Die Flüchtlingsrat NRW geht geht in seiner aktuellen Pressemitteilung auf das sogenannte Sachleistungsprinzip für Geflüchtete ein: »Zu den besonders gravierenden und auf eine Abschreckungswirkung zielenden Restriktionen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zählt es, dass der not-wendige Bedarf von Schutzsuchenden in Landesunterkünften mittels Sachleistun-gen gedeckt wird. Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert dieses entmündigende Prinzip und fordert bedürfnisgerechte Leistungen für Flüchtlinge.
Für Betroffene bedeutet das Sachleistungsprinzip in erster Linie den Verlust auto-nomer Lebensgestaltung und die Missachtung individueller Bedürfnisse. So müs-sen sich Schutzsuchende nach festen Essenszeiten und einem vorgegebenen Me-nüplan richten. Eine selbstbestimmte Ernährungsweise, die den eigenen Appetit, Unverträglichkeiten und andere Aspekte, wie den Wunsch von Familien nach ge-meinsam zubereiteten Mahlzeiten, berücksichtigt, ist unmöglich.
Abgesehen davon, dass eine Versorgung mit Sachleistungen nie wirklich angemes-sen sein kann, ist zudem nicht immer gewährleistet, dass die Bewohnerinnen alle ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten. „Ein deutliches Negativ-beispiel hierfür liefern derzeit die Notunterkünfte des Landes“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Dort sind beispielsweise weder Klei-derkammern vorgesehen noch wird ersatzweise Bargeld für Kleidung gewährt.“
Barmittel erhalten Schutzsuchende in Landesunterbringungseinrichtungen ledig-lich für den persönlichen Bedarf und im Rahmen einer einmal in der Woche durch-geführten Auszahlung. Da alle anspruchsberechtigten Bewohnerinnen in der Regel diesen Termin wahrnehmen (müssen), sind sie gezwungen, unabhängig von der eigenen Verfassung und den Witterungsverhältnissen in einer langen Schlange an-zustehen. Mitunter überschneidet sich die Ausgabe auch mit den Essenszeiten. Die geplante Überarbeitung des Barmittel-Erlasses des NRW-Flüchtlingsministeriums sollte daher mindestens zwei Ausgabetermine pro Woche vorsehen.
Birgit Naujoks: „Solange das AsylbLG Bestand hat, müssen CDU und Grüne dafür Sorge tragen, dass die Bedarfe der Betroffenen angemessen gedeckt werden. Hierzu sollte die Regierungskoalition etwa ihr Versprechen aus dem Koalitionsver-trag einlösen, eine schnelle Verteilung auf die Kommunen vorzunehmen, in denen durch die weitgehende Gewährung von Geldleistungen zumindest ein selbstbe-stimmteres Leben möglich ist!“«