Die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum (MFH) erklärt: Gerechtigkeit darf diplomatischen Erwägungen nicht untergeordnet werden. Sie fordert die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in Syrien und der Türkei und schreibt: »Am 17. Juli 1998 verabschiedete die internationale Gemeinschaft in Rom das Statut und die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, vor dem Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit strafrechtlich verfolgt werden. Doch viele Staaten haben das Rom Statut bis heute nicht unterzeichnet und bis heute haben insgesamt 124 Mitgliedsstaaten das Rom Statut ratifiziert. Deutschland hat dies 2002 mit der Verabschiedung des Völkerstrafgesetzbuches getan. Heutzutage fordern Menschenrechtsorganisationen weltweit die strafrechtliche Verfolgung der systematischen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen in Syrien, im Irak oder in der Türkei. Doch keines dieser Länder gehört zu den Unterzeichnerstaaten.
Hier kann der Gerichtshof also nur dann tätig werden, wenn der UN Sicherheitsrat dem ICC den Auftrag erteilt, zu ermitteln. Doch damit ist allerdings aus politischen Gründen nicht zu rechnen, denn die Vetomächte verhindern bisher einen solchen Auftrag an den ICC. Gemeinsam mit internationalen Menschenrechtsorganisationen engagiert sich die MFH seit 2002 für den Kampf gegen Straflosigkeit. So hat die MFH z. B. ab 2006 ein internationales Netzwerk gegen Straflosigkeit koordiniert, ab 2009 zum Zustandekommen des ersten Prozesses nach Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland beigetragen und den Prozess in der Folge begleitet. Im vergangenen Jahr hat die MFH gemeinsam mit MenschenrechtsanwältInnen Klage gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sowie hochrangige Mitglieder der Regierung und Armee eingereicht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit in den kurdischen Gebieten. Zudem begrüßt die MFH die Klage des European Center for Constitutional and Human Rights ECCHR gegen den syrischen Präsidenten Bashar al Assad und Angehörige des Geheimdienstes, die ebenfalls wegen Kriegsverbrechen angeklagt wurden, und wird dessen Durchführung nach besten Möglichkeiten unterstützen. Wir nehmen den Internationalen Tag der Gerechtigkeit zum Anlass, die Generalbundesanwaltschaft aufzufordern, die Ermittlungen zur Türkei und zu Syrien aufzunehmen und Gerichtsverfahren gegen die Beschuldigten einzuleiten – ungeachtet diplomatischer Erwägungen, die für die Bundesregierung relevant sein mögen, jedoch nicht für eine unabhängige Justiz, die solche Verbrechen verfolgen muss, um die systematische Straflosigkeit zu beenden und die Rechte von Überlebenden und Angehörigen von Opfern zu stärken!«