Donnerstag 30.03.23, 07:00 Uhr

Transgendertag der Sichtbarkeit


Am 31. März wird weltweit zum 14. Mal der „Transgender Day of Visibility“, der Transgendertag der Sichtbarkeit, gefeiert. Das schließt auch nicht binäre Menschen mit ein, die sich keiner Geschlechteridentität eindeutig zuordnen. Dieser Tag soll nicht nur Aufmerksamkeit für die vielfältigen Diskriminierungen und Gewalttaten gegen trans* Personen schaffen und aufrechterhalten, sondern auch ihren Beitrag zur Gesellschaft würdigen. In den vergangenen Jahren sind transgeschlechtliche Menschen in den Medien, in der Kultur, im Sport, und in der Politik international immer sichtbarer geworden. Andererseits nehmen weltweit Diskriminierungen, Anfeindungen und Gewalttaten an trans* Personen zu – 2020 waren es 350 Morde, 2021 375.

Trans* und Inter*personen befinden sich in einer besonderen strukturellen Gefährdungslage, denn Menschen außerhalb der binären Geschlechterordnung können in der Mehrheitsgesellschaft auf Irritationen, Wut und Gewalt stoßen. Dazu tragen gegenwärtig auch Instrumentalisierte Diskurse von trans* als „Trend“ oder von einer sogenannten „Trans*-Ideologie“ bei. Dass dieser Hass tödlich enden kann, hat der Angriff auf einen 25-jährigen trans Mann beim diesjährigen Christopher Street Day in Münster gezeigt.

Der Diskurs um „nur zwei Geschlechter“ zeigt, wie eng antidemokratische Haltungen, Antifeminismus und Transfeindlichkeit verschränkt sind und sich gegenseitig befeuern. Sie bilden ein Kernelement der Mobilisierungsstrategien und -fähigkeiten rechter Bewegungen weltweit. So richtet sich Hass und Gewalt überproportional gegen trans Frauen – leider nicht nur von Antifeminist*innen, sondern auch von einigen traditionalistischen feministischen Akteur*innen. Die Vereinnahmung und Fragmentierung der feministischen Diskurse und Bewegungen wird von rechts zum Teil bewusst gefördert.

Das Transsexuellengesetz

In der der BRD regelt seit 1981 das TSG das Verfahren und die Voraussetzungen für einen Vornamens- und Personenstandswechsel. Für die Die Änderung des Geschlechtseintrags war es ursprünglich erforderlich, dass die betroffene Person sich sterilisieren ließ und nicht verheiratet war. Erst 2011 und 2009 kippte das Bundesverfassungsgericht diese Voraussetzungen, da sie die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzten. „Inzwischen sind so viele Normen des TSG vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden, dass Jurist*innen von einer ‚Gesetzesruine‘ sprechen“, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) dazu – Immerhin debattiert der Bundestag nun ein Selbstbestimmungsgesetz. Ob das den Forderungen der Betroffenen genügen wird, ist aber zweifelhaft.

Sie fordern seit Jahren Regelungen, die Vornamens- und Personenstandsänderungen ohne die Einmischung Dritter ermöglichen. Das bedeutet, dass die rechtliche Regulierung dieser Verfahren weder psychiatrische Gutachten noch ärztliche Bescheinigungen als Voraussetzung verlangen darf. Eine Erklärung der betroffenen Person muss ausreichen.

Eine weitere Verbesserung wäre es, auf die Eintragung eines Geschlechts bei Neugeborenen zu verzichten. Ein solches Offenlassen aller Geschlechtseinträge bis zu einem bestimmten Alter wird insbesondere von inter*-Organisationen gefordert. Eine solche Regelung würde anerkennen, dass Geschlecht ein Spektrum ist – für alle Menschen.