Der DGB Ruhr-Mark schreibt: »Die zum 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform zeichnet sich durch eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen für Patienten und Versicherte aus, die für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch überschaubar sind. „Wir halten diese Gesundheitsreform für den falschen Weg und sehen die Notwendigkeit, die Versicherten zu informieren“, so der DGB Vorstand Michael Hermund. Der DGB- Ruhr- Mark hat aus diesem Grund eine Informationsbroschüre herausgegeben, die über die bereits heute geltenden und in der Folgezeit wirksam werdenden Gesetzesänderungen informiert. Neben einer verständlichen Darstellung der Gesetzesänderungen, die Versicherte und Patienten betreffen, enthält die Broschüre auch ein Adressenverzeichnis mit weitergehenden Service- und Kontaktadressen. Der handliche Ratgeber (50 Seiten DIN-A6) Gesundheitsreform 2007 Tipps und Informationen für Versicherte ist kostenlos bei der DGB Region Ruhr- Mark, Alleestraße 80, 44 793 Bochum erhältlich.«
Die kürzlich bekannt gewordenen Pläne des schwedischen IKEA-Konzerns, der in Harpen ein riesiges Einkaufszentrum auf der grünen Wiese bauen will, stießen am Infostand der Sozialen Liste am vergangenen Samstag in Gerthe allgemein auf Ablehnung. „Der Norden soll wohl ganz zubetoniert werden“ und „wir brauchen nicht noch ein Kaufhaus direkt neben dem Ruhrpark“ waren Kommentare von Bürgern. Vor allem wird auch ein weiteres Ausbluten des Stadtteilzentrums in Gerthe befürchtet. Dies zu einer Zeit, „wo sich hier auf dem Marktplatz mit den vielen Freisitzen der Gaststätten und des Cafes endlich was tut“, so eine ältere Bürgerin aus der Höltingstraße.
„Mit dem Masterplan Einzelhandel wollte die Stadt Bochum eigentlich die City und die gewachsenen Stadtteilzentren stärken. Eine Zustimmung der Stadt für die IKEA-Pläne würde das Scheitern des Planes bedeuten“, schreibt die Soziale Liste in ihrer Zeitung, die sie am Gerther Marktplatz verteilte.
Bei schönem Wetter nutzten viele Marktbesucher und Anwohner das Angebot der Sozialen Liste kommunalpolitische Themen zu diskutieren. Auf große Zustimmung stieß dabei auch die Unterschriftensammlung gegen die erneuten Fahrpreiserhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) zum 1. 8. 2007 um über 4 % und Taktverschlechterungen. 72 Bürger trugen sich in die Listen ein, die an die Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) gesandt werden sollen.
In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent mit aktueller Sanktion durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %).
Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am Statistikstichtag wirksam waren, konnten zum Berichtsmonat noch nicht ausgewertet werden. Aussagen dazu, wie viele Sanktionen über einen bestimmten Zeitraum oder wie viele Sanktionen an einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder eine Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Leistungsbezugs ausgesprochen wurden, konnten deshalb nicht getroffen werden. Der Ausweis der Zahl aller ausgesprochenen Sanktionen als ergänzende statistische Größe soll erst in einem späteren Entwicklungsschritt realisiert werden.
Die Bochumer Zahlen finden Sie im Bericht der Bundesagentur für Arbeit auf S. 23:
Ein Vergleich mit den Sanktionen aus dem Bereich ALG I („Sperrzeiten“) ist leider nicht möglich, da diese nicht als Bestandsgröße zu einem Stichtag, sondern als Stromgröße erhoben wird. Es wird erfasst, wie viele Sperrzeiten welcher Art in einem bestimmten Zeitraum ausgesprochen wurden. Deshalb können die statistischen Ergebnisse zu den Sperrzeiten nicht unmittelbar mit den bisher vorliegenden Informationen zu Sanktionen verglichen werden.
Allerdings ist zu beachten, dass im Falle einer Sperrzeit bei Bedürftigkeit ersatzweise ein ggf. um 30 % gekürztes ALG II gezahlt wird. Im Unterschied zu Hartz IV-Sanktionen ist hier also eine Kürzung auf NULL nicht möglich!
Sanktionen dienen der Disziplinierung der Leistungsempfänger. Sie dürfen nur erlassen werden, wenn kein wichtiger Grund für das Versäumnis vorliegt. Das ist zuvor ausführlich zu ergründen, es ist vor allem auf entlastende Faktoren zu achten. Vor einer Sanktionierung ist den Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren.
Wir empfehlen, sich zuvor beraten zu lassen und zur Anhörung ggf. eine Begleitperson mitzunehmen. Gegen eine Sanktion kann – wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt (Kürzung, Antragsablehnung, Zuweisung eines 1-Euro-Jobs usw., auch ohne schriftlichen Bescheid) – Widerspruch eingelegt werden.
Sanktionen helfen nicht. Sie sind Ausdruck der Unfähigkeit aller Beteiligten, mit der Situation angemessen und menschengemäss umzugehen. Besonders deutlich wird das bei Folgesanktionen, die Kürzungen bis 100 % (einschliesslich der Wohnungskosten) zur Folge haben können. Hier erfordert es die Sorgfaltspflicht, auf mögliche existentielle Bedrohungen der Betroffenen (psychischer Druck) Rücksicht zu nehmen und ggf. den städtischen „Sozialen Dienst“ zu informieren und des Weiteren Massnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu veranlassen.
Verschärfung zum 1. Januar 2007
Zum 1. Januar 2007 sind wesentliche Verschärfungen der Sanktionsregelungen in Kraft getreten (Anlage). Das lässt eine steigende Zahl befürchten.
Seit Beginn des Jahres 2007 kann von der Sanktion das gesamte Arbeitslosengeld II, also auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Mehrbedarfe, in stärkerem Maße erfasst werden. Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt im Allgemeinen weiterhin eine Absenkung um 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate, bei einer wiederholten Pflichtverletzung um 60 Prozent der Regelleistung. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt die gesamte Leistung. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn seit Beginn des vorangegangenen Sanktionszeitraumes noch kein Jahr vergangen ist. Die ARGE kann den vollständigen Wegfall der Leistung auf eine Absenkung um 60 Prozent der Regelleistung abmildern, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Ein Meldeversäumnis führt wie bisher zu einer Reduzierung um 10 Prozent der Regelleistung, bei wiederholter Pflichtverletzung um den Prozentsatz, der sich aus der Summe des Prozentsatzes der vorangegangenen Minderung und zusätzlichen 10% ergibt. Auch bei Jugendlichen erfolgt eine Verschärfung der Sanktionen: Seit Beginn des Jahres 2007 sind im Falle einer wiederholten Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung von der Sanktion betroffen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.
In Bochum waren mit Stichtag im Oktober 2006 aktuell 565 Menschen (von ca. 40.000) mit Sanktionen (Kürzung der Hartz IV-Leistung) belegt, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Davon galten allerdings 40 % gar nicht als „arbeitssuchend“, weil sie entweder kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben oder als SchülerInnen ebenfalls nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Damit liegt Bochum mit einem Anteil von 1,9 Prozent bei aktuellen Sanktionen durchaus im Trend, mit einer durchschnittlichen Kürzung von 39 % der Regelleistung allerdings deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30 %). Die Unabhängige Sozialberatung hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht und dokumentiert eine Liste des Bochumer Sozialforums mit den Verschärfungen von Sanktionen seit dem 1.1.2007.
Die Bochumer food-not-bombs-Gruppe hat ihre Webseite frisch gestaltet. Geschichte und Selbstverständnis (Version 2.0) der Gruppe werden beschrieben und das Verständnis von Veganismus, Anarchismus oder Sexismus dargestellt. Das neue Menue.
Die Linke Liste an der Ruhr-Uni lädt am Dienstag, dem 8.Mai um 19.30 Uhr im Kulturcafé an der Ruhr-Uni zu Vortrag und Diskussion über Veränderungen im Auftreten der Nazis ein. In der Einladung heißt es: „Dass Nazis nicht mehr nur als Stiefel- und Bomberjacken-tragende Stahlglatzen aufmarschieren und Skins auch antifaschistisch sein können, ist wohl schon hinlänglich bekannt. Doch hinter welchen Symbolen sich eine extrem Rechte Einstellung verbirgt, ist vielen Menschen unbewusst.“ Näheres.
Am kommenden Mittwoch hält die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Merkel um 15.00 Uhr eine Rede auf dem Deutschen Sparkassentag im RuhrCongress. Das Programm der Veranstaltung. In der Wegbeschreibung zum Tagungsort heißt es noch ganz vertraut, dass der Tagungsort neben dem Ruhrstadion liegt.
Die Jusos/Rubrosen an der Ruhr-Uni schrieben am 14.3.2007 auf ihrer Webseite unter der Überschrift „Gespräche mit dem RCDS abgesagt – Nähe zu Neonazis ist untragbar“: „Wir verhandeln nicht mit Gruppen, die trotz mehrfacher Hinweise nicht ausreichend gegen Neonazis vorgegangen sind.“ Weiter versprachen die Jusos: „Der RCDS hat sich hiermit auf Jahre disqualifiiziert.“ Im Wortlaut. Die Beitrag ist mit etwas Mühe noch im Archiv der Webseite der Rubrosen zu finden und häufig offline. Der RCDS hat auf seiner Webseite inzwischen den Jusos erneut Koalitionsgespräche angeboten. Auf der aktuellen Webseite der Rubrosen ist nichts Kritisches mehr zum RCDS zu finden. Stattdessen werden der jetzige AStA und vor allem die Grüne Hochschulgruppe beschimpft. Vieles deutet auf die Bildung einer Juso-RCDS-LHG-Koalition hin.
Die Grüne Hochschulgruppe war bisher die Liste, die am ehesten bereit war, mit den Jusos zu koalieren. Auf ihrer Webseite wird eine Erklärung ihres SP-Mitgliedes Florian Krampe veröffentlicht, in der es u. a. heißt: „Wer aus einem Berg Scheiße versucht, einen kleinen Teil herauszunehmen, läuft Gefahr unter den in Bewegung geratenen Massen zu versinken. Bereits heute stehen der Juso-Hochschulgruppe die Exkremente ihrer Arbeit bis zum Hals.“
Samstag 05.05.07, 08:00 Uhr
Infoveranstaltung über das Pfingsttreffen der Gebirgsjäger in Mittenwald
Am Dienstag, 8. Mai, dem Tag der Befreiung vom Faschismus, werden ab 19.00 Uhr VertreterInnen des AK Angreifbare Traditionspflege im Sozialen Zentrum über die diesjährigen Proteste in Mittenwald informieren. Seit mehr als 50 Jahren treffen sich Gebirgsjäger aus Bundeswehr und ehemaliger Wehrmacht im bayerischen Mittenwald, um ihrer gestorbenen Kameraden zu gedenken und soldatische Traditionen zu beschwören. Für die von Gebirgsjägern während des Zweiten Weltkrieges verübten Kriegsverbrechen ist kein Platz bei dieser größten deutschen Soldatenfeier. Gebirgsjäger ermordeten Tausende ZivilistInnen und Kriegsgefangene, brannten Hunderte Dörfer nieder, plünderten quer durch Europa und beteiligten sich an der Deportation von JüdInnen in Konzentrationslager. Mit unvorstellbarer Grausamkeit reagierten sie in den besetzten Ländern Europas unter dem Deckmantel der “Bandenbekämpfung†auf den Widerstand der Partisanen. Näheres.
Stellungnahme von Norbert Kozicki, Falkenfreizeit- und -bildungswerk NRW
Trotz aller Schlagzeilen mit den großen Buchstaben über die Erfolgsmeldungen am Arbeitsmarkt geraten immer mehr Menschen in das HartzIV-Milieu, auch in Bochum. In der gesamten Republik gab es im Monat April soviel Leistungsempfänger nach dem SGB II wie noch nie seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: 7.124.076 Leistungsempfänger in 3.668.786 Bedarfsgemeinschaften.
Ebenfalls in Nordrhein-Westfalen verzeichnen die Arbeitsgemeinschaften neue Rekordwerte trotz der boomenden Konjunktur: 1.661.223 Leistungsempfänger in 819.258 Bedarfsgemeinschaften. Die Anzahl der Sozialgeldbezieher geht mittlerweile auf die 500.000-Grenze zu: 482.028 Sozialgeldbezieher lebten im Monat April in NRW.
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den Beziehern von Sozialgeld: auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 Sozialgeldbezieher, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-Bezieher um 35,9% in Bochum vergrößert.
Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.
Freitag 04.05.07, 18:00 Uhr
Die Erfolgsmeldungen der Arbeitsagentur verschleiern die soziale Wirklichkeit:
Im vergangenen Monat stieg die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften in Bochum erstmalig über die 40.000-Grenze: 40.154 Menschen in Bedarfsgemeinschaften, was eine Zunahme von über 22,8% seit Januar 2005 bedeutet. Hierauf hat der Sozialwissenschaftler Norbert Kozicki aufmerksam gemacht, der die „Erfolgsmeldungen“ der Arbeitsagenturen kritisch hinterfragt hat.
Besonders dramatisch ist und bleibt die Entwicklung bei den so genannten „nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“, den BezieherInnen von Sozialgeld: Auch im April 2007 erreichte diese Zahl in Bochum einen neuen Spitzenwert: 10.939 SozialgeldbezieherInnen, davon sind 10.606 unter 15 Jahre alt. Seit der Einführung von HartzIV hat sich damit die Gruppe der Sozialgeld-BezieherInnen um 35,9% in Bochum vergrößert.
Norbert Kozicki: „Nach der Pressekonferenz der örtlichen Arbeitsagentur in den vergangenen Tagen kann man nur mit Empörung feststellen, dass diese statistischen Wirklichkeiten den Medien nicht präsentiert werden.“ Die Stellungnahme im Wortlaut.
Sozialausschuss: Der Wind weht kälter … für Hartz IV-Betroffene!
Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Zwar versucht die ARGE nun, die Heizkosten-Richtlinie „gerichtsfest“ zu machen, indem in einer (neu einzufügenden) Vorbemerkung ausgeführt wird, „ … dass Leistungen für Heizung grundsätzlich in tatsächlich anfallender Höhe zu erbringen sind“. Tatsächlich will sie das aber nur solange tun, „wie sie vom Leistungsberechtigten noch nicht beeinflussbar waren …“. Das könne zwei – drei Heizperioden in Anspruch nehmen – uns sind Kürzungen aber bereits seit Anfang 2006 bekannt.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien. Ob die Kommune ihre Bürger und Bürgerinnen (und deren Kinder!) aber so einfach in der Armut stehen lassen sollte, und wie viel ihr der soziale Frieden und das Lebensgefühl einer Stadt wert sind, blieb offen.
Zum Thema „Heizkosten“ betritt die ARGE verschlungene Pfade:
Vor allem will sie abwarten: abwarten auf „ …die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung der EnergiesparVerordnung …“. Der Vorgriff auf etwaige zukünftige Gesetzesänderungen muss allerdings ausserordentlich kritisch gesehen werden. Und sie kommt zu folgendem Ergebnis:
„Fazit: Da die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „angemessenen Heizkosten“ derzeit Gegenstand eines anhängigen Verfahrens beim LSG NRW ist (Anm. N.H.: gemeint ist die bekannte Entscheidung des SG Aachen v. 1.2.206, Az.: S 11 AS 99/05) und verwertbares Datenmaterial der ARGE Bochum hinsichtlich der Auswirkungen der Richtlinien zur Ermittlung der „angemessenen“ Heizkosten erst zum Ende des 1. Halbjahres 2007 zur Verfügung stehen wird (s. a. TOP V.8 der Niederschrift über die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.11.2006 – Vorlage Nr. 20062875/00 -), besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit kein Erfordernis für weiter gehende Änderungen der Richtlinien.“
Die Tendenz der Senate des Essener Landessozialgerichts ist allerdings bekannt und gefestigt: „ … … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …“ (L 19 B 68/05 AS ER vom 06.12.2005 rechtskräftig; gleichlautend: L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig). Eine Änderung dieser Einstellung ist nicht zu erwarten. Das Verfahren ist auch noch nicht terminiert, es können also noch viele Monate bis zu einer Entscheidung vergehen. Zudem dürfte in einer zukünftigen Hauptsacheentscheidung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden; eine Entscheidung dort kann dann lange auf sich warten lassen.
„Aussitzen“ heißt also das Motto bei der ARGE. Und der Sozialausschuss sitzt mit! Unsere Forderung lautet: bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sind der aktuellen Rechtsprechung gemäss die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen. Alles andere würde zu einer groben Belastung und Verunsicherung der Betroffenen führten. Und zu hohem Arbeits- und Kostenaufwand für die ARGE! Denn für uns heisst die Mitteilung vom Donnerstag: „Business as usual“ – „Widerspruch und Klage“! Zu den Sitzungsunterlagen bzw. Vorlagen des Sozialausschusses.
Die Unabhängige Sozialberatung berichtet in einer Pressemitteilung über die gestrige Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bochum: »Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.
Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien.“« Die Bericht im Wortlaut.
Freitag 04.05.07, 14:45 Uhr
Im Gebührenstreit bei den TheaterwissenschaftlerInnen an der Ruhr-Uni:
Im Streit um die Gebührenbefreiung der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrats Theaterwissenschaft (FR-TW) an der Ruhr-Uni (siehe Meldung vom 5.4.2007) scheint auch weiterhin keine Lösung in Sicht. Der FR-TW schreibt in einer Pressemitteilung: „In einem gemeinsamen Gespräch von Vertretern des FR-TW mit Angehörigen der Universitätsverwaltung am vergangenen Mittwoch lehnte der Kanzler der RUB, Gerhard Möller, jegliche Kompromissvorschläge seitens des FR-TW ab und erklärte sich kategorisch nicht verhandlungsbereit. Der Kanzler bleibt somit bei seinem so genannten Angebot, lediglich den Vorstand des FR-TW zu befreien, die Zahlungsforderung an die übrigen aktiven Mitglieder aber rigoros durchzusetzen. Möller widerspricht damit nach wie vor der Gebührensatzung seiner eigenen Universität, in die keine Befreiungsgrenze für gewählte Fachschaftsratsmitglieder aufgenommen wurde. Dieser Vorschlag kann insofern nur als willkürlich bezeichnet werden und wird vom FR-TW abgelehnt.“ Die Pressemitteilung im Wortlaut.