Donnerstag 01.10.15, 19:43 Uhr
Klarstellung für Altenheime, Pflegedienste und Demenz-WGs

Mindestlohn auch für Betreuungskräfte


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass ab dem 1. Oktober 2015 der Pflegemindestlohn auf weitere Beschäftigtengruppen ausgedehnt wird. „Schlupflöcher und kreative Arbeitstitel zur Verschleierung der Tätigkeiten nützen nichts mehr. Die Arbeit mit Pflegebedürftigen entscheidet über den Lohn“, fasst Agnes Westerheide, zuständige Gewerkschaftssekretärin ver.di Bochum-Herne zusammen. Weiter erläutert ver.di: »Hintergrund dieser guten Nachricht für viele Beschäftigte, in der Grauzone der Pflegeversorgung, ist eine Klarstellung im zuständigen Bundesministerium. Künftig haben nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums alle Beschäftigte, die in nicht unerheblichem Umfang gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig werden, ebenfalls Anspruch auf den Pflegemindestlohn.
Dies sind insbesondere Alltagsbegleiterinnen, Betreuungskräfte von Menschen mit dementiellen Erkrankungen und Assistenzkräfte. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab dem 1. Oktober 9,40 Euro pro Stunde. Fallen die Beschäftigten unter einen Tarifvertrag mit für sie günstigeren Regelungen, gilt weiterhin die tarifvertraglich festgeschriebene Lohnhöhe.
„Ein klares Signal an die schwarzen Schafe in der Gesundheitsbranche, dass ab dem 1. Oktober endlich auch für Betreuungskräfte der Pflegemindestlohn gilt. Eigentlich ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass Menschen in der Altenhilfe für diese verantwortungsvolle, körperlich und emotional sehr belastende Arbeit oft sehr schlecht bezahlt werden, vor allem bei privaten Trägern“, stellt Westerheide weiterhin fest.
ver.di hatte sich in der Pflegemindestlohnkommission für eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Mindestlohns stark gemacht und eine Lohnhöhe von mindestens 12,50 Euro in der Stunde gefordert.
Diese deutliche Anhebung scheiterte vor allem an der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und privaten Altenheimbetreibern.
Um die zum Teil beschämend niedrigen Entgelte in der Altenpflege anzuheben und den Beruf attraktiver zu machen, will ver.di mit den Wohlfahrtsverbänden einen Tarifvertrag verhandeln, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll und damit für alle Träger bindend wäre.
„Kein Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten“, fasst Agnes Westerheide die ver.di Linie zusammen.«