Donnerstag 15.12.22, 12:50 Uhr
Verwaltung lässt keine Fragen zu

Grabeland „Am Ruhrort“ bringt 3.000.000,00 Euro


Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt zum Grundstücksgeschäft „Am Ruhrort“: »Fehlende Transparenz in Grundstücksgeschäften, an denen die Stadt selbst beteiligt ist, kann leicht Nährboden für Spekulationen sein. Wird dann auch noch die Zwischeneigentümerstellung der stadteigenen WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) am Grabeland „Am Ruhrort“ nicht offen gelegt, kann schnell der Eindruck entstehen, da sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Mitglieder der Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ und des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung bemühen sich schon seit Anfang 2021 um mehr Transparenz in dem Geschäft mit dem Grabeland.

Nach dem Grundbuch stellt sich dieses Geschäft mit der Wilma Wohnen West Projekte GmbH (Wilma) so dar: Die notarielle Einigung für den Ankauf der Flächen durch die WEG erfolgte im Dezember 2017 an dem Tag, an dem auch bereits die notarielle Einigung für den späteren Eigentumsübergang auf Wilma erfolgte. Die WEG wurde im Juni 2019 als Eigentümerin eingetragen. Auf die Investorin ist das Eigentum erst am 16.08.2021 umgeschrieben worden.

Sowohl in der im Januar 2021 kurzfristig zurückgezogenen Begründung (dort Seite 11) für einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Ruhrort“ als auch in der Begründung aus Juni 2021 (dort Seite 12) für dessen erneute Auslegung heißt es hingegen: „Der überwiegende Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum der WILMA Wohnen West Projekte GmbH oder in deren Verfügungsgewalt.“

Anfang 2022 versuchten Netzwerk und Bürgerinitiative erstmals, in der Fragestunde im Rat zu erfahren, warum im Bebauungsplanverfahren der Eindruck erweckt worden war, die Investorin sei bereits Eigentümerin, und welcher Kaufpreis von der WEG für das Zwischeneigentum und welcher Kaufpreis letztendlich von Wilma gezahlt worden ist.

Die Verwaltung hat die Fragen unter Verweis auf die Geschäftsordung nicht zugelassen. Grundstücksgeschäfte hätten vertrauliche Inhalte, die nicht öffentlich gemacht werden dürften. Zudem gehe es um Geschäfte der WEG und nicht der Gemeinde.

In der Ratssitzung am 15.12.2022 liegt nun der WEG-Jahresabschluss 2021 vor. Nach der Beschlussvorlage hierzu hat die stadteigene Gesellschaft für das Grabeland „Am Ruhrort“ 3.000.000 Euro erhalten. (In der Vorlage unter Begründung III.).

Nachdem einer der Anfang 2022 noch geheim zu haltenden Kaufpreise nun öffentlich bekannt ist, haben Netzwerk und Bürgerinitiative für die Ratssitzung am 15.12.2022 nochmals Fragen zu den Angaben der Bauverwaltung in den Bebauungsplanunterlagen sowie zu dem von der WEG gezahlten Kaufpreis und der Berechnung des von Wilma gezahlten Kaufpreises angemeldet. Das Schreiben mit den Fragen.

Die Verwaltung hat diese wiederum nicht zugelassen. Die Antwort mit der Ablehnung. Es handele sich um Fragen zu Grundstücksgeschäften und dann auch noch zu solchen von Dritten. Warum der an die stadteigene Gesellschaft gezahlte Kaufpreis öffentlich gemacht wird, der von dieser gezahlte aber geheim bleiben muss, ist nicht erklärt worden – ebenso wenig, warum unsere berechtigte Frage zu allgemein zugänglichen Angaben der Bauverwaltung im Planverfahren eine vertrauliche Angelegenheit oder eine solche Dritter betreffen soll.

Das Netzwerk wird sich um weitere Aufklärung bemühen.«