäuscht uns sehr. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen und werden uns weiter mit anderen politisch engagierten Gruppen, Vereinen und Einzelpersonen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzen.“«
Der WDR kommentiert: „Das heutige Urteil führt dazu, dass jede Stadtverwaltung zukünftig das Instrument des Bürgerentscheids dadurch aushebeln kann, dass sie einfach schnell genug Fakten schafft.“
„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung in der Klage der drei Beauftragten des Cross-Border-Leasing-Bürgerbegehrens gegen die Stadt Bochum angesetzt,“ erinnern Mieterverein Bochum und attac Bochum in ihrer Mitteilung: „Der Termin ist am morgigen Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV, Erdgeschoss des VG, Bahnhofsvorplatz 3. Die attac-Ortsgruppe Bochum und der Mieterverein, die das Bürgerbegehren durchgeführt haben, würde sich über viele interessierte ZuschauerInnen freuen!
Die Klage wurde im Mai 2003 eingereicht, nachdem der Rat auf einer Sondersitzung am Sonntag (!) den 9. 3. das Bürgerbegehren für zulässig und erfolgreich erklärt hatte. Der Leasingvertrag über das Kanalnetz wurde nichtsdestotrotz in der folgenden Woche unterzeichnet, der gesetzlich vorgeschriebene Bürgerentscheid nicht durchgeführt. Dieser Vorgang ist in Deutschland einmalig. mehr…
Am Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen findet der erste Termin zur mündlichen Verhandlung im Prozess um den Cross-Border-Leasing-Deal mit dem Bochumer Kanalnetz statt. Es geht hierbei um den bundesweit einmaligen Fall, dass ein Stadtrat ein Bürgerbegehren einerseits für erfolgreich und zulässig erklärt hat, dem Begehren aber nicht gefolgt ist und auch nicht den in der Gemeindeordnung dann zwingend vorgeschriebenen Bürgerentscheid durchgeführt, sondern das Geschäft einfach vollzogen hat.
Der Bochumer Mieterverein erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an die wesentlichen Fakten: »Am 21. November 2002 beschloss der Rat der Stadt Bochum, das Kanalnetz an einen US-Investor zu verleasen. Anfang Dezember reichte die Attac-Ortsgruppe dagegen ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NW ein. Im Januar gab der Mieterverein Bochum seine Unterstützung des Bürgerbegehrens bekannt, da die Stadt die Einnahmen aus dem CBL-Geschäft nicht zur Senkung der Entwässerungsgebühren verwenden, sondern im allgemeinen Haushalt verbuchen wollte. Am 21. Februar 2003 wurden über 15.000 Unterschriften im Rathaus abgegeben, von denen sich 13.271 als gültig erwiesen. Das Quorum von 11.921 war damit klar erreicht. mehr…
Freitag 06.10.06, 16:48 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt über Klage von attac
Dreieinhalb Jahre nach dem Einreichen der Klage zum missachteten Bürgerwillen gegen das Cross-Border-Leasing-Geschäft der Stadt Bochum hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Termin zur mündlichen Verhandlung benannt. SPD und Grüne hatten sich damals über ein erfolgreich eingeleitetes Bürgerbegehren hinweggesetzt und das Bochumer Kanalnetz an einen US-amerikanischen Investor verleast. Siehe auch bo-alternativ.de vom 27.3.2003