Pressemitteilung der VVN-BdA Bochum vom 3.11.2005

Skandalöses Urteil
Bei dem Prozess gegen Hannes Bienert hat es der Richter nicht verstanden, zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem, Wichtigem und Unwichtigem zu entscheiden (zitiert aus dem öffentlichen Brief des DGB und der GEW) und hat damit aus formaljuristischen Gründen ein Fehlurteil gesprochen. Dies könnte genauso gut ein seelenloser Gerichtscomputer, von einem Richter darf man mehr erwarten. Der Rechtskultur in Bochum wurde mit diesem Urteil ein schwerer Schaden zugefügt.

Die Anerkennung des Gedenkens an die Reichspogromnacht als einen Tatbestand zu bezeichnen, den man "durchaus billigend" zu werten habe, ist ein Skandal. Für Hannes Bienert ist das Gedenken an die Zeit des Grauens Herzensangelegenheit.

Die VVN - BdA fordert dazu auf, die am kommenden 9. November stattfindende Kranzniederlegung durch eine entsprechende Beteiligung auch als ein Zeichen der Solidarität mit Hannes Bienert und des Protestes gegen das Skandalurteil zu begehen.