Unabhängige Sozialberatung


Freitag 13.07.07, 12:00 Uhr

Still und heimlich: ARGE bessert nach

Wie die Unabhängige Sozialberatung informiert, geht die ARGE Bochum mit einer Mitteilung auf ihrer homepage auf die Anregungen zum Umgang mit dem Chaos bei den Änderungsbescheiden zum 1. Juli ein. Es folgen ausserdem Hinweise, wie die Betroffenen mit den seit dem 3. Juli neu gestalteten neuen Bescheiden umgehen sollen. Aus ihnen ist allerdings weiterhin nicht ersichtlich, wie sich die Kosten der Unterkunft aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizungskosten zusammensetzen.
In der Pflicht bleibt weiterhin die Bundesagentur für Arbeit (BA), die den Versand mit dem falschen Datum technisch zu verantworten hat. Rechtlich notwendig wäre ein Folgeschreiben der BA an alle Betroffenen. Selbst eine Presseerklärung der BA dürfte nicht ausreichend sein, da viele Betroffene keinen Zugang zu den üblichen Medien haben. Sonst ist wegen der Fehlerhaftigkeit der Bescheide von einer Widerspruchsfrist von einem Jahr auszugehen.
Rechtlich verantwortlich bleibt die ARGE Bochum. Darum ist unverständlich, dass diese Mitteilung nicht auch an die Presse und die Beratungsstellen gegangen ist. Rechtlich notwendig wäre, die Betroffenen durch Aussendungen oder zumindest durch Handzettel von der Situation in Kenntnis zu setzen, solange die BA sich hier verweigert.


Samstag 07.07.07, 09:00 Uhr

Arbeitsagentur in Nürnberg weigert sich, Fehler zu korrigieren

Durch hartnäckiges öffentliches Anprangern eines fehlerhaften Vorgehens der Bundesagentur Nürnberg ist es der Unabhängigen Sozialberatung in dieser Woche gelungen, die Bochumer ARGE zu einer Entschuldigung und zu einer teilweisen Korrektur zu veranlassen. Es ging um die falsche Datierung eines Bescheides. Dies ist im Zusammenhang mit Widerspruchsfristen von erheblicher Bedeutung. Den Fehler hat allerdings nicht die Bochumer ARGE zu verantworten, sondern die Zentrale in Nürnberg. Dies hatte zur Folge, dass auch überregional über den Vorgang berichtet wurde. Korrekt wäre nun, wenn alle Betroffenen aus Nürnberg angeschrieben würden und über den Fehler informiert würde. Dies scheint aber aber nicht zu passieren. Norbert Herrmann von der Unabhängigen Sozialberatung beschreibt, warum der Vorgang nach wie vor ein Skandal ist: »Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen wichtigen Bescheid von einer Behörde. Einen Bescheid, auf den Sie ggf. reagieren müssen innerhalb einer Widerspruchsfrist. Sie finden den Bescheid am 28. Juni in Ihrem Briefkasten. Datiert ist er vom 2. Juni. Würden Sie auf die Idee kommen, Ihre Sachbearbeitung hätte das Schreiben wochenlang in der Schublade liegen lassen und jetzt erst abgeschickt? mehr…


Mittwoch 04.07.07, 18:00 Uhr

ARGE entschuldigt sich

Die Bochumer ARGE hat auf die wiederholte Kritik der Unabhängigen Sozialberatung, über die an dieser Stelle berichtet wurde, reagiert. Nachdem der WDR nachgehakt hatte, ob die Vorwürfe stimmen, veröffentlichte die ARGE folgende Meldung: „Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind die im Rahmen der Regelsatzanpassung des ALG II zum 01.07.2007 versandten Änderungsbescheide generell mit dem 02.06.2007 datiert worden. Der Versand jedoch erfolgte bis einschließlich 29.06.2007 zentral aus Nürnberg. Die ARGE Bochum teilt daher mit, dass ggf. bei darauf folgenden Widersprüchen gegen diese Bescheide die Berechnung der Widerspruchsfrist statt ab dem 02.06.2007, erst ab dem spätesten Versandtermin, 29.06.2007, berechnet wird. Verunsicherungen, die in diesem Zusammenhang bei unseren Kunden eingetreten sind, bittet die ARGE Bochum zu entschuldigen.“
Ungewöhnlich bei diesem Vorgang ist, dass die Entschuldigung nicht von den Verantwortlichen in Nürnberg erfolgt.


Mittwoch 04.07.07, 15:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung erinnert:

Widersprüche und Klagen MÜSSEN erneuert werden!

Da die meisten Medien bisher nicht angemessen über einen Skandal der ARGE berichten, erinnert die Unabhängige Sozialberatung noch einmal daran, dass EmpfängerInnen von Hartz IV Leistungen alle laufenden Widersprüche und Klagen, die sich auf frühere Bescheide bezogen, jetzt evtl. erneut erheben müssen. Zudem muss seit dem 1. 7. 2007 jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einzeln Widerspruch gegen Fehler im Bescheid einlegen, um die eigenen Rechte zu wahren. Alle LeserInnen von bo-alternativ.de werden dringend gebeten, Betroffene in ihrem Bekanntenkreis hierüber zu informieren.
Zum Hintergrund schreibt die Unabhängige Sozialberatung:»Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Die Unabhängige Sozialberatung machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. mehr…


Sonntag 01.07.07, 12:00 Uhr

Hartz IV-Leistungen zum 1. Juli erhöht

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Zum 1. Juli ist entsprechend der Rentenerhöhung von 0,58 % auch die Eckregelleistung des Arbeitslosengeldes II / Hartz IV um zwei Euro erhöht worden. Die Eckregelleistung in Höhe von jetzt 347 Euro gilt „für Personen, die alleinstehend, oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist“. Alle anderen Regelleistungen (für PartnerIn und Kinder) sowie die Mehrbedarfe werden prozentual daraus errechnet.
Sofern sich in einzelnen Beträgen nur geringe Erhöhungen ergeben oder die Beträge sogar gleich bleiben, so liegt das daran, dass die Beträge auch bisher schon entsprechend § 41 Abs. 2 SGB II kaufmännisch auf ganze Euro auf- bzw. abzurunden waren. Ebenso muss in der Neuberechnung von Grund auf verfahren werden, es sind nicht einfach die entsprechenden Prozentanteile der Zwei-Euro-Erhöhung hinzuzurechnen. Die neuen Regelleistungen und die daraus berechneten Beträge für die Mehrbedarfe als PDF-Datei.
mehr…


Samstag 30.06.07, 15:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung informiert:

„Hartz IV – Kürzungen nicht rechtmäßig“

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Bei Überzahlungen darf die ARGE Bochum entgegen ihren Gewohnheiten nicht einfach mit zukünftigen Leistungen aufrechnen. Das ist nur zulässig, wenn die Überzahlung durch „vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben“ der Betroffenen verursacht ist, schreibt das Gesetz vor. In allen anderen Fällen ist eine einvernehmliche Vereinbarung zu suchen. Ist der Fehler durch die ARGE selbst verursacht, so scheidet in vielen Fällen eine Rückzahlung sogar gänzlich aus. mehr…


Freitag 29.06.07, 08:00 Uhr

Von nicht stets ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln der ARGE ist auszugehen

Unter der Überschrift „ARGE-Bescheide von Außerirdischen manipuliert?“ schreibt die Unabhängige Sozialberatung: »Zum 1. Juli 2007 werden endlich die ALG II – Regelleistungen erhöht: entsprechend der Rentenerhöhung um 0,58 % = zwei Euros!
In den letzten Tagen trudelten auch die entsprechende Änderungsbescheide bei den Betroffenen ein. Allerdings mit Bescheiddatum von Anfang Juni.
Was das soll, weiss kein Mensch –oder doch? Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Als Datum der Bekanntgabe wird üblicherweise der dritte Tag nach Bescheiderstellung angesehen. Die Widerspruchsfrist würde demnach bereits Anfang Juli abgelaufen sein. Ein Widerspruch ist auch zu erheben, wenn bereits gegen den Vorbescheid Widerspruch erhoben worden ist. mehr…


Donnerstag 21.06.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung: Härtefall-Verein für arme Kinder ist ein Hohn

Arme Kinder – armselige Stadt Bochum!

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Am 14. 6. 2007 hat der Rat der Stadt Bochum nach einem Jahr angestrengten Grübelns die Einrichtung eines privaten „Vereins zum Ausgleich sozialer Härten“ beschlossen. Anschubfinanzierung durch die Sparkasse: 200tausend Euros. Nachschubfinanzierung zweifelhaft. Von diesem Geld soll vor allem die Mittagsverpflegung der Ganztagsschulen bezuschusst werden. Es bleiben 60tausend Euro zur Lernmittelbeschaffung. Pro Hartz IV – Schulkind zehn Euros! Werden die über Fünfzehnjährigen hinzugenommen, und die Kinder arm arbeitender Menschen noch dazu, bleibt eine Handvoll Cents im Monat. Das reicht gerade einmal für einen Bleistift und einen Radiergummi, aber niemals für die nötigen Schulsachen insgesamt, geschweige denn für Schulbücher. Ein Hohn! Ein Debakel für unsere Stadt! mehr…


Samstag 16.06.07, 19:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung unterstützt Petition für ehrliche Arbeitslosenzahlen

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In Bochum gelten 33.133 Menschen als „arbeitsuchend“, weil sie kein Arbeitseinkommen haben oder nur ein Unzureichendes. Nur zwei Drittel davon werden allerdings als „arbeitslos“ geführt, im Hartz IV – Bereich sogar nur ca. 50 %. Was ist mit den Anderen? Wie viele davon befinden sich in prekären Lebenssituationen?
Durch eine bundesweite Petition an den Bundestag soll die Veröffentlichung ehrlicher Zahlen erreicht werden. Die Unabhängige Sozialberatung unterstützt diese Petition.
Damit der Bundestag sich öffentlich damit auseinandersetzen muss, sind 50.000 Unterschriften notwendig. Bisher kann sich die Unterstützung innerhalb weniger Tage schon sehen lassen, und die Frist geht bis zum 16. Juli. Es sind aber noch mehr Unterschriften notwendig, im Durchschnitt mehr als 1.000 pro Tag.« Zur Petition.
Dazu ein Kommentar von Norbert Hermann: mehr…


Montag 21.05.07, 07:00 Uhr
Heute,18.00 Uhr, das Filmfestival "ueber arbeiten" zeigt im Metropolis:

Des Wahnsinns letzter Schrei

Im Rahmen des Filmfestivals „ueber arbeiten“ wird heute um 18.00 Uhr im Metropolis im Bochumer Hauptbahnhof „Des Wahnsinns letzter Schrei“ gezeigt. Der Film porträtiert Menschen, die unter Bedingungen von Hartz IV leben müssen. Er macht außerdem wahnsinnsschrei_01.jpgdeutlich, wie fast alles, was Regierungspolitik und Wirtschaft als ökonomischen Sachzwang verkaufen, in Wirklichkeit reine Ideologie ist, mit der Macht- und Profitinteressen durchgesetzt werden sollen. Lokale PartnerInnen dieser Filmveranstaltung sind das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung, der ver.di-Erwerbslosenausschuss, der DGB Region Ruhr-Mark, die Arbeitsloseninitiative Werkschlag und der Arbeitskreis Erwerbslose der IG Metall. VertreterInnen dieser Gruppen und Organisationen werden im Anschluss an den Film zusammen mit dem Publikum über den Film und seine Themen diskutieren.
Die Diskussion wird von Vorsitzenden des DGB Ruhr-Mark Michael Hermund moderiert.
Zum Inhalt des Filmes: mehr…


Montag 07.05.07, 21:00 Uhr

Bericht aus dem Sozialausschuss

Die Linksfraktion.PDS hat einen Bericht über die letzte Sitzung des Sozialausschusses veröffentlicht. Hier ist zu erfahren, dass die Unabhängige Sozialberatung nun finanziell von der Stadt Bochum unterstützt wird. Weitere Themen: „Kostenloses Girokonto bei ALG II“, „Zwangsumzüge durch Hartz IV“, „Heizkostenrichtlinie“ und „Einladungspraxis der ARGE“. Der ausführliche Bericht.


Pressemitteilung vom 7. Mai 2007
Montag 07.05.07, 08:00 Uhr

Unabhängige Sozialberatung – Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose

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Sanktionen bedrohen Hartz IV-Opfer

In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent mit aktueller Sanktion durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %).
Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am Statistikstichtag wirksam waren, konnten zum Berichtsmonat noch nicht ausgewertet werden. Aussagen dazu, wie viele Sanktionen über einen bestimmten Zeitraum oder wie viele Sanktionen an einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder eine Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Leistungsbezugs ausgesprochen wurden, konnten deshalb nicht getroffen werden. Der Ausweis der Zahl aller ausgesprochenen Sanktionen als ergänzende statistische Größe soll erst in einem späteren Entwicklungsschritt realisiert werden.
Die Bochumer Zahlen finden Sie im Bericht der Bundesagentur für Arbeit auf S. 23:
Ein Vergleich mit den Sanktionen aus dem Bereich ALG I („Sperrzeiten“) ist leider nicht möglich, da diese nicht als Bestandsgröße zu einem Stichtag, sondern als Stromgröße erhoben wird. Es wird erfasst, wie viele Sperrzeiten welcher Art in einem bestimmten Zeitraum ausgesprochen wurden. Deshalb können die statistischen Ergebnisse zu den Sperrzeiten nicht unmittelbar mit den bisher vorliegenden Informationen zu Sanktionen verglichen werden.
Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Sperrzeit bei Bedürftigkeit ersatzweise ein ggf. um 30 % gekürztes ALG II gezahlt wird. Im Unterschied zu Hartz IV-Sanktionen ist hier also eine Kürzung auf NULL nicht möglich!
Sanktionen dienen der Disziplinierung der Leistungsempfänger. Sie dürfen nur erlassen werden, wenn kein wichtiger Grund für das Versäumnis vorliegt. Das ist zuvor ausführlich zu ergründen, es ist vor allem auf entlastende Faktoren zu achten. Vor einer Sanktionierung ist den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Wir empfehlen, sich zuvor beraten zu lassen und zur Anhörung ggf. eine Begleitperson mitzunehmen. Gegen eine Sanktion kann – wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt (Kürzung, Antragsablehnung, Zuweisung eines 1-Euro-Jobs usw., auch ohne schriftlichen Bescheid) – Widerspruch eingelegt werden.
Sanktionen helfen nicht. Sie sind Ausdruck der Unfähigkeit aller Beteiligten, mit der Situation angemessen und menschengemäss umzugehen. Besonders deutlich wird das bei Folgesanktionen, die Kürzungen bis 100 % (einschliesslich der Wohnungskosten) zur Folge haben können. Hier erfordert es die Sorgfaltspflicht, auf mögliche existentielle Bedrohungen der Betroffenen (psychischer Druck) Rücksicht zu nehmen und ggf. den städtischen „Sozialen Dienst“ zu informieren und des Weiteren Massnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu veranlassen.

Verschärfung zum 1. Januar 2007

Zum 1. Januar 2007 sind wesentliche Verschärfungen der Sanktionsregelungen in Kraft getreten (Anlage). Das lässt eine steigende Zahl befürchten.
Seit Beginn des Jahres 2007 kann von der Sanktion das gesamte Arbeitslosengeld II, also auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Mehrbedarfe, in stärkerem Maße erfasst werden. Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt im Allgemeinen weiterhin eine Absenkung um 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent der Regelleistung. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt die gesamte Leistung. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn seit Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes noch kein Jahr vergangen ist. Die ARGE kann den vollständigen Wegfall der Leistung auf eine Absenkung um 60 Prozent der Regelleistung abmildern, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Ein Meldeversäumnis führt wie bisher zu einer Reduzierung um 10 Prozent der Regelleistung, bei wiederholter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, der sich aus der Summe des Prozentsatzes der vorangegangenen Minderung und zusätzlichen 10% ergibt. Auch bei Jugendlichen erfolgt eine Verschärfung der Sanktionen: Seit Beginn des Jahres 2007 sind im Falle einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung von der Sanktion betroffen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.


Montag 07.05.07, 08:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung:

„Sanktionen bedrohen Hartz IV-Opfer“

In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent bei aktuellen Sanktionen durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %). Die Unabhängige Sozialberatung hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und dokumentiert eine Liste des Bochumer Sozialforums mit den Verschärfungen von Sanktionen seit dem 1.1.2007.


Stellungnahme von Norbert Kozicki, Falkenfreizeit- und -bildungswerk NRW
Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Trotz aller Erfolgsmeldungen vom Arbeitsmarkt:

Immer mehr Menschen im HartzIV-Bezug – Auch in Bochum

Trotz aller Schlagzeilen mit den großen Buchstaben über die Erfolgsmeldungen am Arbeitsmarkt geraten immer mehr Menschen in das HartzIV-Milieu, auch in Bochum. In der gesamten Republik gab es im Monat April soviel Leistungsempfänger nach dem SGB II wie noch nie seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: 7.124.076 Leistungsempfänger in 3.668.786 Bedarfsgemeinschaften.
Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen verzeichnen die Arbeitsgemeinschaften neue Rekordwerte trotz der boomenden Konjunktur: 1.661.223 Leistungsempfänger in 819.258 Bedarfsgemeinschaften. Die Anzahl der Sozialgeldbezieher geht mittlerweile auf die 500.000-Grenze zu: 482.028 Sozialgeldbezieher lebten im Monat April in NRW.
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den Beziehern von Sozialgeld: auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 Sozialgeldbezieher, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-Bezieher um 35,9% in Bochum vergrößert.
Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.


Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Die Erfolgsmeldungen der Arbeitsagentur verschleiern die soziale Wirklichkeit:

Immer mehr Menschen müssen von Harz IV und Sozialgeld leben

Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet. Hierauf hat der Sozialwissenschaftler Norbert Kozicki aufmerksam gemacht, der die „Erfolgsmeldungen“ der Arbeitsagenturen kritisch hinterfragt hat.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den BezieherInnen von Sozialgeld: Auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 SozialgeldbezieherInnen, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-BezieherInnen um 35,9% in Bochum vergrößert.
Norbert Kozicki: „Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.“ Die Stellungnahme im Wortlaut.