Freitag 21.03.08, 19:00 Uhr

DGB: Helft der Generation Praktikum


Der DGB Ruhr Mark schreibt: »Mehrere Hundert Schüler und Studenten arbeiten in den Osterferien in Bochum als sogenannte Praktikanten. Diese Form ist attraktiv für Unternehmen da es kaum Regeln für Praktika gibt und vor allem keine zeitliche Begrenzung. Ist der Praktikant nach kurzer Zeit eingearbeitet, wächst der Nutzen für das Unternehmen enorm.
„Um den Missbrauch einzudämmen, müssen Regeln her, die den Ausbildungscharakter des Praktikums betonen“, meint Michael Hermund, Vorsitzender der DGB Region Ruhr-Mark. Er bezeichnet es als bedauerlich, dass Arbeitsminister Olaf Scholz darauf verzichtet, die Situation von Praktikantinnen und Praktikanten zu verbessern. Anlass der Äußerung war die Vorstellung einer repräsentativen Studie des Bundesarbeitsministeriums zur Situation von Praktikanten. Als Konsequenz aus der Studie strebt „das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine gesetzliche Klarstellungen an, mit denen der Missbrauch von Praktikantenverhältnissen verhindert werden soll.“ (Siehe Pressemitteilung des Arbeitsministeriums)
„An der gesetzlichen Grundlage ändert sich nichts. Schon heute soll ein Praktikum ein ‚Lernverhältnis‘ und die Vergütung ‚angemessen‘ sein. Wir wissen, dass sich viele Unternehmen darum keinen Deut scheren“, sagte Hermund.
Hermund forderte den Arbeitsminister auf, Praktika generell auf drei Monate zu begrenzen: “ Eine zeitliche Begrenzung per Gesetz ist das einfachste Instrument, um sicher zu stellen, dass das Praktikum tatsächlich ein Lernverhältnis ist. Je länger Praktika dauern, desto größer ist die Gefahr, dass sie reguläre Beschäftigung ersetzen. Fast zwei Millionen junge Menschen fangen nach Studium oder Ausbildung noch mal ganz von vorne an – als Praktikant. Nicht mal 20 Prozent werden anschließend übernommen“, so Hermund. „Wir können zusehen, wie junge, motivierte und gut ausgebildete Menschen für wenig oder kein Geld als Praktikanten ausgenutzt werden.“
Nach der Studie absolviert ein Fünftel nach Ausbildung oder Studium mindestens noch ein Praktikum. Mehr als drei Viertel der Befragten gibt an, während des Praktikums mindestens die Hälfte der Arbeitszeit als „normale“ Arbeitskraft eingesetzt worden zu sein. Die Befragten stellen sich mehrheitlich hinter die DGB-Forderungen: 50 Prozent sind der Auffassung, dass Praktika auf die Zeit vor Ende der Ausbildung begrenzt werden sollten, 63 Prozent befürworten die Einführung einer Mindestvergütung, 64 Prozent sind für eine gesetzliche zeitliche Begrenzung von Praktika.

Klare Regeln
Der DGB fordert daher:
Ein gutes und faires Praktikum ist zeitlich begrenzt, angemessen vergütet und wird im Rahmen der Ausbildung absolviert. Da es sich um ein Lernverhältnis handelt, sollte es einen Ausbildungsvertrag geben. Er legt Ausbildungsinhalte und -ziele fest und benennt eine Betreuungsperson. Praktika sollten nicht länger als drei Monate dauern, Ausnahmen sind im Rahmen schulischer oder wissenschaftlicher Ausbildungen sowie bei staatlichen Programmen möglich. Da PraktikantInnen nicht nur lernen, sondern auch arbeiten, haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (ab 300 Euro pro Monat, ausgenommen Schulpraktika). Volontariate und ähnliche Berufseinstiegsprogramme sollten mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde bezahlt werden. Praktika müssen als verbindlicher Ausbildungsteil in alle Studienordnungen aufgenommen werden, auch Vor- und Nachpraktika sind in die Regelstudienzeit einzuberechnen, so dass eine BAföG-Förderung möglich ist.
Nach Beendigung von Ausbildung oder Studium sollte man keine Praktika mehr machen müssen. Eine faire Alternative zum Praktikum sind Traineeprogramme, die so bezahlt werden, dass man seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann, also mit mindesten 7,50 Euro pro Stunde, falls keine bessere tarifvertragliche Regelung gilt.

Hier die Studie des Bundesministeriums (Ergebnisbericht: Was ist gute Arbeit?)