Die Initiative Religionsfrei im Revier wird auch dieses Jahr am Karfreitag gegen „die kirchliche Bevormundung durch das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen“ protestieren und erneut u. a. mit „Das Leben des Brian“ eine unterhaltsame Filmveranstaltung im Bahnhof Langendreer anbieten. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes genehmigt die Bezirksregierung Arnsberg dies seit 2018 in einer Ausnahmegenehmigung.
Am Freitag, dem 29. März zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier dieses Mal im Bahnhof Langendreer den Film „Das Leben des Brian“. Dieser 40 Jahre alte Kultfilm schafft es in genialer Weise, die Lächerlichkeit von religiösem und politischen Fanatismus auf die Spitze zu treiben. Das Zeigen dieses Films ist ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW. Vor dem Film wird die Kampagne „Free Charlie“ vorgestellt, die die Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen 166 des Strafgesetzbuches fordert. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr.
Am Karfreitag, 7. April um 20 Uhr präsentiert die Kabarettistin Waltraud Ehlert um 20 Uhr in der riff Bermudahalle Auszüge aus ihrem neuen Programm „Ich glaub nich…..“. Anschließend zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier um 21 Uhr den Film „Das Leben des Brian“. Der Eintritt ist frei. »Das neue Programm von Waltraud Ehlert ist nicht nur amüsant und lustig, es ist auch philosophisch- auf die typisch Ehlertsche Art. Wenn wir einen Satz mit „Ich glaub nich…..“ beginnen, kann der zum Beispiel mit „…., dass ich es pünktlich schaffe“, enden. Wir wissen es nicht genau, wir schätzen oder glauben.
Karfreitag, 7. April, ab 19 Uhr im riff – Die Bermudahalle, Eintritt frei
Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit 2013 (von Corona unterbrochen) am Karfreitag in Bochum den Film „Das Leben des Brian“. Dies ist auch in diesem Jahr eine Demonstration gegen die klerikale Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger durch das Feiertagsgesetz NRW. Das Gesetz verbietet am Karfreitag „alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen“. Darunter fällt auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen, die wie „Das Leben des Brian“ auf dem Index stehen.
Vor der Aufführung des Bochumer Karfreitag-Klassikers „Das Leben des Brian“ wurden in diesem Jahr auch die Szenen des Films gezeigt, die dem Final Cut zum Opfer fielen. Die umstrittenste Szene, die entfernt wurde, zeigte den Otto den Nazirener, der Brian sein Suizid-Kommando vorstellt. Hierfür existiert verständlicher Weise keine Synchronisation. Eine Text-Übersetzung ist hier zu finden.
Am Karfreitag soll wieder – wie es schon Tradition in unserer Stadt ist – der Film „Das Leben des Brian gezeigt werden“. Das widerspricht eigentlich dem Feiertagsgesetz des Landes und so hatte die Bezirksregierung Arnsberg zu befinden. Martin Budich informiert über das Ergebnis: »Die Riff-Bermudahalle in Bochum ist sehr wahrscheinlich der einzige Ort in NRW, an dem am diesjährigen Karfreitag eine von der Bezirksregierung genehmigte* der „Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltung“ stattfindet. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt den Film „Das Leben des Brian“. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet grundsätzlich, dass dieser Streifen an diesem Tag aufgeführt wird. Mehr als 700 weitere Filme stehen auf dem Index.
Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ wird nach zwei Jahren Pandemie bedingter Pause am Karfreitag wieder das „Leben des Brian“ zeigen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr in der RIFF-Bermudahalle am Konrad-Adenauer-Platz in Bochum. Hiermit protestiert die Initiative gegen Bestimmungen des Feiertagsgesetz NRW, die „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ am Karfreitag bis Samstag früh um 6 Uhr verbieten. Tanzveranstaltungen sind bereits am Donnerstag ab 18 Uhr untersagt.
Die Riff-Halle am Karfreitagabend: Etwa 60 der 300 BesucherInnen enterten die Tanzfläche
In der Riff-Halle im Bermuda-Dreieck kam es gestern tatsächlich zur karfreitäglichen Tanzpremiere in NRW. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet an sogenannten stillen Feiertagen – wie Karfreitag -alle Unterhaltungsveranstaltungen und erwähnt ausdrücklich das Tanzverbot. Auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen ist an diesen Tagen verboten. Die Initiative Religionsfrei im Revier führt als Protest gegen diese klerikale Bevormundung seit sieben Jahren trotz anfänglichen Verbotes am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ vor. Gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld wurde durch alle Instanzen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte aber eine Entscheidung mit den Begründung ab, dass die Initiative die Möglichkeit ausgelassen habe, eine Ausnahmegenehmigung für die Vorführung des Films zu beantragen In der Begründung der Ablehnung beschriebt das Bundesverfassungsgericht, warum ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gute Chancen auf Erfolg hätte. mehr…
Wenn Leute unverschämt viel Glück haben, dann sagt eine Redewendung, dass sie „den Papst in der Tasche haben“. Das trifft hundertprozentig auf die Initiative „Religionsfrei im Revier“ zu. Das Bistum Essen hat heute noch einmal Werbung für die morgige Veranstaltung der Initiative gemacht. Hier wird das Leben des Brian gezeigt und anschließend getanzt. Beides ist nach dem Feiertagsgesetz streng verboten. Aber die Bezirksregierung hat die Veranstaltung erlaubt. Da war im Bistum offensichtlich der Teufel los.
Die Initiative Religionsfrei im Revier hat bei der Bezirksregierung in Arnsberg beantragt, am Karfreitag eine Ausnahmegehmigung zu bekommen, um am Karfreitag den Film das „Leben des Brian“ im Rahmen „…einer besonders unterhaltsamen öffentlichen Veranstaltung einschließlich Tanz gegen die klerikale Bevormundung an so genannten stillen Feiertagen.“ zeigen zu dürfen. Die Bezirksregierung hat die Ausnahmegehmigung erteilt. Damit sind die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes faktisch von der Bezirksregierung als bedeutungslos erklärt worden. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit sechs Jahren am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“, um gegen die klerikale Bevormundung in unserer Gesellschaft zu protestieren. Die „Brian Chronik“. Die Vorführung von mehr als 700 Filmen ist am Karfreitag durch das Feiertagsgesetz verboten. Dies ist für religionsfreie Menschen eine Provokation. Schließlich ist es ein Merkmal von fundamentalistischen Staaten, dass sie auch Gesellschaftsmitglieder, die nicht der Staatsreligion angehören, zwingen, sich religiösen Normen zu unterwerfen und dass bei Verstößen Strafen drohen. mehr…
Daniella Wakonigg berichtet im Humanistischen Pressedienst über die Veranstaltung der Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag im Bochumer Riff: »Bereits im sechsten Jahr in Folge zeigte die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“, dessen öffentliche Vorführung am Karfreitag deutschlandweit verboten ist. In diesem Jahr war die Filmvorführung in Bochum erstmals legal. Für die Organisatoren ist das jedoch kein Erfolg, da sie den Film nur wegen einer Ausnahmegenehmigung, nicht jedoch aufgrund einer Änderung des Feiertagsgesetzes legal aufführen durften. mehr…
Der österreichische Kabarettist und Musiker Günther »Gunkl« Paal ist am Freitag in Bochum zu Gast bei der Karfreitagsveranstaltung von Religionsfrei im Revier. Wie in den letzten Jahren wird zum Abschluss des Abends der Film „Das Leben des Brian“ gezeigt. Vorher erlebt das Bochumer Publikum erstmals den antiklerikalen Schmäh des Wiener Kabarettisten. Zum Star der deutschen humanistisch-atheistischen Szene wurde Gunkl vor allem mit seinem Auftritt über Wüsten-Religionen, Wissen, Respekt und Kränkungen aus seinem Programm »Die großen Kränkungen der Menschheit«. mehr…
Dienstag 20.03.18, 21:20 Uhr
Bezirksregierung genehmigt Aufführung von "Das Leben des Brian"
Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bezirksregierung Arnsberg die Vorführung des Films „Das Leben des Brian“ am diesjährigen Karfreitag in der Riffhalle im Bermuda-Dreieck genehmigt. Die Genehmigung. Damit ist das Feiertagsgesetz NRW in seiner zentralen Verbotsbestimmung für stille Feiertage faktisch von der Bezirksregierung aufgehoben worden. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet nämlich am Karfreitag „alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen“ und die Aufführung von mehr als 550 Filmen, zu denen auch „Das Leben des Brian“ gehört. Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigt seit sechs Jahren am Karfreitag diesen Film, um gegen die klerikale Bevormundung durch die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes zu demonstrieren. Die Stadt Bochum hatte dies 2014 mit einem Bußgeld geahndet. Die Initiative klagte dagegen durch alle Instanzen und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. mehr…
Montag 18.12.17, 13:42 Uhr
nach der "Brian-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen Anmerkung „einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist“. „Die Kammer hat die Bochumer Verfassungsbeschwerde zwar „nicht zur Entscheidung angenommen“, gibt in der Begründung aber dem Schutzanliegen der Beschwerde Recht: der Beschwerdeführer habe nämlich die Möglichkeit gehabt, vom Regierungspräsidenten für die Filmvorführung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, so das Bundesverfassungsgericht, wäre nach den Grundsätzen seiner „Karfreitagsentscheidung“ erfolgreich gewesen und hätte ein Bußgeld von vornherein verhindern können. Dieses Begründungselement der Entscheidung stellt mit verfassungsgerichtlicher Autorität klar: Die Vorführung des Filmes am Karfreitag hat den Feiertagsschutz nicht verletzt und war Wahrnehmung grundrechtlicher Freiheit.“ mehr…
In ungewöhnlich kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde der Initiative Religionsfrei im Revier entschieden. Gegenstand der Beschwerde war das Feiertagsgesetz NRW, das Unterhaltungsveranstaltungen an stillen Feiertagen verbietet. Die Initiative hatte dagegen protestiert, dass auch Nicht-Christen am Karfreitag nicht kollektiv fröhlich sein dürfen und hatte verbotener Weise den Film „Das Leben des Brian gezeigt“. Die Stadt Bochum verhängte daraufhin ein Bußgeld. Das Gericht hat nun eine Entscheidung darüber abgelehnt, ob die Freiheitsbeschränkungen des Feiertagsgesetzes mit den Normen des Grundgesetzes vereinbar sind. Die Initiative hätte zunächst vergeblich eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Veranstaltung beantragen und dann dagegen über alle Instanzen klagen müssen, um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. mehr…