Donnerstag 23.01.20, 09:15 Uhr
Berechtigung auf Leistungen zu "Bildung und Teilhabe" überprüfen

Mehr Wohngeld und Kinderzuschlag 1


Bochum Prekär informiert: »Zum Jahresanfang wurde sowohl das Wohngeld als auch der Kinderzuschlag verbessert. Alle die mit kleinem Einkommen bisher so gerade an Hartz IV vorbeigeschrammt sind oder auf Aufstockung verzichtet haben, sollten sich jetzt zügig informieren und ggf. noch im Januar einen (hilfsweise formlosen, vorläufigen) Antrag stellen. Auch wer sich eigentlich nicht betroffen fühlt, aber jeden Euro umdrehen muss, sollte sich informieren oder auch einfach beantragen, die Freibetragsgrenzen sind ebenso erhöht worden wie die Leistungen selbst. Das gilt insbesondere, wenn Kinder zu versorgen sind, denn der Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag berechtigt automatisch auch zu Leistungen zu „Bildung und Teilhabe“ – unter anderem 150 Euro jährlich für die Schulausstattung, die Schüler*innenfahrkarte, Nachhilfe, die Mittagsverpflegung oder die (oftmals recht hohen) Kosten der Klassenfahrt. Das kann sich auf viel hundert Euro im Jahr summieren. Ein Antrag kann also Sinn machen, selbst wenn der Kinderzuschlag oder das Wohngeld selbst nur wenige Euro im Monat ausmachen. Auch wer weder Hartz IV oder Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhält, kann diese Leistungen (wie auch die Erstausstattung der Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt) erhalten, wenn das Einkommen dafür nicht reicht. Werden Anträge auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld abgelehnt, weil auch dann die Summe aller Einkünfte nicht zum Leben reicht,  so können – wenn gewünscht – diese Anträge rückwirkend als Hartz IV-Anträge zu gewertet werden.

 

Die Stadt Bochum weist in ihrer Pressemeldung besonders darauf hin, dass Menschen durch den Bezug von Wohngeld (und/oder Kinderzuschlag) der Knute des Jobcenters entkommen können. Das ist richtig, kann aber in Einzelfällen dazu führen, dass dadurch auch der Anspruch auf gewisse Ermäßigungen (z.B. Befreiung von den Rundfunkgebühren) entfällt und im Ergebnis etwas weniger Geld zur Verfügung steht als mit Hartz IV. Das sollte es aber wert sein!
Nebenbei: Auch der Bezug von Arbeitslosengeld I ist erleichtert. Am besten beraten lassen. Bei der Gewerkschaft, dem Sozialverband oder einer Unabhängigen Beratung. Adressen hier.


Informationen zum Wohngeld in Bochum finden sich hier:

https://www.bochum.de/Pressemeldungen/21-Januar-2020/Wohngelderhoehung-aufgrund-des-neuen-Wohngeldstaerkungsgesetzes Daraus:

„Unter www.wohngeldrechner.nrw.de gibt es … die Möglichkeit, eine unverbindliche Wohngeldberechnung vorzunehmen. Im Anschluss an diese Berechnung kann direkt eine Online-Antragstellung vorgenommen werden.“

Wohngeld 2020 – Ratschläge und Hinweise
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/12/wohngeld-go-live.html mit Hinweis auf den BMI-Wohngeldrechner.

Informationen zum Kinderzuschlag finden sich hier:
https://www.dgb.de/themen/++co++d0f666b4-a7d5-11e9-8260-52540088cada
https://www.lexoffice.de/gesetzesaenderungen/aenderung-kinderzuschlag-2020/

Die KOS (Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen) hat dankenswerterweise die Änderungen beim Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Regelsätze, Sanktionen, Kinderzuschlag, Wohngeld, Mindestlohn zusammengestellt:
KOS: Was ist neu zum 1.1.2020?
https://www.erwerbslos.de/2-unkategorisiert/696-was-ist-neu-zum-1-1-2020

Für Beratungsstellen: Die KOS hält auch für 25 Euro einen „Leistungsrechner“ bereit, der Ansprüche auf Hartz IV, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag berechnet:
https://www.erwerbslos.de/images/leistungsbeschreibung_rechner_januar_2020.pdf
https://www.erwerbslos.de/images/leistungsrechner_bestellzettel_januar2020.pdf

„Bildung und Teilhabe“ in Bochum:
https://www.bochum.de/but (Erfreulicherweise sind die Formulare jetzt deutlich vereinfacht und die Berechtigung für den Erhalt der 15 Euro zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ausgeweitet; darunter fallen jetzt auch z.B. Kindergeburtstage und sonstige Freizeit-Aktivitäten. Warum nicht auch Weihnachten und Ostern? Dafür braucht es keine Nachweise, das findet immer statt. )

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html«


Ein Gedanke zu “Mehr Wohngeld und Kinderzuschlag

  • Norbert Hermann

    Sozialticket
    .
    Leider vergessen zu schreiben, dass durch den Bezug von noch so wenig Wohngeld doch auch die Berechtigung für das Sozialticket entsteht. So schlecht es ausgestattet, manchen nützt es doch.

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