Ob das mit rechten Dingen zugeht
Von Michael Weeke
Für gehörig Wirbel sorgt derzeit ein eher unscheinbares Bekleidungsgeschäft an der Oskar-Hoffmann-Straße. Nur einen Steinwurf vom Schauspielhaus entfernt hat Torsten Kellerhoff im Oktober sein Ladenlokal „Goaliat“ eröffnet. Hauptsächlich werden dort Artikel der Marke „Thor Steinar“ verkauft.
Die Berliner Firma machte in der Vergangenheit bereits mehrfach Bekanntschaft mit der Justiz. Sie verwendete ein Runenlogo, das Emblemen des NS-Regimes zum Verwechseln ähnlich sah. Das Logo musste 2004 entfernt werden. Jetzt prangt ein neues „chemisch gereinigtes Runen-Logo“ (so die Polizei) auf den Kleidungsstücken. Doch der rechte Zusammenhang lässt nicht nur die Bochumer Antifa-Szene Alarm schlagen. mehr…
Der Mieterverein Bochum berichtet: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute zwei Klagen von Cross-Border-Leasing-Gegnern aus Bochum und Recklinghausen in Bausch und Bogen abgeschmettert. Das Gericht brauchte zur Beratung jeweils nicht mehr als zehn Minuten, um klarzustellen, dass die Bürgerbegehren, die in beiden Städten fast genau zeitgleich im Winter 2002 / 2003 liefen, zwecklos waren.“
Für den Mieterverein, der das Bürgerbegehren unterstützt hatte, ist klar: „Der § 26 der Gemeindeordnung ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist. Wenn man mit bürgerschaftlichem Engagement so umgehen darf, kann man die ohnehin zarten Instrumente der direkten Demokratie gleich wieder abschaffen. Entweder entscheidet sich die Politik zu einer wirksamen und durchsetzungsfähigen Bürgerbeteiligung, oder sie sagt gleich: Haltet still und lasst euch regieren!“ Ausführlicher Bericht des Mietervereins
Nuray Boyraz, Ratsfrau der Sozialen Liste Bochum, kommentiert: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen führt dazu, dass die Stadt- und Gemeinderäte in NRW den § 26 „Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ der Gemeindeordnung dadurch aushebeln können, indem sie einfach schnell genug vollendete Fakten schaffen. Es wird zukünftig zu dem ungleichen Wettlauf zwischen der Sammlung der Unterschriften und den Vertragsverhandlungen kommen“. Die Soziale Liste Bochum fordert als Konsequenz aus dem Urteil die Aufnahme einer „aufschiebenden Wirkung“ für Bürgerbegehren.
Pressemitteilung des Mietervereins - Cross-Border-Prozess - 10.11.2006
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute zwei Klagen von Cross-Border-Leasing-Gegnern aus Bochum und Recklinghausen in Bausch und Bogen abgeschmettert. Das Gericht brauchte zur Beratung jeweils nicht mehr als zehn Minuten, um klarzustellen, dass die Bürgerbegehren, die in beiden Städten fast genau zeitgleich im Winter 2002 / 2003 liefen, zwecklos waren.Als entscheidungserheblich sah das Gericht in beiden Fällen einzig und allein die Tatsache, dass die Städte Bochum und Recklinghausen – übrigends beide am 13. März 2003 – durch Unterschrift der Verträge Fakten geschaffen hatten, bevor es zu einem Bürgerentscheid kam. Die bereits abgeschlossenen Verträge unter die Cross-Border-Geschäfte würden nicht wirkungslos dadurch, dass ein Bürgerentscheid gegen sie entscheide. Wörtlich sagte der vorsitzende Richter: „Die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags hängt wohl nicht davon ab, welches Schicksal der Ratsbeschluss erfährt.“ mehr…
Freitag 10.11.06, 13:52 Uhr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt "Kanal-Deal" für rechtens
Heute hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der Vertragsabschluss zum Cross-Border-Leasing des städtischen Kanalnetzes rechtens war. In einer Pressemitteilung der PDS-Ratsfraktion heißt es: »Vor drei Jahren hatte die Stadt trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens das städtische Kanalnetz verkauft. In einem Bürgerbegehren hatten über 15.000 BochumerInnen gegen den geplanten Deal unterschrieben und versucht, ihn zu verhindern. Der Rat musste den Erfolg offiziell anerkennen, anschließend hätte laut Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen. Dieser hätte bindende Wirkung gehabt. Das hat die damalige Kämmerin Dr. Ottilie Scholz lieber nicht abgewartet, Fakten geschaffen und den Vertrag unterschrieben.
Dazu erklärt Ratsmitglied Bianca Schmolze von der Linksfraktion.PDS: „Immer wieder wird die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger beklagt. Dann engagieren sich viele Menschen, stehen wochenlang immer wieder an Infoständen, um ihre MitbürgerInnen zu informieren und zu einer Unterschrift zu bewegen und sind sogar in der Kürze der Zeit von 3 Monaten erfolgreich. Aber alles umsonst. Die Stadt hat sich einfach über den Willen der BürgerInnen hinweggesetzt. Ich frage: Wer sollte noch ein Bürgerbegehren anstrengen, wenn es nur für die Tonne ist? Die Linke.PDS-Fraktion hatte Anfang 2005 deshalb beantragt, dass in der Bürgerentscheidsatzung der Stadt die aufschiebende Wirkung eines Bürgerbegehrens festgeschrieben werden sollte, damit sich so etwas nicht wiederholen könnte. Aber Rot-Grün hatte nicht so viel Vertrauen in die Meinungsbildung der Bochumer BürgerInnen und wollte die Entscheidungsbefugnis weiter in der Hand behalten. Unser Antrag wurde abgelehnt.
Dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Vorgehen der Stadtspitze juristisch absegnet, enttäuscht uns sehr. Aber wir lassen uns nicht unterkriegen und werden uns weiter mit anderen politisch engagierten Gruppen, Vereinen und Einzelpersonen für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzen.“«
Der WDR kommentiert: „Das heutige Urteil führt dazu, dass jede Stadtverwaltung zukünftig das Instrument des Bürgerentscheids dadurch aushebeln kann, dass sie einfach schnell genug Fakten schafft.“
Im Rahmen der Gedenkveranstaltung zum 68. Jahrestag der Reichspogromnacht am 09. November 06 haben die Stadt Bochum, die VVN, Grüne / Bündnis 90, die PDS und der Kinder- und Jugendring Kränze zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus niedergelegt.
Rolf Geers, Geschäftsführer des Kinder- und Jugendrings Bochum, berichtet: „In der Nacht vom 09. auf den 10. November 06 sind die Kränze von den Grünen / Bündnis 90, der PDS und vom Kinder- und Jugendring entwendet worden. Ob Bochumer Neonazis oder „Blumendiebe“ die Kränze entwendet haben, ist für den Jugendring noch nicht erkennbar. Es gehört in jedem Fall eine erhebliche moralische Verrohung dazu, Kränze zu entwenden, die zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus niedergelegt worden sind. Diese Verrohung macht uns fassungslos.“
Tüm kadınları 15 Kasım Çarşamba günü Federal Parlamento Sol Parti milletvekili Sevim Dağdelen’in bürosunda düzenlenecek kahvaltıya davet ediyoruz. Amacımız kahvaltı sayesinde birbirimizi tanımak, hoşça vakit geçirmek ve ileride doktor, avukat, sendikacı ve eğitimciler davet ederek bilgi alışverişinde bulunmak, sorularımıza birlikte cevaplar aramak.
Die Freie Uni Bochum schreibt: » Zum laufenden Wintersemester wartet die im Mai ausgerufene Freie Universität Bochum (FUB) nun mit einem Alternativen Vorlesungsverzeichnis (AVV) auf: Nachdem bereits im vergangenen Sommersemester durchschnittlich 10 Veranstaltungen pro Woche im Querforum West stattfanden, wo sich die FUB seit dem 22.5. befindet, wird es nun bis zum Jahresende mindestens 30 weitere feste Veranstaltungstermine an der Freien Uni geben. Neben Vorlesungen, Seminarveranstaltungen und selbstorganisierten Lektürekreisen stehen auch Fremdsprachenkonversation sowie Filmabende auf dem Programm.
Ein Kernstück des AVVs besteht in einer Ringvorlesung zum Thema „Ware Bildung“, welche das Problem der Ökonomisierung der Hochschulen in Zeiten von Studiengebühren und zunehmenden marktwirtschaftlichen Drucks kritisch in den Blick nimmt. „Bildung darf nicht an Kapital gebunden werden“, sagt Jan Dreyer (FUB). Dies sei die Mahnung, die von der Freien Uni ausgesendet werde, verbunden mit der Sorge um die fatalen gesellschaftlichen Verschiebungen, die aus der Verwirtschaftlichung hochschulischer Bildung resultieren. mehr…
„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung in der Klage der drei Beauftragten des Cross-Border-Leasing-Bürgerbegehrens gegen die Stadt Bochum angesetzt,“ erinnern Mieterverein Bochum und attac Bochum in ihrer Mitteilung: „Der Termin ist am morgigen Freitag, den 10. November, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal IV, Erdgeschoss des VG, Bahnhofsvorplatz 3. Die attac-Ortsgruppe Bochum und der Mieterverein, die das Bürgerbegehren durchgeführt haben, würde sich über viele interessierte ZuschauerInnen freuen!
Die Klage wurde im Mai 2003 eingereicht, nachdem der Rat auf einer Sondersitzung am Sonntag (!) den 9. 3. das Bürgerbegehren für zulässig und erfolgreich erklärt hatte. Der Leasingvertrag über das Kanalnetz wurde nichtsdestotrotz in der folgenden Woche unterzeichnet, der gesetzlich vorgeschriebene Bürgerentscheid nicht durchgeführt. Dieser Vorgang ist in Deutschland einmalig. mehr…
Zu der im Umweltausschuss am 07.11. vorgestellten Prioritätenliste für die Einrichtung von Luftqualitätsmessstellen erklärt die Bürgerinitiative gegen die DüBoDo u.a.: „Nach derzeitigem Kenntnisstand ist in Bochum die höchste Belastung im Bereich Wattenscheid Bf./ Wibbeltstraße zu erwarten. Dort – im Bereich des Planfeststellungsabschnitts für den Ausbau der A 40 – müsste nach Ansicht der Bürgerinitiative eine Bochumer Messstelle eingerichtet werden.
Nach geltendem Recht ( 22. BImSchV, Anlage 2) sind Messungen nämlich dort durchzuführen, wo die höchsten Belastungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Dass eine Messstelle im Planfeststellungsabschnitt für den Ausbau der A 40 zum jetzigen Zeitpunkt nicht in das Konzept der den Autobahnausbau unterstützenden Stadtverwaltung passen kann, liegt auf der Hand: Gegen den Ausbau der A 40 ist eine Klage vor dem OVG Münster anhängig.
Eine Messstelle, die ab Januar 2007 Nachweise für Grenzwertüberschreitungen liefern kann, die über die von den Sachverständigen in dem Planfeststellungsverfahren nur berechneten Schadstoffbelastungen hinausgehen, müssten im anhängigen Klageverfahren die Waagschale nach Einschätzung der Bürgerinitiative zugunsten der Kläger und damit gegen den Autobahnausbau ausschlagen lassen.“ Die vollständige Pressemitteilung im Wortlaut.
Die Linkspartei.PDS Bochum beteiligt sich in diesem Jahr an der Aktion „Stolpersteine“. Sie soll an die während der NS-Diktatur ermordeten, vertriebenen und letztlich „verschwundenen“ Bochumer Jüdinnen und Juden erinnern. Die Linke.PDS hat für Meier Brecher (Foto) eine „Patenschaft“ übernommen. Er wurde im Jahr 1887 geboren und lebte bis zu seiner Deportation am 28.10.1938 mit seinen Kindern in Bochum. Seine Frau und einer seiner Söhne verstarben schon vor 1938. Drei weitere Kinder überlebten in der Sowjetunion und in England, sie emigrierten später nach Israel. Meier Brecher starb 1942 in einem Straflager in der damaligen Sowjetunion.
Im Rahmen einer Veranstaltung wird die Linke.PDS am 14. November ihre Rechercheergebnisse ausführlich vorstellen. Die Veranstaltung findet um 19 Uhr im Büro der Linkspartei, Universitätstr.39 statt.
Am 22. November wird schließlich der Stolperstein mit einigen wichtigen Daten über Meier Brecher in der Nähe seines früheren Wohnorts an der Königallee verlegt.
Mittwoch 08.11.06, 18:18 Uhr
Mieterverein zur Stellungnahme der ARGE zum Thema Heizkosten:
Im Heizkosten-Streit legt der Mieterverein noch eine Schippe drauf. „Die ARGE“, so Vereinssprecher Aichard Hoffmann, „widerspricht sich doch selbst. Erst heißt es „unser Verfahren ist gerichtsfest“, später „es gibt noch gar keine Entscheidungen des für uns zuständigen Sozialgerichts. Mal abgesehen davon, dass das – wie wir belegt haben – nicht stimmt: Wenn es so wäre, woher will die ARGE dann wissen, dass ihr Verfahren gerichtsfest ist?“
Weiter schreibt der Mieterverein: »Das Urteil des OVG Münster, dass die ARGE in einem auf bo-alternativ.de veröffentlichen Schreiben an die Fraktionen zitiert, kann ihr diese Gewissheit jedenfalls nicht geben. Es ist 18 Jahre alt und stammt aus einer Zeit, als es das Bundessozialhilfegesetz noch gab und die Verwaltungsgerichte zuständig waren. Heute stehen die relevanten Regelungen im Sozialgesetzbuch II (ALG II) und Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), und die zuständigen Gerichte sind die Sozialgerichte. „Und die“, so Hoffmann, „beurteilen die Sache durch die Bank anders – auch das Sozialgericht Dortmund.“ mehr…
In „Anmerkungen“ an die Ratsfraktionen hat die ARGE zum Thema Heizkostenerstattung Stellung bezogen. Der Bochumer Mieterverein hatte der ARGE vorgeworfen: “Was die ARGE derzeit zum Thema Heizkosten von sich gibt, ist eine Mischung aus – offensichtlich vorsätzlichen – Lügen und gefährlichem Unsinn.“ (siehe Meldung vom 2.11.) Diese Kritik hatte der Mieterverein gestern in einer Mitteilung bekräftigt: „Die Praxis der ARGE, Pauschalen für die Heizkosten anzuwenden und dabei Durchschnittswerte zu Grunde zu legen, als “gerichtsfest“ zu bezeichnen, lässt einen bedauerlichen Mangel an Aktualität erkennen.“ Diesen Eindruck bekräftigt die ARGE in ihrer Stellungnahme und zitiert ein 18 Jahre altes Urteil des OVG Münster. Die Stellungnahme der ARGE.
Das Thema Heizkosten dürfte auch die nächste Ratssitzung am 17.11. beschäftigen. Die Soziale Liste hat eine Anfrage gestellt. Sie will u.a. wissen ob die Stadt bereit ist, „sich bei der ARGE für eine Beendigung der Praxis der Pauschalierung von Heizkosten einzusetzen?“ Die Anfrage im Wortlaut.
Schriftliche Anfrage der Sozialen Liste zur Ratssitzung am 17. 11. 2006
Während die ARGE bisher Heizkosten nach tatsächlichem (angemessenem) Verbrauch bezahlte, wozu sie auch nach § 22 Abs. 1 SGB II verpflichtet ist, verschickt sie nun Bescheide oder Informationen, wonach sie dies ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr tun will. In den Mitteilungen der ARGE Bochum nimmt sie nun eine neue Berechnung vor, die die Durchschnittsheizkosten des Mietshauses zu Grunde legt. Es erfolgt keine individuelle Berücksichtigung (z. B. Wohnungslage, Anzahl der Außenwände, Anwesenheit von Kleinkindern oder Kranken etc.) der tatsächlichen Kosten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1. Ist die Absicht der ARGE zur Pauschalierung der Heizkosten im oben beschriebenen Sinn bekannt?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die juristische Grundlagen (SGB II, Urteile der Sozialgerichte) für diese Verfahrensweise? Ist der Stadt Bochum bekannt, ob
die ARGE selbst eine gerichtliche Klärung anstrebt?
3. Teilt die Verwaltung die Kritik von Mieterverein, Unabhängiger Sozialberatung, Sozialer Liste u. a. an der Pauschalierung?
4. Ist der Stadt Bochum bekannt, ob Druck auf die örtlichen ARGE ausgeübt wird, die Kosten für Unterkunft (KdU) zu senken?
5. Ist die Stadt Bochum bereit, sich bei der ARGE für eine Beendigung der Praxis der Pauschalierung von Heizkosten einzusetzen?
Zur heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Nord hat die Bezirksvertreterin der Sozialen Liste, Helgard Althoff, eine Anfrage zum Brand in den Gerther Müllbetrieben gestellt. Die Anfrage im Wortlaut. So soll die Verwaltung Auskunft geben, welche Art von Müll verbrannt wurde und welche Giftstoffe freigesetzt wurden.
Anfrage der Sozialen Liste zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Nord am 7.11.2006
Welcher Abfall (Abfallbezeichnung/Abfallschlüssel) und welche Abfallmenge lagerten beim Ausbruch des Brandes auf dem Außengelände als auch in den Hallen des Betriebsgeländes der Recycling-Firmen?
An welchen Standorten sind Messungen zu der Luftverunreinigung während des Brandes durchgeführt worden und mit welchen Messergebnissen?
Hier interessieren nicht nur die auf Bochumer Gebiet durchgeführten Messungen, sondern auch die Messergebnisse in den durch die Rauchentwicklung besonders hart betroffenen Wohngebieten in Merklinde.
Welche Schadstoffe wurden freigesetzt, z. B. durch die Verbrennung von gelagerten Kabeln, Altreifen und Kunststoffen?
Wurden die Beschränkungen der Lagerkapazitäten für die BE 100 und BE 300 eingehalten (Lagerung von Altreifen, gemischte „Siedlungsabfälle“, gemischter Bau- und Abbruchabfälle)?
Um welche Abfälle handelte es sich, die während des Brandes zu dem Gelände der Firma Fischer und Söhne transportiert wurden?
Wie wirkte sich der Verzicht auf eine Feuerwehrumfahrt auf die Löscharbeiten aus?
Warum griffen die umfangreichen Sicherheitsbestimmungen des Genehmigungsbescheides zum Brandschutz nicht?
Ist geplant, eine öffentliche Sitzung durchzuführen, in der Bezirksvertretung und Verwaltung der Stadt Bochum die Gerther und Merklinder Bürger umfassend über die Brandursache bei der Firma Weber informieren? Wenn nicht, regt die Soziale Liste dies an.