Dienstag 29.11.22, 08:35 Uhr
Jobcenter werben für online-Kommunikation - nun auch der Antrag selbst

Alles online oder was? 1


Die Jobcenter werben gerade dafür, Anträge und Weiteres online zu stellen – auch den für den Erstantrag notwendigen „Hauptantrag“. Dazu kommentiert Norbert Hermann von Bochum Prekär: »Notwendig ist eine Registrierung mit Zuteilung eines Passwortes. Wer das kann und will mag das tun – aber der/die hat sich wohl noch nicht mit ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, herumgeschlagen. Der Zeitdruck ist gross, die Fehlermöglichkeiten auch, und zusätzliche Einfügungen/ Erläuterungen sind nicht möglich, aber manchmal notwendig.

Digital ging das bislang auch schon (Link), oder indem der Hauptantrag samt notwendigen Anlagen heruntergeladen wird (s.u.: „Downloadcenter“), digital ausgefüllt und per mail an das zuständige Jobcenter geschickt wird. Lässt sich auch ausdrucken, mit der Post schicken, einwerfen, archivieren.

WICHTIG: Der Hauptantrag (HA) muss eigenhändig unterschrieben sein, sonst kommt alles zurück, und der ganze Kladderadatsch muss noch einmal geschickt werden. Auch wenn die BA schreibt: „Die Onlineübermittlung erfordert derzeit keine Unterschrift.“ Mindestens die letzte (6.) Seite des HA muss also ausgedruckt, unterschrieben, gescannt werden, und schliesslich wieder zusammengefügt werden. Die Möglichkeit einer digitalen Unterschrift in pdf-Dokumente gibt es nur bei besseren pdf-Programmen, eines wird gerade verramscht für um die zehn Euro („PDF Director Premium“).

Das Gleiche gilt für die „Veränderungsmitteilung“, deren Notwendigkeit sehr gerne von betroffenen Menschen übersehen wird. Ist wichtig und einfach! siehe

„Antragsbegründung“

Die Erwerbsloseninitiative „BASTA Berlin“ wies gerade darauf hin, dass bei Erstanträgen rechtswidrig eine „Antragsbegründung“ verlangt wird: „Die Frage nach einer Begründung für den Erstantrag von #Hartz4 und wie der Unterhalt bisher gedeckt wurde.“ (https://twitter.com/BastaBerlin/status/1595011701069455360).

Mit dieser Einschätzung mögen sie Recht haben, die „Antragsbegründung“ wird allerdings in Bochum und anderswo seit Beginn der neuen Zeitrechnung (2005 – Hartz IV) verlangt.

Segeberg z.B. verlangt Angaben, wie der Lebensunterhalt in den letzten Monaten sichergestellt wurde, (https://www.jobcenter-kreis-segeberg.de/fileadmin/media/pdf/Antragsbegruendung.pdf), Ludwigsburg will das gleich für zwei Jahre wissen: (https://jobcenter.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload_jobcenter/formulare/Antragsbegr%C3%BCndung.pdf).

„Recht“ bleibt aber so lange ein abstraktes Gut, wie nicht die Macht vorhanden ist, es durchzusetzen. An sich besteht das Recht auf Existenzsicherung unabhängig davon, aus welchem Grund die Bedürftigkeit entstanden ist. Allerdings liegt es an uns, unsere Bedürftigkeit nachzuweisen, d.h. ohne (ausreichendes) Einkommen und Vermögen zu sein. So weit so gut, aber der Nachweis eines „Nichts“ geht schon sehr ins Philosophische und ist auch dort noch nicht gelöst. Dazu verlangen Jobcenter o.g. „Begründung“ und haben hier einen mächtigen Hebel, eine abschliessende Antragsbearbeitung sehr lange zu verschleppen. In solchen Fällen sollte spätestens nach wenigen Wochen eine Beratung aufgesucht und ggf. mit Eilbedürfnis geklagt werden –  nix verschleppen lassen!

Downloadcenter der Bundesagentur für Arbeit

Auch die BA hat ihren Webauftritt umstrukturiert. Formulare finden sich jetzt „all in one“ im Downloadcenter, nicht mehr nach Rechtskreisen getrennt:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden#1478809808529. Das macht es nicht einfacher. SGB II-Dokumente: etwa 30% nach unten scrollen.

Dort finden sich z.B. der Hauptantrag

der Weiterbewilligungsantrag (WBA)

die Veränderungsmitteilung

Laufzettel Erstantrag:

1. Anschreiben (mit Auflistung aller Anträge und Anlagen – eine Kopie als Empfangsbestätigung abzeichnen lassen!)

2. HA – Hauptantrag

3. Anlage VE – „eheähnliche Gemeinschaft“ ?

4. Anlage VM – Vermögen

5. Anlage  EK -Einkommen

6. Anlage UH3 – Unterhaltsansprüche Kids

7. Anlage UH4 – Unterhaltsansprüche U 25

7. Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung

Weitere Anlagen:

1. Vermieterbescheinigung und/oder

2. Kopien Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten

3. Kopie Pass (Ausweis) – Vorlage und Einsichtnahme genügt!

4. Kopie Bankkarte – Vorlage und Einsichtnahme genügt!

5. Kopie Meldebestätigung

6. Kopie Krankenkassenkarte – Vorlage und Einsichtnahme genügt!

7. Begründung (s.o.)

8. Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (Kopien von Kopien, auf denen private Ausgaben geschwärzt sein können); Erstkopien sind noch lesbar.

9. Nachweise für Einkommen und/oder Vermögen, Kfz.

Antrag/Bescheid

Erklär-Video Erstantrag:

Zum Abschluss trinken wir hier in Bochum gerne Fiege-Pils! An sich bräuchte es erst mal ´nen ordentlichen  Schnaps! Manche nehme den auch schon vorher, weil sie sich ohne nicht an den ganzen Wust rantrauen. Gestandene, gebildete, lebenserfahrene Menschen! Geflüchtete schaffen das gar nicht! Die Ausfüllhilfe ist nicht Aufgabe von Hartz IV-Beratungsstellen, die haben genug zu tun mit später auftretenden Problemen. Das ist Aufgabe der Jobcenter, ggf. von gruppenbezogenenen Beratungsstellen.«


Ein Gedanke zu “Alles online oder was?

  • Norbert Hermann

    „We Treat Everyone the Same“

    Gerade heute wird eine Studie des “ Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung“ (DeZIM) veröffentlicht, wonach EU-Bürger*innen, die ihren Antrag nicht begründen können oder Unterstützung benötigen, oft keine Sozialleistungen erhalten. Ursächlich dafür sei hohe Arbeitsbelastung und Zeitmangel in Jobcentern. Viele Sachbearbeiter*innen seien engagiert, könnten aber die oft komplexen Fälle vieler EU-Bürger nicht angemessen bearbeiten. „Die Rahmenbedingungen, in denen sie arbeiten, können aber zur Diskriminierung von EU-Bürger:innen führen“.

    Menschen/Geflüchtete aus sog. „Drittstaaten“ kommen mit dem ganzen Behördendschungel noch schlechter zurecht. So haben Geflüchtete aus der Ukraine schon das Sozialamt, die Ausländerbehörde, das Bürger*innenbüro, das Jobcenter, die Krankenkassen- und Rentenversicherungsanmeldung … durchlaufen, sind dabei 10 und mehr Sachbearbeiter*innen begegnet.

    Manche halten das „Bürgerbüro“ für eine Unterabteilung des Jobcenters, wenn es, wie in BO-Langendreer, auf der gleichen Etage untergebracht ist, oder halten das „Bürgerbüro“ für eine Filiale der Ausländerbehörde. Wer mag es ihnen verdenken?

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    STUDIE: Benachteiligung von EU-Bürgern in Jobcentern aufgrund struktureller Probleme

    „We Treat Everyone the Same“ (English below)

    EU-Bürger in Deutschland haben Anspruch auf Sozialleistungen. Aufgrund struktureller Probleme in Jobcentern können sie ihre Ansprüche aber oft nicht geltend machen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie. Viele Betroffene fühlen sich diskriminiert.

    Menschen, die ihre Rechte nicht kennen, kein Deutsch können und denen die deutsche Bürokratie fremd sind, fällt es schwer, ihre Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen. Nur wer seine Rechte und Pflichten gut kennt und Deutsch spricht, hat Aussicht auf Erfolg beim Jobcenter. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), die dem MiGAZIN exklusiv vorliegt.

    Danach erhalten Personen, die ihren Antrag nicht begründen können oder Unterstützung benötigen, oft keine Sozialleistungen. Das gilt herkunftsübergreifend sowohl für gering qualifizierte Antragssteller als auch für hoch qualifizierte Fachkräfte. Ursächlich dafür ist laut Dr. Nora Ratzmann hohe Arbeitsbelastung und Zeitmangel in Jobcentern. „Häufig steht keine diskriminierende Absicht dahinter, dass EU-Bürger:innen benachteiligt werden“, erklärt Ratzmann dem MiGAZIN.

    Für die Studie hat die Sozialwissenschaftlerin 103 qualitative Interviews mit Betroffenen geführt, die seit 2004 aus einem anderen EU-Land nach Deutschland gezogen waren, sowie Mitarbeitende von Jobcentern und Sozialberatungsstellen. Viele Sachbearbeiter seien engagiert, könnten aber die oft komplexen Fälle vieler EU-Bürger nicht angemessen bearbeiten. „Die Rahmenbedingungen, in denen sie arbeiten, können aber zur Diskriminierung von EU-Bürger:innen führen“, so Ratzmann weiter.

    Quelle: https://www.migazin.de/2022/11/29/studie-strukturelle-probleme-jobcentern-benachteiligung/

    Download der Studie: https://www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-5467.pdf

    Publikationstyp: DeZIM Research Notes

    „We Treat Everyone the Same“

    Untertitel: Formal and Informal Expressions of Institutional Discrimination Against Intra-EU Migrant Citizens in German Job Centres; AutorInnen: Ratzmann, Nora

    This Research Note illustrates the different forms of institutional discrimination informally exercised against EU migrant citizens when claiming social subsistence-type benefits in local German job centres. We can observe recurring patterns of administrative exclusion which go beyond individual instances of discriminatory behaviour. The unwritten rules and everyday practices which shape individual administrators’ claims processing routines often go against what the law or administrative procedures proscribe and create barriers to receiving benefits, regardless of Germany’s manifest legal obligations to EU citizens. Administrative practices of excluding migrant claimants from receiving benefits can be traced to structural constraints and institutional blind spots, such as a performance-oriented management culture or merely superficial diversity policies. Brokers, as cultural translators, can shift such policy outcomes in unexpected ways, enabling access to social benefits and services for otherwise excluded EU migrant citizens, for instance by bridging language gaps, and by clarifying misunderstandings on legal entitlements and obligations when claiming.

    Quelle: https://www.dezim-institut.de/publikationen/publikation-detail/we-treat-everyone-the-same-fa-5467/

    Download of the publication: https://www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-5467.pdf

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