Montag 04.10.21, 16:47 Uhr
Netzwerk für bürgenahe Stadtentwicklung fordert

Hiltroper Feld schützen!


Bei der heutigen Pressemitteilung des Netzwerks bürgernahe Stadtentwicklung geht es aus aktuellem Anlass wieder einmal um die Zukunft des Hiltroper Feldes: »In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 05.10.2021 steht mal wieder der Bebauungsplan Nr. 1005 – „Dietrich-Benking-Straße Ost“ auf der Tagesordnung.

Nach dem städtebaulichen Konzept eines Investors sind 30 Wohneinheiten in Reihenhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten vorgesehen. Um ein Heranrücken der Bebauung an den „nennenswerten und schutzwürdigen Grünbestand“ zu verhindern, soll zwischen dem südlich gelegenen „Wohnpark Hiltrop“ und dem Plangebiet eine 30 m breite grüne Schneise freigehalten werden. Dieses Konzept soll der Ausschuss nun als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren beschließen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans hat der Ausschuss bereits im Juli 2018 beschlossen. Mit einer Bebauung in diesem Bereich gingen die im Regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen / Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche des „Hiltroper Feldes“ verloren.  Auf Antrag von SPD und Grünen wurde die  Fortführung des Planes davon abhängig gemacht, dass eine verbindliche Sicherung (mit Bebauungsplan) der angrenzenden Freiflächen zwischen Dietrich-Benking-Straße und Castroper Hellweg sowie zwischen Schmalem Hellweg und der Trasse des Lothringen-Radweges erfolgt und zwischen Wohnpark Hiltrop und der neuen Bebauung ein ausreichend großes Landschaftsfenster freigehalten wird, welches auch die Durchlüftungsfunktion sicherstellt.

Die Einhaltung dieser Bedingungen ist mit dem nun zur Abstimmung vorgelegten Konzept nicht möglich. Die Sicherung weiterer Bereiche des Hiltroper Feldes durch deren Aufnahme in den Bebauungsplan ist nämlich bisher nicht vorgesehen.

Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat deshalb in der Sitzung am 07.09.2021 die Bedingungen aus dem Auslegungsbeschluss von 2018 nochmals aufgegriffen und u.a. nur unter der Bedingung zugestimmt, dass nach Erweiterung des Plangebiets die Fläche südlich des Schmalen Hellwegs im Bebauungsplan als „Landwirtschaftliche Fläche“ ausgewiesen wird und zudem nördlich die potenzielle Wohnbaufläche „Schulte-Hiltrop-Straße“ im Bebauungsplan dauerhaft von Bebauung freigehalten wird.

Zurzeit ist die Fläche an der „Schulte-Hiltrop-Straße“ allerdings noch in dem vom Rat beschlossenen Wohnbauflächenprogramm als potenzielle Wohnbaufläche ausgewiesen.

Und ob der nun vorgesehene 30 Meter breite Korridor ausreicht, um das „Hiltroper Feld“ als wichtige Frischluftschneise langfristig für den Norden zu erhalten, ist auch noch nicht nachgewiesen. Hier muss vor Fortsetzung des Verfahrens ein Klimagutachten eingeholt werden, das die Auswirkungen der vorgestellten Bebauung untersucht und prüft, ob die Freihaltung eines Korridors von 30 Metern ausreicht, die Durchlüftungsfunktion des „Hiltroper Feldes“ zu sichern.

Der Rat hat zwischenzeitlich im Juni 2019 für Bochum  den „Klimanotstand“ ausgerufen und hierzu u.a. erklärt, die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit seien bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen zu berücksichtigen und wenn immer möglich seien jene Entscheidungen prioritär zu behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen!

Die Mitglieder des Planungsausschusses wären gut beraten, die Beschlussfassung zum Bebauungsplan in der Tagesordnung von „Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis“ in „Beschlussvorschläge für den Rat“ zu verlagern. Dass dies möglich ist, hat der Ausschuss im März 2020 bewiesen, als er sensible Entscheidungen zu mehreren Bebauungsplänen – u.a. „Schloßstraße“ – entsprechend geschoben hat. Dann müsste der Rat entscheiden.«