Mittwoch 14.07.10, 07:15 Uhr
Ver.di fordert Freispruch im Tortenprozess

Kleingeistige Verfolgung


Zum Tortenprozess gegen den verantwortlichen Redakteur von bo-alternativ am 21.7. hat ver.di Bochum-Herne eine Stellungnahme abgegeben: »Anklagepunkt ist die Veröffentlichung der Karikatur (!) „Bomberman“ alias „Tortenman“. In diese Figur mit einer Torte in der Hand, in der eine Wunderkerze steckt, interpretiert die Bochumer Staatsanwaltschaft eine Aufforderung zur „Gewalt“ und die Absicht zur „gefährlichen Körperverletzung“. Die Gewerkschaft ver.di hatte wie viele andere Bochumer Organisationen, Verbände und Parteien in 2008 den Aufruf „Wir sind Bochum – Nazis sind es nicht“ unterschrieben und mit zur Mobilisierung gegen den Naziaufmarsch im Oktober 2008 beigetragen. Wir als Gewerkschaft gehen davon aus, dass der Protest gegen Neonazis wichtiger und bedeutsamer ist, als die kleinliche und kleingeistige Verfolgung angeblicher „Gewaltaufrufe“. Und deshalb ist auch der Freispruch im Juli 2009 konsequent und gerecht. Dieser Freispruch, der sogar vom Staatsanwalt beantragt worden war, ist ein Freispruch erster Klasse!
Was soll jetzt die erneute Anklage in der gleichen Sache?
Die politische Staatsanwaltschaft gibt keine Ruhe: Sie will, dass Martin Budich verurteilt wird. Sie will aber offensichtlich auch abschrecken und einschüchtern.
Vor allem diejenigen sollen offenbar eingeschüchtert und abgeschreckt werden, die sich bisher alten und neuen Nazis entgegengestellt haben. Will etwa die Staatsanwaltschaft damit zeigen, wie schnell man sich auf der Anklagebank wiederfinden kann, auch wenn legitimer Widerstand geleistet wird?
Die Gewerkschaft ver.di sieht die Anklage nicht ohne jede Grundlage; wir halten den Prozess für absurd, unnötig und ohne jede Berechtigung.
Wenn demokratische Gesellschaften überleben wollen, brauchen sie mutiges Engagement und den Willen zum Widerstand.
Was ist legitimer als Gegenwehr und Widerstand gegen Neonazis, die mit rassistischen und diffamierenden Plakaten und Transparenten Volksverhetzung betreiben?
Deshalb hätte dieser Prozess gar nicht erneut eröffnet werden dürfen! Deshalb kann es auch nur einen Freispruch für Martin Budich geben!