Bericht der Gesprächsrunde für
einen Aktionsplan gegen Rassismus und Gewalt am 29.11.00 Der Oberbürgermeister begrüßte eingangs alle Anwesenden, insbesondere jene, die erschienen seien, obwohl sie sich nicht eingeladen fühlten. Hier liege ein Missverständnis vor, es sei beabsichtigt gewesen, all jene deren Adressen im Rathaus nicht vorlägen, über die Presseveröffentlichung zu erreichen und zur Teilnahme zu bewegen. Vorgeschoben oder nicht, mit dieser Einleitung wurde ein gehöriger Teil der Spannungen im Vorfeld abgebaut und in eine konstruktive Atmosphäre überführt, die den nachfolgenden Verlauf des gesamten Treffens bestimmte. Ziel des Treffens, war es, eine Bestandsaufnahme über die in Bochum stattfindenden antirassistischen und antifaschistischen Aktivitäten zu gewinnen. In einem zweiten Schritt soll dann ein Aktionsplan gegen Rassismus und Gewalt erarbeitet werden. Knut Rauchfuß von der medizinische Flüchtlingshilfe brachte zu Beginn des Treffens ein, dass der Sinn eines Aktionsplanes darin bestehe, vielfältige Aktivitäten zu koordinieren, Lücken aufzudecken und nachfolgend zu schliessen und somit synergistische Effekte erzielen zu können, deren Wirkung über die Summe der Einzelaktivitäten hinausgehe. Hierzu müssen zwei Ebenen unterschieden werden: die "Prävention" und die "Gewährleistung von Sicherheit". Schritte auf beiden Ebenen unterteilen sich wiederum in der Zielgruppenorientierung in "täterorientierte" und "opferorientierte" Massnahmen. (siehe unten) Nach diesem etwas längeren Redebeitrag, gab es eine Runde in der ein grosser Teil der anwesenden Gruppen Einzelvorschläge einbrachten. Aus der Erinnerung sei hier kurz auf folgende verwiesen: Wehrmachtausstellung, andere Ausstellungen, Kulturveranstaltungen; SchülerInnenaustausch mit Israel, Einladung von ReferentInnen; Schulung und Aufklärung für PolizistInnen, die jüdische Einrichtungen schützen, ohne eine Vorstellung von jüdischem Leben zu haben; Interkulturelle Pädagogik u.a. auch für MitarbeiterInnen der Stadt, um deren Sensibilität in Bezug auf unterschiedliche rasssistische Ausgrenzungspraktiken zu schärfen; etc. Zum Abschluss erklärte OB Stüber, dass er im Grundsatz die von der medizinischen Flüchtlingshilfe angeregte Struktur übernehmen wolle. Die Stadt wolle in einem ausführlichen Protokoll die Vorschläge sammeln, und in einem Entwurf für einen Aktionsplan Ende Januar / Anfang Februar auf einer Folgesitzung diskutieren. Zum Thema Geldervergabe ("Eine Mark gegen rechts") erklärte der OB: Der gestrige Termin sei nicht als Termin zur Antragstellung gedacht gewesen, sondern zur Bestandsaufnahme. Gruppen, die Projekte einreichen wollten, hätten auch nicht die Notwendigkeit, unter zeitlichem Druck wenig durchdachte Konzepte vorzulegen. Es solle zwei Antragsfristen geben. Eine zum Ende Januar, wo all jene Projekte eingereicht werden sollten, die bereits fertig ausgearbeitet sind. In einer zweiten Runde werden weitere Gelder in der zweiten Jahreshälfte 2001 vergeben. Antragsschluss Ende Juni/Juli. Es sei zu beachten, dass die Gelder zusätzliche Mittel seien, die nicht zur Finanzierung bereits laufender Tätigkeiten gedacht seien. Ausserdem sei bei der Projektgestaltung darauf zu achten, dass höchstwahrscheinlich in 2002 keine Folgegelder vom Land zur Verfügung stünden. Dennoch sollten nachhaltige Konzepte entworfen werden, deren Wirkung über den Finanzierungszeitraum hinaus andauert. Ein einmaliges Konzert falle sicher nicht unter diese Kriterien. Über die Vergabe der Gelder entscheide ein Gremium, dem u.a. je einE AbgeortneteR aller im Stadtrat vertretenen Parteien angehöre, sowie VertreterInenn der christlichen und jüdischen Gemeinden. Strukturvorschlag der medizinischen Flüchtlingshilfe: 1. Prävention Die medizinische Flüchtlingshilfe führte aus, dass dies Massnahmen umfasse, deren Effekte erst mittel- oder langfristig Wirkungen entfalten können. Aktivitäten müssten sich danach ausrichten, die veröffentlichte und nachfolgend die öffentliche Meinung dahingehend zu beeinflussen, dass bereits die Entstehung rassistischen Gedankengutes verhindert oder erschwert werde. Ausserdem müsse Prävention die Wehrhaftigkeit der von Rassismus Betroffenen stärken. 1.1 Veränderung der öffentlichen Meinung Die medizinische Flüchtlingshilfe führte aus, dass Rassismus in der Mitte der Gesellschaft beginne und seine ausgrenzende Wirkung bereits lange vor der Anwendung körperlicher Gewalt entfalte. Daher müsse in eben diese Mitte der Gesellschaft hineingewirkt werden, wenn man militantem Rechtsradikalismus den Nährboden entziehen wolle. Aktivitäten auf diesem Feld seien öffentliche Aktionen, Publikationen, Werbung, Bekenntnisse, die einen antirassistischen Diskurs hegemoniefähig machen. Insbesondere in den Schulen sei ein Schwerpunkt in antirassistischer Pädagogik zu setzen um frühreitig eine entsprechende Sozialisation einzuleiten. Auch ein Hearing im Stadtrat, zu Ursachen und Manifestationsformen rassistischen Denkens und der verschiedenen daraus resultierenden Ausgrenzungspraktiken, könne dazu beitragen gezielte Präventionsmassnahmen einzuleiten. 1.2 Stärkung der Wehrhaftigkeit von Betroffenen Die Medizinische Flüchtlingshilfe wies darauf hin, dass unter den Anwesenden kaum Selbstorganisationsgruppen von Flüchtlingen und MigrantInnen vertreten seien. Es gälte jedoch gerade diese mit einzubeziehen, wenn die Frage der Stärkung ihrer Rechte und Organisationsstrukturen diskutiert werden solle. Zwei Beispiele für die Aktionsmöglichkeiten auf diesem Gebiet seien exemplarisch genannt. Die Stadt könne eine Beschwerde- und Berautungsstelle für Opfer rassistischer Gewalt einrichten. Hierunter seien ausdrücklich auch Formen alltäglicher Diskriminierung gemeint. Vielfach sei Betroffenen nicht bekannt, wie sie sich auf der Basis geltender Gesetze gegen Ausgrenzung wehren könnten. Ein weiterer Punkt, an dem die Stadt aktiv werden könne, sei die Unterbringungsfrage von Flüchtlingen. Sammelunterkünfte seien prädestiniert, als Ziele für rechtsradikale Angriffe. Eine dezentrale Unterbringung hingegen erschwere dies nicht nur, sie trage gleichzeitig dazu bei, über den Kontakt zu deutschen Nachbarn interkulturellen Austausch zu fördern und Rassismus entgegen zu wirken (vgl. 1.1) 2. Sicherheit Die Medizinische Flüchtlingshilfe merkte an, keine SpezialistInnen für Sicherheitsfragen zu sein. Daher sei an dieser Stelle auf Beispiele verzichtet worden. 2.1 Verfolgung und Überwachung von StraftäterInnen Hier sei ein abgestimmtes Konzept erforderlich im Zusammenwirken von zivilen und polizeilichen Strukturen, eine maximale Sicherheit vor rechtsradikalen Übergriffen zu gewährleisten. 2.2 Schutz der Betroffenen Da flächendeckende Sicherheit jedoch kaum zu gewährleisten sei, wäre es notwendig, in Abstimmung mit den potentiellen Opfergruppen auch individuelle Schutzmassnahmen auf Anforderung zu besprechen. Es sei leider so, dass der Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel am Hauptbahnhof weitgehend gefahrlos möglich sei. Niemand gewährleiste jedoch Schutz für Flüchtlinge, die in den Aussenbezirken der Stadt wieder aussteigen müssen. Insgesamt sei zur Behandlung dieses Punktes jedoch die Anwesenheit der Selbstorganisationen von MigrantInnen und Flüchtlingen unerlässlich. |