Pressemitteilung des Bochumer Mietervereins 23.06.05 Mieterverein begrüßt Beschluss zu Kosten der Unterkunft Aufforderung zu Sachlichkeit Der Mieterverein begrüßt den einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses, die Regelungen zur Übernahme von Kosten der Unterkunft gemäß dem Änderungsantrag der rot-grünen Koalition zu überarbeiten und bis dahin keine Aufforderungen zur Senkung der Kosten an ALG II-EmpfängerInnen zu verschicken. Der Änderungsantrag greift wesentliche, wenn auch nicht alle Kritikpunkte des Mietervereins auf und stellt eine gute Grundlage für das weitere Vorgehen dar. Wir bedauern die verbalen Attacken von Frau Schäfer und Herrn Paßmann, halten sie für unangemessen und weisen sie in aller Form zurück. Sie können nicht unwidersprochen stehen bleiben: 1. Wir benötigen keine juristische Nachhilfe darüber, dass das Sozialhilferecht Zwangsräumungen nicht vorsieht. Wir haben auch weder von Zwangsräumungen noch von Zwangseinweisungen gesprochen, sondern von Zwangsumzügen, die sich dadurch ergeben, das ALG II- oder SozialhilfeempfängerInnen zur Senkung der Kosten der Unterkunft binnen sechs Monaten aufgefordert werden, wie § 22 SGB II es vorsieht. Wir wissen auch, dass diese Senkung auch durch Mietnachlass oder Untervermietung herbeigeführt werden kann - aber dies werden wenige Einzelfälle bleiben. Den Umzug eines Hilfeempfängers nach einer solchen Aufforderung begreifen wir nicht als freiwilligen Akt. 2. Es ist richtig, dass für den Fall, dass die Senkung der Unterkunftskosten nicht gelingt, keine Zwangsräumung erfolgt - das haben wir auch nie behauptet - sondern eine Leistungskürzung. Wenn Herr Paßmann allerdings meint, dies würde nicht zu unfreiwilligen (also erzwungenen) Umzügen führen, empfehlen wir ihm herzlich, einmal ein halbes Jahr von 341 € im Monat zu leben und davon noch die Kürzung von mehr als 40 € in Kauf zu nehmen. 3. Wir vernehmen nicht zum ersten Mal, dass Frau Schäfer das Wort "Gettoisierung" nicht hören will bzw. seinen Gebrauch "unverantwortlich" findet. Dies kann uns nicht daran hindern, Begriffe zu benutzen, wenn wir vor schädlicher Konzentration von bestimmten Bevölkerungsgruppen (hier: Arbeitslosen) in bestimmten Quartieren warnen wollen. Denn die freie Wahl der Wohnung, die grundsätzlich auch einem Hilfeempfänger zusteht, beschränkt sich auf Wohnungen unterhalb der definierten Mietobergrenzen. Diese sind selbstverständlich nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verstreut, so dass es auch ohne Zwangseinweisungen automatisch zur weiteren Konzentration von Arbeitslosen in preiswerteren Wohnquartieren kommen muss. Wo sich solche Quartiere bereits heute herauskristallisieren, kann man im erst vor einem Jahr herausgebrachten Sozialbericht der Stadt Bochum nachlesen. 4. Besonders bedauerlich finden wir die offenbar bei einigen RatsvertreterInnenn vorliegende völlige Verkennung unseres Auftrags als Interessenverband. Dem Ausschuss lag eine Beschlussempfehlung vor, der zufolge 800 MieterInnen in Bochum in Kürze zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert worden wären, wenn der Ausschuss ihr gefolgt wäre. Es ist nicht unsere Auffassung von Interessenvertretung, in solchen Fällen die Hände in den Schoß zu legen und darauf zu vertrauen, dass der Ausschuss die Vorlage schon von sich aus ablehnen wird. Dies wäre in der Tat "unverantwortlich" gegenüber unseren 17.000 Mitgliederhaushalten und den 145 Tsd. Mieterhaushalten in Bochum. Ob der heutige Beschluss in dieser Form auch ohne das große öffentliche Interesse an der Sache zustande gekommen wäre, braucht man dabei gar nicht zu diskutieren. Wir hoffen, dass man, wenn sich die Wogen geglättet haben, möglichst bald zu einem sachlichen Stil zurückinden kann, da wir ja noch etliche inhaltliche Anmerkungen zum Thema gemacht haben, über die wir gerne mit den politisch Verantwortlichen sprechen würden. |