Die Unabhängige Sozialberatung zweifelt in einer Pressemitteilung an, dass die ARGE in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Sozialen Liste zur Video-Überwachung bei dem Weiterbildungsunternehmen Vogel (siehe Meldung vom 24.4.09), die Wahrheit sagt. Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »soweit die ARGE Bochum vorträgt, ihr „war die Installierung der Videokameras nicht bekannt“, so muss vermutet werden, dass sie die Unwahrheit sagt. Sie lässt andererseits wissen, „auf das Vorhandensein und den Einsatz von Videokameras werde durch entsprechende Hinweisschilder deutlich aufmerksam gemacht“. Seit Mitte 2008 hat der ARGE-Mitarbeiter Herr Kretschmann seinen festen Arbeitsplatz in das „Institut Vogel“ verlegt. Dort ist er zuständig dafür, einer größeren Gruppe von Hartz IV-Betroffenen per Video-Projektion eine sogenannte „Eingliederungsvereinbarung“ schmackhaft zu machen, die alle anschließend „freiwillig“ unterschreiben müssen. Wenn der Tatbestand der Video-Überwachung Herrn Kretschmann und der ARGE nicht bekannt war, so wäre das nur mit viel Verständnis für die ARGE-typischen Probleme nachvollziehbar. Durch die genannte Maßnahme sollen die Betroffenen „ausgelagert†und von drei Trägern „intensiv betreut†werden – der Löwenanteil vom „Institut Vogel“. Betroffen sind davon insgesamt mehr als 2100 Menschen. Seit Beginn der Maßnahme sind etwa zwei Prozent der Betroffenen durch Aufnahme von Erwerbstätigkeit nicht mehr im Hartz IV-Bezug. Ob wegen oder trotz dieser Maßnahme sei dahingestellt, jedenfalls ist das weniger, als in anderen Projekten üblich und auch weniger, als wenn man die Leute ganz in Ruhe gelassen hätte. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung begrüßt die aktuelle Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, wonach ihre „fachlichen Hinweise“ verbindliche Weisungen darstellen. „Jetzt haben wir endlich mehr Rechtssicherheit“ “ freut sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „In der Vergangenheit hat die ARGE unter Verweis auf die Mitträgerschaft durch die Stadt Bochum eine Weisungsbefugnis verneint.“ Immer wieder hätte erst die Grundsatzsachbearbeitung des Sozialamtes oder gar das Rechtsamt um eine Entscheidung angefragt werden müssen – in der Regel zu Lasten der Betroffenen. So bei der Vorschrift, dass sogenannte „Aufstocker“ (Zu-wenig-Verdienende) von ihrem Einkommen eine Pauschale i.H.v. 30 Euro monatlich für kleine häusliche Versicherungen einbehalten dürfen. „Dem wollte die ARGE nicht folgen, bis das Bundessozialgericht kürzlich entsprechend entschied“. „Wir hoffen, dass es nun in vielen Fällen gar nicht erst zu Widerspruch und Klage kommen muss,“ ist Norbert Hermann erleichtert. Bei dem zu befürchtenden Anstieg der Arbeitslosenzahl ist ohnehin eine zunehmende Entrechtung der Betroffenen zu befürchten. „Wir wiederholen deshalb unsere Forderung, die Beratungsstelle in der Brückstr. auf sechs Fachkräfte aufzustocken“.
Dienstag 24.03.09, 07:00 Uhr
Bericht vom Gespräch zwischen der ARGE Bochum und den Beratungsstellen am 23. 4. 2009
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Das Gespräch war überschattet von unserer Pressemitteilung über einen NRZ-Artikel mit Zitaten des ARGE-Geschäftsführers Torsten Withake, nach dem Withake KünstlerInnen mit Hartz IV-Ergänzung möglichen Betrug unterstellte. Das Misstrauen in der BeraterInnenszene ist ebenso groß wie bei den Betroffenen selbst – dies um so mehr, als ein großer Teil der BeraterInnen selbst Hartz IV-betroffen ist und immer wieder selbst mit Ärgernissen konfrontiert ist – immer wieder ein guter Motivationsschub für eine gute Beratungsarbeit. Und ein Nährboden für die Vermutung, dass es neben den bekannt werdenden Unregelmäßigkeiten eine hohe Dunkelziffer gibt. Seitens der ARGE wird eingestanden, dass es gehäuft in einzelnen Teams zu sachlichen Fehlern und persönlichem Fehlverhalten kommt – Betroffene raten schon mal gerne, ob Nord oder West gemeint ist. Wenn aber bereits die Behördenleitung öffentlich Selbständige als „Betrüger“ verunglimpft, die ja keinen Cent mehr oder weniger haben wollen, als ihnen mit dem Regelsatz von 351 Euro gesetzlich zusteht, kann man sich vorstellen, wie der „einfache Sachbearbeiter“ mit seinen „Kunden“ spricht, wenn kein Journalist daneben sitzt.“Die Unabhängige Sozialberatung verlangt eine umgehende öffentliche und grundsätzliche Entschuldigung des Geschäftsführers, nicht nur in dieser Angelegenheit, sondern auch in Bezug auf das Drängen in Dumpinglöhne und das Verhängen von unberechtigten Sanktionen. mehr…
Dienstag 24.03.09, 07:00 Uhr
Unabhängige Sozialberatung - Beratungs- Beschwerde- und Ombudsstelle für Erwerbslose:
Zwar haben wir auf unsere letzte Themenliste keine Antwort, geschweige denn Taten zu sehen bekommen, zuvor auch höchstens eine hingeschluderte und Missachtung ausdrückende „Erledigungsliste“. Trotzdem wollen wir an dieser Stelle die ARGE Bochum mit unseren Forderungen konfrontieren. Diese Aufstellung wird auch an die Politik und weitere interessierte Kreise weitergeleitet, in der Hoffnung, dass sich möglicherweise gemeinsam etwas erreichen lässt.
1. In keinem Bereich der Sozialgesetzgebung wird derart schäbig mit den Menschen umgegangen wie im Rechtsgebiet SGB II.
Das liegt nicht nur an den Härten des Gesetzes selbst, sondern auch an seiner Umsetzung.
In anderen Bereichen (Kranken-, Rentenversicherung …) haben es die Ratsuchenden zu tun mit gut und in die Tiefe ihres Fachbereiches ausgebildeten „Sofas“(keinesfalls Schlafmöbel, wie mancheR meinen könnte, sondern Sozialversicherungsfachangestellte). Die kommunale Verwaltungsausbildung ist hingegen sehr in die Breite angelegt. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Starker Tobak ist aus dem Munde des Bochumer ARGE-Chefs Torsten Withake zu vernehmen: In der Sonntagsbeilage der Neuen Ruhr-Zeitung vom 22. März wird er wie folgt zitiert: wenn eine freiberufliche Künstlerin „Einnahmen fest eingeplant habe, sie aber nicht vorab angebe“, begehe sie „Betrug“. Das entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Nachweis des tatsächlichen Einkommens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes. „Es ist eine Ungeheuerlichkeit, diese Leute zu kriminalisieren!“ empört sich Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Wir verlangen eine umgehende öffentliche Entschuldigung“. Da das Einkommen von Selbständigen mit großen Schwankungen und Unsicherheiten verbunden ist, raten wir ebenso wie Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, das zu erwartende Einkommen zunächst mit Null anzugeben und nachträglich entsprechend den tatsächlichen Einnahmen abzurechnen, wie das Gesetz es verlangt. mehr…
Zu der gestern veröffentlichten Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichtes gegen die Bochumer ARGE, die eine Hartz-IV-Empfängerin zwingen wollte, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten (siehe Meldung), erklärt Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung: »Wir fragen uns, warum es dazu überhaupt einer gerichtlichen Auseinandersetzung bedurfte. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Hartz IV-Gesetz sagen eindeutig, eine Arbeitsaufnahme sei nicht zumutbar, „wenn die Entlohnung gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt“. Allerdings ist bekannt, dass bei Teilen der ARGE die Hinweise der BA wenig gelten. Selbst zur Einhaltung der Gesetze müssen sie durch Gerichtsurteile gezwungen werden, sei es beim leidigen Thema „Heizkosten“, beim Freibetrag für kleine Versicherungen, bei der zugelassen Wohnfläche, wenn Betroffene mit Anderen in einer Wohngemeinschaft leben, bei der Zahlungseinstellung vor Genehmigung von Kinderzuschlag und Wohngeld, bei der Zuweisung von 1-Euro-Jobs … Die Liste unsinniger provozierter kostenträchtiger Auseinandersetzungen ist lang.« Die Entscheidung des Sozialgerichtes im Wortlaut.
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »In mehr als 1.500 Fällen hat die Bochumer ARGE im vergangenen Jahr Bescheide verschickt, die offensichtlich falsch waren. In einer Mitteilung an die Unabhängige Sozialberatung musste der Leiter der ARGE Withake einräumen, dass Widersprüche gegen Bescheide seiner Einrichtung in 423 Fällen teilweise und in 1084 Fällen sogar vollständig erfolgreich waren. Insgesamt waren damit fast die Hälfte (45 Prozent) der Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich. Die Anzahl der Klagen vor dem Dortmunder Sozialgericht lag in 2008 mit 886 um 14 % höher als im Vorjahr. Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung ist davon überzeugt, dass die Zahl der fehlerhaften Bescheide erheblich höher liegt: „Viele Menschen haben natürlich Angst vor einem Konflikt mit der ARGE, die schließlich ihre Existenz sichern soll.“ Es gibt sogar eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, mit der die MitarbeiterInnen der ARGE gezwungen werden, Druck auf Menschen auszuüben, die Widersprüche einlegen. Den Betroffenen soll die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Wie einer Untersuchung des „Bremer Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (BIAJ) zu entnehmen ist, waren in Bochum im September 2008 23 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Bochum abhängig von Hartz IV-Leistungen. Durch die Entlassungen bei NOKIA und OPEL, vor allem der LeiharbeiterInnen, und die zum Jahreswechsel anfallenden Entlassungen im Allgemeinen dürfte die Zahl heute bedeutend höher liegen. usätzlich zu anstehenden Massenentlassungen durch die Wirtschaftskrise strömen im Sommer ehemalige NOKIAner und OPELaner aus den Qualifizierungssgesellschaften auf den „Arbeitsmarkt“. Auch dürfte für viele Kurzarbeitende, die für die Zeit der Kurzarbeit nur bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettos erhalten, ein Anrecht auf aufstockende Hartz IV-Leistungen bestehen. Die Zahl der Kinder in Armut insgesamt dürfte in Bochum inzwischen um 30 Prozent liegen. In der Zukunft ist die Zahl „40 Prozent“ nicht mehr auszuschließen. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Auch kleine Selbständige geraten durch die Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre leicht in eine Notlage, die sie berechtigt, Hartz IV-Leistungen zu beziehen. Bereits Arbeitslose bemühen sich durch eine kleine nebenberufliche Selbständigkeit um eine sinnvolle Beschäftigung, die – mit etwas Glück – vielleicht sogar irgendwann einmal hilft, die Existenz zu sichern, auf jeden Fall aber die Qualifikation erhält und fördert und hilft, Kontakt zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das scheint die ARGE aber nicht gerne zu sehen, anders lässt sich der folgende Fall wohl kaum erklären: Auch Peter U. (Name geändert) ist arbeitslos und übt eine kleine nebenberufliche selbständige Tätigkeit aus: mit seiner früheren Ausbildung in einem Heilhilfsberuf und mit Unterricht bei einer gemeinnützigen Einrichtung trägt er etwas zu seinem Lebensunterhalt bei und hält weiter die Augen offen nach einem existenzsichernden Job. Das gefällt der ARGE anscheinend nicht: von jetzt auf gleich streicht sie die Anerkennung eines großen Teils seiner Betriebskosten und fordert ihn auf, statt dessen seinen Lebensunterhalt von den dafür bestimmten Einnahmen zu decken. Dass sie damit dieser selbständigen Existenz überhaupt die Grundlage entzieht scheint sie wenig zu stören. mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: „So sehr wir uns freuen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig gering sind, so wenig übersehen wir dabei, dass es vielen Kindern in Deutschland noch schlechter geht: Flüchtlingsfamilien und ihre Kinder erhalten nur 70 % der Hartz IV-Sätze, Menschen, die sich verstecken müssen, erhalten gar nichts und haben auch keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung. Wir halten das für untragbar für einen modernen demokratischen Staat. Unser soziales Engagement basiert auf einem umfassenden Verständnis der Menschenrechte. Diese sind unteilbar und gelten für alle Menschen.
Darum begrüßen wir die Initiative der Bochumer „Medizinischen Flüchtlingshilfe“ für eine Legalisierung von Menschen „Ohne Papiere“ und für gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. mehr…
Pressemitteilung der Unabhängigen Sozialberatung vom 27.1.2009
Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig. Die Höhe der Regelleistung sei willkürlich mit 60 % der Erwachsenenregelleistung festgelegt worden, ohne den tatsächlichen Bedarf von Kindern zu ermitteln. Auch sei die unterschiedliche Bedarfslage unterschiedlicher Altersgruppen nicht berücksichtigt worden. Sie befänden sich dadurch im Nachteil gegenüber Kindern von Sozialhilfeberechtigten, die auch einmalige oder regelmäßige höhere Bedarfe geltend machen können.
„Die besondere Situation von Kindern muss nun endlich berücksichtigt werden“ freut sich Rechtsanwalt Reucher. „Vier Jahre haben sie nun gedarbt, ihre wachstumsbedingten wechselnden Bedarfe konnten bislang nur durch Verzicht der Eltern ausgeglichen werden. Von guten Entwicklungsmöglichkeiten oder Entfaltung der Persönlichkeit ganz zu schweigen.“ Damit waren Hartz IV-Kinder vom normalen Kinderleben ausgegrenzt.
„Aber auch schon bei Kleinstkindern schlagen z.B. Windeln und Babynahrung ganz erheblich zu Buche“ meint unterstützend Rechtsanwalt Bundrück, und führte dem hohen Gericht zum Beweis ein Paket Windeln und ein Glas Babynahrung vor – samt Kassenquittungen. In bestimmten Lebensphasen könnten Kinder sogar einen höheren Bedarf haben als Erwachsene.
„Das ist jetzt aber nur die halbe Miete“ führt Reucher weiter aus. „Jetzt kann es noch zwei Monate dauern, bis das BSG die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Dann erst kann sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen – und wird sich damit wohl Zeit lassen bis nach der Bundestagswahl. Hinter diesem Beschluss des BSG wird es aber nicht zurückstehen können, es wird dem Gesetzgeber eine Frist setzen, die Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß zu gestalten“. Und das wird womöglich zusammen mit der derzeit auch dort anhängigen Frage der Verfassungsmäßigkeit auch der Erwachsenen-Regelsätze geschehen.
Die Unabhängige Sozialberatung, auch in Kassel dabei, fordert, die Kinder nun nicht länger „im Regen stehen zu lassen“. Hier sind die Kommunen gefragt, die immer einspringen müssen, wenn notwendiger Bedarf nicht durch Bundesregelungen abgedeckt ist. Zumindest für die Schulausstattung und das Schulessen muss gesorgt werden. Auch die Brille und die Zahnspange sind in der Regelleistung nicht drin. Und auch für einmalige außergewöhnliche Bedarfe für Schuhwerk und Kleidung muss gesorgt werden.
Die VHS und DGB Arbeit und Leben bieten einen VHS-Kurs an, der über Rechte auf Sozialleistungen informiert. Kursleiter ist Norbert Hermann von der Unabhängigen Sozialberatung. „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ nennen Berliner Wohlfahrtsverbände ihre Aufklärungsaktion vor den ARGEn. Das Motto passt, denn die Woge der Widersprüche und Klagen schwillt immer weiter an – etwa jede zweite ist auch erfolgreich. In der Ankündigung des Kurses heißt es: „Die neuen Sozialgesetze haben viel Verunsicherung gebracht. Folge: Viele Menschen nehmen ihnen zustehende Leistungen, auch ergänzende laufende Unterstützung oder einmalige Leistungen, nicht in Anspruch. Andere lassen sich in Abhängigkeiten von Angehörigen oder Partner/innen drängen, ohne tatsächlich gegenüber diesen Menschen einen Unterhaltsanspruch zu haben. Immer wieder aktuelle Probleme zu hohen Wohnungskosten und unberechtigten Kürzungen der Betriebs- und Heizkosten. Dieser Kurs bietet Informationen über die allgemeine Rechtslage und für besondere Lebenslagen. Auch Möglichkeiten der Selbstbehauptung und des Rechtsweges (Antrag, Beschwerde, Widerspruch und Klage) werden besprochen.“ Der Kurs ist kostenlos, dauert 6 Abende und beginnt am 4.2. um 18.00 Uhr. Anmeldung telefonisch: 910 – 1555
Die Unabhängige Sozialberatung schreibt: »Den weiten Weg zum Bundessozialgericht hat Rechtsanwalt Martin Reucher am Dienstag, 27. Januar: dann wird „sein“ Fall verhandelt, dem er seit Jahren Herz und Hirn widmet: die Hartz IV-Regelleistungen für Kinder reichen vorne und hinten nicht für das Notwendigste. Das pfeifen die Spatzen mittlerweilen von den Dächern, die Politik hüllt sich in Schweigen. „Damit sind einige grundlegende Gebote des Grundgesetzes verletzt“ meint Rechtsanwalt Reucher. „Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind mit den Hartz-IV-Regelsätzen nicht zu gewährleisten, Benachteiligung durch Herkunft wird festgeschrieben, die Entfaltung der Persönlichkeit behindert und das Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder praktisch auf niedrigstes Niveau reduziert.“ Zudem werde das Gleichheitsgebot verletzt – in anderen Sozialbereichen seien Kinder besser gestellt. „Das Sozialstaatsgebot soll dafür Sorge tragen, dass die Gesellschaft nicht auseinandergerissen wird“ meint Martin Reucher. „Bei dieser Unterversorgung haben diese Kinder aber keine Chance mehr.“ mehr…
Die Unabhängige Sozialberatung nimmt zu dem heute veröffentlichtem Arbeitsmarktbericht der Bochum Arbeitsagentur Stellung: »Nachdem nun alle wissen, dass die Arbeitsmarktstatistiken frisiert sind (und das Bundesarbeitsministerium sich immer wieder neue Frisuren ausdenkt (siehe Meldung vom 11. 12. 2008) müssen wir feststellen, dass wir nicht einmal sicher sein können, dass die Zahlen überhaupt richtig ’rüberkommen. So steht im Arbeitsmarktbericht Dezember 2008 auf S. 5: „Zahl der Langzeitarbeitslosen im Dezember gesunken“. Tatsächlich aber ist die Zahl der Arbeitslosen im Hartz-IV-Bezug in Bochum im Dezember gestiegen, um 121 Personen oder 1,8 Prozent. Wer aber nur ein wenig die Entwicklung der letzten Zeit beobachtet hat, musste stutzig werden: die Zahl der Arbeitslosen ist im Dezember deutlich gestiegen, zudem ist der Anteil der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) seit langem kontinuierlich gestiegen und liegt jetzt in Bochum wie bundesweit bei etwa 70 %. mehr…
Das Bochumer Sozialforum, die Unabhängige Sozialberatung und die „Aktiven Erwerbslosen“ unterstützen die Forderung des »Bündnisses gegen Kinderarmut durch Hartz IV«, die Kinderregelsätze wie früher in der Sozialhilfe dem Wachstumsbedarf entsprechend zu staffeln. In einer Pressemitteilung heißt es: „Hartz IV-Kinder erhalten vom Baby bis zu 13jährigen alle den gleichen niedrigen Satz von 211 Euro monatlich. Das Bündnis fordert die sofortige Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren, d.h. die sofortige Rücknahme der Kürzung ihrer Regelleistung. Der Regelsatz von Kindern im Alter von 7 bis 13 muss wieder 20% höher sein als der von Säuglingen (253 Euro statt 211 Euro) und der von 14 bis 17-Jährigen wieder 90% des Eckregelsatzes statt 80% (316 Euro statt 281 Euro). Diese Forderung unterstützen bisher über 200 Organisationen, Organisationsgliederungen und Initiativen, ferner Prominente wie Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers, Detlev Hensche, Prof. Rudolf Hickel und Christoph Butterwegge. Diese Forderung nach Wiedereinführung einer Altersstaffelung bei den Kinderregelsätzen erheben wir ungeachtet des Problems, daß die Hartz-IV- Regelsätze insgesamt zu niedrig sind. Mit dieser Frage ist derzeit das Bundesverfassungsgericht befasst.“