Soziale Liste Bochum

P R E S S E I N F O R M A T I O N


Skandalöses Urteil:
Richter belegt Gedenken an Pogromnacht mit Strafe

Die Soziale Liste Bochum ist erschüttert und empört über die Verurteilung des bekannten Wattenscheider Antifaschisten Hannes Bienert. Ihm wurde vor dem Amtsgericht Bochum die Durchführung einer Kranzniederlegung am 9. November 2004 vorgeworfen. Diese fand aus Anlass des Jahrestages der Nazi-Pogromnacht gegen jüdische Bürger am 9. November 1938 in Wattenscheid statt. Auch die Texte von zwei Transparenten "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen" und "9. November 1938 - Damit die Nacht nicht wiederkehre" wurden "dem Angeschuldigten zur Last gelegt".

Das Gericht war offensichtlich nicht in der Lage, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden und nahm eine unterbliebene Demonstrationsanmeldung zum Anlass, das Gedenken von Bürgern an die Reichspogromnacht zu kriminalisieren. Die Soziale Liste Bochum ist erschrocken, wie mit dem Bochumer Urteil eine Kontinuität der Tätigkeit von "furchtbaren Juristen" dokumentiert wird. Es gibt offensichtlich schon wieder Teile der Justiz, die "auf dem rechten Auge blind sind". In den letzten Monaten wurden Straftaten der Nazis (Hitler-Gruß, Volksverhetzung, etc.) von Bochumer Gerichten immer wieder mit Freisprüchen oder milden Strafen belegt. Aber ein Antifaschist wird für seinen Einsatz zur Erinnerung an die Verbrechen des Hitler-Faschismus mit Strafe belegt. Das Urteil steht in eindeutigem Widerspruch zu den Grundgedanken des Grundgesetzes und der Landesver-fassung von NRW. Wir sind schockiert, dass so etwas trotzdem wieder möglich ist!

Wir erklären uns solidarisch mit Hannes Bienert!

Die Soziale Liste Bochum ruft auch zur Teilnahme an der Kranzniederlegung an der Gedenkstelle der Wattenscheider Synagoge am 9. November 2005 (Treffpunkt 12.00 Uhr Oststr., vor dem REWE Geschäft, das frührer das Kaufhaus von Sally Schmidt war) auf.


Bochum 2005-11-03