Unabhängige Sozialberatung


Donnerstag 11.12.08, 07:18 Uhr
Fußfesseln für Hartz IV-Berechtigte?

2000 Arbeitslose sollen in Bochum aus der Statistik entsorgt werden

Die Unabhängige Sozialberatung Bochum kritisiert in einer Pressemitteilung, wie z. Z. ca. 2000 Erwerbslose in Bochum aus der Statistik entsorgt werden sollen und dabei mit einer Vielzahl von Schikanen bedroht werden. Die Betroffenen sollen „ausgelagert“ und von privaten Trägern „intensiv betreut“ werden. Die Bundesregierung will die so Betreuten aus der Arbeitslosenstatistik streichen.Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: „Die Maßnahme dient neben der massiven Repression und Kontrolle der Betroffenen vor allem der logistischen Vorbereitung einer propagandistischen Verniedlichung des für das kommende Jahr erwarteten Anstiegs der Massenarbeitslosigkeit.“ Nach der Einschätzung der Unabhängigen Sozialberatung ist die ARGE Bochum derart personell unterbesetzt (einige Teams sind z. B. zeitweise nur zu 50 % besetzt, die Antragsbearbeitung auf Heizkostennachzahlung dauert bis zu acht Wochen), dass sie nicht in der Lage ist, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu einer sachgemäßen Aufklärung oder Beratung nachzukommen. Häufig können Routinen wie Auskunftserteilung oder Empfangsbestätigungen kaum noch rechtskonform bearbeitet werden. Für eine Qualifizierung und Vermittlung der Betroffenen bleibt immer weniger Zeit. Statt die ARGE personell vernünftig auszustatten und die MitarbeiterInnen ordentlich zu qualifizieren, wird das Problem an noch viel weniger qualifizierte private Träger ausgelagert. Norbert Hermann: „Was dann dort mit den Betroffenen passiert, bezeichnen Insider der Arbeitsverwaltung schon seit Jahren als „Verfolgungsbetreuung“. Alle 14 Tage sollen die Leute beim privaten Träger antanzen und dort auch ihre persönlichen und familiären Probleme offen legen. Angeblich bestehe Schweigepflicht. Uns ist keinerlei Rechtsgrundlage dafür bekannt. mehr…


Montag 08.12.08, 15:00 Uhr

Endlich Empfangsbestätigungen bei der ARGE Bochum

Vor genau einem Jahr kritisierte die „Unabhängige Sozialberatung“ eine „Weitere Schäbigkeit der ARGE Bochum„. Es wurden auf Anweisung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg keine Eingangsbestätigungen für eingereichte Anträge und Unterlagen mehr erteilt. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt dazu: »Dahinter stehen wohl Vorschläge der Unternehmensberatungen McKinsey und Berger, zur „Effektivierung“ der Arbeit der ARGEn.  Allerdings hat das Landessozialgericht Essen am 17.04.2008 entschieden, dass die Betroffenen den Zugang beweisen müssen, sonst würden Leistungen zu Recht versagt. Auch EU-Recht schreibt die Bestätigung vor, und das Bundesverfassungsgericht hat vor längerer Zeit schon „ein Recht auf ein faires Verfahren“ postuliert, dass „durch das Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffengleichheit … gekennzeichnet“ sei (BverfGE 26,66). Im Gespräch mit den Bochumer Beratungsstellen am 22.09.2008 (Näheres) hatte die ARGE-Leitung zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen.  Jetzt ist es endlich so weit: in einer Pressemitteilung wird angeboten, täglich für eine Stunde an der Infotheke des ARGE-Standortes Mitte (Universitätsstr. 74a) die Abgabe eines Antrages zu bestätigen. Das soll auch für Leistungsberechtigte aus anderen Stadtteilen gelten. mehr…


Samstag 06.12.08, 19:00 Uhr
Aktive Erwerbslose treffen sich:

Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit im Sozialrecht

Am Mittwoch, 10. Dezember 2008, 18.00 treffen sich die „Aktiven Erwerbslosen“ gemeinsam mit der Unabhängigen Sozialberatung im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. Neben einem Vortrag von Rechtsanwalt Martin Reucher zum Thema „Gleichheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeit im Sozialrecht“ wird über die Forderung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsberechtigte und deren Kinder gesprochen. Das „Soziale Zentrum“ zieht zum Jahreswechsel um. Das nächste Treffen ist daher am Dienstag, 13. Januar 2009, 18.00 im neuen Sozialen Zentrum, Schmechtingstr. 20/ Ecke Josefstr. 2 (U 35 „Feldsieper Str., Südausgang). Norbert Hermann berichtet über die aktuell verschärfte „Verfolgungsbetreuung“ Leistungsberechtigter. Aus der „Volxküche“ gibt es ein preiswertes warmes Essen.


Sonntag 30.11.08, 08:00 Uhr

ARGE Software-Verwirrung

Die Unabhängige Sozialberatung macht darauf aufmerksam, dass es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit wieder einmal Softwareprobleme gibt. Betroffen seien Zahlungen der ARGE, die beispielsweise direkt an VermieterInnen oder an Energie-Versorgungsunternehmen gehen. Dabei würde unter bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben. Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher seien nicht betroffen. Näheres.


Sonntag 09.11.08, 18:00 Uhr

Aktive Erwerbslose treffen sich

Am Mittwoch, 12. November, findet ab 18.00 im Sozialen Zentrum, Rottstr. 31. ein Treffen von Erwerbslosen statt. Initiiert wurde das ganze von Aktiven aus der ehemaligen „Notgemeinschaft Hartz IV“, der Unabhängigen Sozialberatung wie auch aus VHS-Kursen und anderen Veranstaltungen. Es geht bei dem Treffen zunächst einmal ganz allgemein darum untereinander die Kontakte, den Austausch und die gegenseitige Unterstützung zu verbessern.  Ziel ist es aber auch zu beraten, wie angesichts einer sich durch die Banken- und Wirtschaftskrise zu erwartenden Verschärfung im gesamten sozialen Bereich die Gegenwehr organisiert werden kann.


Samstag 01.11.08, 20:00 Uhr

Sozialgericht watscht ARGE Bochum ab

Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „Die ARGE Bochum muss bei einem notwendigen Umzug die ganze Miete zahlen, auch wenn sie höher ist als zuvor, aber unterhalb der Angemessenheitsgrenze bleibt. Das hat das Sozialgericht Dortmund am 20. Oktober 2008 entschieden. Das gilt auch dann, wenn eine Untermieterin ihrem Hauptmieter in dessen neue Wohnung folgt. Zwar hatte die ARGE Bochum angeboten, die volle Miete in der zuvor als Untermieterin teilgenutzten Wohnung zu übernehmen. Die Untermieterin wurde aber vom Wohnungseigentümer nicht als neue Hauptmieterin akzeptiert. Als besonders delikat erscheint der Versuch der ARGE Bochum, einen Umzug zu verhindern, dadurch, dass natürlich die Gesamtmiete in der zuvor teilgenutzten Wohnung deutlich höher gewesen wäre als die Untermiete in der neuen Wohnung. Das blieb auch dem Sozialgericht nicht verborgen. Für uns ist das eine weitere Bereicherung unseres Ordners ‚Kreative Absurditäten der ARGE Bochum‘.“ Die Pressemitteilung und das Urteil des Sozialgerichts.


Donnerstag 16.10.08, 11:30 Uhr
Unabhängige Sozialberatung will Stadt Bochum, Sozialamt, Arbeitsagentur und ARGE in die Pflicht nehmen

Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetz gefordert

Bereits im Juli 2008 hat die Unabhängige Sozialberatung die Veröffentlichung der Zielvereinbarungen der ARGE Bochum erreicht. Näheres. Nun mahnt sie auch die komplette Umsetzung der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) des Landes NRW und des Bundes an. In die Pflicht genommen werden neben der ARGE Bochum auch die Bochumer Arbeitsagentur, das Sozialamt und die Verwaltung der Stadt Bochum insgesamt. In einer Pressemitteilung heißt es: »Sowohl das IFG des Landes NRW wie auch des Bundes postulieren nahezu übereinstimmend: „Die Behörden / öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.“ Nur durch solche Verzeichnisse lässt sich die gewünschte Bürgerbeteiligung erreichen. Ohne ein solches Verzeichnis ist es den BürgerInnen nicht möglich, zu erkennen, welche Dokumente für Ihr Engagement notwendige Informationen enthalten. Nach den IFGs sind diese Dokumente auf Anfrage den BürgerInnen zur Kenntnisnahme zu überlassen. mehr…


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 23. September 2008
Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE BO Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel

Große Ohren und Augen bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer, Herr Withake seine Sympathie für obiges Thema auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung auch seit seinem Amtsantritt zum 1. 1. 2008 nicht besser geworden:
Die §§ 13, 14., 15 des SGB I verpflichten die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft. § 1 Abs. 2 SGB I i.V.m § 17 Abs. 1 SGB I fordert u. a. die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel. Dabei handelt es sich um gesetzliche Verpflich­tungen. U.a. damit hat die aktuelle (und vorhergehende!) Landesregierung die Einstellung der Förderung der ALZ und Beratungsstellen begründet. Auf Grund ihrer desolaten Personallage ist die ARGE aber auch hier nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden ist zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca.25 % in befristeten Beschäftigungsverhältnissen!
Wiederholt wurde auch in der Presse von der Versagung einer Existenzsicherung zur Überbrückung von Arbeitslosigkeit und Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme berichtet. Auch in unklaren Fällen (ob ARGE, Sozialamt, Jugendamt … helfen müssen) werden Hilfesuchende im Stich gelassen. Hier deutet sich immerhin an, dass das Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt Bochum gesucht wird, um zu einer verfassungskonformen Hilfeleistung zu kommen.
Sanktionen (Kürzungen) über das physische Existenzminimum hinaus dürfen nicht sein – „Verhungern lassen ist verboten“. Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten muss im Gegenteil besonders geholfen werden. Auch hier hoffen wir, dass die ARGE sich weiterhin beobachtet fühlt und Zurückhaltung übt.
Zum leidigen Thema „Versagung von Empfangsbestätigungen“ hat die ARGE zugesagt, sich um eine praktikable Regelung bemühen zu wollen. Wir werden darauf achten, ob das den Notwendigkeiten genügt.
Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein.
Die Brisanz des von der Bundesagentur für Arbeit angeordneten rechtsbrecherischen Vorgehens bei der Umstellung von Hartz IV-Aufstockung auf Kinderzuschlag scheint für Verwaltungsmenschen schwer verständlich zu sein. Hauptsache, die Verwaltung fluppt. Und das ist schliesslich ein „Massengeschäft“. Der/die Einzelne und die Rechtsstaatlichkeit müssen da auf der Strecke bleiben.
Das in der ARGE-PM vom 1.10. 2008 angekündigte Vorgehen, den Betroffenen ungefragt die Leistung einzustellen, um sie zur Beantragung von Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld zu zwingen, übersteigt alles bisher da gewesene. (s. dazu unsere gestrige PM). Selbst nach Ansicht der BA muss zuvor eine ausreichende Aufklärung erfolgen und ein schriftlicher Verzicht auf ALG II-Leistungen erfolgen. Dabei soll auch der drohende Wegfall von Vergünstigungen und Freistellungen berücksichtigt werden.
Bei laufenden Einnahmen in unterschiedlicher Höhe (Aufstocker in Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder (nebenberuflich) Selbständige) wird regelmässig von einem zu hohen Einkommen ausgegangen. Daraus resultierende Nachzahlungen erfolgen so spät, dass die Betroffenen in ein nicht zulässiges Defizit geraten. Auch im folgenden Bewilligungszeitraum wird regelmäßig wieder ein zu hohes Durchschnittseinkommen angerechnet.

Anlage: Themen und Material zum Gespräch mit der Bochumer ARGE-Leitung am 08-09-22

i.A. Norbert Hermann

Thematisiert wurde auch die desolate Personallage bei der ARGE (einzelne Teams nur zu 50% besetzt …).

Was ARGE-Mitarbeitende privat dazu meinen:
„Wenn die Belastung stimmt, ist man auch in der Lage, freundlich mit den Leistungsberechtigten umzugehen. Wenn die Belastung hingegen zu hoch ist, dann möchte/kann man sich die Nöte einfach nicht mehr geduldig anhören.“

„Was ich bestätigen kann, ist, dass der Umgang mit den LB (aber auch mit den Kollegen) stark von der Belastung abhängt.“

„Die Arbeitszeit ist begrenzt, die Belastung (Anzahl der Kunden/Fallzahl) vom Mitarbeiter nicht steuerbar. Daraus ergibt sich die für jeden Kundenkontakt zur Verfügung stehende Zeit. Wenn man überlastet ist, hat man keine Zeit zum „geduldig zuhören“. Man wird ungeduldig, wenn man mit Kunden zu tun hat, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, infolge von Alter oder Krankheit schlecht hören oder intellektuell nicht rasch aufnehmen können. Wir kennen das alle. Auch unsere Vorgesetzten und Dienstherren wissen das. Die Beseitigung der Ursache (unzureichende Personalausstattung) kommt offenbar nicht in Frage. Wir, aber auch unsere Kunden, scheinen mit dem status quo leben zu müssen.“

„Burn-Out ist in ARGEn mittlerweile normal. Das war zu Zeiten der „reinen“ Sozialhilfe auch nichts unbekanntes. Ich kenne aber beides. und ich finde es erschreckend, in welch kurzer Zeit Hartz IV , und damit meine ich nicht das Recht an sich, Mitarbeiter regelrecht „verschleißt“. Es liegt im Wesentlichen an der viel zu hohen Belastung des einzelnen Mitarbeiters. Die ungeheure Sturheit mit der auf dem falschen Personalschlüssel beharrt wird und mit der sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass dies irgendwann zu einem Scheitern führen muss, ist nicht minder erschreckend.“


Mittwoch 24.09.08, 18:30 Uhr

ARGE soll Gesetze einhalten statt von Sternen zu träumen

In einer Pressemitteilung berichtet die Unabhängige Sozialberatung über ein Gespräch zwischen den Bochumer BeraterInnen und der Geschäftsführung der ARGE Bochum am Montag dieser Woche. „Große Ohren und Augen“ bekamen die BeraterInnen, als der Geschäftsführer der ARGE Torsten Withake seine Sympathie für das Thema „Kundenservice – Lernen vom 4-Sterne-Hotel“ auf dem diesjährigen Kongress CONSOZIAL kundtat. Ist doch die alltägliche Beratungserfahrung aus der Sicht der Betroffenen auch seit seinem Amtsantritt Anfang des Jahres nicht besser geworden. Denn laut Gesetz sind die Leistungsträger zu Aufklärung, Beratung und Aus­kunft verpflichtet. Die Bereitstellung der dazu not­wendigen sachlichen und personellen Mittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Grund ihrer desolaten Personallage sei die ARGE aber  nicht in der Lage, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Ein Großteil der ARGE-Mitarbeitenden sei zudem unzureichend qualifiziert – landesweit befinden sich ca. 25 Prozent in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Die BeraterInnen berichten auch, dass die ARGE zugesagt habe, sich um eine praktikable Regelung bei der Ausstellung von Empfangsbestätigungen bemühen zu wollen. Bisher wurde dies versagt. Auch bei dem Problem der Verwendung unzulässiger Formulare mit der Drohung, die Leistung insgesamt einzustellen (weil beispielsweise die Nebenkostenabrechnung noch fehlt) schien, so die BeraterInnen, Verständnis für diese Unrechtmäßigkeit geweckt worden zu sein. Der ausführliche Bericht von dem Gespräch.


Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr
Erfolg der Unabhängigen Sozialberatung

Bundesagentur muss sich an Gesetze halten

Die Bochumer „Unabhängige Sozialberatung“ hat erneut die Bundesagentur für Arbeit (BA) gezwungen, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Zusammen mit weiteren Erwerbsloseninitiativen hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass das Vorgehen der BA beim veränderten Kinderzuschlag teilweise rechtswidrig war. Näheres. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen. In einer Pressemitteilung kritisiert die Unabhängige Sozialberatung, dass die ARGE Bochum aber weiterhin „die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln“ will, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten sei keine Rechtsgrundlage zu erkennen. Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen. Die Unabhängige Sozialberatung weist noch einmal ausdrücklich darauf hin: „Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 22.09.2008
Dienstag 23.09.08, 14:00 Uhr

ARGE verbessert Vorgehen bei Kinderzuschlag

Wie die ARGE Bochum heute auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Reaktion auf eine Initiative der „Unabhängigen Sozialberatung“ (1) und weiterer Erwerbsloseninitiativen ihr Vorgehen beim veränderten Kinderzuschlag teilweise der Rechtslage angepasst. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld. Bislang wurde die Falschinformation übermittelt, Kinderzuschlag sei zwingend vorrangig an Stelle von aufstockendem Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen.
Weiterhin will die ARGE Bochum aber die Daten der Betroffenen zwar ohne Namensnennung aber ohne Einwilligung der Betroffenen an die Kindergeldstelle und das Wohngeldamt übermitteln, um die Berechtigung überprüfen zu lassen. Für eine derartige Weitergabe von Sozialdaten ist allerdings keine Rechtsgrundlage zu erkennen.
Der rechtlich einwandfreie Weg wäre, in Frage kommende Bedarfsgemeinschaften auf diese Möglichkeiten hinzuweisen, ihnen nach eingehender Aufklärung und Information die Möglichkeit zu geben, auf eigene Initiative die Berechtigung und die Höhe der zu erwartenden Ersatzleistungen überprüfen zu lassen und dann ggf. eigenständig die Umstellung in die Wege leiten zu lassen.
Zu beachten ist, dass dann der Zuschlag für den Übergang von ALG I in ALG II (§ 24 SGB II) wegfallen würde, außerdem zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, die GEZ-Befreiung, die Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als „AufstockerIn“ sinnvoller sein.
Nicht versicherungspflichtig beschäftige PartnerInnen in eheähnlichen Gemeinschaften würde zudem bei Wegfall der Hartz IV-Leistungen der Krankenversicherungsschutz durch die ARGE entzogen.
Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen, ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.

i. A. Norbert Hermann

(1) http://www.bo-alternativ.de/2008/09/17/statistik-soll-mit-aller-gewalt-geschoent-werden/


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 16. 9. 2008
Mittwoch 17.09.08, 12:00 Uhr
Skandalöse Täuschung von Hartz IV-Berechtigten

ARGEr Rechtsbruch beim Kinderzuschlag

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik.
Einige werden sogar weniger haben als zuvor: der Zuschlag für den Übergang von Alg I in ALG II (§ 24 SGB II) würde wegfallen, zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, Wegfall der GEZ-Befreiung, der Mehrbedarfe für Alleinerziehende. Schwangere, Behinderte oder bei krankheitsbedingter Zusatzkost, von freiwilligen kommunalen Leistungen (Schulausstattung) und Weiterem. Je nach Höhe der Wohnungskosten, Höhe des eigenen Einkommens und Alter und Anzahl der Kinder kann ein Verbleib in Hartz IV als „Aufstocker“ sinnvoller sein.
Wenn man sich mit dem Kinderzuschlag (+ ggf. Wohngeld) schlechter stellt als mit Hartz IV-Leistungen ist niemand zu einem solchen Wechsel verpflichtet.
In diesem Fall haben die Betroffenen das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten.
Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familien zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien sogar zunächst einmal ein Defizit haben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt.
i. A. Norbert Hermann

Dies ist eine notwendige Ergänzung zur Pressemitteilung der ARGE Bochum vom 1. 9.2008, die sie im Internet unter folgender Adresse finden:
http://www.arge-bochum.de/index.php?id=166&L=&tx_ttnews[tt_news]=179&tx_ttnews[backPid]=164&cHash=6e0b8ee9e5

Zitat:
„Presseinformation 8/2008 – 01.09.2008
Neuregelungen „Kinderzuschlag“ zum 01.10.2008
Mit Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Arbeitslosengeld II“) zum 01.01.2005 schuf der Gesetzgeber auch das Instrument des „Kinderzuschlags“. Damit soll den Eltern und Elternteilen, deren Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer kindergeldberechtigten Kinder zu decken, eine Möglichkeit gegeben werden, ihr Einkommen so zu ergänzen, dass sie nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Dieser Kinderzuschlag wird nun zum 01.10.2008 mit dem Ziel reformiert, dass noch mehr Menschen davon profitieren können.
Damit besteht auch für einige Familien, die derzeit noch Leistungen der ARGE Bochum erhalten, die Möglichkeit, diese Leistung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und so ihre Einkommenssituation zu verbessern und ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zu diesem Zweck erhalten diejenigen, für die diese Leistung in Frage kommt, in den nächsten Tagen entsprechende Anschreiben der ARGE Bochum, in denen Sie über die Einstellung der bislang gewährten Leistungen und die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse Bochum informiert werden.
Diesem Anschreiben sind bereits der notwendige Antragsvordruck und eine Berechnung, aus der hervorgeht, dass für sie diese Leistung in Frage kommt, beigefügt. Beides ist dann möglichst unverzüglich der Familienkasse einzureichen, damit die Leistungserbringung von dort möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann für die angeschriebenen Kundinnen und Kunden der ARGE die zusätzliche Möglichkeit bestehen, Wohngeld zu beantragen und so das Familieneinkommen weiter zu erhöhen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, kann bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bochum in Erfahrung gebracht werden.
Da Wohngeld jedoch nicht bei einem gleichzeitigen Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt werden kann, wird durch das gewählte Verfahren gewährleistet, dass den Berechtigten bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ansprüche verloren gehen.“


Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 1.9.2008
Dienstag 02.09.08, 15:00 Uhr

Verschiebebahnhof „Kinderzuschlag“

Ab dem 1. Oktober 2008 tritt eine Veränderung des Zuschlags zum Kindergeld für arme Familien in Kraft. Die meisten werden dadurch allerdings nicht mehr Geld haben als zuvor mit Hartz IV – es bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder weiterhin Armut auf Hartz IV-Niveau. Verbessern wird sich lediglich die Hartz IV-Statistik. Einige werden sogar weniger haben als zuvor, vor allem wenn die Miete nicht ganz billig ist und kein Anspruch auf zusätzliches Wohngeld besteht.
In diesem Fall haben die Betroffenen aber das Recht, gegenüber der Kindergeldkasse zu erklären; den Anspruch auf Kinderzuschlag nicht geltend machen zu wollen. Die Kindergeldkasse informiert dann die ARGE, Hartz IV-Leistungen werden dann ggf. weitergewährt. Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Veränderungen in den Einkommensverhältnissen eintreten.
Die ARGE Bochum hat allerdings angekündigt, Familien, für die dieser Kinderzuschlag in Frage kommt, die Hartz IV-Leistungen zu streichen, ohne die Familen zuvor befragt zu haben. Das kann nicht rechtens sein, da die Familien zunächst einmal weiterhin hilfebedürftig bleiben, solange der Kinderzuschlag nicht beantragt und gewährt.
Zudem werden Eltern aufgefordert, ggf. für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen, damit die ggf. aus der Hartz IV-Statistik verschwinden (s. Anlage und unten: PM der Grünen)
Statt der ehemals angekündigten „Hilfe aus einer Hand“ müssen die Betroffenen nun von Pontius zu Pilatus laufen, um ihre Rechte abzuklären. Die unabhängigen Beratungsstellen, ohnehin überlastet, werden den nötigen Beratungsaufwand kaum leisten können. Hier sind die Ämter gefragt, ihrer gesetzlichen Aufklärungs- und Beratungspflicht nachzukommen.

i. A. Norbert Hermann


Dies ist eine notwendige Ergänzung zur Pressemitteilung der ARGE Bochum vom heutige Tage, die sie im Internet unter folgender Adresse finden:
http://www.arge-bochum.de/index.php?id=166&L=&tx_ttnews[tt_news]=179&tx_ttnews[backPid]=164&cHash=6e0b8ee9e5
Zitat:
„Presseinformation 8/2008 – 01.09.2008
Neuregelungen „Kinderzuschlag“ zum 01.10.2008
Mit Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Arbeitslosengeld II“) zum 01.01.2005 schuf der Gesetzgeber auch das Instrument des „Kinderzuschlags“. Damit soll den Eltern und Elternteilen, deren Einkommen und Vermögen zwar ausreicht, ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, aber nicht hoch genug ist, um auch den Lebensunterhalt ihrer kindergeldberechtigten Kinder zu decken, eine Möglichkeit gegeben werden, ihr Einkommen so zu ergänzen, dass sie nicht hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Dieser Kinderzuschlag wird nun zum 01.10.2008 mit dem Ziel reformiert, dass noch mehr Menschen davon profitieren können.
Damit besteht auch für einige Familien, die derzeit noch Leistungen der ARGE Bochum erhalten, die Möglichkeit, diese Leistung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und so ihre Einkommenssituation zu verbessern und ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Zu diesem Zweck erhalten diejenigen, für die diese Leistung in Frage kommt, in den nächsten Tagen entsprechende Anschreiben der ARGE Bochum, in denen Sie über die Einstellung der bislang gewährten Leistungen und die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags bei der Familienkasse Bochum informiert werden.
Diesem Anschreiben sind bereits der notwendige Antragsvordruck und eine Berechnung, aus der hervorgeht, dass für sie diese Leistung in Frage kommt, beigefügt. Beides ist dann möglichst unverzüglich der Familienkasse einzureichen, damit die Leistungserbringung von dort möglichst zeitnah und ohne Verzögerungen aufgenommen werden kann.
Gleichzeitig kann für die angeschriebenen Kundinnen und Kunden der ARGE die zusätzliche Möglichkeit bestehen, Wohngeld zu beantragen und so das Familieneinkommen weiter zu erhöhen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, kann bei der Wohngeldstelle des Sozialamtes Bochum in Erfahrung gebracht werden.
Da Wohngeld jedoch nicht bei einem gleichzeitigen Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt werden kann, wird durch das gewählte Verfahren gewährleistet, dass den Berechtigten bei rechtzeitiger Antragstellung keine Ansprüche verloren gehen.“
Brigitte Pothmer – arbeitsmarktpolitische Sprecherin
Bundestagsfraktion B90/Die Grünen – 30. Mai 2008
Statistische Bereinigung: Wie Kinder aus dem ALG II verschwinden
Hintergrund
In jüngster Zeit hat das Jobcenter Hildesheim zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) aufgefordert, für ihre Kinder Wohngeld zu beantragen. ALG-II-Bezieher sind jedoch gesetzlich vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Das gilt eigentlich ebenso für im Haushalt lebende Kinder und junge Menschen bis 25 Jahren, da sie Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt diese Praxis und argumentiert, dass Kinder immer dann doch wohngeldberechtigt seien, wenn sie mithilfe des Wohngelds ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, da sie in diesem Falle kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr seien. Wohngeld gilt – wie Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Renten, etc. – als Einkommen. Reicht das Wohngeld nicht zur Sicherung des gesamten Lebensunterhaltes, sind auch Kinder aus Bedarfsgemeinschaften nicht anspruchsberechtigt.
In der mündlichen Ausschussberatung am 28.05.08 kündigte der anwesende Staatssekretär des BMAS eine klarstellende Information für die Träger der Grundsicherung und die Länder an.
Ziel des Vorgehens sei es, Kinder aus der Armut zu holen. Erwachsene Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft würden aber weiterhin bei eigenem Einkommen als in einer Einstehensgemeinschaft befindlich betrachtet werden. Die Betrachtung von Kindern stelle eine „Ausnahme“ von diesem Prinzip dar (mit dem oben genannten Ziel).
Diese Maßnahme hat vor allen Dingen zwei Effekte:
· Die Kosten für die passiven Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende sinken, während die Ausgaben für das Wohngeld steigen.
· Kinder, die ihren Unterhalt selbst bestreiten, gelten nicht mehr als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und werden in der Folge nicht mehr in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt. Die Zahl der von ALG II lebenden Kinder sinkt.
Die Kinder aber leben weiter in ihren Familien unter den Bedingungen des Arbeitslosengelds II. Das Prinzip „Hilfe aus einer Hand“, das für das SGB II konstitutiv ist, wird aufgelöst.
Bewertung
Es drängt sich auf, dass es sich bei diesem Vorgehen vorrangig um eine „statistische Bearbeitung“ der Kinderarmut handelt. Die Kinder werden durch den Bezug von Wohngeld aber nicht aus der Armut geholt, sondern nur einer anderen Kostenstelle zugeordnet. An ihren Lebensverhältnissen ändert sich kein Deut.
Kinderarmut muss tatsächlich bekämpft und nicht statistisch bereinigt werden.
Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angenehmer Nebeneffekt dieser Maßnahme: Die durch die Verlagerung von Kosten sinkenden Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende kann die Kritiker der Union ruhigstellen, die das BMAS seit geraumer Zeit wegen zu hoher Kosten für die passiven Leistungen angehen.

Donnerstag 21.08.08, 12:00 Uhr
Die Unabhängige Sozialberatung zur Zufriedenheitsbefragung der ARGE

Niederschmetternde Zahlen

Im April dieses Jahres wurden in Bochum 100 Hartz IV-Abhängige in telefonischen Interviews vom Zentrum für Kunden- und Mitarbeiterbefragungen der Bundesagentur für Arbeit (ZKM) zur Zufriedenheit mit dem Service und den Dienstleistungen der ARGE befragt. (Die Pressemitteilung der ARGE und die Ergebnisse in Bochum.) Nun hat die Bundesagentur für Arbeit die Ergebnisse veröffentlicht. „Sie sind insgesamt und auch für die ARGE Bochum niederschmetternd“, bewertet dies die Unabhängige Sozialberatung und schreibt außerdem: „Zwar wird stolz auf einen Durchschnitt von 3,0 verwiesen; andere Behörden wären darüber aber eher entsetzt, geschweige denn private Unternehmungen. Im sozialen Bereich, insbesondere in der Grundsicherung, ist das schlechterdings unannehmbar. Hier ist gute Leistung gesetzlich vorgeschrieben und für die Leistungsberechtigten existentiell notwendig. Hartz IV ist ein Teil des Grundsicherungssystems in Deutschland. Darunter gibt es für die Betroffenen nichts mehr. Um so wichtiger ist, dass hier niemand ‚im Regen stehen gelassen‘ wird und zügig die Existenzsicherung gewährleistet wird. Dabei gilt die Mehrheit der Leistungsberechtigten gar nicht als arbeitslos, sondern wird durch eine absurde Gesetzeskonstruktion auf Hartz IV verwiesen. Deren Zahl steigt unaufhörlich. (Näheres). Es ‚handelt es sich bei Hartz IV vorwiegend um Sozialpolitik‘ und nicht um Arbeitsmarktpolitik, meint dazu der Präsident der größten Kommunalvereinigung, Landrat Hans Jörg Duppré. (Im Wortlaut.) mehr…


Pessemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27. Juli 2008
Montag 28.07.08, 08:00 Uhr
Dinosaurier Kommunalverwaltung:

Das Informationsfreiheitsgesetz, die ARGE und die kommunale Politik

Seit 2002 gibt es in Nordrhein-Westfalen das „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG), seit 2006 auch und Bundesebene. Diese Gesetze eröffnen bisher ungeahnte Möglichkeiten der Transparenz und der Bürgerbeteiligung – in den USA mit dem „Freedom of Information Act“ seit Jahrzehnten selbstverständlich – in Deutschland immer noch zu wenig bekannt und zu wenig genutzt. Im Juni haben Arbeitsagentur und ARGE auf Bestreben der Unabhängigen Sozialberatung Zielvereinbarungen und Zielwerte zur Umsetzung Hartz IV teils im Netz veröffentlicht. Siehe Meldung vom 22.6.2008. Damit gibt sich die Initiative aber nicht zufrieden: Nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Landes und des Bundes sind die Behörden verpflichtet, von sich aus und ohne Anfrage Verzeichnisse über vorhandene Dokumente und deren Zwecke zu veröffentlichen. Das wird in Bochum trotz einer brauchbaren kommunalen Homepage mit einem im Grunde funktionalen Ratsinformationssystems nur zögerlich bürgerfreundlich umgesetzt. Die ARGE bemüht sich seit Einführung des neuen Geschäftsführers immerhin um eine gewisse Transparenz, die Arbeitsagentur beschränkt sich auf die regelmäßige Bekanntgabe der Anzahl verschwundener Arbeitsloser (wo sind sie hin?).
In inhaltlich ähnlichen Schreiben an die kommunale Verwaltung, die ARGE und die Arbeitsagentur hat die Unabhängigen Sozialberatung nun die Erfüllung ihrer Informationspflicht eingefordert.
Im Folgenden begründen wir unser Anliegen und geben einige Informationen zur Geschichte, zum Hintergrund und zur Umsetzung des IFG.
Diese Informationen sind für uns von dringlicher Wichtigkeit: So erhalten wir immer wieder Hinweise, wonach nicht die Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit für die ARGE Bochum maßgeblich seien, sondern die Positionen des kommunalen Trägers zu berücksichtigen seien. Wir rätseln, welche das sein mögen. Oder versuchen da die Einen den Anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben?
Derzeit kommt uns auch zu Ohren, dass die Erhöhung des Kindergeldes und die Wiedereinführung der „Pendlerpauschale“ durch Einsparungen im SGB II-Bereich finanziert werden sollen. Umzusetzen wären solche Einsparungen natürlich vor Ort durch entsprechende Zielvereinbarungen. Das kann nicht sachdienlich sein und entspricht nicht den Interessen der Leistungsberechtigten und auch nicht kommunalen Interessen. Hier hilft nicht die Betrachtung der finanziellen Entwicklung allein, sondern die Betrachtung der gewünschten und erreichten Ergebnisse kommunalen Handelns. Unsere Aufgabe als Interessenvertretung und als BürgerInnen dieser Stadt ist es, hier ein Augenmerk auf eine sachdienliche Gewichtung zu haben.
Es kommt auch immer wieder zu unzureichender Information und sogar zu Falschinformationen durch ARGE-Mitarbeitende zum Nachteil der Betroffenen. Aus diesem Grunde wünschen die BeraterInnen auch informiert zu werden über die internen Dienstanweisungen der ARGE. Es besteht der Eindruck, dass diese Anweisungen immer wieder in den sachbearbeitenden Dienststellen gar nicht ankommen oder zumindest nicht beachtet werden. Da würden und könnten die BeraterInnen gerne Hilfestellung leisten. Auch stellen sie gerne ihren umfangreichen Pool an Informationsblättern zur Verfügung und sind gerne bereit, sich darüber mit der „Grundsatzabteilung“ der ARGE abzusprechen.
Widerstand der Kommunalverwaltung
In Bochum wie anderswo hätten es die „Apparatschiks“ gerne, wenn ihr Tun im Dunklen bliebe und die BürgerInnen vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Bürgerbeteiligung ist gerne beim Stadtteilfest erwünscht. Aber Planungen/ Entscheidungen zum Cross-Border-Leasing, zum geplanten Konzerthaus, zum Kauf des VfL-Stadionnamens durch Rewirpower und nicht zuletzt zur Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes auf kommunaler Ebene hätten Politik und Verwaltung gerne unter sich ausgemacht. Die Kommunalverwaltung erscheint als echter „Dinosaurier“, existieren ihre Strukturen als „Staat im Staat“ doch im Wesentlichen unverändert seit bereits mehr als 200 Jahren. Die Politik erscheint oftmals als Teil der Verwaltung, statt Kontrollaufgaben und Anordnungsbefugnis wahrzunehmen. Ob eine Übernahme der kommunalen Verwaltungen nach dem Modell „avarto/Bertelsmann“ die richtige Alternative ist darf allerdings bezweifelt werden.
Auch ist ein gewisser Korpsgeist („Ihr seid doch auch Bochum“) nicht zu verkennen.
Um so erstaunlicher ist es, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW bereits 2002 und mit dem entsprechenden Gesetz des Bundes 2006 ein Paradigmenwechsel eintrat und die Behörden nicht nur gezwungen sind, die nötigen Informationen auch ohne Begründung herauszugeben, sie müssen sogar Verzeichnisse veröffentlichen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen. Das IFG dient der Transparenz öffentlichen Handelns und der Begrenzung staatlicher Macht. Es gehört viel mehr ins Bewusstsein der BürgerInnen und sollte viel häufiger genutzt werden. In der Regel werden die Verwaltungen diese Dienstleistung ohne Berechnung erbringen müssen. Demokratie darf auch etwas kosten!
Interessanterweise ist das NRW-Gesetz zurückzuführen auf eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion im Jahre 2000. In den Beratungen sahen vor allem die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen und die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen ganz grundsätzlich keinen Bedarf für ein solches Gesetz. In Kraft ist es seit dem 1.1. 2002. Auch Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (ÖPNV, Energie- und Wasserversorgung usw.) unterliegen diesen oder ähnlichen Vorschriften.
Erfahrungen
Jährlich kommt es seit dem in NRW zu etwa eintausend Anfragen, beispielsweise zum Baurecht oder zum Umweltschutz. Zuständig für die Umsetzung ist die Landesdatenschutzbeauftragte, die Erfahrungen werden überwiegend positiv beurteilt.
Die erste Klage erhob der Sozialhilfe-Verein Tacheles e.V. (Wuppertal) Mitte April 2006 beim Sozialgericht Düsseldorf auf Herausgabe der Durchführungshinweise und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Unterlagen liegen nach Angaben der BA im Intranet vor, dennoch wurde die am 2. Januar 2006 beantragte Herausgabe unter Berufung auf technische Probleme und amtsinterne Abstimmungsschwierigkeiten wiederholt verzögert. Am 13. Juli 2006 erzwang die Erwerbsloseninitiative Akteneinsicht. Pro Asyl hat in 2007 mit Hilfe des IFG gerichtlich die Herausgabe eines Teils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstritten. Wünschenswert wäre, dass der Rat der Stadt Bochum die Umsetzung des IFG einfordert und kontrolliert, insbesondere die Verpflichtung der Behörden, von sich aus und ohne Anfrage Verzeichnisse über vorhandene Dokumente und deren Zwecke zu veröffentlichen.

Weitere Informationen und Links zum IFG Bund und Land:

Zunächst aus wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Zugangs_zu_Informationen_des_Bundes
„Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
„Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
Die Behörde gewährt den Informationszugang grundsätzlich nur auf Antrag, und zwar „unverzüglich“ durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder „auf sonstige Weise“, z. B. durch Abhörenlassen einer Tonaufzeichnung oder Recherche in einer Datenbank. Der Antrag hierfür kann mit einem formlosen Schreiben, aber auch mündlich oder telefonisch erfolgen. … Für die Erfüllung des Antrags gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Ablehnung des Antrags ist ein Verwaltungsakt, der mit Widerspruch und Verpflichtungsklage angefochten werden kann.
Trotz dieses umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbeständen gilt seit dem 1. Januar 2006 der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, galt doch bisher das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.
Diese Abkehr vom Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen dritter Personen, die nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, künftig nicht einfach pauschal zurückgewiesen werden können. Stattdessen muss grundsätzlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden, es sei denn, im Einzelfall stehen schützenswerte und höherwertige Interessen Dritter dem Informationszugang entgegen. Die Behörde muss dies einzelfallbezogen prüfen und darlegen.
Unabhängig von konkreten Anträgen auf Informationszugang müssen die Bundesbehörden künftig bestimmte Informationen allgemeiner Art „von Amts wegen“ öffentlich bekannt machen. Dabei handelt es sich um Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen, um Organisationspläne und um Aktenpläne. Diese Informationen sollen im Internet veröffentlicht werden.“

Das IFG NRW:
Die Webseiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter: http://www.lfd.nrw.de (Kopfmenue: Informationsfreiheit)

Weiter Infos:
Humanistische Unio: Akteneinsicht für alle!
http://www.humanistische-union.de/uploads/media/hu2003_akteneinsichtnrw.pdf

Mehr Demokratie e.V.:
http://www.mehr-demokratie.de/informationsfreiheit.html