Montag 10.02.25, 16:09 Uhr

Weg mit §218 StGB


Heute wird im Rechtsausschuss des Bundestags über eine Reform des Abtreibungsrechts beraten. Am morgigen Dienstag könnte es in der letzten Bundestagssitzung vor der Wahl zu einer Abstimmung über den vorliegenden, überfraktionellen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Paragraf 218 StGB kommen, Paragraf 218 regelt in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche. Seit über 150 Jahren führt das Strafgesetzbuch Abtreibungen im Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“.

Den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und Linken unterschrieben in kurzer Zeit Hunderte Abgeordnete fraktionsübergreifend – dieser Antrag kann jedoch nur als erster Minimalkonsens verstanden werden:

Bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch der Schwangerschaft dann grundsätzlich nicht mehr strafbar sein. Der Abbruch soll von den Krankenkassen bezahlt werden und ein weiterer wichtiger Punkt – durch die Entkriminalisierung ist es angehenden Ärzt*innen möglich, zu erlernen, wie ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird. Bisher war dies nicht Bestandteil der ärztlichen Ausbildung und hatte zur Folge, dass Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, nach dem verpflichtenden Beratungsgespräch häufig lange suchen müssen, bis sie ärztliches Fachpersonal finden, das den Abbruch durchführt. Es ist keine Seltenheit, dafür 100 bis 200 Kilometer fahren zu müssen.

Der Paragraf 218 stammt aus dem Jahr 1872 und wurde 1976 durch die Indikationsregelung etwas gelockert, da nun bei einer medizinischen, eugenischen, sozialen oder ethischen Indikation ein Abbruch möglich war. Für Frauen in der DDR galt ab dem 9. März 1972 das Recht, innerhalb von zwölf Wochen nach dem Beginn einer Schwangerschaft über deren Abbruch eigenverantwortlich zu entscheiden. Nach der Wiedervereinigung galten zunächst beide Regelungen.1993 wurde dann die Fristenregelung eingeführt, mit der ein Abbruch rechtswidrig bleibt, aber nicht verfolgt wird.

Union und FDP stellen die Forderung nach einer Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen als vermeintlichen Großkonflikt in der Bevölkerung dar. Das ist schlichtweg falsch und manipulativ“, kritisiert Taubert. Eine breite gesellschaftliche Basis von 80 Prozent vertritt die Zustimmung für die Gesetzesänderung und mehr als 70 führende Verbände, Organisationen und Netzwerke stehen hinter der Reform.

Keine Schwangere trifft die Entscheidung über einen Abbruch leichtfertig, daher kann die jetzt angestrebte Neuregelung im Strafgesetzbuch nur ein erster – zwar notwendiger – aber dennoch nicht ausreichender Schritt sein. Paragraf 218 muss weg, und zwar endgültig!