Papiere jetzt !
Konferenz eröffnet Kampagne zur Legalisierung von Flüchtlingen ohne
Papiere
"Der
Paß ist das edelste Stück des Menschen" – dieser zynische Spruch ist die
bittere Wahrheit für Hunderttausende von Menschen, die in Deutschland leben.
Sie sind "illegal" in den Augen der Behörden und Gerichte, doch ihr
Verbrechen besteht in ihrer bloßen Existenz auf deutschem Boden. Denn ihnen
fehlt ein Stück Papier: die Aufenthaltsgenehmigung. Sie werden in die
Illegalität gedrängt.
Während
die Bundesregierung die Notwendigkeit von Einwanderung für die Bilanzen der
Märkte und der Bevölkerungsstatistik propagiert, bleiben jene, die in diesem
Rahmen keiner Verwertbarkeit unterliegen, außerhalb der öffentlichen Debatte. Wann immer das Thema die Bühne staatlicher Politik
erreicht, sind die Debatten auf die Abwehr "illegaler" Einwanderung
und die Abschiebung der zuvor Illegalisierten ausgerichtet.
Seit Jahren arbeiten Flüchtlings- und
Menschenrechtsorganisationen an der Unterstützung von Illegalisierten. Mit dem
Wanderkirchenasyl oder Kampagnen wie "Kein Mensch ist illegal" und
der "Karawane für die Rechte von Flüchtlingen" konnte eine gewisse
Öffentlichkeit erzielt und die ein oder andere Abschiebung verhindert werden.
Obgleich es in einigen umliegenden europäischen Ländern
gelang, MigrantInnen ohne Papiere in unterschiedlichem Ausmaß Wege zum legalen
Aufenthalt eröffneten, ist jedoch in der Bundesrepublik Deutschland auch von
Seiten der UnterstützerInnen von Illegalisierten bislang kein ernsthafter
öffentlicher politischer Vorstoß zur massenhaften Legalisierung von
Flüchtlingen ohne Papiere unternommen worden.
Währenddessen arbeitet unter Ausschluß der
Öffentlichkeit die Zuwanderungskommission an Kriterien für ein zukünftiges
"Einwanderungsgesetz", in dem Maßnahmen zur Legalisierung bereits
hier lebender MigrantInnen keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen
werden. Im Juli will die Kommission mit ihren Vorschlägen an die Öffentlichkeit
treten.
Dies haben die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum und
das Büro der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (PDS) zum Anlaß genommen, die
Debatte um ein Bleiberecht für MigrantInnen ohne Papiere anzustoßen und noch
bevor die Zuwanderungskommission ihre Kriterien veröffentlicht mit eigenen
Forderungen nach Legalisierung in die öffentliche Diskussion einzutreten.
So
werden Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen
am 23. Juni in Bochum auf einer bundesweiten Konferenz ihr Konzept zur
Legalisierung von Menschen ohne Aufenthaltstitel unter verschiedenen
Gesichtspunkten erarbeiten und als Forderungskatalog der Öffentlichkeit
präsentieren. (http://www.bo-alternativ.de/papiere-jetzt)
Grundlage der Konferenz bildet eine Studie, die im
Auftrag von Ulla Jelpke erstellt wurde. Unter dem Titel „Sans Papiers in
Deutschland – Vorschläge für ihre Legalisierung“ werden
Legalisierungsprogramme, welche in den vergangenen Jahren in Belgien,
Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Portugal durchgeführt worden
sind, kritisch unter die Lupe genommen. In den genannten Ländern wurden seit
1997 Papiere an mehrere Hunderttausend Menschen vergeben. Kleinere
Maßnahmen, vorwiegend im Rahmen von Altfallregelungen, wie sie in den
Niederlanden, Großbritannien und in Deutschland stattfanden, streift die Studie
nur kurz.
In ausführlichen Länderbeispielen wird die jeweilige
politische Motivation zur Legalisierung von MigrantInnen ohne Papiere
untersucht sowie die beabsichtigten Fallen und die ungewollten Grenzen, die die
jeweiligen Regierungen und Verwaltungen den AntragstellerInnen setzten
herausgearbeitet.
So schildert die Arbeit, daß das die durchgeführten Amnestien im Wesentlichen Fälle erfaßten, in denen AsylbewerberInnen zuvor abgelehnt worden waren, aber dennoch nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden konnten oder Fälle deren Anträge nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet worden waren. In Deutschland und Großbritannien sind bisher ausschließlich derartige Fälle legalisiert worden, in Belgien bildeten sie einen wesentlichen Teil derer, die die Kriterien zur Vergabe von Papieren erfüllen konnten, und auch in Spanien betraf die Legalisierung all jener, die in den Vorjahren einen Antrag gestellt hatten und abgelehnt worden waren, in der Hauptsache diese Gruppe.
Anders
in Griechenland und Portugal. Die dort getroffenen Maßnahmen orientierten sich
in erster Linie an arbeitsmarktpolitischen Erwägungen. Mit dem Ziel eine
bessere Kontrolle über den Sektor der Schwarzarbeit zu erlangen, sollte die
Legalisierung von vorwiegend ArbeiterInnen ohne Arbeitserlaubnis, die illegal
Beschäftigten in den offiziellen Arbeitsmarkt zurückführen.
Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Illegalisierte, die eine gesicherte ökonomische Existenzbasis nachweisen mussten, wie hauptsächlich in Italien, den Niederlanden und Frankreich, kann als einwanderungspolitische Maßnahme verstanden werden, die maßgeblich wirtschaftlich und bevölkerungspolitisch motiviert war.
Im Zuge der migrations- und flüchtlingspolitischen Vereinbarungen zwischen den Vertragsstaaten der EU gerieten in den neunziger Jahren die Länder Südeuropas für ihre Legalisierungspolitik und gelegentlich großzügigen Einwanderungsbedingungen zusehends unter den Druck ihrer nördlichen Nachbarn, die die eigene Abschottungspolitik gefährdet sahen. Damit wurde die relativ immigrationsfreundliche Politik insbesondere Spaniens und Italiens, aber auch Griechenlands speziell von deutscher Seite zur „offenen Flanke“ der Festung Europa ideologisiert. Unter diesem Druck und gebunden durch die Regelungen als Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens verschärfte nicht nur Italien den Umgang mit ImmigrantInnen.
In diesem Rahmen erfüllten die jüngsten Legalisierungsprogramme noch einen anderen als ihren vordergründigen Zweck. Gekoppelt an restriktive einwanderungspolitische Maßnahmen und im Paket verabschiedet und umgesetzt, dienten die Amnestien auch der Besänftigung fortschrittlicher gesellschaftlicher Kräfte, die an der Seite von Flüchtlingen für die Ausweitung von Einwanderungs- und Zufluchtsmöglichkeiten und die Stärkung von MigrantInnenrechten eintraten. Gekoppelt an eine Legalisierungskampagne ließen sich restriktive migrationspolitische Maßnahmen gegenüber dieser Öffentlichkeit gegen einen geringeren Widerstand durchsetzen.
Bei
der Legalisierung von MigrantInnen ohne Papiere kamen in den verschiedenen
Ländern im wesentlichen vier Kriterienkomplexe zur Anwendung:
·
Amnestien bei
Nachweis des Aufenthaltes im Lande zu einem bestimmten Stichtag
(Stichtagsregelung) und/oder über einen längeren Zeitraum (kontinuierliche
Legalisierung)
·
Soziale
Komponenten (Familienzusammengehörigkeit, Schulbesuch, Krankheit, erlittene
Gewalt)
·
ökonomische
Kriterien (eigenes Einkommen, dauerhafte Beschäftigung oder
Beschäftigungszusicherung, ausreichender Wohnraum, wirtschaftlicher Stellenbedarf)
·
fehlende
Vorstrafen
Zusätzlich wurden in Italien und vorübergehend auch in Spanien im Rahmen neuer Einwanderungsgesetze die statusunabhängigen Rechte von MigrantInnen gestärkt.
Schwierigkeiten für die AntragstellerInnen ergaben sich auf mehreren Feldern.
Zunächst rechneten manche Länder nicht mit einem entsprechend hohen Antragsaufkommen, da sie die Zahl der Illegalisierten deutlich unterschätzten. Der aus der Anzahl der Anträge erwachsende Bearbeitungsaufwand stand in drastischem Widerspruch zu den bereitgestellten personellen und infrastrukturellen Ressourcen und führte bei Einzelfallprüfung zu überlangen Bearbeitungszeiten der Anträge. Aus den langen Wartezeiten resultierte für viele AntragstellerInnen die erneute Illegalisierung nach Ablauf eines kurzzeitig legalen Status, da immer wieder nötige Verlängerungen der Anfangsphasen von Regularisierungsprogrammen den Eintritt in Folgephasen verzögerten oder ganz verhinderten.
In anderen Fällen hinterließen überzogene Anforderungskataloge eine große Anzahl von AntragstellerInnen, die diese Kriterien nicht erfüllen konnten. Teilweise mangelte es an der entsprechenden Informationspolitik und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge, was zu entsprechenden Verfahrensfehlern führte. Andererseits herrschte in zahlreichen Ländern eine völlige Fehleinschätzung der Möglichkeiten von Illegalisierten vor, ihren illegalen Aufenthalt oder illegale Arbeit mittels Dokumenten nachweisen zu können.
In der Mehrzahl der Legalisierungsprogramme waren zwar klare Schritte für jene vorgezeichnet, deren Anträge anerkannt würden. Garantien für Abgelehnte fehlten jedoch völlig. Speziell in Belgien und Frankreich, aber auch in Spanien wurde dies für viele AntragstellerInnen zum Verhängnis, als die ersten Abschiebungen einsetzten. Mit ihrem Antrag hatten sie sich aus der Deckung der Illegalität herausgewagt und ihre persönlichen Daten und Aufenthaltsort den Behörden preisgegeben.
Andererseits stellten jene, die Dank einer gewissen Skepsis diese Probleme voraussahen und ihrem Legalisierungsgesuch eher geringe Chancen beimaßen, erst gar kein Antrag. Sie verblieben weiter in der Illegalisierung.
Basierend auf diesen Erfahrungen schlägt die Studie ein Legalisierungsprogramm für die Bundesrepublik Deutschland vor. Sie unternimmt den Versuch, jenen Problemen, die mit den analysierten Kampagnen verbunden waren, Rechnung zu tragen und sie im eigenen Vorschlag weitgehend auszuschließen. Auch wird berücksichtigt, daß nach einer einmaligen Stichtagsregelung für eine Amnestie notgedrungen weiterhin Illegalisierung erfolgen muß, wenn nicht gezielte statusunabhängige Rechte dies verhindern. Die Studie stellt daher Kriterien auf, denen ein Legalisierungsprogramm genügen sollte:
· Verzicht auf eine langwierige Einzelfallprüfung im Rahmen der Amnestie. Wer den Kriterien genügt, sollte automatisch das Recht auf einen Status erhalten. Das eigentliche Antragsverfahren dient damit nicht mehr dem Erwerb des Rechtsstatus, sondern nur noch dessen formaler Festschreibung, so dass auch Menschen, die diese Festschreibung noch nicht vollzogen haben, bereits als "legal" zu gelten haben.
· Die einfachste Lösung des Problems das sich aus der Ablehnung von AntragstellerInnen ergibt, deren Aufenthaltsort mit dem Antrag den Behörden bekannt geworden ist, besteht in einer Minimierung der zu erfüllenden Kriterien. Darüber hinaus sind weitreichende Garantien für abgelehnte AntragstellerInnen durchzusetzen, die einen umfassenden Abschiebeschutz einschließen müssen.
· Neben einer Stichtagsregelung müssen Möglichkeiten für eine regelmäßige Legalisierung jener festgeschrieben werden, die erst nach dem Stichtag einreisen.
· Die statusunabhängigen Rechte von MigrantInnen müssen in einem umfassenden Gesetzeswerk gestärkt werden.
· Die ausreichende, mehrsprachige Ankündigung der Programme bei gleichzeitiger Bereitstellung von ausführlicher dezentraler Beratung in notwendigem Umfang muß gewährleistet sein.
Neben einer umfassenden Wiederherstellung und Ausweitung des Grundrechtes auf Asyl, sowie weitreichenden legalen Einwanderungsmöglichkeiten für nicht politisch Verfolgte fordern die AutorInnen daher:
· die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für alle MigrantInnen ohne legalen Status, die sich zu einem festzulegenden Stichtag in der BRD aufhalten und sich seit mehr als einem halben Jahr in der Bundesrepublik Deutschland befinden - ohne Einzelfallprüfung
· die regelmäßige Legalisierung auf Einzelantrag für MigrantInnen, die erst nach dem Amnestie-Stichtag in die BRD eingereist sind und seit mehr als einem halben Jahr bei einer Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind
· die sofortige Legalisierung auf Antrag für Opfer von Gewaltverbrechen, von Schlepperbanden und von Zwangsprostitution
· die sofortige Legalisierung auf Antrag für Kinder
Um mittels statusunabhängiger Garantien die Rechte von MigrantInnen mit dauerhaften Einwanderungsabsichten zu stärken und damit auch jene, die keine Papiere erhalten, vor Illegalisierung zu schützen, werden als zusätzliche Forderungen aufgestellt:
· die sofortige Erteilung einer Arbeitserlaubnis, einschließlich des Rechtes auf selbstständige Arbeit und der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
· die Sicherung des Zugangs zu medizinischer Regelversorgung in vollem Umfang mit speziellem Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Therapieplatzes für traumatisierte Gewaltopfer
· die Gewährleistung des Rechtes auf Bildung, einschließlich der Möglichkeit des Universitätsbesuches und des Bezuges staatlicher Ausbildungsförderung
· die Aufnahme in Sozialversicherungssysteme und Anspruch auf den Bezug von Sozialleistungen in vollem Umfang
· die Ausdehnung der Geltung verfassungsmäßiger Grundrechte auf alle EinwohnerInnen der Bundesrepublik Deutschland
· die Gewährleistung des Rechtes auf freie Wahl des Aufenthaltsortes
· die Sicherung des Rechtes auf Familienzusammenführung
· die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Sondergesetze und -normen
· die Abschaffung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen
· die verpflichtende Bereitstellung von Integrationshilfen
· die Gewährleistung des Rechtes auf gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung mit Einrichtung entsprechender dezentraler Beratungs- und Beschwerdestellen
· die Ratifizierung der "UN-Konvention zum Schutze der Rechte von Wanderarbeitern und ihren Familienangehörigen" von 1990 und die Aufhebung der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention von 1992
(Knut Rauchfuss)