Am 25. August veranstaltet die SPD NRW einen außerordentlichen Parteitag zum Thema Bildungspolitik in Bochum. Wer den bildungspolitischen Leitantrag liest, möchte nicht meinen, dass SPD und Grüne Studiengebühren in NRW eingeführt haben. Zitat: „Studiengebühren stehen für weniger Studierende und weniger Chancengleichheit.“ Der Chronist fragt sich: Warum hat der SPD das nur niemand gesagt, als sie noch regierte? Mit sozialen Protesten, wie zur Zeiten als die SPD noch mächtig war, ist nicht zu rechnen. Aus den sozialpolitisch engagierten Gruppen wird sich wahrscheinlich wieder niemand zu einem Protest vor dem SPD-Parteitag aufraffen wollen. Hier ist die SPD einfach für zu viele Menschen spätestens seit Hartz IV als nicht ansprechbare Gegnerin abgeschrieben. Bleibt abzuwarten, ob die Freie Uni und das Protestkomitee gegen Studiengebühren die SPD an ihre Regierungspolitik erinnern werden.
Am Montag, 30. Juli, findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr eine Aktion auf dem Husemannplatz zum Thema „Reiches Land – arme Kinder!“ statt. Der DGB Bochum macht in Kooperation mit dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KdA), dem Sozialforum und den Erwerbslosen-Initiativen darauf aufmerksam, was es für Familien, die von Hartz IV leben müssen, zum Beispiel bedeutet, wenn Kinder eingeschult werden. In einem Flugblatt der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen heißt es: „Bei »Hartz IV« gibt es für ein Kind unter 14 Jahren 208 € im Monat. Diese 208 € setzen sich laut Gesetz aus vielen einzelnen Ausgaben-Positionen zusammen. Für Schulsachen ist jedoch kein einziger Cent vorgesehen! Für »Schreibwaren im Allgemeinen« gibt es nur 1,64 € im Monat. Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Wird ein Kind eingeschult, dann kostet die Grundausstattung – Ranzen, Mäppchen, Schultüte, Turnbeutel usw. – zusammen rund 180 €. Auch wenn in einem Schuljahr nichts besonderes angeschafft werden muss, läppern sich die kleinen Beträge für Tintenpatronen, Hefte oder Kopien ganz schön zusammen, auf mindestens 50 €. Wird etwa ein teurer Taschenrechner gebraucht, dann steigen die Kosten auch schon mal auf 300 € im Jahr.“
Der DGB Ruhr-Mark schreibt: »Im Verlauf der Woche wurden die bundesweiten Arbeitslosenzahlen für das erste Halbjahr 2007 vorgelegt. Während das Bundesarbeitsministerium stolz berichtete, dass 400.000 Langzeitarbeitslose einen Job im ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, goss Heinrich Alt von der Bundesagentur für Arbeit Wasser in den Wein. 23 Prozent dieser Menschen kehren nach drei Monaten wieder zurück. Vor allem bei Empfängern von Arbeitslosengeld II ist die Lage alles andere als entspannt. Bundesweit werden runde 17 % aktuell durch Maßnahmen aus der Statistik heraus gerechnet und etwa 400.000 erhielten im ersten Halbjahr nur einen Ein-Euro-Job.
„Eine bedrückende Entwicklung, “ so der DGB-Regionsvorsitzende Michael Hermund, „ist, dass im Januar des Jahres 5.038 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II bezogen und diese Zahl im Juni 2007 bei 5.358 Millionen liegt. Die zunehmende Zahl verweist darauf, dass immer mehr Menschen neben ihrem Arbeitslohn noch ALG II beziehen müssen, da ihr Arbeitslohn zu gering ist.“ mehr…
Die Soziale Liste Bochum schreibt, dass es bei der Stadtverwaltung offensichtlich Pläne gäbe, das Gymnasium am Ostring aufzugeben und den Landesbehörden für ihre Umzugspläne der Justizbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt sei von den Überlegungen bisher nicht informiert worden. Mit einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke am 7. 08. 2007 will die Soziale Liste im Rat Klarheit in die Vorgänge bringen. Näheres.
Nach Informationen der Sozialen Liste Bochum gibt es bei der Stadtverwaltung offensichtlich Pläne, das Gymnasium am Ostring aufzugeben und den Landesbehörden für ihre Umzugspläne der Justizbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt ist von den Überlegungen bisher nicht informiert worden. Die Verwaltung will sich möglicherweise in den nächsten Tagen hierzu äußern. Mit einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke am 7. 08. 2007 will die Soziale Liste im Rat Klarheit in die Vorgänge bringen. Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Geplanter Umzug der Justizbehörden
Nach Meinung der Sozialen Liste im Rat wirft der jetzt erfolgte Geländekauf und die Pläne der Landesjustizbehörden östlich des Ostrings einen neuen Justizkomplex zu bauen zahlreiche Fragen für die Bochumer Kommunalpolitik auf. Besonders die Bereiche Stadtplanung, Infrastruktur und Stadtentwicklung sind von den Planungen tangiert. Wir fragen daher an:
1. Wie sieht die Abstimmung der Pläne der Landesbehörden mit der Stadt Bochum aus? Welchen Zeitplan gibt es für den Bau und Umzug?
2. Ist der Bestand des Gymnasiums am Ostring gesichert? Oder gibt es Pläne diese Gebäude in die Überlegungen für die neuen Justizgebäude einzubeziehen?
3. Ist ein kompletter Umzug von Amts- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft vom Husemannplatz zum Ostring geplant? Soll auch das Arbeitsgericht und das Sozialgericht in diesen Umzug einbezogen werden?
4. Welche Pläne haben die Landesbehörden für die Nutzung der Justizgebäude und des Geländes am Husemannplatz? Ist der Denkmalschutz betroffen?
6. Soll der ehemalige Nordbahnhof in die Pläne einbezogen werden? Ist der Denkmalschutz im Bereich Ostring (Schule, Nordbahnhof) tangiert?
5. Wie werden wirtschaftliche und strukturelle Fragen geklärt, vor denen die Stadt Bochum durch den geplanten Umzug betroffen ist?
Der Lokalsender 98.5 Bochum berichtet: „Beim Einzelhandel in unserer Stadt stehen die Zeichen auf Streik. Seit Anfang der Woche hatte ver.di zur Urabstimmung zum Streik aufgerufen. Mitte Juli hatte es eine erste Arbeitsniederlegung in unserer Nachbarstadt Dortmund gegeben. In Bochum seien die Beschäftigen streikbereit, so Jürgen Köhnen von ver.di. Die Gewerkschaft fordert 4,5 Prozent mehr Lohn und 1500 Euro Mindestlohn für die 400.000 Beschäftigen in Nordrhein-Westfalen. Außerdem setzt man sich für einen Sicherheitstarifsvertrag ein, um häufiger werdende Überfälle zu begrenzen.“
Die Linkspartei schreibt: „Seit der Neugründung im Juni auf Bundesebene sind bundesweit an die dreitausend Neumitglieder zu verzeichnen. Dreißig Prozent kommen davon aus NRW. Ziel ist es, die Mitgliederzahlen im Westen in den nächsten Jahren zu verdoppeln. Wenn die Neueintritte bei uns in Bochum weiterhin so rasant steigen wie bisher, werden wir das locker schaffen.“ Um weitere BochumerInnen zu informieren und zum Mitmachen zu bewegen, wird Die Linke.Bochum am Samstag, 28. Juli, vor C & A in der Zeit von 11-13 Uhr auf der Kortumstraße mit einem Infostand vertreten sein. Die Linke Bochum: „Wir wollen auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene für eine starke Linke kämpfen, um der neoliberalen Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen. Im Gegensatz zu allen anderen Parteien wenden wir uns gegen Sozialabbau und Privatisierung öffentlicher Güter, gegen die unsoziale Rente mit 67, wir treten für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8 Euro ein und für ein gebührenfreies Studium. Und wir wenden uns natürlich gegen jegliche Kriegseinsätze der Bundeswehr, sei es in Afghanistan oder anderswo. Ein besonderer Schwerpunkt unserer politischen Arbeit liegt in der Forderung nach Abschaffung der Hartz-Gesetze.“ Am Donnerstag, den 30. August, wird sich in Bochum auf einer Gründungs-Mitgliederversammlung die neue LINKE auf Kreisverbandsebene endgültig konstituieren.
Die Soziale Liste nimmt in einer Pressemitteilung Bezug auf eine Stellungnahme des Bochumer Mietervereins, der auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts NRW aufmerksam gemacht hatte, nach der eine Pauschalierung von Heizkosten bei Hartz IV-EmpfängerInnen „in der Regel nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten zu ersetzen vermag“.
„Mit dieser Feststellung steht die Praxis der ARGE Bochum auf ganz wackligen Beinen“, meint Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Listen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Sozialen Liste im Rat hatte die ARGE noch von einem „unbestimmten Rechtsbegriff „angemessene Heizkosten“ geschrieben und dass sie auch weiterhin Heizkosten in Mehrfamilienhäuser auf der Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs aller Mietparteien pauschalieren und den „Maßstab „angemessene Heizkosten“ als Obergrenze anlegen wolle. Nuray Boyraz fordert die ARGE Bochum auf, „ihre Position zu korrigieren und Schäden zu begrenzen, bevor sie eine juristische Niederlage einstecken muss“.
Heute abend gibt es in Bochum-Hordel Kino umsonst und draußen. Die FilmSchauPlätze NRW, die OpenAir-Kinoreihe der Filmstiftung NRW, macht Station an der Zeche Hannover. Ab Einbruch der Dunkelheit, also etwa ab 21.00 Uhr, wird zunächst der Kurzfilm “Pauls Opa†gezeigt; dann läuft “Sophie Scholl – die letzten Tageâ€. Der Eintritt ist frei. Vorher werden Erlebnisführungen durch die Zeche Hannover angeboten, außerdem ist die Ausstellung zum Thema Nationalsozialismus zu sehen. Für Gastronomie und Live-Musik ist ebenfalls gesorgt. Näheres.
Der erfolgreich aus Bochum Ehrenfeld vertriebene Nazi-Laden Goaliat hat gestern auch in Dortmund aufgegeben. Der Ladenbesitzer Kellerhoff hatte ausgerechnet im Dortmunder Kreuzviertel versucht, einen zweiten Versuch zu starten, seine rechtsextreme Kundschaft zu bedienen. Das Kreuzviertel hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil engagierter, alternativer und antifaschistischer BürgerInnen. Nachdem sich in Dortmund ein ähnlich breiter Widerstand wie in Bochum ankündigte, hat Kellerhoff auch in Dortmund aufgegeben und seinen Laden dicht gemacht.
Wir erleben mit der ARGE Bochum immer wieder Probleme, Notlagen zu überbrücken. Das gilt beispielsweise für den Fall, dass jemand eine Arbeit aufnimmt oder eine Lehrstelle antritt, eine Zahlung aber erst in einiger Zeit zu erwarten ist. Falls der neue Arbeitgeber keinen Vorschuss zahlen will, keine Rücklagen da sind und einem niemand etwas leihen kann oder will, wird es schnell brenzlig.
Im BSHG gab es durchaus Möglichkeiten dazu, z.B. durch einen darlehensweisen Vorschuss des Sozialamtes (z.B. bei Geldmangel bei verzögerter Bearbeitung es BAföG-Erstantrages). Das haben auch damals die Ämtler nicht gerne gemacht, die Situation war von Ort zu Ort unterschiedlich.
Im Fürsorgerecht gilt aber selbstverständlich der Grundsatz, dass niemand verhungern darf. Zunächst (vor allem anderen, und vor Klärung von Unklarheiten) ist immer unverzüglich der Lebensunterhalt zu sichern, und zwar unverzüglich (§ 41 SGB I). Ggf. ist vorläufig zu leisten (§ 43 SGB I) oder ein Vorschuss nach § 42 SGB I zu gewähren. (dazu auch: BVerfG_12-5-05 Az.: 1 BvR 569/05 – s. unten).
Im Zweifel muss das Risiko in Kauf genommen werden, dass das Amt zu Unrecht gewährte Leistungen mühsam, gar erfolglos, zurückfordern muss.
Aber wie sagte doch Dr. Brandt, Präsident des LSG NW: „Ein Mensch kann verhungern, eine Behörde nicht“.
Für o. g. Fälle heisst das:
1. Es besteht bei aktueller Bedürftigkeit unmittelbar sofort ein Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts.
2. Gemäss § 23 SGB II „ … KÖNNEN Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts … als Darlehen gewährt werden, soweit … voraussichtlich Einnahmen anfallen.“ Geleistet werden muss aber auf jeden Fall!
Infos zur Rechtslage und zum Umgang mit der Behörde gibt die Unabhängige Sozialberatung im SOZIALEN ZENTRUM, Rottstr. 31, dienstags von 16.00 – 1.00 Uhr und donnerstags von 11.0 – 13.00 Uhr. Tel.: 460 169. Sozialberatung@sz-bochum.de. (2007-07-22)
BVerfG_12-5-05 Az.: 1 BvR 569/05: Im Zweifel Kohle (Auszüge)
„ … Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses „Gegenwärtigkeitsprinzip“ ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt
… Hieraus folgt, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, soweit es um die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit der Antragsteller geht, nur auf die gegenwärtige Lage abgestellt werden darf. Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen. Dies gilt sowohl für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit selbst als auch für die Überprüfung einer Obliegenheitsverletzung nach §§ 60, 66 SGB I, wenn über den Anspruch anhand eines dieser Kriterien entschieden werden soll. Aus diesen Gründen dürfen existenzsichernde Leistungen nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden, insbesondere wenn sich diese auf vergangene Umstände stützen. …
WAZ-Redakteur Tom Jost hat heute in einem Artikel in der Bochumer Lokalzeitung beschrieben, wie die Bochumer Kulturverwaltung die Umsetzung eines Beschlusses verzögert: „Der Rat beschloss im Januar, das Gedenken an 11 000 getötete Kinder nach Bochum zu holen. Ein halbes Jahr später gibt es noch keinen Fahrplan, aber Verzögerungen. Eine große Chance könnte verpasst werden.“ Das Kulturamt wird zitiert: „Der Rat hat´s beschlossen“, räumt Reinhard Krakow vom Kulturamt ein, „aber doch nicht so, dass es heute gleich umgesetzt werden soll.“ Der WAZ-Artikel endet: „Übrigens: Der Rat beschloss, die Ausstellung ‚zum nächstmöglichen Zeitpunkt‘ nach Bochum zu holen. Möglich ist nun vieles.“ Der WAZ-Artikel im Wortlaut. Die Linksfraktion, die im Januar den Antrag gestellt hatte, die von Beate und Serge Klarsfeld initiierte Ausstellung nach Bochum zu holen, erklärte heute: „Wir bleiben dabei, die Ausstellung soll nach Bochum kommen. Weitere Initiativen wie den ‚Zug der Erinnerung‘ sollten nicht als Alternative zur Ausstellung ‚Mit der Reichsbahn in den Tod‘ gehandelt werden. Der Zug verfolgt ein ganz anderes Ausstellungskonzept. So soll er zur Recherche über ‚verschwundene‘ Kinder vor Ort anregen und er bezieht die BetrachterInnen ganz anders ein. Deshalb stehen für uns die beiden Projekte nicht gegeneinander. Beide Projekte sind begrüßenswert und das eine ist auch beschlossene Sache.“Im Wortlaut. Die Soziale Liste hatte in einer Pressemitteilung heute gefordert, dass sich die Stadt Bochum der Initiative „Zug der Erinnerung“ anschließen solle. Näheres zur Ausstellung „Mit der Reichsbahn in den Tod“ Näheres zum Projekt „Zug der Erinnerung“.
Die Soziale Liste Bochum ist empört über die Weigerung der Bundesbahn in ihren Bahnhofsgebäuden die Ausstellung über die Deportation von Kindern in die Konzentrations- und Vernichtungslager durch die Reichsbahn zu zeigen. „Diese Weigerung ist unakzeptabel und darf nicht das letzte Wort bleiben“, so Ratsmitglied Günter Gleising von der Sozialen Liste in einem Protestschreiben an den Vorstand der Deutschen Bahn in Berlin.
Vor dem Hintergrund der Weigerung der Bahn sollte sich die Stadt Bochum deshalb der Initiative „Zug der Erinnerung“ anschließen. Da die Zeit drängt, hat sich Günter Gleising, der für die Soziale Liste Mitglied im Kulturausschuss ist, kürzlich an den Vorsitzenden dieses Gremiums, Dieter Fleskes, und die Kulturverwaltung gewandt und die Bitte geäußert, diese Initiative zu unterstützen und den Zug der Erinnerung nach Bochum zu holen. Auf der Sitzung des Kulturausschusses am 6. September, so schlägt Gleising vor, könne das Vorhaben dann diskutiert und beschlossen werden. Auch Vereinigungen, Gruppen, Schulen und Einzelpersonen sind zur Mitarbeit aufgerufen.
Vom Stand der Realisierung des Projektes der Ausstellung mit der Reichsbahn in den Tod hatte die Verwaltung Mitte Juni in der letzten Sitzung des Kulturausschusse vor der Sommerpause berichtet. Dort wurde über die Weigerung der Bundesbahn, die Ausstellung in ihren Gebäuden zu zeigen, informiert. „Initiativen“, so der damalige Kulturdezernent Dr. Küppers, „wollen deshalb einen Verein gründen um die Ausstellung zu realisieren.“ Hierzu bietet der im Juni von Bürgerinitiativen gegründete Verein„Zug der Erinnerung“ jetzt die Möglichkeit.
Bereits am 27. Januar 2007 war der Zug der Erinnerung probeweise in Würzburg, um der dortigen Kinderdeportationen zu gedenken. Die ungewöhnliche Darstellungsform, die historische Lok und die Wagen, die Fotos der Kinder und
Dokumente über das Deportationsgeschehen fanden große Beachtung und riefen bundesweit erhebliches Medieninteresse hervor. Vor dem Hintergrund der in Würzburg gewonnenen Erfahrungen soll der Zug der Erinnerung diesen Herbst/Winter bundesweit verkehren und die deutschen Heimatstädte der deportierten Kinder anfahren.
Als Station in NRW ist auch Bochum geplant. Während des Aufenthalts des Zuges der Erinnerung sollen zusätzlich vor Ort Veranstaltungen stattfinden und gesellschaftlichen Initiativen die Gelegenheit zu eigenen, ergänzenden Darstellungen gegeben werden. Je nach örtlichen Aktivitäten verlässt der Zug der Erinnerung spätestens am Ende einer Woche die Region und wechselt in die nächste, um dort den Impuls für Erinnern, Forschen und Gedenken weiterzugeben.
Mittwoch 25.07.07, 08:00 Uhr
Das Thealozzi feiert am 17.- 21. Oktober sein 25-jähriges Bestehen
Auf seiner Webseite ruft das Thealozzi „alle verschollenen Künsterlnnen“ auf sich zu melden, „die in den letzten 25 Jahren ab Oktober 1982 im Kultur- und Theaterhaus Thealozzi, Bochum gearbeitet haben.“ Weiter heißt es: »Denn die Thealozzis haben sich entschlossen, ein Vierteljahrhundert ihres Bestehens, der immer noch selbstverwalteten „Kreativschmiede des Ruhrgebiets“, zu feiern. Ein Dinosaurier im besten Alter ist das Thealozzi. Also meldet Euch, vielleicht mit einer kurzen E-Mail an info@thealozzi.de, ob Ihr bei den Festlichkeiten „Die Verrückten werden überleben“ vom 17.- 21. Oktober 2007 dabei sein, oder etwas dazu beitragen wollt.
Vielleicht habt Ihr Lust etwas aus der Vergangenheit zu spielen, zu lesen, zu tanzen, Musik zu machen, zu singen, malen, Masken zu bauen oder einfach nur performen und zeigen, was ihr könnt. Wir sind natürlich auch interesssiert an dem Material der frühen Jahre. Wer hat noch Fotos, Filmmaterial, Plakate o.ä., die er uns leihen kann, denn wir machen auch eine Ausstellung: „Was die Wände erzählen“ «
In seinem Streit mit der ARGE über die Übernahme von Heizkosten bei ALG-II-Beziehern sieht sich der Mieterverein Bochum durch einen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Der Mieterverein fordert grundsätzlich, dass Heizkosten in voller Höhe übernommen werden, wenn nicht im Einzelfall ein verschwenderisches Heizverhalten nachgewiesen werden kann. Die ARGE hingegen will Obergrenzen für Heizkosten durchsetzen.
Das Landessozialgericht in Essen hat einen Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen geändert. Dieses muss jetzt einer Hartz-IV-Empfängerin Prozesskostenhilfe gewähren, damit sie ihre Klage durchführen kann. In ihrem Streit mit der ARGE geht es unter anderem um Heizkosten. Im Wortlaut.